Amtsblatt 1901/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 1. Juni 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XXII und XXIII an die Gemeinden zur Hin¬ ausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten Z. 7327 Steyr, 3. Juni 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Laut Zuschrift des k. u. k. 14. Erg.=Bez.=Commandos in Linz, Z. 476, vom 1. Juni l. J. häufen sich die Fälle, dass nichtactive Mannschaft behufs Vorstellung vor die Superarbitrierungs= oder Ueberprüfungs=Commission trotz ausdrücklichen Vermerkes auf der Einberufungskarte statt um 7, beziehungsweise 8 Uhr früh erst gegen Mittag in Linz eintreffen, um welche Zeit die betreffenden Commissionen ihre Thätigkeit bereits eingestellt haben. Im Interesse der Vorzuführenden selbst wird verfügt dass diese Mannschaft seitens der Gemeindeämter schon bei Zustellung der Einberufungskarten auf die genaue Ein¬ haltung der Einrückungsstunde speciell aufmerksam gemacht wird, nachdem verspätet Einrückende an dem betreffenden Tage nicht mehr zu Vorstellung gelangen, und erneuert ein berufen werden. Z. 7166. Steyr, 20. Mai 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, über das Ergebnis der gemäß der o.=ö. Feuerpolizei=Ordnung L.=G.=Bl. Nr. 18 ex 1873 und beziehentlich unter Be¬ achtung der Bestimmungen des L.=G.=Bl. Nr. 2, 1890 ex 1889 im heurigen Jahre durchzuführenden Feuerbeschau bis 15. August d. J. unter Vorlage der Beschauprotokoll¬ und Anzeige des Verfügten Bericht zu erstatten. Die Feuer beschau ist commissionell von Haus zu Haus vorzunehmen. Z. 7284. Steyr, 3. Juni 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Placatierungs=Bewilligung. Ueber Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 1. Juni 1901, Z. 1594/Präs., werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden in Kenntnis gesetzt, dass dem Redacteur Hans Schögl die Bewilligung zur Placatierung einer die Annahme der Investitionsvorlage in dritter Lesung im Abgeordnetenhause betreffenden, von dem Reichsrathsabgeordneten Dr. Karl Beurle gefertigten Kundmachung im ganzen Kronlande ertheilt wurde Z. 7103. Steyr, 30. Mai 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Warnung der Arbeitsuchenden vor dem Zuzuge nach München. Laut einer an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern haben sich in letzterer Zeit die Erwerbsaussichten für die seit einigen Jahren, inbesondere aus Ober= und Nieder¬ österreich, Salzburg und Böhmen in beträchtlicher Anzahl nach München kommenden Arbeiter wesentlich verschlechtert, indem die Bauthätigkeit in dieser Stadt in nicht unbedeu¬ tendem Maße nachgelassen hat, und in vielen Fabriken mit der Entlassung von Arbeitern vorgegangen wird Unter diesen Umständen erscheint es geboten, vor dem weiteren Zuzuge österreichischer Arbeiter nach München zu warnen und werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 20. Mai 1901, Z. 9825/II, angewiesen, vorstehenden Erlass in möglichst ausgedehntem Maße in ortsüblicher Weise im Gemeinde¬ gebiete zu verlautbaren.

lei Unterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde zu ver¬ abfolgen, diese vielmehr nach Maßgabe der Umstände der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 4684. Steyr, 1. Juni 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Polizeiaufsicht. Franz Ascherbauer, Knecht, geb. 30. November 1866 in Kronstorf, zuständig nach Weißkirchen, Bez. Steyr, wird auf Grund des rechtskräftigen Urtheiles des k. k. Kreisge richtes Wels vom 1. März 1901, Z. Vr. VII 26/II/31, womit gemäß § 4 und 5 des Gesetzes vom 10. Mai 1873 R.=G.=Bl. Nr. 108, die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinden Egendorf, Allhaming und Weißkirchen als Aufenthaltsrayon, auf die Dauer von drei Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt. Demselben werden hiedurch in Anwendung des § 4 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108 folgende Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt 1. Darf derselbe den ihm zugewiesenen Aufenthalts¬ rayon ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nicht verlassen. 2. Derselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel der Wohnung noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowohl des früheren als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. 3. Derselbe ist verpflichtet, sich am ersten Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung seines jeweiligen Aufenthaltsortes persönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb auszuweisen. 4. Es kann bei ihm zum Zwecke der polizeilichen Auf¬ sicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vorge¬ nommen werden Die Polizeiaufsicht beginnt mit 1. September 1902 als dem Strafende, und dauert bis 31. August 1905 Sollte der Genannte während der Dauer der Polizei¬ Aufsicht außerhalb des ihm zugewiesenen Gebietes ohne schriftliche Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr getroffen werden, so ist derselbe dem zustän¬ digen k. k. Bezirksgerichte einzuliefern. Z. 7286. Steyr, 3. Juni 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Warnung. Laut Note der k. k. schlesischen Landesregierung in Troppau treibt sich die nach Lichten zuständige, im Jahre 1861 in Enns, pol. Bezirk Linz, geborene Taglöhnerin Marie Herdin, Witwe nach dem am 9. März 1896 in Waidhofen a. d. Ybbs verstorbenen Bahnarbeiter Josef Herdin, in Tirol, Salzburg, Oberösterreich unterstands= und beschäftigungslos herum und lässt sich auf Kosten der Heimats=Gemeinde Armenunterstützungen, u. zw. in letzter Zeit namentlich unter dem Vorwande, dass sie in ihrem defecten Schuhwerke nicht weiterreisen könne, verabfolgen und verursacht auf solche Weise der Heimatsgemeinde be¬ deutende Auslagen. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden daher zufolge Statthalterei=Erlass vom 29. Mai 1901, Z.10.319/II, beauftragt, der Genannten, den Fall einer dringenden Nothwendigkeit ausgenommen, keiner¬ Z. 6443 u. 5890. Steyr, 29. Mai 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. 1. Johann Rogl, Knecht, geb. 1874 in Ramingsteg, zust. nach St. Ulrich, mit einem Leistenbruch behaftet, hielt sich seinerzeit in St. Michael am Bruckbache auf. 2. Johann Feldl, geb. 1867 in Wels, zust. nach Weißkirchen, Bäckergehilfe, hielt sich zuletzt in Wensbach bei Lambach auf. Besonderes Kennzeichen: Großer Kropf 3. Josef Salzwimmer, Schlossergehilfe, geb. 1863 zust. nach St. Ulrich, zuletzt in der Strafanstalt Garsten, dürfte gegenwärtig vagieren. Es sind über den gegenwärtigen Aufenthalt der Vor¬ genannten Nachforschungen zu pflegen und ist ein positives Resultat anher bekanntzugeben. Z. 7167. Steyr, am 31. Mai 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Raubmord. In der Nacht am 27. auf den 28. Mai 1901 wurde in der Ortschaft Brandeln, Gemeinde Lichtenegg bei Wels, nächst der Reichsstraße in einem Kornfeld ein Mann ermordet. Derselbe ist 35 — 40 Jahre alt, über mittelgroß, muskulös, hat rundes Gesicht, rothbraunen Schnurrbart, braune Haare, graue Augen, war bekleidet mit blauschwarzem kurzem Rock, gleicher Weste, weiß, blau= und rothgestreifter Gradlunter¬ hose, weißem Leinenhemd mit eingesetzter Kattunbrust, es fehlten Oberhose, Hut, Strümpfe und Schuhe. Der Mann gehört der arbeitenden Classe an, seine Unterarme sind bis zum Ellenbogen abgebrannt. In seinen Taschen fanden sich eine Schweinsblase als Tabaksbeutel mit etwas Tabak, ein Rosenkranz hergestellt aus Messinggliedern und rothen Holz kugeln, eine „kurze“, Cigarre, Papier von einem 4 kr. — am Thatort fanden sich eine grüne Flasche, Tabakspackl; halbvoll mit Wein, ein kleines Flaschl, weiß, ein Stock aus Holz mit senkrechtem Griff, eine Porzellanpfeife mit Wasser¬ sack und langem Rohr, auf dem Pfeifenkopf das Bild „Schlachtfeld mit zwei todten Soldaten, der dritte Soldat liegt im Sterben und es erscheint ihm seine Geliebte mit dem Lorbeerkranz. Ferner ein Manchettenknopf aus Talmi mit Mecha¬ nismus, 21 1/ lang, 177 breit, mit blanken Querstreifen diese punktiert, diese Querstreifen durch mit vielen Punkten besetzten Furchen getrennt. Die Identität des Ermordeten ist nicht festgestellt Anhaltspunkte hiefür sind hieher bekanntzugeben, nach dem unbekannten Thäter zu forschen. K. k. Kreisgericht Wels VIII, 29. Mai 1901.

Z. 7237 Steyr, 2. Juni 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Identitätserforschung. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Mai 1901, Z. 10.057/II, befindet sich bei der Stadt¬ gemeinde=Vorstehung Urfahr ein Individuum in Schubhaft welches angibt, Johann Geiger zu heißen, am 9. December 1881 zu Neustadt in Preußisch=Schlesien geboren und dortselbst beheimatet zu sein. Sein Vater Josef Geiger befinde sich als Kutscher in Neustadt, Preußisch=Schlesien, wo auch er selbst vom Jahre 1887 bis 1894 die Schule besucht, und sodann ein Jahr bei einem Gerbermeister in der Lehre gestanden sei. Die von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Linz gepflogenen Erhebungen haben bisher zu einem Resultat nicht geführt, vielmehr hat sowohl das Landrathamt in Neustadt in Oberschlesien, als auch das Landratham Neustadt in Westpreußen auf die Requisitionen der k. k. Bezirkshauptmannschaft erwidert, dass die Familie Geiger völlig unbekannt sei und auch Johann Geiger in den Standesregistern als in Neustadt geboren nicht erscheine Es ist daher anzunehmen, dass Geiger sowohl bei der Constitutsaufnahme, als auch bei der späteren, beim dortigen Amte vorgenommenen eingehenden Protokollar=Einvernehmung vollständig unwahre Angaben gemacht, und eventuell Grund hat, seinen wirklichen Namen zu verschweigen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerieposten=Commanden behufs Currendierung zum Zwecke der Identitätsfeststellung in Kenntnis gesetzt. Schließlich wird noch beigefügt, dass die Sprache des Vorgenannten einen ausländischen Accent nicht besitzt Personsbeschreibung: Statur groß, Gesicht: oval Haare: braun, Nase: gewöhnlich, Augen: braun, Augen brauen: braun, Mund: gewöhnlich, Bart: keinen, besondere Kennzeichen: keine, Sprache deutsch. Ueber ein eventuelles Resultat ist ungesäumt anher zu berichten. Z. 7133 Steyr, 31. Mai 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Bauer. Laut Erlass der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Mai 1901, Z. 9055/II, verursacht der in der Gemeinde Oberneuberg zuständige Josef Bauer, Bäckergehilfe, ge¬ boren im Jahre 1858 in Hopfau, katholisch, ledig, mittlere Statur, Gesicht länglich, Augen grau, Augenbrauen blond, Nase und Mund proportioniert, Haare blond, Zähne gut, Bart roth=blond, versehen mit Arbeitsbuch, ausgestellt von der Gemeinde Oberneuberg unterm 12. Februar 1900, Nr. 8, der Heimatsgemeinde durch ungebürliche Inanspruch¬ nahme der öffentlichen Wohlthätigkeit, durch Herauslockung von Reiseunterstützungen und Spitalspflege bedeutende Auslagen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen mit der Weisung aufmerksam gemacht, dem Josef Bauer, den Fall dringendster Nothwendigkeit ausgenommen, keinerlei Vorschüsse oder Geld¬ unterstützungen auszufolgen, beziehungsweise den Genannten vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit nicht in Spitals¬ pflege aufzunehmen, vielmehr zu veranlassen, dass derselbe im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unter¬ zogen werde. Z. 643 B.=Sch.=R. Steyr, am 29. Mai 1901 An sämmtliche Schulleitungen. Bezirks=Lehrerconferenz. Die diesjährige Bezirks=Lehrerconferenz wird am 4. Juli im Zeichensaale der Mädchenbürgerschule in Steyr abgehalten werden. Beginn 9 Uhr vormittags. Tages¬ Ordnung 1. Mittheilungen des k. k. Bezirksschulinspectors. 2. Bericht und Wahl des ständigen Ausschusses 3. „Die Verwendung des Inductionsapparates beim Unterricht in der Naturlehre.“ Vortrag des Lehrers Franz Weismann, St. Marien. 4. Bericht und Wahl der Bibliotheks=Commission. 5. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verstän¬ digung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Z. 592 Sch. Steyr, 1. Juni 1901. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. Mai l. J. werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen auf das im Kunstverlage von B. Koci in Prag herausgegebene, mittelst Erlasses des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 1. März 1901, Z. 34.295, als Lehrbehelf für Oester¬ reichs Schulen aller Kategorien approbierte Brozik'sche Bild „Tu felix Austria nube“, aufmerksam gemacht und das¬ selbe zur Anschaffung empfohlen. Der Preis desselben be¬ trägt 15 Kronen. Z. 642/B.=Sch.=R. Steyr, 30. April 1901. An sämmtliche Ortsschulräthe. Suppenanstalten und Wechselschuhe. Die Ortsschulräthe werden zufolge Sitzungsbeschlusses vom 30. Mai l. J. ermächtigt, allen jenen Personen und Corporationen, welche sich um die Erhaltung und Fort¬ führung der 30 Suppenanstalten des Bezirkes und Bei¬ stellung von Wechselschuhen im abgelaufenen Schuljahre verdient gemacht haben, den Dank und die Anerkennung des k. k. Bezirksschulrathes schriftlich auszudrücken. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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