Amtsblatt 1901/4 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Den Stellungspflichtigen steht die persönliche Bethei¬ ligung am Losungsacte frei; wenn der Ausgerufene nicht selbst das Los ziehen will oder nicht anwesend ist, zieht dessen Stellvertreter oder ein anderer, den der Leiter der Losung hiezu bestimmt, das Los Das gezogene Los ist für den Stellungspflichtigen während der ganzen Dauer der Stellungspflicht, daher auch in den höheren Altersclassen giltig, soferne er nicht der Be¬ handlung außer der Altersclasse und Losreihe unterliegt. Die Losung findet am Donnerstag den 14. Fe¬ bruar 1901 im Amtsgebäude der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr statt, und wird der Beginn dieser Amtshand lung auf 9 Uhr vormittags festgestellt. Die Gemeinde=Vorstehungen haben dies sofort durch Anschlag an der Amtstafel und sonst in ortsüblicher Weise zu verlautbaren Nach Beendigung der Losung findet die Wahl der Mitglieder der Militärtaxbe¬ messungs=Commission statt. Z. 930. Steyr, 21. Jänner 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Betreffend die Landsturm=Verzeichnungen. Unter Einem erhalten die Gemeinde=Vorstehungen die h. a. überprüften Verzeichnisse der 19jährigen landsturm¬ pflichtigen Jünglinge mit der Aufforderung zurückgestellt diese Verzeichnisse — beziehungsweise auch die der gänzlich Unbekannten in der Gemeinde durch acht Tage zur öffentlichen Auflage zu bringen. Mittlerweile sind auch die Erhebungen zum Zwecke der weiteren Richtigstellung der Landsturm=Verzeichnisse zu treffen. Bis 15. März sind die auf Grund der Verzeichnisse anzulegenden Sturmrollen sammt den Sturmrollenauszügen nach Muster=Beilage 4 sammt den Verzeichnissen und allen Beilagen wieder anher vorzulegen. Z. 980. Steyr, 23. Jänner 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über Feuer= und Hagel¬ schäden im Jahre 1900. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, die Nachweisungen über Feuer= und Hagelschäden im Jahre 1900 nach dem vorgeschriebenen Formulare bis 1. Februar l. J anher vorzulegen. Z. 856. Steyr, am 21. Jänner 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen. Hausierverbot. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Mittheilungen des kön. ungar. Handelsministeriums vom 17. September d. J., Z. 66.078, bzw. vom 22. Sep¬ tember und 3. October d. J., Z. 66.077 und Z. 69.158, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Szombathely (Comitat Vas), der Gemeinde Nezsider (Neusiedl am See, Comitat Moson [Wieselburg), endlich der Stadt Karczag (Comitat Jasz=Nagykim=Szolnok) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vor¬ schriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtrags¬ Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Dies wird zufolge Statthalterei=Erlasses vom 20. De¬ cember 1900, Z. 20.101/VIII, bekanntgegeben. 91 Z. 743. Steyr, 18. Jänner 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Verpflegskosten. Ueber Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz von 19. December 1900, Z. 21.870/II, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen nachstehende Zuschrift des o.=ö. Landesaus¬ schusses in Linz zur Kenntnis gebracht. Note. Da zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. November 1900, Z. 38.737, laut Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern, die königl. serbische Regierung an dem Grundsatze festhält, die Kosten für die in öffentlichen Krankenanstalten Oesterreich=Ungarns und des Occupationsgebietes verpflegten serbischen Deserteure nicht zu vergüten und der reciproke Vorgang gegenüber Serbien seitens der königl. ungarischen Regierung und der bosnisch¬ herzegowinischen Landesverwaltung bereits eingehalten wird wird der o.=ö. Landesausschuss ersucht, in geeigneter Weise zu veranlassen, dass auch für Oberösterreicher als Angehörige der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder welche nach Serbien desertieren und die dortselbst verpflegt werden, künftig eine Vergütung der von serbischer Seite etwa angesprochenen Spitalsverpflegskosten aus dem Landes¬ fonde nicht stattfinde. Z. 17.077. Steyr, 22. Jänner 1901. An die Gemeinde Vorstehungen Eberstallzell Pfarrkirchen, Allhaming, Pucking. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, dem h. a. Erlasse, Z. 17.077, Amtblatt Nr. 52, betreffend Ein¬ sendung der Gestehungskosten für das Reichs=Gesetz=Blatt pro 1901, sofort zu entsprechen

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