Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 8110. Steyr, 18. Juni 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz=Blätter. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XXIV, XXV. XXVI, XXVII, XXVIII, XXIX und XXX an die Gemeinden zur Hinausgabe Die Gemeinden Egendorf und Gaflenz erhalten das Reichsgesetz=Blatt Stück XXV. nachträglich zugesendet. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 18. Juni 1901. Z. 8033. An alle Gemeinde Vorstehungen. Die Betriebszählung findet heuer nicht statt. Anlässlich der Volkszählung wurden Evidenzbögen ausgefüllt, welche den Zweck hatten, als Grundlage für ein heuer vorzunehmende Betriebszählung zu dienen. Zufolge Erlasses des k. k. Handelsministeriums vom 12. Juni 1901, Z. 2189/II. M., hat es sich aber als unmöglich erwiesen, den Gesetzentwurf, betreffend die Zählung der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe, in dem nunmehr beendeten Sessionsabschnitte in beiden Häusern des Reichsrathes zur Annahme zu bringen, weshalb die Betriebs¬ zählung heuer nicht vorgenommen werden kann. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolg des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei von 15. Juni 1901, Z. 11.777/II, in Kenntnis gesetzt. Z. 8090. Steyr, 17. Juni 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Im Nachstehenden werden zu theilweiser Vereinfachung und Beschleunigung einzelner Agenden angeordnet: Die monatlichen Aufenthalts=Veränderungsausweise sind ohne Begleitschreiben anher vorzulegen und für leere Ausweise keine Drucksorte, sondern ein Fehlbericht vorzu¬ legen. Dagegen müssen diese Ausweise schon am 1. jeden Monates von allen Gemeinden hieramts eintreffen Die Empfangsbestätigungen über zugestellte Einberu¬ fungskarten, Militär=, Landwehr= oder Landsturmpässe, über Abschiede 2c. sind in möglichst kürzester Zeit rückzustellen und ist in den von hieraus beigegebenen Empfangsschein=Blan quetten auch der Ort der Zustellung nebst Datum und Bestätigung beizufügen. Dagegen hat es auf einen von dem Gemeindevorsteher unterfertigten Einbegleitungsbericht nur dann anzukommen, wenn Anstände zu melden sind, sonst genügt die Aufschrift an die k. k. Bezirkshauptmannschaft und die Angabe der Anzahl der vorzulegenden Empfangsscheine, Gesuche und Protokollar=Ansuchen jeglicher Art sind auf ganze Bögen zu verfassen und rechtzeitig mit Bericht in Vorlage zu bringen. Betreff Unterfertigung der der Gesuchen beizubringenden ärztlichen Zeugnissen wird erneuert auf den hieramts unter Z. 3995, Amtsblatt Nr. 13 v. J. 1896, ergangenen Erlass aufmerksam gemacht, da dieser Erlass meistentheils nicht berücksichtigt wird Mit hieramtlich in Vorlage kommenden Todtenscheinen Wehr= oder Landsturmpflichtiger sind immer die bezüglichen Militär=, Landwehr= oder Landsturm=Pässe gleichzeitig beizu¬ schließen, um nicht erst die unnütze Correspondenzen hervor¬ rufende Urgierung dieser Pässe zu provocieren Z. 7793 Steyr, 11. Juni 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Mai 1901, Z. 10.367, beabsichtigt die Schiffahrts gesellschaft Navigazione generali italiana in Rom, bezw. deren Niederlassungen und Agenturen, Schifffahrts=Prospecte in Oesterreich zu verbreiten in welchen unter anderem darau hingewiesen wird, dass Oesterreicher und andere Nichtitaliener eventuell auch ohne Reisedocument auf den gesellschaftlichen Schiffen auswandern können.
Zufolge des Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 7. Juni 1901, Z. 10.809/II, ist jedweder unbefugten ordnungswidrigen Verbreitung dieser den österreichischen Interessen nicht entsprechenden Druckschriften nach Maßgabe der bestehenden presspolizeilichen Vorschriften nachdrücklichst entgegenzutreten. Z. 7798 und 7799. Steyr, 11. Juni 1901. In sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des in Pola am 24. Mai 1880 geborenen, stellungspflichtigen Johann Ivo, unehelichen Sohnes der Antonia, geb. Cernic, Private angeblich aus Mlaka bei Fiume, und des am 31. Juli 1880 in Großlassnik im Bezirke Mährisch=Wei߬ kirchen geborenen, stellungspflichtigen Josef Petruch, Sohn des Johann und der Genoveva Petruch. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. Juli 1901 zu berichten. Z. 8015. Steyr, 15. Juni 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung der Anna Humer. Laut Anzeige der Gemeinde=Vorstehung Land Krems¬ münster gieng am Samstag den 8. Juni l. J. die Besitzerin des Oberhestorfergutes in Pochendorf Nr. 5, Anna Hummer, um circa 8 Uhr vormitttags als ihr Gatte in Wels war, mit der Angabe fort, sie gehe nach Kremsmünster Aderlassen und kam bis heute nicht wieder zurück. Anna Humer ist nach Umfrage gar nicht in den Markt Kremsmünster gekommen und konnte nicht bei Verwandten erfragt werden Dieselbe leidet etwas an Verfolgungswahn, aus welcher Ursache selbe bereits heuer schon einmal in die Landes=Irrenanstalt gebracht werden musste, von wo sie am 5. Mai l. J. gebessert entlassen wurde. Humer ist vor ihrer Abgabe in die Irren=Anstalt öfters von zu Hause heimlich fortgegangen, trieb sich in Wäldern herum oder schlich sich in fremde Häuser ein und versteckte sich am Heu boden. Humer ist von kleiner gedrungener Statur, hat breites, abgebranntes Gesicht, braune Augen, braune Augen¬ brauen, gewöhnlichen Mund und Nase, braune, bis zum Genick abgeschnittene Haare; hat einen schüchternen Blick. Bei ihrer Entfernung war sie mit einem rothgestreiften Wollstoff=Rock schwarzseidener Jacke, solcher Schürze und Kopftuch und schwarzen Sammtschuhen gekleidet. Im Betretungsfalle wolle Anna Humer zu ihrer Familie am Oberhestorfergut in Pochendorf Nr. 5, dortiger Gemeinde, überstellt werden. Z. 636/B.=Sch.=R. Steyr, 19. Mai 1901 Concurs-Ausschreibung. An der vierclassigen Volksschule in Kremsmünster kommt die Oberlehrerstelle zur definitiven Besetzung Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1400 K eine Functionszulage von 200 K, die Quinquennalzulage per 100 K und ein Naturalquartier oder das gesetzliche Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reise= und Lehrbefähigungs¬ zeugnisse, dem Nachweise über die Befähigung zur sub¬ sidiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstes=Tabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs¬ Ausschreibung im Amtsblatte der Linzer Zeitung im vor¬ schriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 14. Juni 1901. Z. 7865 An alle Gemeinde Vorstehungen. Zufolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz vom 6. Juni 1901, Z. 12.111, ist der Rotz der Pferde in der Ortschaft Weiling, Gemeinde St. Florian zum Aus¬ bruche gekommen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 7891. Steyr, 14. Juni 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnissnahme und Verlautbarung Nr. 10.894/II. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei betreffend die Einfuhr von Vieh nach Ungarn und Croatien=Slavonien. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Mai d. J., Z. 20.281, wird mit Beziehung auf die hieramtliche Kundmachung vom 22. Mai d. J. Z. 9752/II, verlautbart, dass das kgl. ungar. Ackerbau¬ Ministerium in Budapest und die kgl. Landesregierung in Agram derzeit verboten hat: Wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem politischen Bezirke Bruck a. d. Leitha in Niederösterreich 2. Wegen des Bestandes des Stäbchen¬ Rothlaufes die Einfuhr von Schweinen aus den polit. Bezirken Floridsdorf (Niederösterreich) und Hartberg (Steier¬ mark).
3. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Bruck a. d. Leitha, Mödling (Niederösterreich), Nadwörna (Galizien) nach Ungarn und aus dem politischen Bezirke Thernembl (Krain) nach Croatien=Slavonien Hingegen wurde das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem politischen Bezirke Wiener=Neustadt in Nieder¬ österreich gerichtete Verbot aufgehoben. Linz, am 7. Juni 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 8040. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Steyr, 17. Juni 1901. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Juni bis 10. Juni 1901. 1. Rotz. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ort¬ schaft Weiling. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen Ortschaft Steinersdorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding, Ort¬ schaft Staudach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Untergaisbach, Ortschaft Obergaisbach. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ortschaft Ort, Traunleiten; Gemeinde Gmunden, Ortschaft Gmunden, Traunstein; Gemeinde Ohlsdorf, Ortschaft Aurach¬ kirchen, Holzhäuseln, Oberthalham, Ohlsdorf; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Kufhaus, Moos, Pinsdorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Hellmonsödt. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Piberbach; Gemeinde und Ortschaft Sierning. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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