Amtsblatt 1901/15 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 8. April 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XII, XIII, XIV, XV und XVI an die Ge¬ meinden zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 6. April 1901. Z. 4895 An die Gemeinde Vorstehungen Markt Kremsmünster, Rohr, Sipbachzell, Pucking, Weißkirchen, Aschach, Lausa, Neustift, Großraming, Reichraming und Markt Weyer. Zweifache Ausfertigung der Orts= und Gemeinde¬ Uebersicht. Die Gemeinde=Vorstehungen haben dem h. a. Erlasse vom 9. Jänner 1901, Z. 382, laut welchem die Orts¬ und Gemeinde=Uebersicht in zwei Exemplaren vor¬ zulegen ist, nicht entsprochen und nur ein Exemplar der¬ selben überreicht. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt sofort das zweite Exemplar der Orts= und Gemeinde Uebersicht anher einzusenden. Steyr, 5. April 1901 Z. 2031. ad a) Mittwoch den 17. April um 1 Uhr nachmittags ad b) Donnerstag den 18. April um 8 Uhr vormittags ad c) Montag den 22. April um 9 Uhr vormittags, ad d) Dienstag den 23. April um 9 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei des Marktes a) Neuhofen, b) Krems¬ münster, c) Weyer und ad d) im Sitzungssaale der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr statt Zum Ausschlusse über die etwa in den Militärtax¬ Verzeichnissen nicht erschöpfend angegebenen Vermögens¬ Erwerbs= und Familienverhältnisse der Militärtaxpflichtigen oder ihrer Eltern werden die Herren Gemeindevorsteher ein¬ geladen, sich an dem genannten Tage in dem bezeichneten Antslocale einzufinden, um der Militärtaxbemessungs=Com¬ mission die allfälligen Aufklärungen geben zu können. Steyr, 7. April 1901 Z. 4901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 21. März 1901, Z. 4705, werden nach dem genehmigten Plane für die im Sommer 1901 seitens der geologischen Reichsanstalt vorzunehmenden geologischen Auf¬ nahmen und Untersuchungen Mitglieder der genannten An¬ stalt während der nächsten Monate im Bereiche der k. k Bezirkshauptmannschaften Steyr und Gmunden officielle Arbeiten durchzuführen haben. Dies wird im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 3. April 1901, Z. 6314/I, zur entsprechenden Verlautbarung mit der Einladung bekanntgegeben, den operierenden Geologen jede mögliche Unterstützung ihrer Arbeiten angedeihen zu lassen. An alle Gemeinde Vorstehungen. Militärtaxbemessung pro 1900. Auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1880, R.=G.= Bl. Nr. 70, findet die Bemessung der Militärtaxe für das Jahr 1900 für die in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes a) Neuhofen, b) Kremsmünster, c) Weyer, d) Steyr zuständigen Personen Steyr, 6. April 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Erledigte Graf Deblin'sche Stiftungsplätze. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesver¬ theidigung vom 6. März 1901 gelangen in den k. und k.

Militär=Erziehungs= und Bildungsanstalten mit Beginn des Schuljahres 1901—02 drei Graf Deblin'sche Stiftungs¬ plätze, böhmischer Abtheilung, zur Besetzung. Die Bewerber um diese Plätze haben die Mittellosigkeit ihrer Eltern durch ein legales Mittellosigkeitszeugnis, dann den Umstand, dass sie einer Familie des böhmischen Herren= und Ritterstandes angehören, eventuell von einer Familie des Herren= oder Ritterstandes aus Mähren oder von Edelleuten aus anderen erbländischen Provinzen abstammen, durch Diplom oder Stammbaum nachzuweisen, und ist dem Gesuche, in welchen die Anzahl der Geschwister des Competenten, dann ob und welche von ihnen versorgt sind, oder bereits eine Stiftung genießen, gewissenhaft anzugeben ist, die Erklärung der Eltern oder Vormünder beizulegen, dass sie bereit sind, für den Fall des Erlangens eines dieser Stiftungsplätze die zur Unterstützung des Candidaten allenfalls noch nöthigen Aus¬ lagen zu tragen. Im übrigen haben die betreffenden Be¬ werber den allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme in die k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungsanstalten zu entsprechen. Zur Einbringung der unmittelbar bei der k. k. Statthalterei in Prag zu überreichenden Competenzgesuche wird die Frist bis zum 15. Mai 1901 festgesetzt. Z. 372 B.=Sch.=R. Steyr, 5. April 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 20. März l. J., Z. 1006, hält der Centralverein für Bienen¬ zucht in Oesterreich heuer zwei Bienenzucht=Lehrcurse und zwar einen ganztägigen in der Zeit vom 3. bis 16. Juni und einen getheilten, der nur am 19., 22., 26, 27. Juni, 3., 6., 10. Juli und 18., 21. und 25. September d. J. nachmittags von 4 bis 7½ Uhr stattfindet, ab Nachstehend wird im Grunde des landesschulräthlichen Erlasses vom 20. März 1901, Z. 1006, der erwähnten Curse mit dem Bemerken verlautbart, dass jene Lehrer, die an einem dieser Curse theilnehmen wollen, sich den Urlau im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben. Bienenzucht=Lehreurse an der österr. Imkerschule in Wien. An der anlässlich des 50jährigen Regierungsjubiläums des Kaisers Franz Josef I. gegründeten österr. Imkerschule des Centralvereines für Bienenzucht in Oesterreich finden im Jahre 1901 statt: Ein Haupt=Curs, welcher die Heranbildung von Bienenzuchtmeistern und Bienenzuchtslehrern bezweckt; derselbe ist ganztägig und be¬ ginnt am Montag den 3. Juni d. J. um 7 Uhr Früh und endet am Sonntag den 16. Juni d. J. Der Unterricht erstreckt sich auf das gesammte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Jeder Cursist erhält ein Frequentationszeugnis. Jene, welche sich an diesem Hauptcurse betheiligen wollen, müssen das 20. Lebensjahr zurückgelegt und die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen Unterricht haben. Solche, welche bereits längere Praxis in der Bienen¬ zucht besitzen, werden bevorzugt. Es werden bloß 15—20 Curstheilnehmer aufgenommen. Anmeldungen sind mit Angabe des Nationales bis längstens den 13. Mai an die Vereinskanzlei, Wien I., Schauflergasse 6, zu richten, worauf bis 18. Mai den An¬ suchenden Nachricht über ihre Aufnahme oder Nichtaufnahme zukommen wird Der Verein hat bereits Schritte unternommen, um für Unbemittelte bei den hohen Landesvertretungen Stipen¬ dien zu erwirken. Am 15., eventuell 16. Juni wird eine Imkerprüfung abgehalten, zu welcher nicht allein Cursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungszeugnis docu mentiert die Befähigung zum Bienenzuchtsmeister, eventuell zum Bienenzuchtslehrer Unterricht und Prüfung sind unentgeltlich. Programm und Näheres durch die Vereinskanzlei. Ein Neben=Curs, und zwar am 19., 22., 26., 27. Juni, 3., 6., 10. Juli und 18., 21. und 25. September dieses Jahres. Dieser getheilte Curs findet an obbezeichneten 10 Tagen nachmittags von 4 bis ½8 Uhr statt und bezweckt haupt¬ sächlich die Einführung von Anfängern und Laien in das gesammte Gebiet der Bienenwirtschaft. Die Cursisten erhalten ein Frequentationszeugnis. Theilnehmer dieses Nebencurses müssen das 18. Lebens¬ jahr zurückgelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Theilnahme bis längstens den 2. Juni in der Vereins¬ kanzlei schriftlich oder mündlich zu melden. Der Unterricht ist unentgeltlich. Der Centralverein für Bienenzucht in Oesterreich. Z. 382 Sch. Steyr, 8. April 1901 An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die Lehrbefähigungs=Prüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volksschulen und an Bürgerschulen werden an der k. k Lehrerinnen=Bildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 10. bis 12. Juni l. J. abgehalten. Die erforderlichen Documente: der Tauf= oder Geburtsschein, behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, b) das letzte Schulzeugnis, c) das Sittenzeugnis und d) ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit, sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis längstens 3. Juni l. J. an die Direction der k. k. Lehre¬ rinnen=Bildungsanstalt in Linz einzusenden. Z. 383 Sch. Steyr, 6. April 1901. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Behufs der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Durch führung der h. a. verhängten Schulstrafen wird verfügt, dass künftighin die Strafvollzugsausweise pünktlich bis zum 20. des auf die Strafverhängung folgenden Monates h. a. einlangen müssen. In diese Ausweise sind fürderhin nur mehr die vom k. k. Bezirksschulrath verhängten Strafen einzutragen; die Auszeigung der vom Ortsschulrathe ver¬ fügten Pflichterinnerungen (Verwarnungen) in diesen Straf¬ vollzugsausweisen hat zu unterbleiben.

Steyr, 8. April 1901. Z. 387 B.=Sch.=R. An alle Schulleitungen. Suppenanstalten und Wechselschuhe. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im abgelau¬ fenen Winter Suppenanstalten bestanden haben, werden an¬ gewiesen, die Berichte über dieselben genau dem hierämtlichen Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552 (Amtsblatt Nr. 15 ex 1893), entsprechend anzufertigen und bis 1. Mai l. J hieher vorzulegen. Weiters ist anschließend zu berichten, wie viele Paar¬ Wechselschuhe an der dortigen Schule im abgelaufenen Winter im Gebrauche standen. Z. 388 B.=Sch.=R. Steyr, am 8. Mil 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Fortbildungscurse. Die Leitungen jener Schulen, an welchen im ablau¬ fenden Schuljahre ein Fortbildungscurs abgehalten wurde, erhalten den Auftrag, den Bericht über denselben genau entsprechend dem hierämtlichen Erlasse vom 7. April 1893 Z. 554 (Amtsblatt Nr. 15 ex 1893), anzufertigen und bis 1. Mai l. J. hieher vorzulegen. Steyr, 8. April 1901. Z. 389/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Vorträge. (Die Schulleitungen werden angewiesen, jene Lehrper¬ sonen, welche bei der diesjährigen Bezirkslehrer=Conferen einen Vortrag zu halten gedenken, unter Bekanntgabe des Themas bis 1. Mai l. J. bekanntzugeben oder einen Fehl bericht zu erstatten. Z. 390 B.=Sch.=R. Steyr, 8. April 1901. An sämmtliche Schulleitungen. The¬ Classenvertheilung. Entsprechend dem § 46 der Schul= und Unterrichts¬ ordnung haben die Schulleitungen bis 8. Mai l. J. den Bericht über die Classenvertheilung vorzulegen, welcher nach den Weisungen des hierämtlichen Erlasses vom 2. April 1900, Z. 452, Amtsblatt Nr. 14 ex 1900, abzufassen ist. Steyr, 8. April 1901 Z. 391/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Armenbücher, Die Scheine behufs Erlangung der Freiexemplare für arme Kinder von Heinrichs Lesebüchern (Verlag von F. Tempsky, Prag), Proschkos Liederquelle (Verlag von M. Quirein, Linz), der Katechismus (Verlag des kath. Pressvereines, Linz=Urfahr) und der Haardt'schen Atlanten für Volksschulen (Verlag von Ed. Hölzel, Wien) sind bis spätestens 10. Mai d. J. hieher mit gesonderten Berichten vorzulegen. Die Zahl der eingesandten Scheine muss ein vielfaches von zehn sein und sind daher überzählige Scheine für das nächste Jahr aufzubewahren. Die Scheine sind in Päckchen zu je zehn Stück zu heften. Jene Schulleitungen, die keine Scheine einzusenden haben, werden angewiesen, bis 10. Mai einen Fehlbericht zu erstatten. Z. 392 B.=Sch.=R. Steyr, 8. April 1901. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. 0Schulbeschreibung. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen werden ange¬ wiesen, im Sinne des Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, die Schulbeschreibung mit der größten Genauigkeit von Haus zu Haus vorzunehmen. Die Schulbeschreibungs=Acten: Aufnahmsbogen A Tabelle B und die von den Schulleitungen anzufertigenden summarischen Ausweise, sind von den Ortsschulräthen bis 12. Mai l. J. hieher vorzulegen. Z. 393 B.=Sch.=R. Steyr, am 8. April 1901. An sämmtliche Schulleitungen. Daten zum Jahreshauptbericht. Behufs Abfassung des Jahreshauptberichtes haben die Schulleitungen auf Grund der vorgenommenen Schulbe¬ schreibung und der Schüleraufnahme zu Beginn des kommenden Schuljahres folgende Daten bis 15. Mai l. J hieher mitzutheilen: Gesammtzahl der im schulpflichtigen Alter stehenden, im Schulsprengel wohnhaften Kinder: a) Knaben 8) Mädchen,) Zusammen. 2. Von der Gesammtzahl der schulpflichtigen Kinder im Schulsprengel sind vom Besuche der Volksschule entbunden: a) Wegen Besuches einer höheren Schule (Mittelschule): a) Knaben 8) Mädchen, 7) Zusammen. Anführung der Namen, der Wohnung und der Schule, die sie besuchen wegen Besuches einer Fachschule. Beantwortung wie bei a) c) wegen Besuches einer anderen allgemeinen Volksschule in einem benachbarten Schulsprengel, in welchem sie nicht eingeschult sind. Beantwortung wie bei a); wegen Besuches einer Privatschule mit oder ohne Oeffentlichkeitsrecht. Beantwortung wie bei a) wegen häuslichen Unterrichtes. Anführung der Namen der Wohnung und der sie unterrichtenden Lehrperson wegen eines schweren körperlichen Gebrechens: a) Knaben, 6) Mädchen,) Zusammen. Anführung der Namen der Wohnung und des Gebrechens g) wegen eines schweren geistigen Gebrechens. Beant¬ wortung wie bei f); Zahl der schulpflichtigen, normal entwickelten Kinder, welche keinen Unterricht erhalten: a) Knaben, 8) Mädchen, 7) Zusammen. Anführung der Namen, der Wohnung und des Grundes, warum sie keinen Unterricht erhalten

Gesammtzahl der die eigene Volksschule nicht besuchenden schulpflichtigen Kinder (ab + + de¬ g +h): a) Knaben, 8) Mädchen,) Zusammen. 4. Nebstdem besuchen die eigene Schule folgende Kinder Unter 6 Jahren: a) Knaben, 8) Mädchen,) Zusammen Anführung der Namen und der Wohnung. Solch aus fremden Schulsprengeln sind besonders hervorzuheben. Ueber 14 Jahren: a) Knaben, 8) Mädchen,) Zu¬ sammen. Anführung der Namen und der Wohnung Solche aus fremden Schulsprengeln sind besonders hervorzuheben. Aus fremden Schulsprengeln die im schulpflichtigen Alter stehen: a) Knaben, 8) Mädchen,) Zusammen Anführung der Namen, der Wohnung und des Schul sprengels, in den sie eigentlich gehören 5. Gesammtzahl der die Schule besuchenden Kinder; a) Knaben, 6) Mädchen,) Zusammen. Hiebei wird bemerkt, dass die Gesammtzahl der schulpflichtigen Kinder vermehrt um die unter 4 Angeführten (11) und vermindert um die unter 3 Angeführten (a + bud¬ +f-gh), die Gesammtzahl der schulbesuchenden Kinder ergeben muss. 6. Zahl der schulbesuchenden Kinder im 7. Schuljahre: a) Knaben, 8) Mädchen,) Zusammen. 7 Wie viele von diesen haben generelle Schul¬ besuchserleichterungen erhalten, bezw. von derselben Gebrauch gemacht? a) Knaben, 8) Mädchen,) Zusammen (d. h. jene, die sich im verkürzten Unterricht befinden. Bei den Schulen die einen 7jährigen Besuch der Alltagsschule haben, sind jene Schüler, welche im letzten Quartale des 7. Schuljahres Schulbesuchserleichterung erhalten haben, hier nicht anzuführen.) 8. Zahl der schulbesuchenden Kinder im 8. Schuljahre: a) Knaben, 8) Mädchen,) Zusammen. 9. Wie viele von diesen haben generelle Schulbesuchs¬ erleichterung erhalten bezw. von derselben Gebrauch gemacht a) Knaben, 8) Mädchen,) Zusammen (d. h. jene, die sich im verkürzten Unterricht befinden). Die Fragen 6 bis 9 sind von den Leitungen der Marktschulen nicht zu beantworten. 10. Zahl der schulbesuchenden Kinder der Marktschulen im 7. Schuljahre: a) Knaben, 8) Mädchen, 7) Zusammen. 11. Wie viele von diesen haben individuelle Schul besuchserleichterung erhalten, bezw. von derselben Gebrauch gemacht? a) Knaben, 8) Mädchen, 7) Zusammen. 12. Zahl der schulbesuchenden Kinder der Marktschulen im 8. Schuljahre: a) Knaben, 8) Mädchen, 7) Zusammen 13. Wie viele von diesen haben individuelle Schul¬ besuchs=Erleichterung erhalten, bezw. von derselben Gebrauch gemacht und befinden sich im verkürzten Unterricht? a) Knaben 6) Mädchen,) Zusammen. Die Fragen 10 bis 13 sind nur von den Leitungen der Marktschulen zu beantworten. 14. Welche Schulbesuchserleichterung ist an der Schule eingeführt? Anführung des Ministerial=Erlasses. Seit welchem Jahre ist diese Schulbesuchs=Erleichterung eingeführt? 15. Wie viele Kinder erhielten die vorzeitige Entlassung im Sinne des § 21 des R.=V.-G. a) Knaben, 8) Mädchen, c) Zusammen. 16. Wie viele Kinder wurden im letzten Quartale des 7. Schuljahres in den verkürzte Unterricht des 8. Schul¬ Zusammen jahres übersetzt? a) Knaben, 8) Mädchen, 17. Wie viele blinde Kinder befinden sich im schul¬ pflichtigen Alter? a) Knaben, 8) Mädchen,) Zusammen Welchen Unterricht erhielten sie und mit welchem Erfolge 18. Wie viele taubstumme Kinder befinden sich im schulpflichtigen Alter? a) Knaben, 8) Mädchen, Zusammen. Welchen Unterricht erhielten sie und mit welchem Erfolge 19. Von jeder Classe und von der Abtheilung mit verkürztem Unterricht sind von den Schuljahren 1899/190 und 1900/1901 die gesammten Schulversäumnisse in Halb¬ tagen anzuführen: a) entschuldigte, 5) nicht entschuldigte Schulversäumnisse, c) zusammen, d) Procentsatz der nicht entschuldigten Schulversäumnisse. Die Ursachen der Besserung oder Verschlechterung des Schulbesuches im Vergleiche zum Vorjahre sind anzuführen, eventuell anzugeben, welche Ver fügungen zur Besserung des Schulbesuches zu treffen wären. 20. Zahl und Namen der geistlichen Lehrpersonen. 21. Zahl und Namen der weltlichen Lehrpersonen: a) mit Lehrbefähigungs= und Reifezeugnis, b) mit Reise¬ zeugnis. Die reverspflichtigen Stipendisten sind speciell anzu¬ führen und beizusetzen: a) Name des genossenen Stipen¬ diums, b) Betrag derselben, c) Datum des Reifezeugnisses a) Dauer der Reverspflicht. 22. Wird an der Schule Turnunterricht ertheilt? a) ganzjährig im gedeckten Raume, b) während der Sommer¬ monate im Freien, c) auf einem Turnplatz mit Geräthen d) auf der Straße ohne Geräthe. 23. Wird an der Schule Handarbeitsunterricht ertheilt Name der Handarbeitslehrerin, Angabe, ob dieselbe geprüft ist; wenn nicht, welcher Termin hiezu gesetzt ist. In welchen Classen unterrichtet dieselbe Stundenzahl Remuneration Welche Classenlehrerin ertheilt Arbeitsunterricht 24. Besteht ein Schulgarten? Größe desselben in m2 Besteht eine Obstbaumschule? Größe derselben in m22 Was ist in Bezug auf Obstbaumultur, Bienenzucht, Seiden¬ raupenzucht u. s. w. geschehen? 25. Welche Lehrmittel wurden im abgelaufenen Schul¬ jahre vom Ortsschulrathe beigestellt? Kostenbetrag derselben Welcher Betrag ist hiefür im Jahrespräliminare des Orts¬ schulrathes eingestellt? 26. Welcher Betrag wurde vom Ortsschulrathe für Beschaffung von Armenlernmitteln (Bücher, Hefte 2c.) im abgelaufenen Schuljahre verwendet 27. Welcher Betrag ist für die Vermehrung der Lehrer¬ und Schülerbibliothek eingestellt? Zahl der Bände: a) der Lehrer=, 5) der Schülerbibliothek. 28. Sind Privatpersonen oder Corporationen im Berichtsjahre als besondere Förderer der Schule namhaft zu machen? Worin bestehen ihre verdienstlichen Handlungen Anführung der Aenderungen im Lehrpersonale der Schule im abgelaufenen Schuljahre, der Beurlaubungen der epidemischen Krankheiten der Schulkinder, Sperrung der Schule u. s. w. Die vorstehenden Fragen sind in der hier vorge¬ schriebenen Reihenfolge zu beantworten und müssen die laufenden Nummern der Antworten im Berichte der Schul¬ leitung mit den laufenden Nummern der vorstehenden Fragen übereinstimmen. Steyr, 1. April 1901. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankengasse Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbsverleihungen pro März 1901. 1. Karl Windischbauer, Gast= und Schankgewerbe in Unterhimmel Nr. 30, Gemeinde Garsten (§ 16 lit. b. C,

und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 2. Vincenz Bulgari, Handel mit Regen= und Sonnen¬ schirmen und optischen Waren in Kraxenthal Nr. 2, Ge¬ meinde Garsten. 3. Gemeindevorstehung M. Kremsmünster, Leichenbestattungsunternehmung mit der alleinigen Berech¬ tigung zur Ueberführung von Leichen, Geschäftsführer: Jose Merzeder, Photograph in M. Kremsmünster. 4. Lambert Rotter, Drechslergewerbe in Mühlbach Nr. 41, Gemeind Garsten. 5. Karl Straßmayr, Gast= und Schankgewerbe in Sierning Nr. 235 (Berechtigungen § 16 lit. a, b. C, 6, k und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 6. Adalbert Schauflinger, Gast= und Schankgewerbe in Huel Nr. 5, Gemeinde Egendorf (Berechtigungen § 16 lit. a, b, C, d. e, k und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 7. Kilian Päckert, Gast= und Schankgewerbe in Kematen Nr. 16 (Berechtigung § 16 lit. a und den radiciert anerkannten Berechtigungen lit. b. c. d. f und g, ohne Billard, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39), 8. Josef Edlinger, Gast= und Schankgewerbe in Mödern¬ dorf Nr. 64, Gemeinde Pfarrkirchen (Berechtigungen § 16 lit. a, b. C, d, e, k und g, G.=O. vom 15. März 1883 R.=G.=Bl. Nr. 39). 9. Anna Ofner, Fürkäuflergewerbe in Losensteinleiten Nr. 12. 10. Georg Habichler, Gemischt¬ warenverschleiß in Losenstein Nr. 28. 11. Georg Schreiber¬ huber, Fürkäuflergewerbe in Maria Laah Nr. 29, Gemeinde Losensteinleiten. 12. Johann Grafenhaider, Rechenmacher¬ gewerbe in Hirstorf Nr. 33, Gemeinde Wartberg. 13. Georg Mayr, Bäckergewerbe in Kematen Nr. 19. 14. Ludwig Derfler, Nagelschmiedgewerbe in Losenstein Nr. 36. 15. Peter Leitner, Abfüllen von Bier in Flaschen zum Zwecke des Vertriebes in Oberburgfried Nr. 5, Gemeinde Land Krems¬ münster. 16. Karl Mandl, Gast= und Schankgewerbe in Nr. 10 (Berechtigungen § 16 lit. a und f. G.=O Ternber vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 17. Alois Anthofer, Nagelschmiedgewerbe in Losenstein Nr. 3. 18. Jo¬ hann Wöll, Fleischhauerei in Unterhimmel Nr. 30, Gemeinde Garsten. 19. Josef Rieser, Modistengewerbe in Ramingsteg Nr. 1, Gemeinde St. Ulrich. 20. Alexander Glantschnigg, Frächtergewerbe in Anger Nr. 1, Gemeinde Land Weyer R. Gewerbslöschungen. 1. Karl Bergmayr, Gemischtwarenhandel in Stein Nr. 17, Gemeinde Gleink. 2. Josef Felbinger, Holzhandel in Reichraming. 3. Peter Grafhaider, Gabel= und Rechen¬ macher, Handel mit Sensen und Sicheln in Hierstorf Nr. 33 Gemeinde Wartberg. 4. Ignaz Metz, Schuhmachergewerbe in Jägerberg Nr. 38, Gemeinde St. Ulrich. 5. Karl Krös¬ wang, Stechviehhandel in Wartberg Nr. 6. 6. Julius Taitl, Wirtsgewerbe in Sierning Nr. 235. 7. Michae Weigerstorfer, Gast= und Schankgewerbe in Hueb Nr. 5 Gemeinde Egendorf. 8. Georg Mayrhofer, Bindergewerbe in Furtberg Nr. 58, Gemeinde Bad Hall. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Josefa Kittinger, Fleischhauerei in Losenstein Nr. 18 Geschäftsführer Karl Kittinger. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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