Amtsblatt 1901/27 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Leiche eines unbekannten Mannes im Sipbache nächst der Ortschaft Lindach, circa 200 Schritte vom sogenannten Gaßnerstege, auf der Oberfläche des Wassers schwimmen aufgefunden. Der Leichnam ist 176 Centimeter hoch, starken Körper¬ baues, hat schütteres, dunkelblondes Kopfhaar, hohe Stirne, braune Augenbrauen, braune Augen, breites Gesicht, breiter Mund, vollzählige gute Zähne, aufgeworfene Ober= und Unterlippen, einen struppigen, blonden Schnurr= und Backen¬ bart, rundes Kinn, und ist circa 46 bis 50 Jahre alt Bekleidet war derselbe mit einen grauen, leichten Stoffrock, graubraune, mit schwarzen Streifen versehene Stoff hose, weißem Hemde und weißer Gattie (defect), schwarz¬ ledernen, spitzigen Schuhen (mit englischen Absätzen) und einem breiten Lederriemen mit Doppelschnalle (Hosenriemen) Kopfbedeckung fehlte und konnte bisher nicht aufgefunden werden. Ferners wurde in einer Rocktasche ein Stück Brot und in der Hosentasche ein kurzes Tischmesser, sowie ein blaues mit weißen Tupfen versehenes Taschentuch, letztere sowie Hemd und Gattie ohne Märke, vorgefunden. An den Füßen war er weder mit Socken noch mit Fußlappen ver sehen. Weste trug er keine. Der Verunglückte soll angeblich mit einem gewissen Johann Ernst, Schuhmacher, zuletzt Taglöhner aus ode bei Stockerau in Niederösterreich ident sein. Derselbe hat im Jahre 1899 in Laimgräben, beim Besitzer des Obermair gutes Nr. 9, Josef Neubauer, durch 6 Wochen als Tag löhner gearbeitet Die Leiche wurde photographiert und kann die Photo¬ graphie derselben h. a. eingesehen werden. Ueber die Idendität des Verunglückten sind Nach forschungen einzuleiten und wäre ein positives Ergebnis der selben anher bekanntzugeben. Z. 8706. Steyr, 1. Juli 1901. In sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung. Mord. Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Per¬ wurde am 29. Juni 1901, vormittags, Therese Hamets¬ dorfer aus Obervormarkt, Gemeinde Perg, am sogenannten Flinslberg bei Lanzenberg ermordet aufgefunden Derselben war der Hals durchschnitten und der Baud aufgeschlitzt Da der Thäter unbekannt ist, sind Nachforschungen nach demselben einzuleiten und Wahrnehmungen, welche zu dessen Eruierung oder Ergreifung führen könnten, sogleich anher oder dem k. k. Landesgerichte Linz bekannt geben zu wollen Bemerkt hiebei wird, dass nähere Anhaltspunkte über den Thäter nicht angegeben werden können. Nach Aussage der Sachverständigen müsse jedoch der Thäter sich bei Ausführung der That stark mit Blut be¬ spritzt haben Infolge Ermächtigung der k. k. o.=ö. Statthaltere wird verlautbart, dass derjenige, welcher solche Wahrneh¬ mungen zur Kenntnis der Gerichte oder der Sicherheitsbehörden bringt, die zur Ausforschung, bezw. Ergreifung des Thäters führen, auf eine Belohnung von 500 Kronen An¬ spruch zu erheben berechtigt ist. Z. 8591. Steyr, 1. Juli 1901. An alle hochw. Pfarrämter, Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ posten=Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 20 ex 1900 zur Aus¬ forschung beschriebene Karl Filipietz wurde eruiert. Z. 8502. Steyr, 27. Juni 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung Nr. 11.887/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministerums des Innern vom 13. Juni d. J., Z. 22.543, unter Aufrecht¬ haltung der mit der Kundmachung vom 13. Jänner 1900, 510, hinsichtlicht der Einfuhr von lebenden und ge schlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzen Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupationsgebiete nachstehende Sperr¬ maßnahmen zu erlassen, und zwar: Wegen des Bestandes der 1. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Bos.=Krupa, Bos.=Novi, Prijedor und Sanskimost Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus dem Bezirke Sanskimost. Die Bestimmungen der hieramtlichen Kundmachung vom 2. November 1899, Z. 19.709, über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung ge¬ sperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchen¬ freien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierortigen Kundmachung vom 27. April d Z. 8212/II, sogleich in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35) geahndet Linz, am 22. Juni 1901. Der k. k. Statthalter Puthon m. p. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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