K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 17. 1901. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 5566 Steyr, 22. April 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Betreffend die Verfassung der Orts= und Gemeinde¬ Uebersichten. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, so¬ fort Name und Stellung jener Personen anher bekanntzu geben, welche die Orts= und Gemeinde=Uebersichten zu Volkszählung verfasst haben. Falls diese Arbeiten von mehreren Personen vorge¬ nommen wurden, ist bezüglich jeder einzelnen Ortsübersicht genau anzugeben, von wem dieselbe verfasst wurde. Steyr, 20. April 1901 Z. 5337. An alle Bezirkskrankenkassen und genossenschaft¬ lichen Krankenkassen. Kranken=Versicherung der Stellvertreter (Geschäfts¬ führer). Ueber Beschwerde einer Bezirkskrankencasse wegen Nichtanmeldung der Stellvertreter (Geschäftsführer) wird der Bezirkskrankencassen und genossenschaftlichen Krankenkassen die nachstehende, auf Seite 35 der amtlichen Nachrichten vom 1. Februar 1900, Nr. 3, enthaltene Eröffnung des k. k. Handelsministeriums in Erinnerung gebracht. Ueber die Kranken=Versicherung der nach § 56, letzten Absatz, Gew.=Ord., bestellten Stellvertreter (Geschäftsführer) Ueber die Anfrage einer Genossenschafts=Krankengasse betreffend die Cassenangehörigkeit der nach § 56, letzten Ab¬ satz, Gew.=Ord., bestellten Stellvertreter (Geschäftsführer) hat das k. k. Handelsministerium im Einvernehmen mit den Ministerium des Innern der genannten Krankenkasse er¬ öffnen lassen, dass die obenerwähnten Stellvertreter, da ihnen das active und passive Wahlrecht des Gewerbe=Inhabers in der Genossenschaft zusteht und sie daher in Vertretung des Arbeitgebers genossenschaftliche Mitgliedsrechte ausüben, für die Dauer dieser Stellvertretung als gewerbliche Hilfsarbeiter und demnach auch als Mitglieder der genossenschaftlichen Krankenkasse nicht angesehen werden können Da aber derartige Stellvertreter ungeachtet ihre höheren Dienstleistung zu dem von ihnen vertretenen Gewerbe¬ Inhaber in einem Arbeitsverhältnisse stehen, so sind die selben krankenversicherungspflichtig und haben für die Dauer ihrer ordnungsmäßigen Verwendung als Stellvertreter grund¬ sätzlich der zuständigen Bezirkskrankenkasse anzu¬ gehören. Steyr, 17. April 1901 Z. 5184. An alle Gemeinde Vorstehungen. Concurs-Ausschreibung für die Aufnahme in die k. k. Landwehr=Cadettenschule in Wien. Mit Beginn des Schuljahres 1901/1902 werden in die Landwehr=Cadettenschule in Wien, welche aus drei Jahr¬ gängen besteht, in den 1. Jahrgang beiläufig 150 Aspiranten zur Aufnahme gelangen. In den 2. Jahrgang können nur ausnahmsweise und nur insoweit Aspiranten aufgenommen werden, als Plätze verfügbar sind. Eine Aufnahme in den 3. Jahrgang findet nicht statt. Die näheren, auf die Aufnahme Bezug habenden Be¬ dingungen sind im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ vom 17. April l. J., Nr. 37, enthalten. Z. 5605. Steyr, 22. April 1901 K. und k. 14. Corps=Commando J. Nr. 1897 von 1901. Concurs-Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militär=Waisen¬ Stiftungsplatz für Mädchen. Die Stiftung besteht in jährlichen 60 K, wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landes¬ ausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem voll¬ endeten 15. Lebensjahre.
Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär¬ Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht an¬ gehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohn¬ sitz hat und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armutszeugnisse, Impfungs zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und an¬ zugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis längstens 15. Juni 1901 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Lin oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche können nicht berücksichtigt werden Innsbruck, im April 1901. Z. 5408. Steyr, 19. April 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Von der mit dem h. a. Erlasse vom 7. Juni 1900, Z. 7969, Amtsblatt Nr. 24, angeordneten Ausforschung bezw. Verhaftung des Albin Josef Meguscher ist Abstand zu nehmen. Z. 449 Sch. Steyr, 21. April 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Der Verein für Knabenhandarbeit in Oesterreich wird laut Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 11. April l. J., Z. 1315, auch in diesem Jahre in der Zeit von 17. Juli bis 14. August in seiner I. Wiener Schulwerkstätte, VII. Neubaugasse 42 und Zollergasse 41 einen Curs zur Heranbildung von Lehrern des Handfertigkeits=Unter¬ richtes für Knaben abhalten Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständigung des Lehrpersonales in Kenntnis gesetzt. Z. 5330. Steyr, 19. April 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. April bis 10. April 1901. 1. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bez. Ried: Gem. Geinberg, Ortschaft Moosham. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft 2. Bezirk Ried: Gemeinde Uttenaich, Ortschaften Dietraching und Wimm. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Mühlgrub. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Feldkirchen; Gemeinde und Ortschaft Hörsching. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Gutau, Ortschaften Lehen und Neustadt: Gemeinde und Ortschaft Hundsdorf. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaft Bruck. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Stadtkirchen; Gemeinde und Ortschaft Großraming 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen. 2. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaften Eysnfeld, Ort. Z. 5531. Steyr, 22. April 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 6744/II. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 16. April 1901, Z. 6744/II. betreffend den Verkehr mit Klauenthieren aus Italien nach Oberösterreich. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. April 1901, Z. 8691, findet die k. k. Statthalterei in Abänderung der Bestimmungen der hierämtlichen Kund¬ machung vom 8. Februar 1898, Z. 21.085, betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus Italien nach Oberösterreich zu gestatten, dass in Hinkunft Klauenthiere aus Italien und zwar nur mittelst der Eisenbahn zur als¬ baldigen Schlachtung in das durch einen Schienenstrang mit der Eisenbahn in Verbindung stehende städtische Schlacht¬ haus in Linz eingeführt werden dürfen Diese Kundmachung tritt mit dem fünften Tage nach deren Verlautbarung im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, be¬ straft werden, wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes und der hiezu erlassenen Durchführungs=Verordnung, R.=G.=Bl. Nr. 35 und 36 ex 1880, Anwendung zu finden haben. Linz, den 16. April 1901 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.
Z. 5532. Steyr, 22. April 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. April bis 17. April 1901. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ort¬ schaft Mühlgrub. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Utzenaich, Ortschaften Dietraching und Wimm. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Hörsching Bezirk Perg: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaften Neustadt und Hundsdorf. Bezirk Ried: Gem. Senftenbach, Ortschaft Bruck. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Großraming Erlöschen der Seuche 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Feldkirchen. Bezirk Perg: Gemeinde Gutau, Ortschaft Lehen 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Stadtkirchen. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg, 3. Bläschenausschlag. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gem. Geinberg, Ortschaft Mosham. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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