für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 1. Februar 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Unter Einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt Stück III, sowie ein chronologisches und alphabetisches Verzeichnis zum Reichs=Gesetz=Blatt pro 1900 an die Gemeinden zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 4. Februar 1901 Z. 1549 An alle Gemeinde Vorstehungen. Betreffend die Losung und Wahl der Militärtax Bemessungs=Commission. Ueber Ansuchen mehrerer Gemeinde=Vorsteher wird gestattet, dass jene Gemeinde=Vorsteher, für welche mit Rück¬ sicht auf die ungünstigen Zugsverbindungen oder die weite Entfernung das Erscheinen bei der Losung in Steyr mit besonderer Schwierigkeit verbunden wäre, von der Losung wegbleiben können. Von den betreffenden Gemeinde=Vorstehungen ist jedock ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der Stellungs¬ pflichtigen der I. Altersclasse, behufs Bekanntgabe der Los¬ nummern, vorzulegen Anlässlich der Losung findet auch die Wahl der Mit¬ glieder der Militärtax=Bemessungs=Commission für den Gerichtsbezirk Steyr statt. Für die übrigen Gerichtsbezirk wird die Wahl bei den nächsten Amtstagen vorgenommer werden. Steyr, 30. Jänner 1901 Z. 1303. An alle Gemeinde Vorstehungen. Mit dem Erlasse vom 8. Jänner 1901, Z. 256/IX hat die k. k. Finanz=Direction dem Gebürenbemessungsamte in Linz eröffnet, dass die von diesem Amte ausgesprochene Anschauung, nach welcher die vom Meldungsamte der Landeshauptstadt Linz zum Zwecke der Aufnahme in den Gemeindeverband ausgestellten Aufenthaltsnach¬ weise im Sinne der T. P. 117 lit. d. Gebürengesetz stempelfrei sind, von der Finanz=Direction getheilt wird Gleichzeitig wäre der Gemeindevorstehung in Linz zu bedeuten dass es angezeigt wäre, um eventuell spätere Beanständungen zu vermeiden, den Umstand, dass der Aufenthaltsnachweis einzig und allein zum Zwecke der Aufnahme in den Gemeindeverband ausgestellt wurde, im betreffenden Formulare der Nachweise ersichtlich zu machen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 15. Jänner 1901, Z. 865/II mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, dass sämmtlich k k. (Haupt=) Steuerämter hievon unmittelbar verständigt worden sind Steyr, 25. Jänner 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten den Auftrag, alle im Laufe des Monates bei Gewerben und anderen der Erwerbsteuer unterzogenen, auf Gewinn gerichteten Unter¬ nehmungen vorkommenden Veränderungen jedweder Art (Aenderung des Standortes, Uebersiedlung in andere Ge¬ meinden, Auflassung des Gewerbes, Uebertragung an andere Tod des Gewerbetreibenden 2c.) in einem Verzeichnisse bis längstens 10. des nächstfolgenden Monates dem Steuer referate nachzuweisen. Das Verzeichnis ist bereits für die im Laufe des Monates Jänner l. J. eintretenden Veränderungen zu legen Sollte in einem Monate keinerlei Veränderung vor¬ kommen, so ist die Fehlanzeige zu erstatten. Z. 13.068/IV. An alle Gemeinde Vorstehungen. Im Auftrage der k. k. Finanz=Direction Linz vom 4. August 1900, Z. 12.559/II, werden den Gemeinde¬ Vorstehungen die Fälligkeitstermine der directen Steuern wie folgt in Erinnerung gebracht: Grundsteuer am 15. März, 15. Juni, 15. September, 15. December jeden Jahres;
Hauszinssteuer am 15. März, 15. Juni, 15. Sep¬ tember, 15. December jeden Jahres; Hausklassensteuer am 15. März, 15. Juni, 15. Sep¬ tember, 15. December jeden Jahres; Fünfpercentige Steuer am 15. März, 15. Juni Z. 1385. Steyr, 31. Jänner 1901 15. September, 15. December jeden Jahres; Erwerbsteuer von den der öffentlichen Rechnungs¬ legung unterworfenen Unternehmungen am 1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. October jeden Jahres; Allgemeine Erwerbsteuer am 1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. October jeden Jahres; Rentensteuer: a) die im Wege des Abzuges nach § 133, P.=St.=G.; 1. Vorschusscassen=Vereine bis 31. Mai des dem Geschäftsjahre folgenden Jahres; 2. Sparkassen und Creditvereine bis 14. October, respective 14. April für die im 1. und 2. Halbjahre ausbezahlten, bezw. gutgeschriebenen Zinsen; ferner ist eine à conto=Zahlung im Ausmaße der für das erste Halbjahr abgeführten Rentensteuer bis spätestens 31. December eines jeden Jahres zu leisten; b) die zur Selbsteinzahlung vorgeschriebene Renten¬ steuer am 1. Juni und 1. December jeden Jahres. Personaleinkommensteuer: a) die im Wege des Abzuges binnen 14 Tagen nach Schluss eines jeden Monates; b) die zur Selbsteinzahlung vorgeschriebene Personal¬ einkommensteuer am 1. Juni und 1. December jeden Jahres Besoldungssteuer: a) die im Wege des Abzuges binnen 14 Tagen nach Schluss eines jeden Monates; b) die zur Selbsteinzahlung vorgeschriebene Besoldungs¬ steuer am 1. Juni und 1. December jeden Jahres. Insbesondere wird auf nachstehende Gesetzesbestimmungen aufmerksam gemacht, und zwar: § 1 des Gesetzes vom 9. März 1870. Werden die directen Steuern nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf der für jede Steuergattung anbe¬ raumten Einzahlungstermine entrichtet, so tritt die Ver¬ pflichtung zur Bezahlung von Verzugszinsen ein, insoferne die ordentliche Steuergebür sammt Staatszuschlägen für das ganze Jahr 100 Kronen übersteigt. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Das k. k. 14. Ergänzungs=Bezirks=Commando hat mit Zuschrift vom 26. Jänner l. J., Z. 448, anher eröffnet, dass in den Aufenthalts=Veränderungsausweisen der Gemeinde¬ Vorstehungen — besonders in der letzten Zeit — die Namen der nichtactiven Mannschaft oft unrichtig und unleserlich geschrieben werden, sehr oft jedoch die Heimatszuständigkeit, Charge, Standeskörper, Assentjahrgang und Grundbuchs¬ blattnummer falsch, häufig auch gar nicht eingetragen wird Zur Feststellung der Identität, beziehungsweise Richtig¬ stellung der falschen Daten müssen seitens des Ergänzungs¬ Bezirkscommandos die militärischen Legitimationsdocumente der betreffenden Mannschaft eingezogen werden. Durch dieses Einziehen und Wiederausfolgen der Mili¬ tärpässe entstehen sowohl für das Ergänzungs=Bezirks¬ commando als auch für das politische Amt und die be¬ treffenden Gemeinde=Vorstehungen unnöthige Correspondenzen welche durch Behebung des eingangs erwähnten Uebelstandes leicht vermieden werden könnten. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher angewiesen, dass bei der Verfassung der monatlichen Aufenthalts=Ver¬ änderungsausweise der Richtigkeit und Deutlichkeit der einzu¬ tragenden Daten mehr Aufmerksamkeit geschenkt werde. § 3 des Gesetzes vom 23. Jänner 1892, R.=G.=Bl. Nr. 26. Die Verzugszinsen sind für je 200 K und für jeden Tag 26/10 h, von dem auf dem festgesetzten Einhebungs¬ termin nächstfolgenden Tage an, bis zur Abstattung der fälligen Schuldigkeit zu berechnen und mit derselben ein¬ zuheben. §§ 4 und 5 des Gesetzes vom 9. März 1870, R.=G.=Bl. Nr. 23. Wird die Steuerschuldigkeit binnen 4 Wochen nach dem Einzahlungstermine nicht abgestattet, so ist dieselbe sammt den bis zum Zahlungstage entfallenden Verzugszinsen nach Ablauf dieser Frist sofort mittelst des vorgeschriebenen Zwangsverfahrens einzubringen, wenn nicht ein Gesuch um Steuernachlass oder Nachwartung vorliegt und von der politischen Behörde für gesetzlich begründet er¬ kannt wird. Wenn mit Beginn eines neuen Steuerjahres die Steuer¬ schuldigkeit den einzelnen Steuerpflichtigen für dieses Jahr noch nicht definitiv vorgeschrieben werden konnte, so sind die Steuern nach der Gebür des unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahres auf die Dauer der verfassungsmäßigen Be¬ willigung insolange zu entrichten, bis die neuen Schuldigkeiten vorgeschrieben sind, in welche dann die geleisteten Ein¬ zahlungen eingerechnet werden. Z. 1366. Steyr, 31. Jänner 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz von 19. Jänner 1901 Z. 766/V, ein Ausweis über die Verpflegskosten in den öffentlichen Humanitäts=Anstalten Oberösterreichs zur Kenntnis¬ nahme mitgetheilt: Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken= und Wohlthätigkeitsanstalten Oberösterreichs pro 1901 festgesetzten Verpflegsgebüren per Kopf und Tag. Allgemeine öffentliche Krankenanstalt zu Linz 2 K Ischl 2 K, Sulzbach=Ischl (Kinderhospiz) 1 K 68 h, Schär¬ ding 1 K 60 h, Vöcklabruck 1 K 36 h, Windischgarsten 1 K 20 h, Steyr (St. Anna=Spital) 2 K, Braunau am Inn 1 K 56 h. — Landesgebäranstalt in Linz I. Cl. 4 K II Cl. 3 K, III. Cl. 2 K, Kinder täglich 40 h. Für die aus dem Anstaltsvorrathe den austretenden Müttern mitzu¬ gebende Kindswäsche sind die Gestehungskosten an den oberösterr. Landesfond zu ersetzen. — Landesirrenanstalt zu Niedernhart bei Linz mit Filiale in Gschwendt bei Neuhofen I. Cl. 5 K, II. Cl. 3 K 20 h, III. Cl. 1 K 80 h. Z. 1534. Steyr, am 31. Jänner 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, den Personal=Ausweis über den Stand des Sanitäts=Personales mit 31. December 1900 umgehend anher vorzulegen.
Z. 13871. Steyr, 30. Jänner 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Der oberösterr. Schutzverein für Jagd und Fischerei in Linz hat im Selbstverlage eine neue „Instruction für den Jagdschutzdienst in Oberösterreich“ herausgegeben, da die im Jahre 1889 verfasste Dienst=Instruction durch das neuen Erscheinen des Jagdgesetzes veraltert war. Kurz und bündig, leicht fasslich, in sehr bequemem Formate, durch ein Schiebtäschchen vor Abnützung geschützt ist es ein Jägertaschenbuch im besten Sinne des Wortes Bei dem geringen Preis von 24 h per Stück ist die Anschaffung auch dem Berufsjäger ein leichtes. Zum oben angegebenen Selbstkostenpreise von 24 h und Vergütung der Postspesen per 3 h ist dieses Büchlein jederzeit beim Secretariate des „Oberösterr. Schutzvereines für Jagd und Fischerei in Linz“, Promenade Nr. 9, zu beziehen Ueber Ersuchen des genannten Vereines werden die Gemeinde=Vorstehungen auf dieses Büchlein mit der Ein¬ ladung aufmerksam gemacht, dasselbe in den Kreisen der Jagdbesitzer und Berufsjäger zu empfehlen Z. 1314. Steyr, 31. Jänner 1901 An alle Schubstations-Gemeindevorstehungen. Weiterbeförderung von Schüblingen von Budapest. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Jänner 1901 Z. 261, hat demselben das königl. ung. Ministerium des Innern laut Zuschrift vom 28. Decem¬ ber 1900 Z. 119.055, in Angelegenheit der Weiterbeförderung von Schüblingen nach den im Reichsrathe vertretenen König¬ reichen und Ländern und nach dem Auslande Nachstehendes bekanntgegeben: Vom 1. Februar 1901 angefangen, werden bis zu der vom genannten königl.=ungar. Ministerium in Aussicht ge¬ nommenen endgiltigen Regelung dieser Angelegenheit die von Budapest aus zu instradierenden Schüblinge per Eisenbahn befördert werden. Dieselben werden durch Budapester Poli¬ zisten nicht nur bis zur nächsten, sondern bis zur letzten Schubstation begleitet werden. Die die Schüblinge begleiten¬ den Polizisten können auch sowohl auf der Hin= wie auf der Rück¬ fahrt in den am Wege liegenden Schubstationen Schübling behufs Weiterbeförderung übernehmen, wenn dieselben mit vorschriftsmäßigen Schubpässen versehen und in der Weg¬ richtung weiterzubefördern sind. Die Schüblinge werden wie folgt transportiert werden: 1. Auf der Linie Budapest — Bruck a. L. nach Nieder= und Ober=Oesterreich, Böhmen, Salzburg, Steiermark, Tirol, Deutschland, Frankreich, Belgien und der Schweiz jeden Montag mit dem um 6 Uhr 50 Min. früh abgehen¬ den Personenzuge Nr. 10. 2. Auf der Linie Budapest — Marchegg nach Mähren, Schlesien und Preußen mit dem jeden Freitag um 9 Uhr 25 Min. früh abgehenden Personenzug Nr. 116. 3. Auf der Linie Budapest-Ruttka-Oder¬ berg nach Galizien, Preuß.=Schlesien und Russland mit dem jeden Dienstag um 9 Uhr 35 Min. vormittags abgehenden Personenzuge Nr. 306. 4. Auf der Linie Budapest —Lawoczne nach der Bukowina, Galizien und Russland mit dem jeden Sams¬ tag um 8 Uhr 50 Min. früh abgehenden Personenzuge. Hievon werden die Schubstations=Gemeindevorstehungen über Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 22. Jänner 1901, Z. 1387/II, zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Z. 1462. Steyr, 5. Februar 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Commanden. Aus Anlass eines speciellen Falles, betreffend die Ab¬ schiebung zweier aus sämmtlichen im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern ausgewiesener russischer Staats¬ angehöriger nach Russland, hat das kais. russische Ministerium des Aeußern im Wege der k. und k. Botschaft in Petersburg das Ersuchen gestellt, es mögen in analogen, sowie in allen Fällen, wo es sich um die Feststellung oder Anerkennung der russischen Staatsangehörigkeit einer Person handelt, nach Thunlichkeit nebst der angeblichen Zuständigkeitsgemeinde stets auch der Bezirk und das bezügliche Gouvernement mitgetheilt werden, da in Russland zahlreiche Ortschaften einen und denselben Namen führen. Diese näheren Bezeichnungen seien aus den Pässen, in denen neben den Ortsnamen, klein geschrieben, stets Bezirk und das Gouvernement angeführt sind, leicht er¬ sichtlich. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden über Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 23. Jänner 1901, Z. 20.739/II ex 1900 zur Darnachachtung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 2. Februar 1901. Z. 1311. An alle Gemeinde Vorstehungen. Verhinderung der Auswanderung nach Russland. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. December 1900, Z. 44.675, mussten nach einem an das k. und k. Ministerium des Aeußern erstatteten Be¬ richte des k. und k. österr.=ungarischen Generalconsulates in Moskau in den letzten Monaten häufig vollständig mittellose Angehörige der österr.=ungar. Monarchie, welche in der Hoffnung, in Russland lohnende Beschäftigung zu finden ohne entsprechende Geldmittel die weite Reise dahin ange¬ treten hatten, in ihre Heimat abgeschoben werden. Da unsere heimischen Professionisten infolge der großen Concurrenz in Russland, insbesondere bei Unkenntnis der russischen Sprache, nur ungemein schwer eine ihre Ansprüchen entsprechende Beschäftigung finden, meistens aber entweder dem dortigen österr.=ungarischen Hilfsvereine oder, da der Hilfsverein naturgemäß nur über geringe Mittel verfügt, dem Generalconsulate zur Last fallen, hat dasselbe angeregt, dass in der geeigneten Weise, namentlich bei der Ausstellung von Reisepässen vor dem Zuzuge mittelloser Arbeiter nach Russland gewarnt werde, es sei denn, dass sie sich nicht schon vor Antritt der Reise eine Arbeitsstelle contractlich gesichert haben. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der k. k. ob.=öst. Statthalterei von 10. Jänner 1901, Z. 595/II, zur möglichst allgemeinen Verlautbarung in Kenntnis gesetzt.
Z. 1492. Steyr, am 3. Februar 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 30. Jänner 1901, Z. 20.239 ex 1900, und 1935 ex 1901 werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, die mit hierämtlichem Erlasse vom 15. October 1900, Z. 13.717 verfügte Ausforschung des nach Raab in Ungarn zuständigen Tischlergehilfen Stephan Grabitsch einzustellen, da der Genannte am 14. December 1900 in Goisern eruiert worden ist. borenen, nach Lobnig, Bezirk Römerstadt, heimatsberechtigten stellungspflichtigen Heinrich Schmid, Sohnes des Pete¬ und der Albertine Schmid, geborenen Heinrich, besondere Kennzeichen: an der linken Wange eine von einem Geschwür herrührende Narbe; des am 1. August 1878, in Rezstein geborenen, nach Prossnitz heimatsberechtigten, stellungspflich¬ tigen Alfons Ptacek, Sohnes des Ferdinand und der Anna Ptacek, geborenen Kouil. Die bezüglichen Nachforschun¬ gen sind und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob die Genannten etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ (Landsturm=) Pflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheinen dort ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben, oder gestorben sind. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. April 1901 zu berichten. Steyr, 2. Februar 1901 Z. 1419. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des am 26. Juni 1869 in Straßnitz geborenen, nach Stra߬ nitz zuständigen, militärtaxpflichtigen Josef Blazek, Sohn der Eheleute Josef und Aloisie Blazek. Ueber ein positives Resultat ist bis spätestens 10. März J. zu berichten. Steyr, 4. Februar 1901. Z. 1491. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 29. Jänner 1901, Z. 1266, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 27. März 1865 in Hovoran, Bezirk Göding, geborenen und dahin zuständigen, militärtaxpflichtigen Franz Machalinek, Sohn des Johann und der Sophie Machalinek, geborenen Esterka, in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, sowie in den Ländern der ungarischen Krone an¬ gesucht. Es sind daher Erhebungen in obiger Richtung einzu¬ leiten und ist im Falle eines positiven Ergebnisses der¬ selben bis 1. Mai d. J. zu berichten. Z. 1582. Steyr, 5. Februar 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des am 24. October 1878 in Wien geborenen, nach Tschechowitz, Bezirk Prossnitz, heimatsberechtigten, stellungs pflichtigen Schuhmachers Anton Patial, Sohnes der Anna Patial; des am 11. Juli 1879 in Jägerndorf ge¬ Z. 1583. Steyr, am 5. Februar 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des im Jahre 1868 zu Parfuß geborenen, nach Strutz, Bezirk Brünn, heimatsberechtigten, im Jahre 1888 zum k. und k. Dragonerregimente Nr. 6 assentierten und am 31. December 1898 zum Landwehr=Uhlanenregimente Nr. 5 übersetzten Johann Hanus. Genannter wurde in den Jahren 1899 und 1900 als Reserve=Escadrons=Trompeter zur Waffenübung einberufen und ist jedoch bisher nicht eingerückt. Hanus hat laut Erhebungen im Monate Juli 1900 in Barzdorf, Bezirk Böhm.=Leipa in Böhmen, einen Dieb¬ stahl verübt und wurde sodann flüchtig. Personsbeschreibung: Haare: blond, Mund: gewöhnlich, Augen: grau, Kinn: rund, Augenbrauen; blond, Angesicht: rund und ist 1·725m hoch. Nase; spitzig, Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge des Erlasses der k. k oberösterr. Statthalterei vom 29. Jänner l. J., Nr. 1121/IV mit dem Auftrage zur Ausforschung in Kenntnis gesetzt und ist ein positives Ergebnis derselben bis 20. April 1901 zu berichten. Z. 1584. Steyr, 5. Februar 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung des am 1. Juli 1869 in Straßnitz, Bezirk Göding, ge¬ borenen und dahin zuständigen, militärtaxpflichtigen Josef Vabrik, Sohn der Katharina Vavrik. Im Falle eines positiven Ergebnisses derselben ist bis 20. April l. J. zu berichten.
Z. 1256. Steyr, 30. Jänner 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten Commanden zur Kenntnisnahme. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Jänner 1901, Z. 1868, wird mit Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 19. December 1900 Z. 22.891/II, verlautbart, dass das königl.=ungar. Ackerbau¬ Ministerium in Budapest derzeit verboten hat: 1. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Drohobycz und Sambor in Galizien 2. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck a. d. Leitha, Mödling (Niederösterreich), Nadworna (Galizien), sowie aus der Stadtgemeinde Wiener=Neustadt. Hingegen wurden alle früheren, gegen die Einfuhr von Schweinen aus den hier nicht genannten politischen Be¬ zirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, den 25. Jänner 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 1365. Steyr, 31. Jänner 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Z. 1842/II. Zur Kenntnisnahme. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 25. Jänner d. J., Z. 2962, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehenden, von der Lungenseuche be¬ troffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: Aus den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseeburg, Erfurt und Hannover des Königreiches Preußen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlasse der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 15. Jänner d. J., Z. 929 verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 29. Jänner 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 1415. Steyr, 2. Februar 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1901. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ottensheim; Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau Z. 1416. Steyr, 1. Februar 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten Commanden. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung Nr. 1518/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupations¬ gebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten officiellen Thierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Jänner d. J., Z. 2265, unter Auf¬ rechthaltung der mit der Kundmachung der k. k. oberöster¬ reichischen Statthalterei vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II. hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Occupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Occupationsgebiete, nachstehende Sperrma߬ nahmen zu erlassen, und zwar: Wegen des Bestandes der 1. Schweinepest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Breka, Gradacac, Prijedor, Prnjovor und Sanskimost; Schafpockenseuche gegen die Einfuhr von Schafen aus den Bezirken Petrovac und Sanskimost. Die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachung vom 2. November 1899, Z. 19.709/II über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzertheilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung ge¬
sperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchen¬ freien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierortigen Kundmachung vom 27. November 1900, Z. 21.371/II, sogleich in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise § 46 des allge¬ meinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, den 28. Jänner 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 1464. Steyr, am 6. Februar 1901. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Zur Kenntnisnahme. Nr. 1961/II. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Anlässlich der Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Sisak und Petrinja (Comitat Zagreb) einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinden, ferner aus dem Bezirke Kutina (Comitat Bielovar=Krizevci) in Croatien=Slavonien nach den im Reichs rathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Dagegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus der Municipalstadt Debreczen, sowie aus den Stuhl gerichtsbezirken Balmaz=Ujvaros einschließlich der Stadt gemeinden Hajdu=Böszörmeny, Hadu=Nanas, Hajdu¬ Szoboszlo (Comitat Hajdu) und Hodsag (Comitat Bacs¬ Bodrog) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Art. I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung von 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum 40. Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr vor Schweinen aus den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Hajdu=Nanas, Balmaz=Ujvaros und Teglas (Stuhlgerichtsbezirk Balmaz=Ujvaros und deren Nachbar¬ gemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke erlassenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 26. Jänner d. J. Z. 2433, im Nachhang¬ zur Kundmachung vom 20. Jänner d. J., Z. 1515, (h. o Kundmachung vom 22. Jänner d. J., Z. 1441) zur all¬ gemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung Linz, 29. Jänner 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 1. Februar 1901. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankenkasse-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeanmeldungen pro Jänner 1901. 1. Matthias Bramberger, Gast= und Schankgewerbe in Kematen Nr. 40 (§ 16 lit. a, e, f, und den radiciert anerkannten Berechtigungen lit. b. C, d und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 2. Matthias Bram¬ berger, Fleischhauerei in Kematen Nr. 40. 3. Leopold Hametner, Wirtsgewerbe in Bad Hall Nr. 83 (Berech¬ tigungen § 16 lit. a und f und den radicierten Berechti¬ gungen lit. b. c, d und g, G.=O. vom 15. März 1883. R.=G.=Bl. Nr. 39, ohne Billard). 2. Franz Staudinger, Flaschenbierabfüller=Gewerbe zum Zwecke des Vertriebes in Flaschen in Aschach Nr. 97. 3. Ferdinand Höring, Flaschen¬ bierabfüller=Gewerbe zum Zwecke des Vertriebes in Flaschen in Jägerberg Nr. 28, Gem. St. Ulrich. 4. Michael Gschwantner, Gastgewerbe in Mühlbachgraben Nr. 34, Gem. Garsten (Berechtigungen § 16 lit. a, b. c. d. f und 8, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 5. Karl Angerer, Gast= und Schankgewerbe in Leombach Nr. 17, Gem. Sipbachzell (Berechtigungen § 16 lit. a, b. C, d, 6, k und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 6. Alois Auer, Schuhmachergewerbe in Spieldorf Nr. 8 Gem. Eberstallzell. 7. Alois Minnixhofer, Bäckergewerbe in Stadtkirchen Nr. 12, Gem. Gleink. 8. Karl Zorn Bäckergewerbe in Dietach Nr. 36, Gem. Gleink. 9. Josef Herz, Bäckergewerbe in Trattenbach Nr. 4, Gem. Ternberg, 10. Matthias Rathner, Bindergewerbe in Gerersdorf Nr. 16 h, Gem. Kematen. 11. Johann Haider, Binderge¬ werbe in Weyerbach Nr. 44, Gem. Weißkirchen. 12. Ludwig Zachhuber, Bäckergewerbe in Neuhofen Nr. 44. 13. Cäcilia Niederlininger, Frauenkleidermachergewerbe in Schiedlberg Nr. 64, Gem. Thanstetten. 14. Josef Pramberger, Gemischt¬ warenhandel in Unterwald Nr. 108, Gemeinde St. Ulrich 15. Josef Schickmair, Holzhandel in Guntendorf Nr. 24, Gem. Land Kremsmünster. 16. August Zemsauer, Holz¬ schnitzergewerbe in Trattenbach Nr. 32, Gemeinde Ternberg. 17. Anna Karoline Harrer, Gemischtwarenhandel in Losen¬ stein Nr. 99. Josef Zauner, Gemischtwarenhandel in Bad Hall Nr. 3. 19. Alois Stadler, Frächtergewerbe in Losen¬ stein Nr. 54. 20. Josef Wieser, Holzschuhmachergewerbe in Stein Nr. 26, Gem. Gleink. 21. Johann Budweiser Gemischtwarenhandel in Bad Hall Nr. 73. 22. Josef Herz, Müllergewerbe in Trattenbach Nr. 4, Gem. Ternberg. 23. Josef Sperrer, Gemischtwarenhandel in Bad Hall Nr. 3. 24. Franz Dallner, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 67. 25. Johann Bachmair, Gemischtwaren¬ handel in Spieldorf Nr. 17, Gem. Eberstallzell. 26. Johann Geistberger, Müllergewerbe in Mairdorf Nr. 12, Gem. Land Kremsmünster. 27. Josef Ahne, Sodawassererzeugung in Neuhofen Nr. 49.
B. Gewerbelöschungen pro Jänner 1901. 1. Josef Wiesbauer, Müllergewerbe in Halberg Nr. 5 Gemeinde Rohr. 2. Johann Geistberger, Müllergewerbe in Sattledt Nr. 22, Gemeinde Land Kremsmünster. 3. Ulrich Kronberger, Uhrmachergewerbe in Sierninghofen Nr. 27, Gem Sierning. 4. Karl Netsch, Kleidermachergewerbe in Unterburgfried Nr. 3, Gem. Land Kremsmünster. 5. Johann Ballinger, Gast= und Schankgewerbe in Unterhimmel Nr. 30, Gem. Garsten. 6. Elisabeth Holzinger, Frauenkleidermacher¬ gewerbe in Neuzeug Nr. 74, Gem. Sierning. 7. Fran Ludwig, Zuckerbäcker, Wachs= und Lebzeltergewerbe. 8. Jose Billinger, Dreschmaschinen=Verleihung in Pfarrkirchen und Umgebung. 9. Franz Zachhuber, Bäckerei in Neuhofen Nr. 44 10. Eduard Neuhauser, Krämereigewerbe in Unterwal¬ Nr. 2, Gemeinde St. Ulrich. 11. Franz Schnabl, Schneider¬ gewerbe in Pfarrkirchen. 12. Karl Nömayr, Zimmergewerbe¬ ausübung unter Ausschluss der Leitung von Hochbauten mit Vereinigung der Arbeiten der verschiedenen Baugewerbe in Losenstein Nr. 31. 13. Josef Heuberger, Viehschnitt= und Hufschmiedgewerbe in Dambach Nr. 21, Gem. Neuhofen 14. Franz Bachbauer, Viehhandel in Neuhofen Nr. 23. 15. Matthias Mittermair, Getreidehandel in Gries Nr. 1 Gem. Neuhofen. 16. Franz Fischill, Müllergewerbe in Weißkirchen Nr. 30. 17. Ludwig Hatschenberger, Wirts¬ gewerbe in Großraming Nr. 21. 18. Alexander Glant¬ schnigg, Gemischtwarenhandel und Handel mit gebrannten geistigen Flüssigkeiten in verschlossenen Gefässen in Klein¬ reifling Nr. 35, Gem. Land Weyer. 19. Alexander Glant¬ schnigg, Handel mit allen Gattungen Fleisch im ausgeschro¬ tetem Zustande und Kleinstechviehhandel in Kleinreifling Nr. 35, Gem. Land Weyer. 20. Wolfgang Hartleitner, Weber¬ gewerbe in Auern Nr. 36, Gem. Wartberg. 21. Josef Sperrer, Rohproductenhandel in Bad Hall Nr. 16. 22. Peter Finner, Handel mit landwirtschaftlichen Producten in Christ¬ kindl Nr. 5, Gem. Garsten. 23. Gottlieb Staudinger, Flaschenbierabfüller=Gewerbe in Aschach Nr. 97. 24. Karl Schmied, Bäckergewerbe in Trattenbach Nr. 4, Gemeinde Ternberg. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Josef Wohlmuth, Bäckerei in Neuschönau Nr. 43, Standortsverlegung nach Neuschönau Nr. 57, Gem. St. Ulrich 2. A. Karoline Harrer, Gemischtwarenhandel in Losenstein Nr. 99; Filiale in Losenstein am Kirchenplatz Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pittner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2