Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das erlernt Hufschmiedgewerbe (Handwerk) und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (§ 6 der vorcitierten Ministerial¬ Verordnung) belegten Gesuche bis zum 20. Mai 1901 im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschafts=Vorstehung ausgestellt und vor der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehung bei¬ gesetzt sein. Linz, den 6. April 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden ortsüblichen Verlautbarung mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass nur solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Arbeits¬ zeugnisse zu verstehen sind, vollkommen entsprochen haben zur Vorlage ihrer Gesuche berücksichtiget werden. Z. 5135. Steyr, 14. April 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 6760/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. April d. J., Z. 11.655, wird mit Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 12. März d. J., Z. 4816/II, verlautbart, dass das königlich=ungarische Acker¬ bau=Ministerium derzeit wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den poli¬ tischen Bezirken Bruck a. d. Leitha, Floridsdorf, Mistelbach, Mödling (Niederösterreich), Luttenberg (Steiermark), Volosca (Küstenland), Bohorodezany und Nadworna (Galizien) nach Ungarn verboten hat. Hingegen wurden alle früheren, gegen die Einfuhr von Schweinen aus den hier nicht genannten politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, den 10. April 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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