K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 12. Steyr, am 21. März. 1901. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 2251. Steyr, 18. März 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Vorlage der Verlesliste, Diejenigen Gemeinde=Vorstehungen, welche die Verles¬ liste zur Stellung noch nicht vorgelegt haben, werden unter Beziehung auf den h. a. Erlass vom 23. Februar 1901, Z. 2251, Amtsblatt Nr. 9, aufgefordert, dieselbe sofort ein¬ zusenden. Z. 3761. Steyr, 18. März 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Vorlage der Orts= und Gemeindeübersichten. Unter Beziehung auf den h. a. Erlass vom 9. Jänner 1901 Z. 382, Amtsblatt Nr. 3, werden die Gemeindevorstehunger nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die Orts¬ und Gemeindeübersichten mit den Aufnahms¬ und Sammelbögen spätestens am 31. März 1901 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft eingelangt sein müssen. Steyr, 14. März 1901 Z. 3514. An alle Gemeinde Vorstehungen. Concurs=Ausschreibung über drei erledigte Theresianische Militär=Waisenstiftungs¬ plätze für Knaben und einen erledigten Stiftungsplatz der selben Stiftung für Mädchen. Je ein Stiftungsgenuss für Knaben besteht in jähr lichen 68 Kronen, der Stiftungsgenuss für Mädchen in jähr¬ lich 60 Kronen, und wird in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre Anspruch auf diese Stiftung haben mittellose Militär¬ waisen, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermögen, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehr macht angehört, in einer Gemeinde des Landes Ober=Oester¬ reich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordent lichen Wohnsitz haben und im Alter von 7 bis 10 Jahren stehenDoppelwaisen haben den Vorzug vor den nur nach Vater oder Mutter Verwaisten Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, dem Armuts¬ zeugnisse, Impfungszeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse der Waise zu belegen und es ist anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fond bezieht. Diese Gesuche sind seitens der hiezu Berechtigten (Vormund, Vater oder Mutter) bis längstens 15. Mai 1901 beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später ein¬ langende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck, im Februar 1901. K. u. k. 14. Corps=Commando. Steyr, 14. März 1901. Z. 2843/III. An Stelle des zur k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirch¬ dorf versetzten k. k. Finanz=Concipisten Josef Stein wurde der k. k. Steuerinspector Karl Schneider dem Steuer=Referenter zugetheilt und zum Vorsitzenden=Stellvertreter der Erwerb¬ steuer=Commission III. und IV. Classe für Steyr Stadt und Steyr Land, sowie zum Vorsitzenden=Stellvertreter, Mit¬ glied und Referenten der Personal=Einkommensteuer=Schätzungs¬ Commission für Steyr Stadt und Umgebung vom Finanz ministerium ernannt. Steyr, 18. März 1901 Z. 3712. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Februar d. J., Z. 3291, ist zwischen dem Ministerium des Innern und der österreichischen Gesellschaft vom Rother Kreuze zum Zwecke der Unterstützung des staatlichen Sanitäts¬ dienstes bei außerordentlichen Nothständen und Epidemien in Friedenszeiten durch die gedachte Gesellschaft eine Verein¬
barung zustande gekommen, nach welcher die österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze in einzelnen größeren Städten Depots von transportablen Baracken nebst spitals mäßiger Ausrüstung derselben sowie von Desinfections¬ Apparaten und Transportmitteln errichtet. Im Bedarfs¬ falle werden diese Hilfsmittel ferner geschulte Kranken¬ wärterinnen, dann mit der Montierung der Baracken ver¬ trautes Personal zur Activierung von Nothspitälern der politischen Verwaltung zur Verfügung gestellt, und soll in Zusammenwirken der politischen Landesbehörden mit den patriotischen Hilfsvereinen für die Bereithaltung von Des infectionsdienern vorgesorgt werden. Dagegen wird von der Staatsverwaltung an die österreichische Gesellschaft vom Rothen Kreuze ein jährlicher Beitrag zur Verzinsung und Amortisation der für die Errichtung der Nothstands¬ Depots von der Gesellschaft vom Rothen Kreuze aufge¬ wendeten Mittel geleistet und der Aufwand für die Acti¬ vierung und den Betrieb der Nothspitäler getragen. Zur Zeit sind Depoteinrichtungen in Wien, Prag, Troppau, Lemberg vorhanden, für Innsbruck und Pola in letzterer Station für das Küstenland und Dalmatien in Aussicht genommen. Es ist vereinbart, dass die Inanspruchnahme von Depoteinrichtungen nur durch die politischen Landesbehörden zu erfolgen habe. Der Rückstellung der Requisiten an die Depot=Ver¬ waltung hat jedesmal die gründliche Reinigung und Instand¬ setzung der gebrauchten Objecte, und im Falle ihrer Ver¬ wendung in Infectionsfällen die genaueste Desinfection vor¬ anzugehen, welche unter dauernder amtsärztlicher Leitung und Aufsicht nach den Grundsätzen der Wissenschaft in voll¬ kommen verlässlicher Weise durchzuführen ist. Ueber den hiebei beobachteten Vorgang ist jedesmal ein genaues, von Amtsarzte und dem Nothspitalsarzte zu fertigendes Protokoll aufzunehmen, welches der Depotverwaltung anlässlich der Rückstellung der Depoteinrichtungen zu übergeben und in ämtlicher Abschrift dem Ministerium des Innern vorzu legen ist. Den vorstehenden Mittheilungen werden die Gemeinde¬ Vorstehungen entnehmen, wie sehr die dankenswerte Mit¬ wirkung der österreichischen Gesellschaft vom Rothen Kreuze an den Aufgaben der öffentlichen Sanitätsverwaltung in Friedenszeiten geeignet ist, die Bekämpfung auftretender gefährlicher Epidemien zu erleichtern und insbesondere auch die hierauf bezüglichen Aufgaben des Gemeindesanitätsdienstes zu unterstützen. Im Auftrage der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. März 1901, Z. 3288/I, sehe ich mich daher veranlasst die Aufmerksamkeit der Gemeinde=Vorstehungen auf das gemeinnützige Wirken der österreichischen Gesellschaft von Rothen Kreuze zu lenken und gebe mich der zuversichtlichen Er¬ wartung hin, dass die Gemeinde=Vorstehungen das Interesse der weitesten Kreise für diese eminente Wohlfahrtsanstalt nach Kräften anregen und diesem Vereine sowohl selbst als Mit¬ glieder beitreten, als auch neue Mitglieder und Fördere demselben zuführen werden. Steyr, 14. März 1901. Z. 3298. An alle Gemeinde Vorstehungen. Die Firma Märky, Bromovsky und Schulz in Prag hat in einer bei dem k. k. Ministerium des Innern ein¬ gebrachten Eingabe auf ihre in letzter Zeit zu raschem Auf¬ schwunge gelangte Fabrikation von Installationen für städtische Anlagen, insbesondere Schlachthäuser, Markthallen 2c hingewiesen und das Ersuchen gestellt, es möge auf die Firma in ähnlicher Weise, wie dies hinsichtlich der Prager Maschinenbau=Actiengesellschaft geschehen ist, die Aufmerksam¬ keit der autonomen Behörden gelenkt werden. Im Hinblicke auf die anerkannte Leistungsfähigkeit der Firma Märky, Bromovsky und Schulz, deren Bemühungen auf die Ent¬ wicklung und Hebung der heimischen Industrie gegenüber der ausländischen Concurrenz, und zwar auf einem Gebiete gerichtet sind, welches bis vor kurzem der heimischen Industrie fast völlig verschlossen war, nahm das Ministerium des Innern keinen Anstand der gestellten Bitte zu willfahren und machte auf diese Firma besonders aufmerksam. Ueber Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 2. März 1901, Z. 4030/II, werden die Gemeinde=Vor stehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. Februar 1901, Z. 5511, eingeladen, bei etwaigem Bedarfe unter sonst gleichen Verhältnissen hinsichtlich des Preises und der Güte der Waren grundsätzlich Erzeugnisse der heimischen Industrie zu bevorzugen. Steyr, 16. März 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Ein gewisser H. Mesaros, Wien IV., Freundgasse 4 bringt ein Pflanzenheilmittel unter dem Namen „Animalin in den Handel, das er in seinen Reclam=Circularen als einen wahren Gottessegen für Arm und Reich anpreist Der Verkaufspreis beträgt ungefähr 1 K 50 h, per Kilo¬ gramm. In Wirklichkeit hat das Präparat einen Wert von 20 h das Kilogramm und ist seine Wirksamkeit gleich oder nahezu gleich Null. Es besteht nach der von der k. k. landwirtschaftlich¬ chemischen Versuchsstation in Wien vorgenommenen Analyse aus 8% Kupfervitriol, ferner aus Ammoniumsultat, Gips, gelöschtem Kalk, Kochsalz, Natronsalpeter und Spuren von Kalium permanganat. Von diesen Substanzen kann höchstens das Kupfervitriol als Samenbeizmittel wirken, doch ist seine Menge so gering, dass die Wirkung gar nicht in Betracht kommt. Die anderen Bestandtheile sind ganz unwirksam. Bei Anschaffung dieses Geheimmittels würde also das Kilogramm Kupfervitriol, das sonst 70 Heller kostet, mit 60 Kronen bezahlt. Die k. k. landwirtschaftlich=chemische Versuchsstation in Wien hat bereits im Vorjahre Gelegenheit genommen, in der Fachpresse vor dem Ankaufe des Animalins zu warnen. Da jedoch Mesaros mit der Anpreisung dieses wert¬ losen Erzeugnisses fortfährt und wie es scheint, in weiteren landwirtschaftlichen Kreisen ein gläubiges Publicum findet, so werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei¬ Erlasses vom 12. März 1901, Z. 4802/I, eingeladen, die Bevölkerung durch wiederholte Verlautbarung dieses Erlasses vor dem Ankaufe dieses Mittels zu warnen.
Steyr, 14. März 1901. Z. 3353 An alle Gemeinde Vorstehungen. In Handhabung des § 89 der Gemeindeordnung finde ich mich veranlasst zu verfügen, dass alle von den Gemeinden im Grunde des § 9 G.=O., erflossenen Ausweisungserkenntnisse fallweise und gleichzeitig mit der Intimation an die Parteien unter Anschluss der Verhandlungsacten zur h. a. Kenntnis gebracht werden. Z. 3713. Steyr, 17. März 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Herr Georg Lahner, Oberrechnungsrath beim v.=ö. Landesausschusse in Linz, ist mit der Vornahme der dem v.=ö. Fischerei=Vereine vom k. k. Ackerbau=Ministerium über¬ tragenen Inspicierung der Fischwässer während der dies¬ jährigen Huchenlaichzeit betraut. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 11. März 1901, Z. 4705/I, zur allgemeinen Verlaut¬ barung in die Kenntnis gesetzt. Z. 3763. Steyr, 18. März 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. März 1901, Nr. 2166/IV, wurde der Reserve=Infanterist Josef Korhan ausgeforscht. Hievon werden die Gemeindevorstehungen unter Bezug¬ nahme auf den hierämtlichen Erlass vom 22. December 1900, Nr. 17.204, verständigt. Z. 3764. Steyr, 18. März 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 8. October 1875 in Hrozna=Lhota geborenen und dahin zuständigen militärtaxpflichtigen Johann Slovacek, Sohn des Martin und der Mariane Slovacek, geborenen Slowa. Die Personsbeschreibung des genannten lautet Statur: mittelgroß; Haare braun; Augen: grau; Augen¬ brauen: braun: Nase: groß; Mund: breit; Kinn: spitzig; Gesicht: länglich; Sprache und Kleidung: slovakisch. Ueber ein positives Resultat ist bis längstens 10. April 1901 zu berichten. Z. 3145. Steyr, 15. März 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Polizeiaussicht. Karl Breinesberger, geboren am 25. September 1867 in Egendorf, zuständig nach Sipbachzell, wird aus Grund des rechtskräftigen Urtheiles des k. k. Landesgerichtes Linz vom 6. März 1900 Z. 589/99/Vr womit gemäß § 14 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108 die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinde Sipbachzell als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von zwei Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt. Demselben werden hiedurch in Anwendung des § des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108. folgende Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt: 1. Darf derselbe den ihm zugewiesenen Aufenthalts¬ rayon ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nicht verlassen. 2. Derselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel der Wohnung noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowohl des früheren als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. Derselbe ist verpflichtet, sich am ersten Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung seines jeweiligen Aufenthaltsortes persönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb auszuweisen. 4. Es kann bei ihm zum Zwecke der polizeilichen Auf¬ sicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vorge¬ nommen werden. Die Polizeiaufsicht beginnt mit der Rechts¬ kraft dieses Erkenntnisses, das ist am 12. März 1901, und endigt somit am 11. März 1903. Sollte der Genannte während dieser Zeit ohne h. a. schriftliche Bewilligung außerhalb des ihm zugewiesenen Aufenthalts=Rayons betreten werden, so wäre er zu ver¬ haften und dem der Oertlichkeit nach zuständigen k. k. Bezirks¬ gerichte einzuliefern. Z. 3715. Steyr, 19. März 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Nr. 4816/II. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 8. März d. J., Z. 8081, wird mit Beziehung auf die h. a. Kundmachung vom 13. Februar d. J., Z. 2875, verlautbart, dass das königl.=ungarische Ackerbau¬ Ministerium derzeit verboten hat: Wegen des Bestandes Der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem politischen Bezirke Bruck an der Leitha in Niederösterreich; 2. der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck an der Leitha, Florids¬
dorf Mödling (Niederösterreich), Luttenberg (Steiermark und Volosca (Küstenland) 3. des Stäbchensrothlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem politischen Grenzbezirke Feldbach in Steiermark nach Ungarn. Hingegen wurden die wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Sambor und Drohobycz und wegen des Bestandes der Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem pol. Bezirke Nadmorna in Galizien und der Stadtgemeinde Wiener Neustadt gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, am 12. März 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 3382. Steyr, 16. März 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Deckzettel bei Verwendung von Privathengsten. Im Nachhange zum h. a. Erlasse vom 20. Februar 1901, Z. 2253, betreffend die Verlautbarung der Kund¬ machung der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 14. Febr 1901, Z. 2843/II, über die Verwendung eines neuer Formulares „des Deckzettels“ bei Verwendung von Privat¬ hengsten zum Beschälen werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 1. März 1901 Z. 3702/II, in die Kenntnis gesetzt, dass die neuen Deck zetteln von der Firma Jos. Feichtingers Erben, k. u. k. Hof buchdruckerei in Linz, bezogen werden können. Z. 3266. Steyr, 13. März 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Februar bis 4. März 1901. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ortschaft Breitbrunn. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Feldkirchen 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Heiligenberg; Gemeinde Waitzenkirchen, Ortschaft Burgstall. Steyr, 19. März 1901. Z. 3716. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 4. März bis 12. März 1901. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Feldkirchen 2. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Heiligenberg; Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaft Burgstall. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg 2. Rothlauf der Schweine. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ortschaft Breitbrunn. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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