zust, nach Präslowitz, Friseur. — Josef Karl Elis, geb. 1877 zu Wien, zust. nach Holitz, Kutscher. — Albin Urban, geb. 1879 zu Powel, Bez. Olmütz, zust. nach Powel Fleischer. — Gustav Emil Hatschek, geb. 1868 zu Budapest, zust. nach Teschetitz, Fleischer. — Johann Zwesper, geb 1870 zu Großwisternitz, Bezirk Olmütz, zust. nach Gro߬ " Johann Daniel, geb. 1873 zu wisternitz, Fleischer. Chorin, Bez. Wall.=Meseritsch, zust. nach Bélkowitz, Fleischer. Wilhelm Golda, geb. 1874 zu Olmütz, zust. nach Bei¬ strowitz, Taschnergehilfe. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob die Abgängigen nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm¬ Pflichtigen aufgeführt erscheinen, ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben oder gestorben sind Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen wäre sogleich hieher anzuzeigen. Z. 6865. Steyr, 24. Mai 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 10. Mai bis 17. Mai 1901. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Matzelsdorf; Gemeinde und Ortschaft Hellmons¬ ödt; Gemeinde und Ortschaft Hörsching. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Eben. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Neustadt 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching. Z. 6864. Steyr, 24. Mai 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen Nr. 9272/II. zur Kenntnisnahme. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 9. Mai d. J., Z. 17.435, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehenden von der Lungenseuche be¬ troffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: 1. Aus den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg und Hannover des Königreiches Preußen und 2. aus dem Herzogthume Sachsen=Weimar¬ Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlasse der k. k. oberöst. Statthalterei vom 27. April d. J., Z. 8213 verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51 und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 20. Mai 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 6965. Steyr, am 28. Mai 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnissnahme. Nr. 9725/II. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei, betreffend die Einfuhr von Vieh aus Oesterreich nach Ungarn und Croatien=Slavonien Ministeriums des Zufolge des Erlasses des k. k. Innern vom 15. Mai d. J., Z. 17.617 wird mit Beziehung auf die h. a. Kundmachung vom 10. Mai d. J., Z. 6760/II verlautbart, dass das kgl.=ung. Ackerbau=Ministerium in Budapest und die kgl. Landesregierung in Agram derzeit verboten hat: 1. Wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem politischen Bezirke Bruck a. d. Leitha in Niederösterreich 2. Wegen des Bestandes des Stäbchenroth¬ laufes die Einfuhr von Schweinen aus dem politischen Bezirke Floridsdorf in Niederösterreich. 3. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken druck a. d. Leitha, Mödling, Wiener=Neustadt (Niederöster¬ reich) nach Ungarn und aus dem politischen Bezirke Tscherembel (Krain) nach Croatien=Slavonien. Hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Schweinen aus den hier nicht genannten politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, den 22. Mai 1901 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.
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