K. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 25. Juli. 1901. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden Steyr, 22. Juli 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XII, XIII, XIII und XIV an di Gemeinden des Bezirkes zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 9757/VIII. St. 01. Steyr, 22. Juli 1901. Der k. k. Steueroberinspector Dr. Hans Kastner hat mit 22. Juli l. J. den ihm von der k. k. Finanz=Direction in Linz bewilligten fünfwöchentlichen Urlaub angetreten Mit der Leitung des Steuerreferates wurde der k. k. Steuerinspector Karl Schneider betraut. Steyr, 23. Juli 1901. Z. 1054/II. St. 01. Herr Emil Schuel, Gastwirt in Kremsmünster, wurde über sein motiviertes Ansuchen von der Function eines Mit gliedes der Erwerbsteuer=Commission III. Cl. für den Ver anlagungsbezirk Steyr Land enthoben. Steyr, 22. Juli 1901. Z. 6773. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Pfarr¬ kirchen, Rohr, Sippbachzell, Allhaming, Pucking, Aschach, Garten, Losensteinleithen, Ternberg Lausa und Losenstein. Die obgenannten Gemeinde=Vorstehungen werden auf¬ gefordert, den mit dem hierämtlichen Erlasse vom 7. Juli 1901, Z. 6773, Amtsblatt Nr. 24, abverlangten Bericht wegen Regelung des Meldewesens sofort zu erstatten Z. 9521. Steyr, 17. Juli 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und Gewerbe¬ Genossenschaften. Es wird bekanntgegeben, dass der III. Band der von Dr. Friedrich Frey und Dr. Rudolf Maresch zusammen¬ gestellten „Sammlung von Gutachten und Entscheidungen über den Umfang der Gewerberechte" im Verlage der k. u. k. Hof=Buchhandlung Moriz Perles in Wien, Seiler¬ gasse 4, erschienen ist. Derselbe enthält am Schlusse ein die bis nun erschienenen drei Bände dieser Publication um¬ fassendes Sachregister, sowie ein chronologisches Register über die in der Sammlung enthaltenen behördlichen Ent scheidungen Durch diese Behelfe ist die Benützung dieses für die Gewerbebehörden, wie nicht minder für die betheiligten Kreise vielfach unentbehrlichen Werkes wesentlich erleichtert. Dies wird zufolge Statthalterei=Erlasses vom 6. Juli 1901, Z. 11.329/VIII, mit dem Beifügen verlautbart, dass die interessierten Kreise auf das Erscheinen des III. Bandes besonders aufmerksam zu machen sind Z. 9526. Steyr, 18. Juli 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 3. Juli 1901, Z. 9934/VIII, wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Verlage der Buchhandlung Karasiat und Sohn in Brünn unter dem Titel: „Katechismus der registrierten diese Cassen behandelndes Hilfscassen in Oesterreich“, ein Werkchen erschienen und daselbst um den Preis von 1 K 80 h (broschiert) erhältlich ist Steyr, 15. Juli 1901. Z. 9381. An alle Gemeinde Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, über die im Bezirke bestehenden Anlagen 1. zur Erzeugung und Leitung von Elektricität, 2. zur Verwendung elektrischer Energie, unter Namhaftmachung der Besitzer bezw. Unter nehmer und der Namhaftmachung der größeren Consumenten binnen 14 Tagen Bericht oder eine Fehlanzeige zu erstatten
Z. 9638. Steyr, am 19. Juli 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Gesetzwidrige Einhebungen von Gebüren bei Ertheilung der ortspolizeilichen Bewilligung an Drehorgelspieler, Gymnastiker, Schnelläufer, Circusbesitzer, Ringelspielunternehmer, Schaubudenbesitzer 2c. durch die Gemeinden. Es ist der k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz von glaubwürdiger Seite angezeigt worden, dass seitens mehrerer Gemeinde=Vorstehungen in Oberösterreich bei Er¬ theilung der ortspolizeilichen Bewilligung für steuerfreies Drehorgelspiel eine Gebür eingehoben wird Eine Gemeinde=Vorstehung behauptete bei der hierüber eingeleiteten Untersuchung, zur Einhebung einer solchen Gebür im Sinne des § 55 des Gesetzes betreffend die öffentliche Armenpflege der Gemeinden, G. und V. Bl. Nr. 12 ex 1880 berechtigt zu sein. Diese Behauptung stellt sich als ganz unrichtig dar, da das steuerfreie Drehorgelspiel keineswegs zu den in dem § 55 des bezogenen Gesetzes bezeichneten Musik=Productionen gerechnet werden kann. Wenn die Gemeinde=Vorstehung nach § 55 lit. e des bezogenen Gesetzes für eine nicht zu wohlthätigen Zwecken abgehaltene „musikalische Unterhaltung“ gegen Eintrittsgeld oder Sammlung zur Einhebung einer Gebür von 2 K für den Armenfond berechtigt ist, so muss dagegen beim steuerfreien Drehorgelpiel insbesondere in Betracht gezogen werden, dass der Besitzer einer solchen Licenz weder zur Einhebung eines Eintrittsgeldes, noch zu einer Sammlung berechtigt, sondern lediglich auf freiwillige, milde Gaben angewiesen ist Dieselbe Gemeinde=Vorstehung hat nicht nur für die sogenannten „Bettelmusikanten“, sondern auch für Pro¬ ductionen der Gymnastiker, Schnelläufer, Circusbesitzer Ringelspielunternehmer und Schaubudenbesitzer, sowie für Theatervorstellungen eine Armenfondsgebür festgesetzt. Nach¬ dem diese Productionen nicht in dem § 55 des bezogenen Gesetzes angeführt sind, wäre nach § 57 des mehrerwähnten Gesetzes die Einhebung von Armenfonds=Gebüren für dieselben nur auf Grund eines speciellen Landesgesetzes zulässig. Da für die fragliche Gemeinde ein solches Gesetz nicht besteht, stellt sich der Vorgang derselben als gesetzwidrig dar. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 28. Mai 1901, Z. 616/L, zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 17. Juli 1901. Z. 9520. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Placatierungsbewilligung. Ich habe der Ortsgruppe Neuzeug des Verbandes der Metallarbeiter Oesterreichs gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift „betreffend die Einladung zu dem am Sonntag den 28. Juli 1901 in Neuzeug stattfindenden fünfjährigen Gründungsfeste der Orts¬ gruppe Neuzeug des Verbandes der Eisen= und Metall¬ arbeiter Oesterreichs“ nach Inhalt des vorgelegten Schrift¬ satzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt. Z. 9713. Steyr, 22. Juli 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Placatierungsbewilligung. Ich habe gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placa¬ tierung und Vertheilung der Druckschrift „Einladung zu der am Sonntag den 28. Juli 1901 stattfindenden einhundert¬ jährigen Geburtsfeier des oberösterreichischen Dialectdichters Anton Schosser in Losenstein“ nach Inhalt des vorgelegten Schriftsatzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden in Kenntnis gesetzt. Z. 9767 Steyr, 23. Juli 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Placatierungsbewilligung. Ich habe gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift „Einladung der Bundes¬ gruppe Steyr des Deutschen Bundes in Oberösterreich zu der am 28. Juli 1901 in Losenstein stattfindenden 100jährigen Geburtsfeier des oberösterreichischen Dialect¬ dichters Anton Schosser“ nach Inhalt des vorgelegten Schriftsatzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt. Z. 9587 Steyr, 18. Juli 1901. Ausforschung eines Raubmörders. Will Georg, geboren am 28. März 1872 in Pahres, kgl. bayer. Bezirkamts Neustadt a A., ist dringend verdächtig, dass er in der Nacht vom 6. auf 7. October 1891 in Wertingen den Bäcker Josef Braun und dessen Tochter Therese ermor¬ det, die Bäckersfrau Anna Braun zu ermorden versucht und den Eheleuten Braun 100 bis 300 Mark Bargeld geraubt habt. Derselbe ist untersetzter Statur, hatte früher bleiche später gesunde Gesichtsfarbe, stechende Augen, dunkelblonde Haare, stark geschmiert und in die Stirne hereingekämmt. leichten Anflug eines Schnurrbartes und sprach fränkischen Besondere Kennzeichen sind drei Narben Dialect. an der linken Brust, die von einem Selbstmordversuch her¬ rühren, ferner mehrere Narben auf dem Kopfe, zwei Narben über den linken Ohre, eine Narbe am rechten Arme unter dem Ellenbogen und eine solche an der linken Hand zwischen Daumen und Zeigefinger. Derselbe ist zufolge Currendierung im bayer. Central¬ Polizeiblatte auszuforschen.
Z. 9588 Steyr, 18. Juli 1901. An die Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden am Ennsflusse Ertrunken. Am 30. Juni l. J. stürzte sich in Aich, im Bezirke Gröbming, der Taglöhner Matthias Walcher aus Michaeler¬ berg, Bezirk Gröbming, in selbstmörderischer Absicht in die Enns und ertrank. Derselbe war groß, schlank, länglichen Gesichts, hat blonde Haare, graue Augen, lichtblonde Augen¬ brauen, blonden Schnurrbartanflug, blonde sogenannte Cotelettes, rundes Kinn, breiten Mund, gute Zähne, mehr große Nase, und war bekleidet mit scharzer Tuchhose, licht¬ grauem Stoffrock mit zwei Reihen Knöpfen, schwarzer Weste, grünen Strümpfen, schweren Schuhen, an den Absätzen mit Kappennägeln benagelt, und grünem Hute. Da die Leiche bis jetzt nicht angeschwemmt wurde, werden die Enns=Ufer=Gemeinden und k. k. Gendar¬ merieposten=Commanden hievon verständigt und angewiesen, soferne die Leiche dort angeschwemmt werden sollte, an die k. k. Bezirkshauptmannschaft GröbmingMittheilung zu machen Z. 9504. Steyr, 17. Juli 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. Juli bis 10. Juli 1901. schaft Haslau. 1. Rotz. Bestand der Seuche Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Oberhofen, Ort¬ 2. Rauschbrand. Bestand der Seuche. 3. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Schönau, Ort¬ schaften Hofing und Oberndorf. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde St. Konrad, Ort¬ schaft Edt: Gemeinde und Ortschaft Vorchdor 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen Ortschaften Pesendorf und Steinersdorf Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sierning, Ortschaft Neuzeug, Pichlern, Sierning. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg Ortschaft Pucking; Gemeinde und Ortschaft Kronstorf Gemeinde Leonding, Ortschaft Staudach 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Regau, Ort schaft Dörfl. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ort¬ schaft Zissingsdorf. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gschwandt, Ort¬ schaften Gschwandt, Moosham; Gemeinde Ohlstorf, Ortschaft Oberthalham; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Kufhaus. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf Ortschaft Berbersdorf, Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaf Zinngießing 4. Bezirk Perg: Gemeinde Prägarten, Ortschaften Aist, Greißlingberg, Prägarten; Gemeinde und Ortschaft Prägartsdorf; Gemeinde und Ortschaft Selken; Gemeinde Untergaisbach, Ortschaft Obergaisbach; Gemeinde und Ort schaft Unterweitersdorf; Gemeinde Wartberg, Ortschaften Steinbichl, Wartberg. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaf¬ Piberbach 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Ort. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schaft Traunleiten; Gemeinde und Stadt Gmunden. 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf 5. Rotz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Traun Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Ortschaft Kleinreith. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2