Amtsblatt 1901/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Zufolge des Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 7. Juni 1901, Z. 10.809/II, ist jedweder unbefugten ordnungswidrigen Verbreitung dieser den österreichischen Interessen nicht entsprechenden Druckschriften nach Maßgabe der bestehenden presspolizeilichen Vorschriften nachdrücklichst entgegenzutreten. Z. 7798 und 7799. Steyr, 11. Juni 1901. In sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des in Pola am 24. Mai 1880 geborenen, stellungspflichtigen Johann Ivo, unehelichen Sohnes der Antonia, geb. Cernic, Private angeblich aus Mlaka bei Fiume, und des am 31. Juli 1880 in Großlassnik im Bezirke Mährisch=Wei߬ kirchen geborenen, stellungspflichtigen Josef Petruch, Sohn des Johann und der Genoveva Petruch. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. Juli 1901 zu berichten. Z. 8015. Steyr, 15. Juni 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung der Anna Humer. Laut Anzeige der Gemeinde=Vorstehung Land Krems¬ münster gieng am Samstag den 8. Juni l. J. die Besitzerin des Oberhestorfergutes in Pochendorf Nr. 5, Anna Hummer, um circa 8 Uhr vormitttags als ihr Gatte in Wels war, mit der Angabe fort, sie gehe nach Kremsmünster Aderlassen und kam bis heute nicht wieder zurück. Anna Humer ist nach Umfrage gar nicht in den Markt Kremsmünster gekommen und konnte nicht bei Verwandten erfragt werden Dieselbe leidet etwas an Verfolgungswahn, aus welcher Ursache selbe bereits heuer schon einmal in die Landes=Irrenanstalt gebracht werden musste, von wo sie am 5. Mai l. J. gebessert entlassen wurde. Humer ist vor ihrer Abgabe in die Irren=Anstalt öfters von zu Hause heimlich fortgegangen, trieb sich in Wäldern herum oder schlich sich in fremde Häuser ein und versteckte sich am Heu boden. Humer ist von kleiner gedrungener Statur, hat breites, abgebranntes Gesicht, braune Augen, braune Augen¬ brauen, gewöhnlichen Mund und Nase, braune, bis zum Genick abgeschnittene Haare; hat einen schüchternen Blick. Bei ihrer Entfernung war sie mit einem rothgestreiften Wollstoff=Rock schwarzseidener Jacke, solcher Schürze und Kopftuch und schwarzen Sammtschuhen gekleidet. Im Betretungsfalle wolle Anna Humer zu ihrer Familie am Oberhestorfergut in Pochendorf Nr. 5, dortiger Gemeinde, überstellt werden. Z. 636/B.=Sch.=R. Steyr, 19. Mai 1901 Concurs-Ausschreibung. An der vierclassigen Volksschule in Kremsmünster kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1400 K eine Functionszulage von 200 K, die Quinquennalzulage per 100 K und ein Naturalquartier oder das gesetzliche Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reise= und Lehrbefähigungs¬ zeugnisse, dem Nachweise über die Befähigung zur sub¬ sidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstes=Tabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs¬ Ausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vor¬ schriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 14. Juni 1901. Z. 7865 An alle Gemeinde Vorstehungen. Zufolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz vom 6. Juni 1901, Z. 12.111, ist der Rotz der Pferde in der Ortschaft Weiling, Gemeinde St. Florian zum Aus¬ bruche gekommen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 7891. Steyr, 14. Juni 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnissnahme und Verlautbarung Nr. 10.894/II. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei betreffend die Einfuhr von Vieh nach Ungarn und Croatien=Slavonien. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Mai d. J., Z. 20.281, wird mit Beziehung auf die hieramtliche Kundmachung vom 22. Mai d. J. Z. 9752/II, verlautbart, dass das kgl. ungar. Ackerbau¬ Ministerium in Budapest und die kgl. Landesregierung in Agram derzeit verboten hat: Wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem politischen Bezirke Bruck a. d. Leitha in Niederösterreich 2. Wegen des Bestandes des Stäbchen¬ Rothlaufes die Einfuhr von Schweinen aus den polit. Bezirken Floridsdorf (Niederösterreich) und Hartberg (Steier¬ mark).

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