2 Präumerationspreis jährlich 6 K, halbjährig 2 K 50 h, für vortopflichtig¬ geeignete Inserate angenommenen Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 27. April 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XVII, XVIII und XIX an die Gemeinden zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten Steyr, 25. April 1901. Z. 5691 An alle Gemeinde Vorstehungen. Errichtung eines k. k. Aichamtes in Weyer, Das k. k. Handels=Ministerium hatte mit dem Erlasse vom 4. September 1900, Zahl 37329, die Activierung eines Aichamtes in Weyer in der Weise genehmigt, dass die Aich¬ meisterstelle nicht sofort besetzt und der Dienst vorläufig im Wege der Substitution durch den k. k. Aichmeister Anton Ferner in Steyr versehen werde. Diese provisorische Besorgun¬ der Geschäfte des Aichmeisters in Weyer hat mit Ende April l. J. aufzuhören und hat Herr Hans Blaschko, Spengler¬ meister in Weyer, den Dienst als Aichmeister am 1. Ma l. J. anzutreten. Als definitiver Amtstag des k. k. Aichamtes Weyer (einmal in jeder Woche) wurde Freitag bestimmt. Hievon wird die Gemeindevorstehung behufs allgemeiner Verlaut¬ barung und die Kenntnis gesetzt Steyr, 27. April 1901. Z. 5785. An alle Gemeinde Vorstehungen. Warnung vor unreellen Losunternehmungen. Mit dem hierämtlichen Erlasse vom 16. April 1899 Zahl 5411, Amtsblatt Nr. 16, wurde zur entsprechenden Warnung der Bevölkerung auf das unreelle Treiben einzelner Amsterdamer Losunternehmungen aufmerksam gemacht. In letzter Zeit mehrt sich in bedenklicher Weise die Zahl der aus Oesterreich erhobenen Reclamationen gegen solche Amsterdamer Losunternehmungen. Wenn es auch den Behörden in den meisten Fällen gelingt, die Ausfolgung der reclamierten Lose durchzusetzen, so übersteigen die von den Parteien bereits eingezahlten Beträge doch jedesmal den reellen Loswert und ist kein Fall bekannt, in welchem die mit Losunternehmungen der in Rede stehenden Art in Ver¬ bindung getretenen Parteien vor einem materiellen Schaden bewahrt geblieben wären. Die berüchtigtesten Unternehmungen sind folgende: die „Holländische Creditbank“, die „Commerce=en Creditbank“ (Johannes Lüdeke) und die „Internationale Wechsel=en Effectenbank“ (A. Steenken). Diese Unternehmungen beschäftigen zahlreiche Agenten, welche auch Oesterreich=Ungarn bereisen und insbesondere in den Kreisen der ärmeren Bevölkerung durch Vorspiegelung verlockender Gewinn=Aussichten Abnehmer für die Lose ihrer Unter¬ nehmungen zu finden bestrebt sind. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 20. April 1901, Zahl 7615/IV, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die Bevölkerung neuerdings auf das ein¬ dringlichste zu warnen, mit den in Rede stehenden Unternehmungen, insbesondere mit solchen, welche Raten¬ geschäfte betreiben, unter keinen Umständen in geschäftliche Beziehungen zu treten und für die weitgehendste Publicität dieser Warnung, eventuell durch periodische Verlautbarung derselben im Gemeindegebiete Vorsorge zu treffen. Z. 5646. Steyr, 25. April 1901 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des am 16. Mai 1882 in Znaim geborenen landsturm¬ pflichtigen Johann Josef Bartha, Sohnes des Anton Vartha, Forstbeamten und der Christine, geborene Hanisch. Anton Bartha war ein ehelicher Sohn des k. k. Bau¬ assistenten Johann Bartha in Olmütz und der Sophie
geborene Swoboda. Die bezüglichen Nachforschungen sind und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturm¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschung ist bis 25. Juni l. J. zu berichten. Z. 5788. Steyr, 27. April 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 18. Juni 1877 in Figehammer im Bezirke Neustadt geborenen und dahin zuständigen stellungspflichtigen Adolf Cerven: Sohn des Johann und der Maria Cerveny, geborene Broch. Personsbeschreibung: Statur mittel, Augen blaugrau, Haare blond, Gesicht voll, Nase gewöhnlich, Mund starke Oberlippe. Ferner des am 1. Mai 1876 in Krasna, im Bezirke Wallachisch=Meseritsch geborenen und dahin zuständigen stellungspflichtigen Johann Cerny, Sohnes de Moriz und der Angela Cerny. Der Genannte ist klein, untersetzt, hat blonde Haare und Augenbrauen, ovales Gesicht, stumpfe Nase und kein besonderes Kennzeichen. Die bezüg¬ lichen Nachforschungen sind und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm=Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschung ist bis 25. Juni 1901 l. J. zu berichten. Steyr, 27. April 1901. Z. 5790. An alle Gemeinde Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilungen des königlich ungarischen Handels ministeriums vom 6. Februar 1901, Zahl 2727, vom 12. Februar 1901, Zahl 5620, und vom 21. Februar 1901, Zahl 4356, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Gemeinde Bistritz (Comitat Bistritz=Naszod) der Gemeinde Sed (Comitat Szerém) und der Stadt Eisenstadt (Comitat Oedenburg) unter Aufrechterhaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtragsverordnungen den Be¬ wohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 12. April 1901, Zahl 6276—6348/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 5687 Steyr, 27. April 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 20. Mai 1879 in Prerau geborenen, nach Buk im Bezirke Prerau zuständigen stellungspflichtigen Wilhelm Suchanek, Sohnes der Genovefa Suchanek Die bezüglichen Nachforschungen sind und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm¬) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 25. Juni l. J. anher zu berichten. Z. 5791. Steyr, 27. April 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Laut Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 20. April 1901, Z. 7487/IV, hat die k. k. mährische Statthalterei um die Veranlassung der Ausforschung folgender Militär=Taxpflichtiger aus dem Bezirke Wall.=Meseritsch das Ansuchen gestellt: 1. Johann Hruska, recte Horak aus Hostalkow, geboren 1872 2. Paul Galeta aus Lipthal, geboren 1868; 3. Franz Béhuneck aus Hutischko, geboren 1874; 4. Paul Foft aus Austi, geboren 1871, und 5. Johann Skypala aus Wessela, geboren 1871. Johann Hruska ist mittelgroß, stark, hat ovales Gesicht, blonde Haare und Brauen, graue Augen, rundes Kinn und einen auffallend großen Kopf. Paul Galita ist groß, ziemlich starker Statur, hat rundes volles Gesicht braune Haare, graue Augen, rundes Kinn, spricht tschechisch und ist ländlich gekleidet. Franz Behuneck ist mittelgroß, stark, hat blonde Haare und Brauen, graue Augen, läng¬ liches Gesicht, spitzige Nase, proportionierten Mund, ovales Kinn, gute Zähne und ist ländlich gekleidet. Paul Foft ist mittelgroß, mittelstark, hat schwachen blonden Schnurrbart braune Augen, Haare und Augenbrauen, spricht tschechisch und ist Taglöhner. Bezüglich Johann Skypala liegt keine Personsbeschreibung vor. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist spätestens bis 1. Juli l. J. anher zu berichten. Z. 461 Sch. Steyr, 24. April 1901. An alle Schulleitungen. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass im heurigen Jahre voraussichtlich manche Gegenden durch einen besonders starken Maikäferflug bedroht sein dürften, werden die Schul¬ leitungen angewiesen, die Schuljugend über die Schädlichkeit dieser Käfer zu belehren, und sie bei diesem Anlasse zum Einsammeln und zur Vertilgung anzueifern. Diese Verfügung erfolgt im Grunde des landesschul¬ räthlichen Erlasses vom 16. April 1901, Zahl 1354.
Z. 5793. Steyr, 28. April 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Nr. 7729/II. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügung in Betreff de Einfuhr von Vieh aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Schafpocken von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Zara getroffenen und von der competenten Statthalterei bestätigten Verfügung ist die Einfuhr von Schafen aus dem Grenzbezirke Sen (Zengg) einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Comitat Lika=Krbava) in Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern verboten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Bekes, Bekes=Csaba, Ghoma Gyula einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde und Szarvas (Comitat Bekes) in Ungarn, sowie aus den Be¬ zirken Vinkovci, Bukovar und Zupanje (Comitat Syrmien) in Croatien=Slavonien gerichteten Verbote aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Art. 1, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum 40. Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch die Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Bekes (Stuhlgerichtsbezirk Bekes), Uj=Kigyos (Stuhlgerichtsbezirk Bekes=Csaba), sowie aus der durch Stäbchenrothlauf verseuchten Gemeinde Oecsöd (Stuhlgerichtsbezirk Szarvas) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 17. April d. J., Z. 13687 im Nachhange zu der hierämtlichen Kundmachung vom 14. April d. J., Z. 7192, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Linz, den 20. April 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 27. April 1901 Z. 5832. An alle Gemeinde Vorstehungen. Nachweisung über das Vorkommen des seuchenhaften Verwerfens bei Kühen. Jene Gemeinden, welche über das seuchenhafte Ver¬ werfen der Kühe bis heute keine Nachweisungen vorgelegt haben, beauftrage ich hiermit unter Bezugnahme auf die hierämtlichen Erlässe vom 17. April 1899, Zahl 5261, Amtsblatt Nr. 16, und vom 3. April 1900, Zahl 4915, Amtsblatt Nr. 14, dieselben für das Berichtsjahr 1900, binnen 8 Tagen zuversichtlich anher zu senden. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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