für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 24. Steyr, am 13. Juni. 1901. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werder Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 7591. Steyr, 5. Juni 1901. An die Gemeinde Vorstehungen des Gerichtsbe zirkes Kremsmünster und Weyer. Laut der Mittheilungen des Commandos der k. u. k. Kriegsschule in Wien vom 21. und 29. Mai l. Res.=Nr. 196, wird die Abtheilung Nr. X des ersten Jahr¬ ganges dieser Anstalt mit einem Stande von 15 Officierer und 15 Mann vom 21. bis inclusive 31. Juli l. J. in Kremsmünster und vom 1. bis inclusive 4. August l. J. in Weyer, kleinere taktische und Croquier=Uebungen vornehmen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 1. Juni 1901, Z. 10.648/IV mit der Weisung verständigt, die erforder¬ liche Transenal=Unterkunft, die Durchzugskost für die Mann¬ schaft und die etwa nothwendigen Vorspannsfuhren gegen die gesetzlich normierte Vergütung anstandslos beizustellen Die Leiter der Uebungspartien werden die thatsäch¬ lichen Erfordernisse rechtzeitig vorher bei den Ortsbehörden ansprechen. Bei den Uebungen und Arbeiten wird jede Art vor Feldschäden thunlichst vermieden werden. Sollten sich dennoch Feldschäden ergeben, so werden dieselben im Einvernehmen mit den Beschädigten sogleich beglichen werden. Z. 6773. Steyr, 7. Juni 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Regelung des Meldewesens. Mit dem h. a. Erlasse vom 19. December 1878 Z. 5361, neuerlich kundgemacht im Amtsblatte Nr. 3 ex 1887, wurden besondere Vorschriften in Betreff des Meldungswesens erlassen, welche infolge der geänderten Verhältnisse vielfach eine Abänderung erheischen. Das neue Heimatsgesetz vom 5. December 1896 R.=G.=Bl. Nr. 222, lässt es insbesondere wünschenwert erscheinen, durch Erlassung besonderer Vorschriften über die Meldung aller Parteien, Aftermieter und Bettgeher, und durch Führung genauer Meldeprotokolle durch die Gemeinde, diesen die Möglichkeit zu bieten, die Dauer des Aufent¬ haltes aller Gemeinde=Mitglieder stets auf verlässliche Weise festsetzen zu können. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher aufgefordert bis spätestens 15. Juli eingehend zu berichten, ob und welche Aenderungen in den bestehenden, besonderen Meld¬ vorschriften nach Ansicht der Gemeinde=Vorstehungen einzu¬ treten hätten. Z. 7352 Steyr, 10. Juni 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen, landwirtschaftlichen Bezirksvereine und landwirt schaftlichen Bezirks-Genossenschaften. Bezugserleichterungen für Tabakextract. Ueber Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 21. Mai 1901, Z. 9721/I, werden die in dem im An¬ schlusse in Abschrift mitfolgenden Schreiben an das Präsi dium des allgemeinen österreichischen Gärtnerverbandes in Wien zugestandenen Bezugserleichterungen für Tabakextract zur Verständigung der interessierten Kreise der Bevölkerung verlautbart. An das löbliche Abschrift Präsidium des allgemeinen österr. Gärtner=Verbandes in Wien. Ueber Ihre Eingabe vom 12. August 1900 hat das k. k. Finanzministerium mit dem Erlasse vom 13. April 1901 Z. 13.847, im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium
des Innern und dem k. k. Handelsministerium nach hier¬ ortigem Antrag dem allgemeinen österr. Gärtnerverbande in Wien gestattet, den Tabak=Extract im denaturierten Zustande von der k. k. Tabakhauptfabrik in Hainburg unter den vor¬ geschriebenen Modalitäten, insbesondere auch zu den bis¬ herigen Preisen im Großen zu beziehen und dieses Mittel ohne weitere Formalitäten an die Gartenbau= und land¬ wirtschaftlichen Vereine, sowie an deren Mitglieder abzugeben Diese Bewilligung wurde an die Bedingung geknüpft dass der genannte Verband der k. k. Generaldirection der Tabakregie mit Schluss eines jeden Jahres (etwa bis Ende Jänner jedes Kalenderjahres) nachweisen wird, wie viel Tabakextract im Ganzen bezogen und an welche Vereine und Personen derselbe verabfolgt wurde. Ferner wolle der allgemeine österr. Gärtnerverband seine den Tabakextract (im denaturierten Zustande) be¬ ziehenden Mitglieder ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass dieser Extract laut Ministerial=Verordnung vom 23. März 1895, R.=G.=Bl. Nr. 45, als gifthältige Sub¬ stanz zu betrachten ist, daher in Gemäßheit der Bestim¬ mungen des Ministerial=Erlasses vom 21. April 1876, R.=G.=Bl. Nr. 61, § 10 und § 3, jedermann, der im Be¬ sitze von Tabakextract ist, dafür zu sorgen hat, dass bei der Gebarung mit demselben jede Gefahr für Gesundheit und Leben anderer hintangehalten und dass dasselbe insbesondere von allen Genuss= und Heilmitteln ferngehalten und nicht unter der Hand weiter abgegeben wird. Die Abgabe des Tabak=Extractes seitens des Gärtner¬ Verbandes an einzelne Mitglieder soll nur in wohlver¬ wahrten Gefäßen, welche in auffälliger Weise mit der Auf¬ schrift „Tabak=Extract“, „giftig“ versehen sind, erfolgen. Die Generaldirection beehrt sich das löbl. Präsidium hievon mit dem Beifügen in die Kenntnis zu setzen, dass die k. k. Tabakhauptfabrik in Hainburg unter einem den Auftrag erhält, den an den Verband in Fässern à 200 kg Extract=Inhalt nunmehr zur Ausgabe gelangenden Tabak¬ Extract in der mit den Herren Delegierten des Verbandes im Monate Februar besprochenen Weise (mit Holztheer) zu denaturieren. Die Generaldirection glaubt sich der Erwartung hin¬ geben zu dürfen, dass das geehrte Präsidium dafür Sorge tragen werde, dass diese Bezugserleichterungen durch ent¬ sprechende Publication in den Fachzeitschriften den Inter¬ essenten in allen Kronländern bekannt werden Ueber die erfolgten Publicationen und die getroffenen Versandt=Einrichtungen erbittet sich die General=Direction eine gefällige Mittheilung. Für die Richtigkeit: Woracz m. p. Z. 7179. Steyr, 10. Juni 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen des Gerichts¬ Bezirkes Steyr (Land). Die Gemeinde=Vorstehungen waren so freundlich meiner Einladung zur Ansammlung eines Fondes für zwei Stipendien zu Gunsten armer Schüler der Versuchsanstalt für Stahl= und Eisenindustrie in Steyr Folge zu leisten und haben sich mit je 25 K Beitragsleistung betheiligt. Indem ich den geehrten Gemeinde=Vorstehungen hiefür meinen besten Dank ausdrücke, bringe ich denselben zur Kenntnis, dass diese Beträge, welche für zwei Stipendien à 100 K bestimmt sind, vorläufig auf ein Sparcassabuch fruchtbringend angelegt wurden und im kommenden Schul¬ jahre nach Antrag der Direction der Fachschule und Ver¬ suchsanstalt zur Verleihung kommen werden. Steyr, 4. Juni 1901. In sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Mit Beziehung auf den h. a. Erlass vom 5. Fe¬ bruar 1901, Z. 1582, Amtsblatt Nr. 6, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden verständigt, dass der im Jahre 1878 geborene, stellungs¬ pflichtige Anton Patial laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 27. Mai 1901, Z. 10.376/IV, eruiert wurde. Z. 670 B.=Sch.=R. Steyr, 6. Juni 1901. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen werden in Kenntnis gesetzt, dass der II. Band des Werkes „Die deutsch=österr. Jugendliteratur“, herausgegeben von Konrad Moißl Bürgerschuldirector in Aussig, und Ferdinand Krautstengl, Volksschullehrer ebenda, im Verlage von August Grohmann in Aussig erschienen ist. Preis des I. Theiles 3 K, des II. Theiles 4 K. Mit dem erschienenen II. Bande (16 Druckbogen, Preis 4 K, mit Post 4 K 20 h) ist das Werk abge¬ schlossen. Dieser 2. Theil ist ungemein reichhaltig und be¬ rücksichtigt ebenso wie der 1. Theil alle drei Altersstufen der jugendlichen Leser; inhaltlich bietet er eine erschöpfende Aus¬ wahl geeigneter Jugendschriften in allen ihren Darstellungs¬ formen, insbesondere haben die Verfasser neben der erzählen¬ den und poetischen Jugendliteratur auch die Jugendschriften realer Richtung einer gründlichen Prüfung unterzogen, so dass beide Bände bei Neuanschaffungen der beste Rathgeber nach jeder Richtung hin sind.
Z. 657/Sch. Steyr, 9. Juni 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 3. Juni 1901, Z. 2120, angeordnet, dass an den Bürger¬ schulen und an den Volksschulen mit ganztägigem Unter¬ richte in dem Falle, wenn die Lufttemperatur in den Lehr¬ zimmern vormittags 200 K erreicht, der Nachmittagsunter¬ richt zu entfallen hat. Steyr, 20. Juni 1901. Z. 7354. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. Mai bis 26. Mai 1901. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Wagenhub. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Hellmonsödt Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ schaft Matzelsdorf; Gemeinde und Ortschaft Hörsching Z. 7702. Steyr, 10. Juni 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 27. Mai bis 2. Juni 1901. 1. Rotz. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ort¬ schaft Weidling 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding, Ort¬ schaft Staudach. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Untergaisbach, Ortschaft Obergaisbach Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Wagenhub. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Hellmonsödt. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Sierning 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Steyr, am 1. Juni 1901. An die Genossenschafts- und Krankenkasse¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Mai 1901. 1. Ignaz Höpoltseder, Schuhmachergewerbe in Schacher¬ mairdorf Nr. 9, Gemeinde Sipbachzell. 2. Josef Schipp, Malergewerbe in Sierning Nr. 177, Gemeinde Sierning 3. Christian Hasenleithner, Victualienhandel in Oberbrunnern Nr. 16, Gemeinde Thanstetten. 4. Johann Birklhuber Schuhmachergewerbe in Kirchberg Nr. 10, Gemeinde Land Kremsmünster. 5. Josef Gärtner, Gemischtwarenhandel in Sierning, Verkauf von Gebetbüchern, Heiligenbildern, Wachs¬ waren, Kalendern, Kreuzen und Rosenkränzen auf Widerruf. 6. Franz Ehrenhuber, Gast= und Schankgewerbe in Saaß Nr. 3, Gemeinde Garsten (Berechtigungen § 16 lit. a, b. c, k und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39) 7. Johann Janz, Frühstückcabinet in Bad Hall Nr. 9, Berechtigungen: Verabreichung von kalten Speisen, Aus¬ schank von Bier, Wein in Flaschen und Ausschank von gebrannten geistigen Getränken während der Offenhaltung des Gemischtwarengeschäftes. 8. Albert Dunkl, Markt Weyer Nr. 73, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke. 9. Christian Hasenleitner, Gast= und Schankgewerbe in Oberbrunnern Nr. 16, Gemeinde Thanstetten (Berechtigungen § 16 lit. a, b. c. d. e, k und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 10. Karl Untertriefallner, Gast= und Schankgewerbe in Neustift Nr. 10 (Berechtigungen § 16 lit. d. G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39,
nebst den früher verliehenen Berechtigungen lit. a, b. c. d. e, k und g vom 20. Februar 1892, Z. 2174. 11. August Schropp, Fleischhauergewerbe in Sierninghofen Nr. 37, Gemeinde Sierning. 12. Franz Brettenthaler, Binder¬ gewerbe in Sierning Nr. 201. 13. Georg Gnadlinger, Müllergewerbe in Gemdorf Nr. 9, Gemeinde Ried. 14. Leo pold Sailer=Kronlachner, Holzhandel in Gaflenz Nr. 1 15. Georg Mörtendorfer, Gemischtwarenhandel in Grossen¬ dorf Nr. 5, Gemeinde Ried. 16. Karl Schmauß, Handel mit Fahrrädern, Nähmaschinen, Musikinstrumenten und Be¬ standtheilen in Bad Hall Nr. 163. 17. Michael Kaiser¬ lechner, Musikergewerbe in Ramingsteg Nr. 35, Gemeinde St. Ulrich. 18. Franz Pfeffer, Spanferkel=Handel in Sier¬ ning Nr. 63. 19. Cäcilia Peterwagner, Gemischtwaren¬ handel in Weißkirchen Nr. 55. 20. Franz Obergruber, Viehhandel in Hofberg Nr. 9, Gemeinde Neustift. 21. Aloisia Schwaiger, Gemischtwarenverschleiß in Losenstein Nr. 3. 22. Josef Fachberger, Handel mit verkleinertem Brennhol in Jägerberg Nr. 8, Gemeinde St. Ulrich. 23. Jose Sedlacek, Delicatessenhandel in Bad Hall Nr. 78. 24. Karl Schmauß, Photographen=Gewerbe in Bad Hall Nr. 163 25. Josef Roubin, Gast= und Schankgewerbe in Lumpl¬ graben Nr. 54, Gemeinde Großraming (Berechtigungen § 16 lit. a, b. c, k. d und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39, ohne Billard. 26. Anton Schad, Gitter¬ strickergewerbe in Grassing Nr. 20, Gemeinde Weißkirchen B. Gewerbelöschungen. Alois Anthofer, Krämergewerbe in Losenstein Nr. 3. 2. Josef Auböck, Gast= und Schankgewerbe in Saaß Nr. 3, Gemeinde Garsten. 3. Josef Hölzlhuber, Frächtergewerbe in Sierninghofen Nr. 63, Gemeinde Sierning. 4. Anton Aigner, Musikergewerbe in Schiedlberg Nr. 4, Gemeinde Thanstetten. 5. Anton Aigner, Bäckergewerbe in Schieds¬ berg Nr. 4, Gemeinde Thanstetten. 6. Albert Dunkl sen., Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Markt Weyer Nr. 73. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Kalmann Bibring, Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 33, Geschäftsführerin: Amalia Hacker, pro Badesaison 1901. 2. Karl Gellert, Gemischtwarenverschleiß Gemeinde Pucking, Stellvertreter: in Hasenufer Nr. 7, Ferdinand Schrottbauer. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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