lei Unterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde zu ver¬ abfolgen, diese vielmehr nach Maßgabe der Umstände der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 4684. Steyr, 1. Juni 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Polizeiaufsicht. Franz Ascherbauer, Knecht, geb. 30. November 1866 in Kronstorf, zuständig nach Weißkirchen, Bez. Steyr, wird auf Grund des rechtskräftigen Urtheiles des k. k. Kreisge richtes Wels vom 1. März 1901, Z. Vr. VII 26/II/31, womit gemäß § 4 und 5 des Gesetzes vom 10. Mai 1873 R.=G.=Bl. Nr. 108, die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinden Egendorf, Allhaming und Weißkirchen als Aufenthaltsrayon, auf die Dauer von drei Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt. Demselben werden hiedurch in Anwendung des § 4 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108 folgende Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt 1. Darf derselbe den ihm zugewiesenen Aufenthalts¬ rayon ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nicht verlassen. 2. Derselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel der Wohnung noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowohl des früheren als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. 3. Derselbe ist verpflichtet, sich am ersten Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung seines jeweiligen Aufenthaltsortes persönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb auszuweisen. 4. Es kann bei ihm zum Zwecke der polizeilichen Auf¬ sicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vorge¬ nommen werden Die Polizeiaufsicht beginnt mit 1. September 1902 als dem Strafende, und dauert bis 31. August 1905 Sollte der Genannte während der Dauer der Polizei¬ Aufsicht außerhalb des ihm zugewiesenen Gebietes ohne schriftliche Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr getroffen werden, so ist derselbe dem zustän¬ digen k. k. Bezirksgerichte einzuliefern. Z. 7286. Steyr, 3. Juni 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Warnung. Laut Note der k. k. schlesischen Landesregierung in Troppau treibt sich die nach Lichten zuständige, im Jahre 1861 in Enns, pol. Bezirk Linz, geborene Taglöhnerin Marie Herdin, Witwe nach dem am 9. März 1896 in Waidhofen a. d. Ybbs verstorbenen Bahnarbeiter Josef Herdin, in Tirol, Salzburg, Oberösterreich unterstands= und beschäftigungslos herum und lässt sich auf Kosten der Heimats=Gemeinde Armenunterstützungen, u. zw. in letzter Zeit namentlich unter dem Vorwande, dass sie in ihrem defecten Schuhwerke nicht weiterreisen könne, verabfolgen und verursacht auf solche Weise der Heimatsgemeinde be¬ deutende Auslagen. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden daher zufolge Statthalterei=Erlass vom 29. Mai 1901, Z.10.319/II, beauftragt, der Genannten, den Fall einer dringenden Nothwendigkeit ausgenommen, keiner¬ Z. 6443 u. 5890. Steyr, 29. Mai 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. 1. Johann Rogl, Knecht, geb. 1874 in Ramingsteg, zust. nach St. Ulrich, mit einem Leistenbruch behaftet, hielt sich seinerzeit in St. Michael am Bruckbache auf. 2. Johann Feldl, geb. 1867 in Wels, zust. nach Weißkirchen, Bäckergehilfe, hielt sich zuletzt in Wensbach bei Lambach auf. Besonderes Kennzeichen: Großer Kropf 3. Josef Salzwimmer, Schlossergehilfe, geb. 1863 zust. nach St. Ulrich, zuletzt in der Strafanstalt Garsten, dürfte gegenwärtig vagieren. Es sind über den gegenwärtigen Aufenthalt der Vor¬ genannten Nachforschungen zu pflegen und ist ein positives Resultat anher bekanntzugeben. Z. 7167. Steyr, am 31. Mai 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Raubmord. In der Nacht am 27. auf den 28. Mai 1901 wurde in der Ortschaft Brandeln, Gemeinde Lichtenegg bei Wels, nächst der Reichsstraße in einem Kornfeld ein Mann ermordet. Derselbe ist 35 — 40 Jahre alt, über mittelgroß, muskulös, hat rundes Gesicht, rothbraunen Schnurrbart, braune Haare, graue Augen, war bekleidet mit blauschwarzem kurzem Rock, gleicher Weste, weiß, blau= und rothgestreifter Gradlunter¬ hose, weißem Leinenhemd mit eingesetzter Kattunbrust, es fehlten Oberhose, Hut, Strümpfe und Schuhe. Der Mann gehört der arbeitenden Classe an, seine Unterarme sind bis zum Ellenbogen abgebrannt. In seinen Taschen fanden sich eine Schweinsblase als Tabaksbeutel mit etwas Tabak, ein Rosenkranz hergestellt aus Messinggliedern und rothen Holz kugeln, eine „kurze“, Cigarre, Papier von einem 4 kr. — am Thatort fanden sich eine grüne Flasche, Tabakspackl; halbvoll mit Wein, ein kleines Flaschl, weiß, ein Stock aus Holz mit senkrechtem Griff, eine Porzellanpfeife mit Wasser¬ sack und langem Rohr, auf dem Pfeifenkopf das Bild „Schlachtfeld mit zwei todten Soldaten, der dritte Soldat liegt im Sterben und es erscheint ihm seine Geliebte mit dem Lorbeerkranz. Ferner ein Manchettenknopf aus Talmi mit Mecha¬ nismus, 21 1/ lang, 177 breit, mit blanken Querstreifen diese punktiert, diese Querstreifen durch mit vielen Punkten besetzten Furchen getrennt. Die Identität des Ermordeten ist nicht festgestellt Anhaltspunkte hiefür sind hieher bekanntzugeben, nach dem unbekannten Thäter zu forschen. K. k. Kreisgericht Wels VIII, 29. Mai 1901.
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