Amtsblatt 1901/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht an¬ gehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohn¬ sitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armutszeugnisse, Impfungs zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und an¬ zugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 15. Juni 1901 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Lin oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden Innsbruck, im April 1901. Z. 5408. Steyr, 19. April 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Von der mit dem h. a. Erlasse vom 7. Juni 1900, Z. 7969, Amtsblatt Nr. 24, angeordneten Ausforschung bezw. Verhaftung des Albin Josef Meguscher ist Abstand zu nehmen. Z. 449 Sch. Steyr, 21. April 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Der Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich wird laut Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 11. April l. J., Z. 1315, auch in diesem Jahre in der Zeit von 17. Juli bis 14. August in seiner I. Wiener Schulwerkstätte, VII. Neubaugasse 42 und Zollergasse 41 einen Curs zur Heranbildung von Lehrern des Handfertigkeits=Unter¬ richtes für Knaben abhalten Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständigung des Lehrpersonales in Kenntnis gesetzt. Z. 5330. Steyr, 19. April 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. April bis 10. April 1901. 1. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bez. Ried: Gem. Geinberg, Ortschaft Moosham. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft 2. Bezirk Ried: Gemeinde Uttenaich, Ortschaften Dietraching und Wimm. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Mühlgrub. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Feldkirchen; Gemeinde und Ortschaft Hörsching. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Gutau, Ortschaften Lehen und Neustadt: Gemeinde und Ortschaft Hundsdorf. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaft Bruck. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Stadtkirchen; Gemeinde und Ortschaft Großraming 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen. 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaften Eysnfeld, Ort. Z. 5531. Steyr, 22. April 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 6744/II. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 16. April 1901, Z. 6744/II. betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus Italien nach Oberösterreich. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. April 1901, Z. 8691, findet die k. k. Statthalterei in Abänderung der Bestimmungen der hierämtlichen Kund¬ machung vom 8. Februar 1898, Z. 21.085, betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus Italien nach Oberösterreich zu gestatten, dass in Hinkunft Klauenthiere aus Italien und zwar nur mittelst der Eisenbahn zur als¬ baldigen Schlachtung in das durch einen Schienenstrang mit der Eisenbahn in Verbindung stehende städtische Schlacht¬ haus in Linz eingeführt werden dürfen Diese Kundmachung tritt mit dem fünften Tage nach deren Verlautbarung im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, be¬ straft werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes und der hiezu erlassenen Durchführungs=Verordnung, R.=G.=Bl. Nr. 35 und 36 ex 1880, Anwendung zu finden haben. Linz, den 16. April 1901 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.

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