Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 7/B.=Sch.=R. Steyr, 6. Jänner 1901 An den Zweiglehrerverein Kremsmünster. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche der am 26. Jänner in Kremsmünster stattfindenden Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 231. Steyr, 7. Jänner 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten Commanden. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz hat der Leitung des katholischen Volksvereines in Oberösterreich über An suchen die Bewilligung zur Placatierung des von Karl Haidinger und Leopold Zauner unterfertigten Wahlaufrufes zur Wahl des Herrn Johann Redl ertheilt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Z. 295. Steyr, 7. Jänner 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden werden in die Kenntnis gesetzt, dass ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Ver¬ theilung der Druckschrift: „Antwort auf das politische Flug blatt einiger Vorstände gewerblicher Corporationen“, womit die Wahl des Herrn Leopold Erb, k. k. Professor, anem¬ pfohlen wird, nach Inhalt des vorgelegten Schriftsatzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt habe. Steyr, 5. Jänner 1901 Z. 17.203. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Aufarbeitung der Windbrüche in den Wäldern als Vorbeugung gegen das verheerende Auftreten des Borkenkäfers. Die in der ersten Hälfte des Monates December 1900 aufgetretenen Stürme haben am Waldbestande im politischen Bezirke Steyr fühlbaren Schaden hervorgerufen, in einzelnen Gebieten kommen in den Wäldern massenhaft Windwürfe und Windbrüche vor. Da in der letzteren Zeit das Auftreten des Borken¬ käfers überhandnahm, liegt es nahe, anlässlich der diesem schädlichen Insekte nun noch zahlreicher gebotenen Brut¬ stätten gegen dessen ungewöhnliche Vermehrung rechtzeitig einzuschreiten Deshalb muss vor allem, wenn thunlich, die Auf¬ arbeitung der Windfälle und Brüche bereits vollzogen sein, ehe die Schwärmezeit des Borkenkäfers im nächsten Früh¬ jahre beginnt Es sind daher die betroffenen Waldbesitzer einzeln und durch vorzunehmende allgemeine Verlautbarung zu verhalten der Säuberung der Waldbestände die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden, die Nadelholzstämme entweder zeitgerecht aufzu¬ arbeiten oder doch zu entrinden; bei den in Stößen auf¬ geschichteten Scheithölzern empfiehlt sich die Spaltseite nach auswärts zu kehren, bei ungespaltenen Prügeln sie seitwärts nach außen zu und die obenaufliegenden Stücke von der Rinde zu befreien. Können Gipfel und Aeste der Nadelholzarten nicht zur Verwendung gebracht werden, ist das Verbrennen der selben, selbstverständlich unter Beobachtung der nöthigen Vor¬ sicht zur Hintanhaltung von Waldbränden, angezeigt. Im Falle sich wegen großen Mengen von Schadhölzern die Unmöglichkeit ergeben sollte, vorstehende Maßnahmen termingemäß durchzuführen, sind die Waldbesitzer zum Be richte hierüber zu verhalten. Die k. k. Gendarmerie und die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, bei wahrgenommener Nichtbeachtung der gebotenen Vorkehrungen unverzüglich die Anzeige zu erstatten,
worauf gegen den Eigenthümer des Holzes sodann mit aller nöthigen Strenge in Gemäßheit der Vorschriften der §§ 50 und 51 des Forstgesetzes eingeschritten werden wird. Hiebei wird bemerkt, dass die häufig übliche Abfuhr der von Borkenkäferbrut besetzten Stämme vom Walde an einen anderen Ort, ohne vorhergegangener Vertilgung der Brut, nutzlos und als eine Nichtbefolgung der ertheilten Weisungen geahndet werden wird, weil das ausgebildete Insekt die Stätte seiner Entwicklung verlässt und sich weiter vermehrt. Z. 134. Steyr, 8. Jänner 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Oeffentliches Krankenhaus in Troppau. Laut Erlass der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. December l. J., Z. 21.928/V, hat die k. k. schlesische Landesregierung im Einvernehmen mit dem schlesischen Landesausschusse dem an Stelle des bisherigen Dr. Heidrich'schen Krankenhauses in Troppau tretenden, neuerrichteten schlesischen Krankenhause in Troppau das Oeffentlichkeitsrecht, und zwar mit der Wirksamkeit vom 1. December 1900 verliehen und die Verpflegsgebüren an diesem Krankenhause für die erste Verpflegsclasse mit 10 Kronen, für die zweite Ver¬ pflegsclasse mit 6 Kronen und für die dritte Verpflegsclasse mit 2 Kronen pro Kopf und Tag festgesetzt. Hiedurch ist das dem Dr. Heidrich'schen Krankenhause in Troppau seinerzeit verliehene Oeffentlichkeitsrecht gegen¬ standslos geworden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in Kennt¬ nis gesetzt. Z. 164. Steyr, 8. Jänner 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und die Genossenschafts-Vorstehungen. Stempelfreiheit von Gewerbeabmeldungen. Anlässlich eines speciellen Falles hat das k. k. Finanz¬ ministerium mit dem Erlasse vom 12. November 1900 Z. 63.905, ausgesprochen, dass die nach § 53 der Gewerbe¬ novelle vom 15. März 1883, Nr. 39 R.=G.=Bl., bei der Gewerbebehörde zu erstattenden Anzeigen von der Einstellung des Gewerbebetriebes unter die Tarifpost 44 lit. g des Ge¬ setzes vom 9. Februar 1850 fallen und daher keinen Gegen stand der Stempelabgabe bilden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Dar¬ nachachtung und Verständigung der Parteien in die Kennt¬ nis gesetzt. Z. 192. Steyr, 6. Jänner 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung. Laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 16. November v. J., Z. 24.783, hat die k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Gradisca um die Veranlassung von Nachfor¬ schungen der im nachfolgenden Verzeichnisse genannten, bei der Hauptstellung im Jahre 1900 illegal ausgebliebenen Stellungspflichtigen des Stellungsbezirkes Gradisca ange¬ sucht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage zur Ausforschung in Kenntnis gesetzt, und ist ein positives Ergebnis derselben bis 20. Februar 1901 zu berichtenTurra Angelo Anton, des Anton und der Angela Paziente, geboren 11. April 1879 in S. Pietro dell Isonzo und dahin zuständig Tonzar Alois, des Anton und der Domenica Gregorin, geb. 18. November 1879 in Pieris und dahin zuständig 3. Peatti Elmo, des Anton und der Johanna Deklic, geb. 8. August 1879 in Triest und zuständig nach Mon¬ falcone. Tabris Johann Bapt., des Dominik und der Zanolla Eugenia, geb. 11. September 1879 in Monfal¬ cone und zuständig nach S. Canciano. Pusian Johann Bapt., des Benjamin und der Francisca Salomon, geb. 6. Juni 1879 in Cervignano und dahin zuständig. 6. Brech Anton, des Julius und der Aloisia Cumin, geb. 16. Jänner 1879 in Joaniz und dahin zuständig 7. Contin Peter, des Josef und der Maria Scarpin, geb. 25. September 1879 in Terzo und dahin zuständig 8. Defillipp Peter, des Johann Bapt und der Antonia Mian, geboren 22. März 1879 und dahin zuständig 9. Simic Erniacoraz detto Mohor, des Anton und der Maria Paljacic, geb. am 12. Juli 1879 in Ruma 10. Spiligoj Aloiz, des Johann und der Obidi¬ Caroline, geb. 18. April 1879 in Medana und zuständig nach Bigliano. Steyr, 6. Jänner 1901. Z. 193. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Ausforschung des im Jahre 1875 in Petersdorf geborenen, zu Ludwigs¬ thal, Bezirk Freudenthal, heimatberechtigten Josef Dittrich. Die bezüglichen Nachforschungen sind und zwar ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtiger einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen wäre bis 20. Februar 1901 hieher anzuzeigen.
Z. 195. Steyr, 6. Jänner 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Die mit dem Erlasse vom 19. November 1900, Z. 15.105, Amtsblatt Nr. 47, angeordnete Nachforschung ist einzustellen, nachdem zufolge Note der niederösterreichischer Statthalterei vom 26. November 1900, Z. 99.986, Franz Groß in Eisenerz in Steiermark aufgefunden und von seinem Ziehvater übernommen wurde. Z. 278. An alle Gemeinde Vorstehungen. Steyr, 9. Jänner 1901. Warnung vor der Auswanderung in die Cap=Coloni¬ und Natal. Nach Informationen des k. und k. Ministeriums des Aeußeren sind die Erwerbsverhältnisse in Transvaal, sowie in der Cap=Colonie und in Natal gegenwärtig derart un¬ günstig gestaltet dass Warnungen vor der Auswanderung nach diesen Gebieten angezeigt erscheinen. Speciell bezüg¬ lich des durch den Krieg unterbrochenen Minenbetriebes in Johannesburg ist hienach vorläufig nicht abzusehen, wann dessen Wiederaufnahme zulässig erscheinen wird Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 20. December 1900 Z. 23.159/II, zur thunlichsten Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Z. 325. Steyr, 9. Jänner 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und Spitals¬ Verwaltungen. Warnung. Josef Knar, geboren im Jahre 1859 zu Dravlje und zuständig nach Ober=Siska, Bezirk Laibach, von Pro¬ fession Schneider, treibt sich beschäftigungslos herum, pflegt auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde auswärtigen Ge¬ meinden Geldbeträge zu entlocken und die Spitalspflege un nothwendigerweise in Anspruch zu nehmen. Der Genannte ist von mittelgroßer, schlanker Gestalt hat ein längliches Gesicht, graue Augen, dunkelblondes Haar und ebensolchen Bart. Die Gemeindevorstehungen und Spitalsverwaltungen werden hiemit beauftragt, diesem Vaganten und Spitals¬ simulanten in Hinkunft, den Fall einer dringenden Noth wendigkeit ausgenommen, Unterstützungen nicht zu ver¬ abfolgen. Z. 280. Steyr, 5. Jänner 1901. — An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Anzeige des Pferdestandes und Evidenz der kriegs¬ diensttauglichen Pferde im Jahre 1901. In Gemäßheit der §§ 2 und 3 der Durchführungs¬ bestimmungen zum Pferdestellungsgesetze vom 16. April 1873 hat die Anzeige der Pferde durch die Pferdebesitzer jährlich stattzufinden und demnach pro anno 1901, nachdem keine Classication in diesem Jahre stattfindet, in der Zeit vom 20. bis 31. Jänner d. J. zu erfolgen. Die Gemeinde=Vorsteher haben somit die Pferdebesitzer in ortsüblicher Weise aufzufordern, den Stand der in ihrem Besitze befindlichen sämmtlichen Pferde in der anbe¬ raumten Zeit anzuzeigen. Der Aufforderung ist beizufügen, dass nach § 14 der Durchführungsbestimmungen Pferdebe¬ sitzer, welche die rechtzeitige Anzeige ihres Pferdestandes unterlassen ohne sich genügend zu rechtfertigen, oder welche bei der Anzeige unrichtige Angaben über den Pferdestand machen, straffällig werden. Von der jährlichen Anzeige sind nur befreit: a) Die zur Hofhaltung des Kaisers und der Mit¬ glieder des kaiserlichen Hauses bestimmten Pferde; b) die Pferde der kaiserlichen Hofgestüte und der Zucht¬ anstalten des Staates: c) die Pferde des Militär=Aeras und die im Besitze von activen Officieren befindlichen, zur Versehung ihres Dienstes nothwendigen eigenen Dienstpferde; Die Pferde der Gesandten fremder Mächte und des Gesandschaftspersonales Die Evidenz der Pferde ist nach erfolgter Anzeige in der Weise auszuführen, dass der Gemeinde=Vorsteher nach durch entsprechende Aus¬ § 12 der citierten Verordnung füllung der Rubriken „4, 5 und 8“ des Classificationsaus¬ weises festzustellen hat, wie viele Pferde eines jeden Pferde¬ besitzers im Mobilisierungsfalle auf dem Assentplatze zu erscheinen haben, und welche Veränderungen in der Zahl der bei der letzten Classification als „tauglich“ befundenen Pferde eingetreten sind. Hiebei hat der Gemeinde=Vorsteher den Pferdebesitzern jene Pferde anzugeben, welche am Assentplatze im Mobili¬ sierungsfalle zu erscheinen haben. Die Veränderungen, welche taugliche Pferde betreffen, sind in der Rubrik „9“ des Ausweises und im Tauglichkeits¬ verzeichnisse ersichtlich zu machen. In der Zeit zwischen 1. Februar bis Ende März l. hat sich eine aus dem Gemeinde=Vorstande und zwei durch die Gemeinde=Vertretung aus ihrer Mitte gewählten, wo möglich zu den Pferdebesitzern gehörenden Vertrauenmännern bestehende Commission auf Grund des Classifications=Aus¬ weises und des Tauglichkeits=Verzeichnisses von der Richtig¬ keit der von den Pferdebesitzern gemachten Angaben zu überzeugen. Sodann ist der Classifications=Ausweis abzuschließen, sind aus dem Tauglichkeits=Verzeichnisse jene Pferde aus¬ zuscheiden, welche aus der Gemeinde getreten sind, und sind beide Behelfe behufs Ueberprüfung zuverlässig bis 1. April 1901 anher vorzulegen. Behufs leichter und genauer Führung der Classi¬ fications=Ausweise mache ich die Gemeinde=Vorstehungen aus das Formulare 2 zu § 4 der Durchführungsbestimmungen zum Pferdestellungsgesetze aufmerksam.
Z. 135. Steyr, am 5. Jänner 1901. An alle Gemeinde Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 23.660/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 27. December 1900 Z. 46.872, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehenden, von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: Aus den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg, Erfurt und Hannover des Königreiches Preußen. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem Erlasse der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 17. December 1900 Z. 22.684, verfügten Verbotes mit dem Tage der Verlaut¬ barung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.= Bl. Nr. 51) und des § 46 des allgemeinen Thierseuchen¬ gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) ge¬ ahndet. Linz, am 29. December 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Z. 136. Steyr, 5. Jänner 1901. An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. December bis 26. December 1900 1. Rotz. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Offenhausen. 2. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Lungitz. Perg: Gemeinde Bodendorf, Ortschaft Erlöschen der Seuche. Bezirk Frankenmarkt. Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Alberndorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Mittertreffling; Gemeinde Ottensheim, Ortschaften Höflein, Ottensheim; Gemeinde und Stadt Urfahr; Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ schaften Falkenbach, St. Martin. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Z. 324. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 126/II. Kundmachung betreffend die Einfuhrsbeschränkungen für Schweine aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf den dermaligen Seuchenstand in Galizien und der Bukowina findet die k. k. Statthalterei unter Abänderung der hierämtlichen Kundmachung vom 26. Juli 1899, Z. 13.721/II, betreffend die Einfuhrsbe¬ schränkungen für Schweine aus diesen Ländern nach Ober¬ österreich, die Einfuhr von Zucht= und Handelsschweinen aus Galizien und der Bukowina nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Die Einfuhr von lebenden Schlachtschweinen aus seuchenfreien Orten der nicht gesperrten Gebiete (Bezirke) Galiziens und der Bukowina ist nur nach der dem Bestimmungsorte zunächst liegenden Eisenbahnstation gestattet. Von dieser Eisenbahnstation dürfen die lebenden Schlacht¬ schweine nur nach vorheriger Beschau auf Wägen mit Pferde¬ bespannung in den Bestimmungsort überführt werden und sind daselbst ohne Wechsel des Standortes (Stalles) inner¬ halb fünf Tagen zu schlachten. Bei der Schlachtung hat ein Thierarzt zu interve¬ nieren die eingehendste Beschau vorzunehmen und nach dem Ergebnisse des Befundes die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Im Falle des Ausbruches der Maul= und Klauen¬ seuche oder der Constatierung der Schweinepest sind derlei Transporte binnen 48 Stunden der Schlachtung zu unter¬ ziehen. Diese Verfügungen treten mit 15. Jänner 1901 in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 3. Jänner 1901. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.
Steyr, 3. Jänner 1901 An sämmtliche Genossenschafts- und Krankenkasse-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro December 1900. Eduard Neuhauser Krämergewerbe in Unterwald Nr. 2, Gemeinde St. Ulrich. 2. Josef Steinmayr, Futter¬ schneide= und Dreschmaschinebetrieb in Dietachdorf Nr. 26 Gemeinde Gleink. 3. Michael Löbl, Futterschneide= un Dreschmaschinebetrieb in Dietach Nr. 25, Gemeinde Gleink 4. Franz Thaller, Gemischtwarenhandel in Neuhofen Nr. 36. 5. Anton Schellmann, Schuhmachergewerbe in Bad Hall Nr. 172 alt. 6. Christine Hofer, Frauen=Kleidermacher¬ gewerbe in Kleinraming Nr. 14, Gemeinde St. Ulrich. 7 Anton Pesavento, Schuhmachergewerbe in Gaflenz Nr. 8 8. Anton Osbild, Tischlergewerbe in Sierning Nr. 244. 9. Johann Gramüller, Schuhmachergewerbe in Gründberg Nr. 116, Gemeinde Sierning. 10. Johann Fallwimmer Schneidergewerbe in Ried Nr. 46. 11. Isidor Desch, Ge¬ mischtwarenhandel in Reichraming Nr. 22. 12. Leopold Pertmayr, Schuhmachergewerbe in Guntendorf Nr. 26, Ge¬ meinde Land Kremsmünster. 13. Johann Salcher, Gast¬ gewerbe in Reichraming Nr. 91. (Berechtigung § 16 lit. a, b. c. d. f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39. B. Gewerbelöschungen pro December 1900. Michael Blumenschein, Getreide= und Feldfrüchten¬ handel in Hilbern Nr. 37, Gemeinde Thanstetten. 2. Franz Thallinger, Gast= und Schankgewerbe in Leombach Nr. 17. Gemeinde Sipbachzell. 3. Anna Maria Baumgartner, Ge¬ mischtwarenhandel in Wartberg Nr. 30. 4. Franz Thaller Victualienhandel mit Zucker¬ Kaffee= und Petroleum=Detail¬ handel in Neuhofen Nr. 36. 5. Johann Weixelbaumer Flaschenbierhandel in Kraxenthal Nr. 6, Gemeinde Garsten 6. Josef Steinleitner, Sensen= und Sichelhandel in St. Marien Nr. 28. 7. Franz Flach, Schuhmachergewerbe in Dietach Nr. 42, Gemeinde Gleink. 8. Karl Grüllmayr, Victualien¬ handel mit Zucker= und Kaffeeverschleiß und Holzschuh¬ Erzeugung in Unterwald Nr. 108, Gemeinde St. Ulrich. 9. Rosalia Waldenhofer, Victualienhandel in Strienzing Nr. 44, Gemeinde Wartberg. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter von Pitner m. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdrucke in Steyr
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