Amtsblatt 1901/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 2293. Steyr, 23. Februar 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Werbung von Mitgliedern durch die Gesellschaft vom blauen Kreuze in Wien. Die k. k. o.=ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 16. Februar l. J., Z. 3960 ex 1900 Präs., dem in Wien bestehenden Vereine „Gesellschaft vom blauen Kreuze“, dessen Wirksamkeit sich auch auf Oberösterreich erstreckt, die Be¬ willigung zur Anwerbung neuer Mitglieder für diesen Verein in Oberösterreich durch Friederike Gräfin Proksch von Osten, Josef Koblenz und Kunigunde Bartl unter Uebergabe der Zeitschrift dieses Vereines und der Anwer¬ bungskarte vorbehaltlich eines etwa erforderlichen Wider¬ rufes ertheilt. Die Sammlung milder Gaben wurde dem Vereine untersagt. nach Lichtenberg. Josef Fakin, geb. 1869, Taglöhner, zust. nach Sabukovje. Julius Ceßar, geb. 1867, Knecht zust. nach Sabukovje. Anton Zalokar, geb. 1875, Commis, zust. nach Hörberg. Alois Kolaus, geb. 1876, Feldarbeiter, zust. nach Prevorje. Georg Londar, geb. 1874, Feldarbeiter, zust. nach Dobje. Anton Romich, geb. 1865, Bergarbeiter, zust. nach Zagorje. Josef Nasko Reinhold, geb. 1875, Zucker¬ bäcker, zust. nach Lichtenwald. Johann Buda, geb. 1868, Bergmann, zust. nach Brezie. Alois Ivakis, geb. 1875, Bergmann, zust. nach Armesko. Anton Klauser, geb. 1865, Bergmann, zust. nach Brezie. Ueber ein positives Ergebnis derselben ist bis 25. März 1901 anher zu berichten. Z. 1899. Steyr, 19. Februar 1901 Z. 2405 Steyr, 22. Februar 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen. Spitalsverweisung des Anton Gruß. Laut Note der k. k. Statthalterei in Böhmen vom 31. Jänner l. J., ist Anton Gruß, 32 Jahre alt, nach Lomnitz a. d. Pop. (polit. Bezirk Semil) zuständig, römisch¬ katholisch, ledig, Vagant, der ungebürlichen Inanspruch¬ nahme der Pflege in öffentlichen Kranken=Anstalten ver¬ dächtig, und wurde deshalb von der genannten Statthalterei im Einvernehmen mit dem Landes=Ausschusse des König reiches Böhmen die Spitals=Verweisung des obgenannten Individuums ausgesprochen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 16. Februar 1901 Z. 3095/V, mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, die Krankenhaus=Verwaltungen des unterstehenden Ver¬ waltungsgebietes auf den Genannten mit der Weisung aufmerksam zu machen, denselben vorkommenden Falls nicht vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürftigkeit und Unab¬ weislichkeit in die Krankenpflege aufzunehmen, ihm ohne nachgewiesene Nothwendigkeit auch keine Geld= oder sonstigen Unterstützungen zu gewähren, im Falle der Bestimmungs¬ und Ausweislosigkeit aber denselben schubweise zu behandeln An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung eines Militärtaxpflichtigen. Ferdinand Waldbrunner, geboren 1870, zuständig nach St. Marien, Knecht. Laut Bericht der Heimatsgemeinde bereits seit mehreren Jahren unbekannten Aufenthaltes. Ein positives Resultat der Nachforschungen wäre hierher be¬ kanntzugeben. Z. 2300. Steyr, am 20. Februar 1901. Z. 2536. Steyr, 25. Februar 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger des Bezirkes Rann. Franz Rostohar, geb. 1875, Brotträger, zust. nach Blanca. Anton Alié geb. 1876, Feldarbeiter, zust. nach Sabukovie. Anton Valencak, geb. 1872, Feldarbeiter, zust nach Blanca. Franz Pozun, geb. 1870, Feldarbeiter, zust. nach Blanca. Georg Kral, geb. 1868, Knecht, zust. nach Lichtenwald. Alois Pompe, geb. 1869, Taglöhner, zust. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Durchführung und Ueberwachung der Fleisch= und Viehbeschau und des Viehpasswesens. Bei den vom Amtsthierarzte vorgenommenen Revisio¬ nen in Angelegenheiten der Beaufsichtigung des veterinär¬ polizeilichen Wirkungskreises der Gemeinden hat derselbe in mehreren Gemeinden nachstehende Anstände und Mängel in der Durchführung und Ueberwachung der Fleisch= und Vieh¬ beschau und des Viehpasswesens wahrgenommen. Fleischbeschau. Die im Sinne der Verordnung der k. k. Statthalterei vom 23. Jänner 1856, Z. 20.363, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 7 vorgeschriebene Anmeldung der zu schlachtenden Hausthiere erfolgte von Seite der Fleischhauer entweder gar nicht oder in der Weise mangelhaft, dass die Schlachtung der Thiere dem Fleischbeschauer nicht rechtzeitig, d. i. nicht vor der Vor¬ nahme derselben, bekanntgegeben wird. Ebenso wurde anderer¬ seits ermittelt, dass die Fleischbeschauer ihren Verpflichtungen insoferne nicht rechtzeitig nachkommen, als selbe den Fleisch¬ beschaudienst nicht nach erfolgter Anmeldung, sondern nur gelegentlich vornehmen, wodurch es vorgekommen ist, dass geschlachtete Thiere von mehreren Tagen erst nachträglich beschaut wurden. Weiters unterlassen sehr häufig die Fleisch¬ beschauer die Verabfolgung der vorgeschriebenen Beschauzetteln

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