Amtsblatt 1901/21 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

K. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk 1901. Steyr, am 23. Mai. Nr. 21. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 15. Mai 1901. Z. 5945 An alle Gemeinde Vorstehungen. Nachweis des Anspruches auf die Begünstigung der §§ 31, 32 und 33 des Wehrgesetzes. Diejenigen Candidaten des geistlichen Standes, Lehrer und Besitzer ererbter Land¬ wirtschaften, welche die Begünstigung des § 31, be ziehungsweise des § 32 oder § 33 des Wehrgesetze, genießen, haben im Monat Juni den Nachweis zu erbringen, dass sie noch Anspruch auf diese Begünstigung besitzen. Der Nachweis ist in der für die erste Darthuung des Anspruches vorgeschriebenen Art zu erbringen, und ist die ämtliche Bescheinigung über die Zuerkennung der Begünsti¬ gung beizuschließen. Diejenigen Lehrer, die erst seit Jun vorigen Jahres die Zuständigkeit im hiesigen Bezirke er langten, haben ihre frühere Heimatsgemeinde, ihr Geburts jahr und jene politische Behörde, bei welcher sie das letztema den Nachweis über den Anspruch erbrachten, ausdrücklich anzugeben Der Anspruch auf diese Begünstigungen des Wehr¬ gesetzes erlischt, wenn der Nachweis des Fortbestandes ohne genügende Entschuldigung nicht rechtzeitig beigebracht wird Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver ständigung der interessierten Parteien in die Kenntnis gesetzt. Z. 6527. Steyr, 15. Mai 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Stempelfreiheit der Gesuchsbeilage zur Geltend¬ machung des Anspruches auf Aufnahme in den Heimatsverband. ministerium mit Erlass vom 17. April d. J., Z. 11.233 Anlässlich einer gestellten Anfrage hat das k. k. Finanz ausgesprochen, dass die zur Geltendmachung des Anspruche¬ auf Aufnahme in den Heimatverband einer Gemeinde im Sinne des Gesetzes vom 5. December 1896, R.=G.=Bl. Nr. 222, erforderlichen Behelfe, wie Zeugnisse, Tauf¬ Geburts= und Trauungsbestätigungen, Heimatscheine und dergleichen unter Beachtung der Bestimmungen des Punktes 5 der Vorerinnerungen zum Tarife des Gebürengesetzes vom 9. Februar 1850, R.=G.=Bl. Nr. 50, wonach an der Stelle an welcher der Stempel angebracht zu sein pflegt, der Zweck der Urkunde und die Person, welcher sie zu diesem Zwecke zu dienen hat, anzugeben ist, stempelfrei sind. Dies wird zufolge des Erlasses der k. k. v.=ö. Statt¬ halterei vom 7. Mai 1901, Z. 8845/II, kundgemacht und sind die hochw. Pfarrämter auf diese Kundmachung auf merksam zu machen. Steyr, 17. Mai 1901 Z. 317/II St. 01. An alle Gemeinde Vorstehungen. „Ueber Ansuchen des k. k. Gebürenbemessungsamtes in Linz ergeht an sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen der Auf¬ trag, binnen 8 Tagen jene Gewerbsgenossenschaften (Genossenschaft der Bäcker, Tischler 2c. 2c.) bekanntzugeben a) welche die jährlich eingehobene Umlage nicht nur allein zur Bestreitung der erwachsenden Auslagen, sondern auch zur Ansammlung resp. Vermehrung eines bereits vor¬ handenen Stammvermögens verwenden; ferner b) welche eine gewerbliche Geschäftsunternehmung au gemeinschaftliche Rechnung betreiben. Steyr, 20. Mai 1901 Z. 5414. Herren Gemeindeärzte. Impfung. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. April Z. 7409/V, beauftragt, die Durchführung der öffentlichen Impfungen sofort in Angriff zu nehmen Zu diesem Behufe werden den Gemeinde=Vorstehungen die Bestimmungen des h. a. Erlasses vom 10. April 1900 Z. 5300, (Amtsblatt Nr. 16, vom Jahre 1900) zur ge¬ nauesten Darnachachtung in Erinnerung gebracht. Die Drucksorten folgen unter einem mit.

Hiezu wird zufolge Statthalterei=Erlasses von 15. April 1901, Z. 7409/V bemerkt, dass aus den Aus¬ weisen über die Impfung hervorgeht, dass die Betheiligung der Bevölkerung an der Impfung im Bezirke von Jahr zu Jahr eine geringere wird. Um so dringender folgt hieraus die Nothwendigkeit, dass alle dazu berufenen Factoren der Hebung des Impfzustandes der Bevölkerung die kräftigste Unterstützung und Förderung angedeihen lassen. Insbesonders erwarte ich, dass die Gemeinde=Vor¬ stehungen, Pfarrämter, Schulleitungen und Impfärzte mit allem Eifer sich bemühen werden, die Eltern oder Pflege¬ parteien über den großen Nutzen und die vollkommene Unschädlichkeit der mit reinster und unter genauester Con¬ trole dargestellten animalen Lymphe vorgenommenen Impfung aufzuklären. Der Impfausweis B ist bis Ende Juli anher vorzu¬ legen, hingegen das Impfprogramm nach der Festsetzung der Impfstationen und Impftage sofort anher einzusenden. Z. 6360. Steyr, 20. Mai 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Placatierungsbewilligung. Ueber das Ansuchen de präs. 10. Mai 1901 bewillige ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift: Einladung des Arbeiter¬ Sängerbundes Stahlklang“ Steyr zu dem an den Pfingst feiertagen anlässlich des 20jährigen Bestandes des obigen Vereines stattfindenden Festlichkeiten nach Inhalt des vorge¬ legten Schriftsatzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land. Z. 6550. Steyr, 15. Mai 1901 Bekanntmachung. In der Nacht vom 10. auf 11. Mai 1901 wurden in München aus einem Goldarbeiterladen an der Herzogspital¬ straße folgende Sachen entwendet: 1. 17 Stück Armbänder mit Brillanten und Farb¬ steinen im Werte von je 30 bis 150 Mk.; 2. 12 Stück goldene Herren=Uhrketten, 333 und 585 gestempelt, im Werte von je 28 bis 120 Mk.; 3. 6 goldene Halsketten, 333 und 585 gestempelt, im Werte von je 8 bis 15 Mk. 4. 80 Stück goldene Ringe mit Brillanten und Farb¬ steinen besetzt, im Werte von je 9 bis 200 Mk.; 5. 2 Paar Perlboutons mit Brillanten und Unter¬ theilperlen im Werte von 200 Mk.; 6. 2 Paar Perlboutons mit je einem Rubin und einer Rosette besetzt, im Werte von je 70 Mk.; 7. 1 Paar Perlboutons mit je einem Saphier besetzt im Werte von 50 Mk. 8. 20 Vorstecknadeln mit Brillanten und echten Steinen aus Opalen, Saphieren und Rubinen, im Werte von 10 bis 100 Mk.; 9. 25 Paar Ohrringe mit je einem Brillant und echtem Farbstein, letztere bestehend aus Saphieren, Türkisen und Opalen im Werte von 20 bis 900 Mk., darunter ein Paar mit 23 Carat und ein Paar mit 3 Carat mit je einem Brillanten in Krappen gefasst; 10. 1 Hemdknopf mit einem Brillanten zum Abschrauben im Werte von 250 Mk.: 11. 1 Vorstecknadel mit einem Brillanten nach alter Art in Krappen gefasst im Werte von 100 Mk. 12. 1 Vorstecknadel mit einem Brillanten in Krappen gefasst im Werte von 80 Mk.; 13. 30 Stück Brochen mit je einem Brillanten und einem Farbstein besetzt (letztere bestehend aus Smaragden, Rubinen, Saphieren und Opalen), im Werte von 10 bis 100 Mk. Vor Ankauf wird gewarnt und wolle Sachdienliches der kgl. Polizeidirection München mitgetheilt werden. Z. 5867 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Polizeiaufsicht. Aloisia Winkler, geb. 1875 in Sipbachzell, zuständig nach Kematen, Dienstmagd, wird auf Grund des rechts¬ Landesgerichtes Linz vom kräftigen Urtheiles des k. k. 21. Februar 1901, Z. 62/I Vr., womit die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinde Kematen als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von einem Jahr unter Polizeiaufsicht gestellt Derselben werden hiedurch in Anwendung des §. des Gesetzes von 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, folgende Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt. Darf dieselbe den ihr zugewiesenen Aufenthalts¬ rayon ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nicht verlassen. 2. Dieselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel ihrer Wohnung noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowol des früheren als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. 3. Dieselbe ist verpflichtet, sich am ersten Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung ihres jeweiligen Aufenthaltsortes persönlich zu melden und über ihren Unterhalt oder Erwerb auszuweisen. 4. Es kann bei derselben zum Zwecke der polizeilichen Aufsicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vor genommen werden. Die Polizeiaufsicht beginnt mit 21. März 1902 als dem Strafende und dauert bis 20. März 1903. Wer unter Polizeiaufsicht gestellt ist und den ihm hiedurch auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen zuwider handelt, wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 89, von dem Gerichte mit strengem, eventuell auch verschärftem Arrest von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft. Auch kann gemäß § 7 des¬ selben Gesetzes im Urtheile die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen werden. Sollte die Genannte während dieser Zeit außerhalb des ihr zugewiesenen Gebietes ohne schriftliche h. a. Be¬ willigung getroffen werden, so ist dieselbe dem competenten k. k. Bezirksgerichte einzuliefern.

Z. 6499. Steyr, am 14. Mai 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Marie Liedlbauer, ledige Dienstmagd aus Ternberg currendiert im Amtsblatt Nr. 19, Z. 5995, wurde als in Mauer bei Wien bedienstet, eruiert. Es sind daher die Nachforschungen nach derselben ein¬ zustellen. ad Z. 572/B.=Sch.=R. Steyr, 15. Mai 1901 An sämmtliche Schulleitungen. Infolge zahlreicher Beschwerden über die minder¬ wertige Qualität, die schlechte Ausstattung und den im Verhältnisse zu hohen Preis der gegenwärtig an den Volks¬ und Bürgerschulen verwendeten Schreib=, Rechen= und Zeichenhefte hat der Herr Minister für Cultus= und Unterricht mit dem Erlasse vom 2. Mai d. J., Z. 35.342, ex 1900 angeordnet, Erhebungen zu pflegen, ob und in welcher Weise diesen Uebelständen mit Erfolg abgeholfen werden könnte. Die Schulleitung wird zufolge Erlasses des k. k Landesschulrathes vom 11. Mai l. J., Z. 1772, beauftragt über die bezüglich der genannten Lernmittel dort bestehenden Verhältnisse und die etwa empfehlenswerten Maßnahmen binnen 8 Tagen hieher zu berichten. Hiebei ist in Erwägung zu ziehen, ob es nicht ange¬ zeigt wäre, eine Normaltype für die Schulhefte aufzustellen, unter welche hinsichtlich der Qualität des Papieres, der Ausführung der Rastrierung und der Ausstattung nicht herabgegangen werden dürfte. Steyr, am 16. Mai 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Der mit dem h. a. Erlasse vom 28. Juli 1900, Z. 1041, B.=Sch.=R. (Amtsblatt Nr. 31, ex 1900), vorge¬ schriebene alljährlich bis 20. Mai einzusendende Bericht über die dem Militärverbande angehörigen Lehrpersonen ist ohne Ueberschreitung des Termines vorzulegen oder ein Fehlbericht zu erstatten. ad Z. 5511. Steyr, 17. Mai 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Laut des Statthalterei=Erlasses vom 30. April 1901, 4885/V, hat das k. k. Ministerium des Innern die Wahrnehmung gemacht, dass die Durchführung der maß und gewichtspolizeilichen Revisionen unter Beiziehung von Aichmeistern noch immer als ziemlich ungünstige bezeichnet werden muss. In Handhabung des Staatsaufsichtsrechtes finde ich daher den Gemeinde=Vorstehungen erneuert die strenge Hand¬ habung der Maß= und Gewichtsaussicht in Erinnerung zu bringen und die Gemeinde=Vorstehungen anzuweisen, die maß= und gewichtspolizeilichen Revisionen unter Beiziehung der Aichmeister öfter vornehmen zu lassen Jene Gemeinden, welche heuer diese Revision unter Assistenzleistung des Aichmeisters vorzunehmen haben, sind Neuhofen, Kematen, Piberbach, St. Marien, Allhaming Pucking, Egendorf und Weiskirchen (letzte Revision im Jahr 1996/97), dann Kremsmünster Markt und Land, Pfarr¬ kirchen, Rohr und Sipbachzell Z. 6598. Steyr, 19. Mai 1901. In alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstettten vom 12. Mai 1901, Z. 9619, wurde in der Gemeinde Ernsthofen an einem fremden Hunde die Wuthkrankheit constatiert, weshalb für den ganzen Umfang des Gemeinde¬ gebietes Ernsthofen im Sinne des § 35 des allgemeinen Thier seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35 die entsprechenden veterinär=polizeilichen Maßnahmen einge¬ leitet worden sind. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden zur entsprechenden Verlaut¬ barung in die Kenntnis. Z. 6659. Steyr, 19. Mai 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. Mai bis 10. Mai 1901 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching. Erlöschen der Seuche Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden 2. Bezirk Perg: Gemeinde Untergaisbach, Ortschaft Obergaisbach. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Matzelsdorf; Gemeinde und Ortschaft Hörsching. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Neustadt. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2