Amtsblatt 1901/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Feldkirchen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaft Bruck. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Großraming; Gemeinde Gleink, Ortschaft Stadtkirchen. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Heiligenberg; Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaft Burgstall. Z. 345 Sch. Steyr, 30. März 1901. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen werden auf¬ merksam gemacht, dass die k. u. k. Hofbuchdruckerei Jose Feichtingers Erben in Linz eine Neuauflage des Verordnungs blattes Nr. 1 des k. k. Landesschulrathes vom Jahre 1901, worin der Erlass des k. k. Landesschulrathes vom 26. Jän¬ ner l. J., Z. 4265, enthalten ist, veranstaltet hat, dessen Preis per Exemplar sich auf 20 Heller stellt. Die Ortsschulräthe werden angewiesen, jeder Schule so viele Exemplare zur Verfügung zu stellen, als die Schule Lehrkräfte hat. Dieses Verordnungsblatt ist als Inventar¬ stück der Schule, und zwar als Ergänzung der Normallehr¬ pläne zu behandeln. Z. 347/Sch. Steyr, 30. März 1901 An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Elternconferenzen. Unter Bezugnahme auf den landesschulräthl. Erlass vom 10. Mai 1899, Z. 1209, findet der k. k. Landesschulrath zufolge Sitzungsbeschlusses vom 22. März d. J. die facul¬ tative Abhaltung von Elternconferenzen unter den im Nach¬ stehenden angeführten Gesichtspunkten, beziehungsweise Be¬ dingungen, versuchsweise zu gestatten. Elternconferenzen haben zur Aufgabe, werkthätiges Interesse und tieferes Verständnis für die Erziehung der Kinder zu erwecken und dessen Thätigkeit mit der erzieh lichen Aufgabe der Schule in Uebereinstimmung zu bringen, überhaupt einen innigeren Zusammenschluss zwischen Schul¬ und Haus im Sinne der Bestimmungen des § 29 der Schul= und Unterrichts=Ordnung zu bewirken Gegenstände der Elternconferenzen sind: Vorträge und Wechselreden über Erziehungs= und Unterrichtsfragen im allgemeinen, über Eigenschaften, Fehler und Krankheiten der Kinder, ferner über deren häusliche Verhältnisse in mora¬ lischer und hygienischer Hinsicht, über die Rechte und Pflichten der Eltern und deren Wirken auf dem Gebiete der Erziehung. Die Veranstaltung einer Elternconferenz steht dem betreffenden Lehrkörper zu. Elternconferenzen dürfen nur im Schulhause abgehalten werden. Die Abhaltung einer Elternconferenz ist sowohl dem Ortsschulrathe als auch dem k. k. Bezirks=(Stadt=) Schul¬ rathe unter Angabe des Zeitpunktes und der Tagesordnung der Conferenz rechtzeitig anzuzeigen Als Leiter der Conferenz fungiert der Leiter (Director der betreffenden Schule oder, falls dieser die Leitung der Conferenz ablehnt, ein von der Locallehrerconferenz wähltes und sich hiezu bereit erklärendes Mitglied des be¬ treffenden Lehrkörpers. Zur Theilnahme an einer Elternconferenz sind alle Mitglieder des Ortsschulrathes und Bezirks=(Stadt=) Schul¬ rathes, alle Gönner und Wohlthäter der betreffenden Schule die weltlichen und geistlichen Lehrer und die Eltern der diese Schule besuchenden Kinder berechtigt. Die Conferenz ist nicht befugt, Beschlüsse durch Abstimmung zu fassen und Anträge an die Schulbehörden zu stellen. Bemerkungen persönlicher Natur sind strenge auszuschließen. Ueber außergewöhnliche Vorkommnisse in einer Eltern conferenz hat der Leiter derselben unverzüglich dem k. k Bezirks= (Stadt=) Schulrathe zu berichten. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen zu¬ folge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 23. März 1901, Z. 806, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 349 Sch. Steyr, am 30. März 1901. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Bürgerschullehrercurse. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrathes von 23. März l. J., Z. 1846, hat der Herr Minister für Cultus und Unterricht mit dem Erlasse vom 6. Februar d. J. Z. 1830 genehmigt, dass im Schuljahre 1901—1902 an der Lehrerbildungsanstalt in Linz ein Bürgerschullehrcurs für Psychologie und Logik, Naturgeschichte, Naturlehre, Mathematik, Freihandzeichnen, geometrisches Zeichnen und darstellende Geometrie, Somatologie und Schulhygiene abge¬ halten werde. Der Curs beginnt am 21. September 190 und endet Mitte Juli 1902. Gesuche von Lehrpersonen um Bewilligung zur Theil¬ nahme an dem Curse sind mit dem Lehrbefähigungszeug¬ nisse für allgemeine Volksschulen, beziehungsweise mit den Reifezeugnisse zu belegen und im Dienstwege bis 25. April l. J. beim k. k. Bezirksschulrathe einzubringen. Bei dem Umstande, dass eine größere Zahl der Curs stunden auf die Nachmittage des Mittwochs und Samstags verlegt werden müssen, wurde der k. k. Bezirksschulrat ermächtigt, jenen Curstheilnehmern und Curstheilnehme rinnen, für welche der Donnerstag als Wochenferialtag gilt die bezeichneten Nachmittage dadurch frei zu machen, das¬ von ihnen der Unterricht an jedem Donnerstage ertheilt wird Die Beurlaubung eines Curstheilnehmers (einer Curs¬ theilnehmerin) auf die Dauer des Curses könnte in jedem einzelnen Falle vom k. k. Landesschulrathe im Einvernehmen mit dem oberösterr. Landesausschusse nur unter der Be¬ dingung bewilligt werden, wenn für die Kosten der Supplie¬ rung der betreffenden Lehrperson kein öffentlicher Fond in Anspruch genommen würde. Diesfällige Ansuchen müssten gleichzeitig mit der An¬ meldung zur Theilnahme an dem Curse gestellt werden. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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