Steyr, 8. April 1901. Z. 387 B.=Sch.=R. An alle Schulleitungen. Suppenanstalten und Wechselschuhe. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abgelau¬ fenen Winter Suppenanstalten bestanden haben, werden an¬ gewiesen, die Berichte über dieselben genau dem hierämtlichen Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552 (Amtsblatt Nr. 15 ex 1893), entsprechend anzufertigen und bis 1. Mai l. J hieher vorzulegen. Weiters ist anschließend zu berichten, wie viele Paar¬ Wechselschuhe an der dortigen Schule im abgelaufenen Winter im Gebrauche standen. Z. 388 B.=Sch.=R. Steyr, am 8. Mil 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Fortbildungscurse. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im ablau¬ fenden Schuljahre ein Fortbildungscurs abgehalten wurde, erhalten den Auftrag, den Bericht über denselben genau entsprechend dem hierämtlichen Erlasse vom 7. April 1893 Z. 554 (Amtsblatt Nr. 15 ex 1893), anzufertigen und bis 1. Mai l. J. hieher vorzulegen. Steyr, 8. April 1901. Z. 389/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Vorträge. (Die Schulleitungen werden angewiesen, jene Lehrper¬ sonen, welche bei der diesjährigen Bezirkslehrer=Conferen einen Vortrag zu halten gedenken, unter Bekanntgabe des Themas bis 1. Mai l. J. bekanntzugeben oder einen Fehl bericht zu erstatten. Z. 390 B.=Sch.=R. Steyr, 8. April 1901. An sämmtliche Schulleitungen. The¬ Classenvertheilung. Entsprechend dem § 46 der Schul= und Unterrichts¬ ordnung haben die Schulleitungen bis 8. Mai l. J. den Bericht über die Classenvertheilung vorzulegen, welcher nach den Weisungen des hierämtlichen Erlasses vom 2. April 1900, Z. 452, Amtsblatt Nr. 14 ex 1900, abzufassen ist. Steyr, 8. April 1901 Z. 391/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Armenbücher, Die Scheine behufs Erlangung der Freiexemplare für arme Kinder von Heinrichs Lesebüchern (Verlag von F. Tempsky, Prag), Proschkos Liederquelle (Verlag von M. Quirein, Linz), der Katechismus (Verlag des kath. Pressvereines, Linz=Urfahr) und der Haardt'schen Atlanten für Volksschulen (Verlag von Ed. Hölzel, Wien) sind bis spätestens 10. Mai d. J. hieher mit gesonderten Berichten vorzulegen. Die Zahl der eingesandten Scheine muss ein vielfaches von zehn sein und sind daher überzählige Scheine für das nächste Jahr aufzubewahren. Die Scheine sind in Päckchen zu je zehn Stück zu heften. Jene Schulleitungen, die keine Scheine einzusenden haben, werden angewiesen, bis 10. Mai einen Fehlbericht zu erstatten. Z. 392 B.=Sch.=R. Steyr, 8. April 1901. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. 0Schulbeschreibung. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen werden ange¬ wiesen, im Sinne des Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, die Schulbeschreibung mit der größten Genauigkeit von Haus zu Haus vorzunehmen. Die Schulbeschreibungs=Acten: Aufnahmsbogen A Tabelle B und die von den Schulleitungen anzufertigenden summarischen Ausweise, sind von den Ortsschulräthen bis 12. Mai l. J. hieher vorzulegen. Z. 393 B.=Sch.=R. Steyr, am 8. April 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Daten zum Jahreshauptbericht. Behufs Abfassung des Jahreshauptberichtes haben die Schulleitungen auf Grund der vorgenommenen Schulbe¬ schreibung und der Schüleraufnahme zu Beginn des kommenden Schuljahres folgende Daten bis 15. Mai l. J hieher mitzutheilen: Gesammtzahl der im schulpflichtigen Alter stehenden, im Schulsprengel wohnhaften Kinder: a) Knaben 8) Mädchen,) Zusammen. 2. Von der Gesammtzahl der schulpflichtigen Kinder im Schulsprengel sind vom Besuche der Volksschule entbunden: a) Wegen Besuches einer höheren Schule (Mittelschule): a) Knaben 8) Mädchen, 7) Zusammen. Anführung der Namen, der Wohnung und der Schule, die sie besuchen wegen Besuches einer Fachschule. Beantwortung wie bei a) c) wegen Besuches einer anderen allgemeinen Volksschule in einem benachbarten Schulsprengel, in welchem sie nicht eingeschult sind. Beantwortung wie bei a); wegen Besuches einer Privatschule mit oder ohne Oeffentlichkeitsrecht. Beantwortung wie bei a) wegen häuslichen Unterrichtes. Anführung der Namen der Wohnung und der sie unterrichtenden Lehrperson wegen eines schweren körperlichen Gebrechens: a) Knaben, 6) Mädchen,) Zusammen. Anführung der Namen der Wohnung und des Gebrechens g) wegen eines schweren geistigen Gebrechens. Beant¬ wortung wie bei f); Zahl der schulpflichtigen, normal entwickelten Kinder, welche keinen Unterricht erhalten: a) Knaben, 8) Mädchen, 7) Zusammen. Anführung der Namen, der Wohnung und des Grundes, warum sie keinen Unterricht erhalten
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