Amtsblatt 1901/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

barung zustande gekommen, nach welcher die österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze in einzelnen größeren Städten Depots von transportablen Baracken nebst spitals mäßiger Ausrüstung derselben sowie von Desinfections¬ Apparaten und Transportmitteln errichtet. Im Bedarfs¬ falle werden diese Hilfsmittel ferner geschulte Kranken¬ wärterinnen, dann mit der Montierung der Baracken ver¬ trautes Personal zur Activierung von Nothspitälern der politischen Verwaltung zur Verfügung gestellt, und soll in Zusammenwirken der politischen Landesbehörden mit den patriotischen Hilfsvereinen für die Bereithaltung von Des infectionsdienern vorgesorgt werden. Dagegen wird von der Staatsverwaltung an die österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze ein jährlicher Beitrag zur Verzinsung und Amortisation der für die Errichtung der Nothstands¬ Depots von der Gesellschaft vom Rothen Kreuze aufge¬ wendeten Mittel geleistet und der Aufwand für die Acti¬ vierung und den Betrieb der Nothspitäler getragen. Zur Zeit sind Depoteinrichtungen in Wien, Prag, Troppau, Lemberg vorhanden, für Innsbruck und Pola in letzterer Station für das Küstenland und Dalmatien in Aussicht genommen. Es ist vereinbart, dass die Inanspruchnahme von Depoteinrichtungen nur durch die politischen Landesbehörden zu erfolgen habe. Der Rückstellung der Requisiten an die Depot=Ver¬ waltung hat jedesmal die gründliche Reinigung und Instand¬ setzung der gebrauchten Objecte, und im Falle ihrer Ver¬ wendung in Infectionsfällen die genaueste Desinfection vor¬ anzugehen, welche unter dauernder amtsärztlicher Leitung und Aufsicht nach den Grundsätzen der Wissenschaft in voll¬ kommen verlässlicher Weise durchzuführen ist. Ueber den hiebei beobachteten Vorgang ist jedesmal ein genaues, von Amtsarzte und dem Nothspitalsarzte zu fertigendes Protokoll aufzunehmen, welches der Depotverwaltung anlässlich der Rückstellung der Depoteinrichtungen zu übergeben und in ämtlicher Abschrift dem Ministerium des Innern vorzu legen ist. Den vorstehenden Mittheilungen werden die Gemeinde¬ Vorstehungen entnehmen, wie sehr die dankenswerte Mit¬ wirkung der österreichischen Gesellschaft vom Rothen Kreuze an den Aufgaben der öffentlichen Sanitätsverwaltung in Friedenszeiten geeignet ist, die Bekämpfung auftretender gefährlicher Epidemien zu erleichtern und insbesondere auch die hierauf bezüglichen Aufgaben des Gemeindesanitätsdienstes zu unterstützen. Im Auftrage der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. März 1901, Z. 3288/I, sehe ich mich daher veranlasst die Aufmerksamkeit der Gemeinde=Vorstehungen auf das gemeinnützige Wirken der österreichischen Gesellschaft von Rothen Kreuze zu lenken und gebe mich der zuversichtlichen Er¬ wartung hin, dass die Gemeinde=Vorstehungen das Interesse der weitesten Kreise für diese eminente Wohlfahrtsanstalt nach Kräften anregen und diesem Vereine sowohl selbst als Mit¬ glieder beitreten, als auch neue Mitglieder und Fördere demselben zuführen werden. Steyr, 14. März 1901. Z. 3298. An alle Gemeinde Vorstehungen. Die Firma Märky, Bromovsky und Schulz in Prag hat in einer bei dem k. k. Ministerium des Innern ein¬ gebrachten Eingabe auf ihre in letzter Zeit zu raschem Auf¬ schwunge gelangte Fabrikation von Installationen für städtische Anlagen, insbesondere Schlachthäuser, Markthallen 2c hingewiesen und das Ersuchen gestellt, es möge auf die Firma in ähnlicher Weise, wie dies hinsichtlich der Prager Maschinenbau=Actiengesellschaft geschehen ist, die Aufmerksam¬ keit der autonomen Behörden gelenkt werden. Im Hinblicke auf die anerkannte Leistungsfähigkeit der Firma Märky, Bromovsky und Schulz, deren Bemühungen auf die Ent¬ wicklung und Hebung der heimischen Industrie gegenüber der ausländischen Concurrenz, und zwar auf einem Gebiete gerichtet sind, welches bis vor kurzem der heimischen Industrie fast völlig verschlossen war, nahm das Ministerium des Innern keinen Anstand der gestellten Bitte zu willfahren und machte auf diese Firma besonders aufmerksam. Ueber Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 2. März 1901, Z. 4030/II, werden die Gemeinde=Vor stehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. Februar 1901, Z. 5511, eingeladen, bei etwaigem Bedarfe unter sonst gleichen Verhältnissen hinsichtlich des Preises und der Güte der Waren grundsätzlich Erzeugnisse der heimischen Industrie zu bevorzugen. Steyr, 16. März 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Ein gewisser H. Mesaros, Wien IV., Freundgasse 4 bringt ein Pflanzenheilmittel unter dem Namen „Animalin in den Handel, das er in seinen Reclam=Circularen als einen wahren Gottessegen für Arm und Reich anpreist Der Verkaufspreis beträgt ungefähr 1 K 50 h, per Kilo¬ gramm. In Wirklichkeit hat das Präparat einen Wert von 20 h das Kilogramm und ist seine Wirksamkeit gleich oder nahezu gleich Null. Es besteht nach der von der k. k. landwirtschaftlich¬ chemischen Versuchsstation in Wien vorgenommenen Analyse aus 8% Kupfervitriol, ferner aus Ammoniumsultat, Gips, gelöschtem Kalk, Kochsalz, Natronsalpeter und Spuren von Kalium permanganat. Von diesen Substanzen kann höchstens das Kupfervitriol als Samenbeizmittel wirken, doch ist seine Menge so gering, dass die Wirkung gar nicht in Betracht kommt. Die anderen Bestandtheile sind ganz unwirksam. Bei Anschaffung dieses Geheimmittels würde also das Kilogramm Kupfervitriol, das sonst 70 Heller kostet, mit 60 Kronen bezahlt. Die k. k. landwirtschaftlich=chemische Versuchsstation in Wien hat bereits im Vorjahre Gelegenheit genommen, in der Fachpresse vor dem Ankaufe des Animalins zu warnen. Da jedoch Mesaros mit der Anpreisung dieses wert¬ losen Erzeugnisses fortfährt und wie es scheint, in weiteren landwirtschaftlichen Kreisen ein gläubiges Publicum findet, so werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei¬ Erlasses vom 12. März 1901, Z. 4802/I, eingeladen, die Bevölkerung durch wiederholte Verlautbarung dieses Erlasses vor dem Ankaufe dieses Mittels zu warnen.

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