K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 4. April. Nr. 14. 1901. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 4351. Steyr, 30. März 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Publication der vorläufigen Volkszählungsergebnisse Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. März 1901, Z. 8349, wird die von der k. k. stati¬ stischen Centralcommission verfasste Zusammenstellung der vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung vom 31. D cember 1900 im Laufe des Monates März 1901 im Ver¬ lage der k. u. k. Hof= und Universitätsbuchhandlung Alfred Hölder in Wien zur Publication gelangen. Dieses Werk kann von der genannten Firma be¬ zogen werden. Z. 4211 Steyr, 24. März 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Im Sommer 1900 wurden viele Gemeinden der poli¬ tischen Bezirke Freistadt und Rohrbach durch Hagelschläge und Wolkenbrüche derart schwer betroffen, dass zahlreiche ohnedies in ungünstiger Lage stehenden Landwirte dieser Gegenden in ihrer wirtschaftlichen Existenz wesentlich bedroht erscheinen. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit Rücksicht auf die obwaltenden Verhältnisse ausnahmsweise auch für die durch Hagelschläge betroffenen Landwirte in den genannten Bezirken eine Unterstützung aus Staatsmitteln bewilligt. Infolge des Erlasses dieses Ministeriums vom 6. Fe¬ bruar d. J., Z. 4084, wird jedoch eröffnet, dass auf eine staatliche Unterstützung anlässlich erlittener Hagelschäden nicht zu rechnen ist Demgemäß werden die Gemeindevorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 21. März 1901, Z. 707 Präs., aufgefordert, hievon die Bevölkerung, insbesondere in den Hagelstrich fallenden Bezirke zu verständigen und sie ein¬ dringlich auf die Nothwendigkeit einer entsprechenden Hagel¬ versicherung aufmerksam zu machen. Steyr, 30. März 1901 Z. 4471. An alle Gemeinde Vorstehungen. In jüngster Zeit haben sich die Fälle gemehrt, dass Glücksspiele abgehalten werden, bevor die Veranstalter der selben die behördliche Bewilligung hiezu erhalten haben. Ein solches Vorgehen ist unstatthaft und unterliegt der Ahn¬ dung nach den Bestimmungen des XVIII. Hauptstückes des Gefällsstrafgesetzes. Um solchen Gesetzwidrigkeiten rechtzeitig vorzubeugen sanden sich die betheiligten Ministerien bestimmt, nachstehende Weisungen zu erlassen: Gesuche um die Bewilligung zur Veranstaltung von Glücksspielen sind stets bei der zuständigen politischen Behörde I. Instanz einzubringen und müssen mit einer Stempelmarke per zwei Kronen versehen sein. Diese Gesuche sind entsprechend instruiert zu überreichen und muss aus denselben insbesondere entnommen werden können Zahl und Preis der Lose, Art der Treffer und des Zweckes, welchem der Reinertrag ge widmet werden soll Für den Fall, als der Ziehungstermin so festgesetz sein sollte, dass die instanzenmäßig einzuholende Erledigung über das Ansuchen kaum vor diesem Termine zu erwarten sein dürfte, darf unter keinen Umständen das Glücksspiel vor dem Einlangen der Bewilligung abgehalten werden widrigenfalls gegen die Veranstalter das Verfahren nach den Gefälls=Strafgesetze eingeleitet werden müsse. Die Gesuch steller sind in einem solchen Falle gehörig zu überwachen Im Uebertretungsfalle ist die Anzeige zu erstatten. Hievon werden die Gemeindevorstehungen im Grund¬ des Statthalterei=Erlasses vom 12. März 1901, Z. 3882/IV zur eigenen strengen Darnachtung und zur Belehrung der betheiligten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Z. 4146 Steyr, 28. März 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Auf Grund des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 5088 und 5117/IV vom 18. März l. J., wird nachstehende Uebersicht über die heurigen Waffenübungen des Heeres zur Kenntnis und Verlautbarung mitgetheilt.
U nach 8 10 = und Preis 1 und 65 96 — 811 tig 75 5 810·0 ungentsch 10 75.— ——— —.— 0 an nungsbungsvoll ein an und 34 vom Me¬ Heu und Mo¬106 nung zung 85 807 und 18 161 nur 1 sig W 1 28 6 2 und ersig¬ tung 75 81081 — 1 ose 55 5 — 1 und 0 15 65 5 Sta 81 W 3 5 5 814 0 Me¬ auf 5 6 1 1 1 —.— —.— 5 K 0 — 1 — — — und leuseur 5 11. 8.55 0 5 5 ### 0 0 7 79 0 So 0
Z. 4401. Steyr, 30. März 1901. Sammeltelegramm nach Ostasien. Unter Beziehung auf den h. a. Erlass vom 18. Jän¬ ner 1901, Z. 543, Amtsblatt Nr. 5, wird verlautbart, dass laut einer Mittheilung der Marine=Section des k. u. k. Reichs=Kriegsministeriums der Sammel=Telegramm Verkehr mit Ostasien bei der Marine=Section bezüglich beider Ver¬ kehrsrichtungen mit Samstag den 23. März 1901 activiert worden ist. Z. 4644. Steyr, 2. April 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Nr. 7, 1901/II. H. Concurs Ausschreibung. Hermann Hansel'sche Ingenieur=Stiftung. Mit Beginn des Schuljahres 1901/1902 (1. September in den Militär=Realschulen, 21. September in der Militär¬ Akademie) werden in der Genie=Abtheilung der technischen Militär=Akademie in Wien oder in einer Militär=Realschule zwei Plätze der Hermann Hensel'schen Ingenieur Stiftung zur Besetzung gelangen, auf welche nur Söhne der Mitglieder dieser Stiftung An¬ spruch haben Die Aufnahms=Bedingungen sind in der mit dem 6. Stücke des Normal=Verordnungsblattes für das k. u. k. Heer vom Jahre 1900 verlautbarten Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten aus der Privat=Erziehung in die „k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten“ ent¬ halten. Die allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme der Aspiranten sind in der Concurs=Ausschreibung im Bei¬ blatte Nr. 4 zu dem Normal=Verordnungsblatte für das k. u. k. Heer vom Jahre 1901 hervorgehoben. Die gestempelten Aufnahmsgesuche sind bis längstens 10. Mai l. J. an die Curatel der Hermann Hensel'schen Ingenieur=Stiftung (Technische Militär=Akademie) in Wien, VII., Stiftgasse Nr. 2, einzusenden Das Nähere über die Beneficien, welche die Hermann Hensel'sche Ingenieur=Stiftung ihren Stiftlingen zuweist, sowie über die Modalitäten bei Vergebung von Stiftungs¬ plätzen ist aus dem Stiftbriefe zu ersehen. Wien, im März 1901. Z. 1224 u. 2778. Steyr 22. März 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Anton Ploier, geboren 1869, zuständig nach St. Marien, Vagant, am linken Auge erblindet, bereits seit Jahren unbekannten Aufenthaltes. *) Exemplare dieser Concurs=Ausschreibung, dann der Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten in die k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten sind von der k. k. Hof= und Staatsdruckerei oder von der Hofbuchhandlung L. W. Seidel in Wien zu beziehen. 2. Michael Zauner, geb. 1872, zuständig nach Großraming, Schuhmachergehilfe, zuletzt wohnhaft in Waid¬ hofen a. d. Ybbs. Ein positives Resultat der Nachforschungen wäre anher bekanntzugeben. Steyr, 30. März 1901. Z. 4355. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des am 24. Mai 1878 in Klein=Prossenitz geborenen, nach Prerau heimatberechtigten, stellungspflichtigen Ludwig Ticht Sohnes des Franz und der Marie Ticht, geborenen Pavel. Die bezüglichen Nachforschungen sind, und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm¬ Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Mai 1901 zu berichten. Z. 4643. Steyr, 2. April 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 9. December 1878 in Asch (bei Braunau) geborenen nach Prossnitz heimatberechtigten stellungspflichtigen Johann Vopälka, Sohnes des Johann und der Agnes Vopälka geborenen Lainer. Der Genannte ist Uhrmacher, ledig, katholisch, mittel¬ groß, blond, hat ovales Gesicht, proportionierte Ohren, Nase und Mund. Die bezüglichen Nachforschungen sind, und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. Mai 1901 zu berichten. Z. 4569. Steyr, 31. März 1901. In sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. März bis 26. März 1901. 1. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bez. Braunau: Gem. St. Laurenz, Ortschaft Gallenberg. 2. Bez. Ried: Gem. Geinberg, Ortschaft Moosham.
2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Feldkirchen. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Senftenbach, Ortschaft Bruck. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Großraming; Gemeinde Gleink, Ortschaft Stadtkirchen. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Heiligenberg; Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaft Burgstall. Z. 345 Sch. Steyr, 30. März 1901. An alle Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen werden auf¬ merksam gemacht, dass die k. u. k. Hofbuchdruckerei Jose Feichtingers Erben in Linz eine Neuauflage des Verordnungs blattes Nr. 1 des k. k. Landesschulrathes vom Jahre 1901, worin der Erlass des k. k. Landesschulrathes vom 26. Jän¬ ner l. J., Z. 4265, enthalten ist, veranstaltet hat, dessen Preis per Exemplar sich auf 20 Heller stellt. Die Ortsschulräthe werden angewiesen, jeder Schule so viele Exemplare zur Verfügung zu stellen, als die Schule Lehrkräfte hat. Dieses Verordnungsblatt ist als Inventar¬ stück der Schule, und zwar als Ergänzung der Normallehr¬ pläne zu behandeln. Z. 347/Sch. Steyr, 30. März 1901 An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Elternconferenzen. Unter Bezugnahme auf den landesschulräthl. Erlass vom 10. Mai 1899, Z. 1209, findet der k. k. Landesschulrath zufolge Sitzungsbeschlusses vom 22. März d. J. die facul¬ tative Abhaltung von Elternconferenzen unter den im Nach¬ stehenden angeführten Gesichtspunkten, beziehungsweise Be¬ dingungen, versuchsweise zu gestatten. Elternconferenzen haben zur Aufgabe, werkthätiges Interesse und tieferes Verständnis für die Erziehung der Kinder zu erwecken und dessen Thätigkeit mit der erzieh lichen Aufgabe der Schule in Uebereinstimmung zu bringen, überhaupt einen innigeren Zusammenschluss zwischen Schul¬ und Haus im Sinne der Bestimmungen des § 29 der Schul= und Unterrichts=Ordnung zu bewirken Gegenstände der Elternconferenzen sind: Vorträge und Wechselreden über Erziehungs= und Unterrichtsfragen im allgemeinen, über Eigenschaften, Fehler und Krankheiten der Kinder, ferner über deren häusliche Verhältnisse in mora¬ lischer und hygienischer Hinsicht, über die Rechte und Pflichten der Eltern und deren Wirken auf dem Gebiete der Erziehung. Die Veranstaltung einer Elternconferenz steht dem betreffenden Lehrkörper zu. Elternconferenzen dürfen nur im Schulhause abgehalten werden. Die Abhaltung einer Elternconferenz ist sowohl dem Ortsschulrathe als auch dem k. k. Bezirks=(Stadt=) Schul¬ rathe unter Angabe des Zeitpunktes und der Tagesordnung der Conferenz rechtzeitig anzuzeigen Als Leiter der Conferenz fungiert der Leiter (Director der betreffenden Schule oder, falls dieser die Leitung der Conferenz ablehnt, ein von der Locallehrerconferenz wähltes und sich hiezu bereit erklärendes Mitglied des be¬ treffenden Lehrkörpers. Zur Theilnahme an einer Elternconferenz sind alle Mitglieder des Ortsschulrathes und Bezirks=(Stadt=) Schul¬ rathes, alle Gönner und Wohlthäter der betreffenden Schule die weltlichen und geistlichen Lehrer und die Eltern der diese Schule besuchenden Kinder berechtigt. Die Conferenz ist nicht befugt, Beschlüsse durch Abstimmung zu fassen und Anträge an die Schulbehörden zu stellen. Bemerkungen persönlicher Natur sind strenge auszuschließen. Ueber außergewöhnliche Vorkommnisse in einer Eltern conferenz hat der Leiter derselben unverzüglich dem k. k Bezirks= (Stadt=) Schulrathe zu berichten. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen zu¬ folge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 23. März 1901, Z. 806, zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 349 Sch. Steyr, am 30. März 1901. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Bürgerschullehrercurse. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrathes von 23. März l. J., Z. 1846, hat der Herr Minister für Cultus und Unterricht mit dem Erlasse vom 6. Februar d. J. Z. 1830 genehmigt, dass im Schuljahre 1901—1902 an der Lehrerbildungsanstalt in Linz ein Bürgerschullehrcurs für Psychologie und Logik, Naturgeschichte, Naturlehre, Mathematik, Freihandzeichnen, geometrisches Zeichnen und darstellende Geometrie, Somatologie und Schulhygiene abge¬ halten werde. Der Curs beginnt am 21. September 190 und endet Mitte Juli 1902. Gesuche von Lehrpersonen um Bewilligung zur Theil¬ nahme an dem Curse sind mit dem Lehrbefähigungszeug¬ nisse für allgemeine Volksschulen, beziehungsweise mit den Reifezeugnisse zu belegen und im Dienstwege bis 25. April l. J. beim k. k. Bezirksschulrathe einzubringen. Bei dem Umstande, dass eine größere Zahl der Curs stunden auf die Nachmittage des Mittwochs und Samstags verlegt werden müssen, wurde der k. k. Bezirksschulrat ermächtigt, jenen Curstheilnehmern und Curstheilnehme rinnen, für welche der Donnerstag als Wochenferialtag gilt die bezeichneten Nachmittage dadurch frei zu machen, das¬ von ihnen der Unterricht an jedem Donnerstage ertheilt wird Die Beurlaubung eines Curstheilnehmers (einer Curs¬ theilnehmerin) auf die Dauer des Curses könnte in jedem einzelnen Falle vom k. k. Landesschulrathe im Einvernehmen mit dem oberösterr. Landesausschusse nur unter der Be¬ dingung bewilligt werden, wenn für die Kosten der Supplie¬ rung der betreffenden Lehrperson kein öffentlicher Fond in Anspruch genommen würde. Diesfällige Ansuchen müssten gleichzeitig mit der An¬ meldung zur Theilnahme an dem Curse gestellt werden. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2