Amtsblatt 1901/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1901. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 17.513. Steyr, am 29. December 1900 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen. Stellungsauslagen. Der Nachweis über die Stellungs=Auslagen im Jahre 1901 ist bis 20. Jänner 1901 anher vorzulegen Formulare hiezu sind in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr erhältlich. Z. 10. Steyr, 1. Jänner 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Den Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie posten=Commanden wird hiemit zur Kenntnis gebracht, dass ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift: Wahlaufruf des socialdemo¬ kratischen Wahlcomités an die Wähler der III. Curie für die Wahl des Johann Mann am 11. Jänner 1901, nach Inhalt des vorgelegten Schriftsatzes für die politischen Be¬ zirke Steyr Stadt und Land bewilligt habe. Z. 90. Steyr, 2. Jänner 1901 An sämmtliche Gemeinde Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte. Laut Erlass der k. k. Statthalterei vom 26. December 1900, Z. 23.363/V, ist die Arzneitaxe für das Jahr 1901 erschienen und haben alle Apotheker und die zur Führung einer Hausapotheke verpflichteten Aerzte, sowie die Kranken¬ häuser sich mit einem Exemplare dieser neuen Arzneitaxe zur genauesten Darnachachtung zu versehen. Z. 16.739. Steyr, 27. December 1900. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Widerruf. Der mit Erlass vom 9. Juni 1899, Z. 7915, curren¬ dierte Josef Irermayr wurde laut Zuschrift der Zwangs arbeitsanstalt Laibach vom 28. August 1899, Z. 368, bereits am 27. August 1899 daselbst eingeliefert. Z. 121. Steyr, 3. Jänner 1901 An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Ausforschung. Laut Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 14. November 1900, Z. 25.688, hat die k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Pola um die Veranlassung von Nach forschungen nach den im nachstehenden Verzeichnisse bei der Hauptstellung im Jahre 1900 illegal ausgebliebenen Stel¬ lungspflichtigen des Stellungsbezirkes Pola angesucht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden mit dem Auftrage zur Aus forschung in Kenntnis gesetzt und ist ein positives Ergebnis derselben bis 20. Februar 1901 zu berichten. Josef Juhich, geb. 1879 in Altura, Zigeuner, Eltern: Gyacobe, Helene Radosic, Zuständigkeits=Gemeinde: unbekannt. — Josef Stephan Cleva, geb. 1879 in Fiume, Eltern: illegitim der Christine Cleva, Tochter des Franz Angelo, Seemann, Zuständ.=Gem.: nach §. 18, 3, Barbana Matthäus Vincenz Stercovich, geb. 1879 in Pola, Bauer, Eltern: Matthäus, Josefine, Zust.=Gem. Degicano. — Leon Josef Roßi, geb. 1878 in Pola Grundbesitzer, Eltern: Eduard, Katharina Salasa, Zust¬ Gem.: Pola. — Anton Thomas Delmoro, geb. 1877 in Pola, Bauer, Eltern: Anton, Nicolaus Zic, Zust.=Gem.:

nicht bis Ende Jänner, sondern zuversichtlich mit 20. Jänner 1901 anher vorzulegen. Pola. — Eugen Renatz Bradamante geb. 1877 in Pola, Student, Eltern: Josef, Theresia Diorlotti, Zust¬ Gem.: Pola. Z. 1747/B.=Sch.=R. Steyr, 29. December 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 19. December 1900, Z. 4108—4286, werden die Schul leitungen auf den im Verordnungsblatte des k. k. Landes¬ schulrathes, Stück VII, Nr. 12 (versendet am 18. December) bekanntgemachten Erlass der k. k. Finanzdirection in Linz vom 13. November 1900, Nr. 23.175/III, an sämmtliche k. k. Steuerämter in Oberösterreich aufmerksam gemacht demzufolge den außerhalb des Amtssitzes eines Steueramtes angestellten Lehrpersonen ihre bei den Steuerämtern zur Auszahlung gelangenden Bezüge über ausdrückliches Ver langen von den genannten Aemtern mittelst Postanweisung zugesendet werden. Die Schulleitungen werden angewiesen, das ihnen unterstehende Lehrpersonale mit dem citierten Erlasse der k. k. Finanzdirection bekanntzumachen. Steyr, 29. December 1900. Z. 1751/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Dienl’sche Stiftung. Die Interessen der Dr. Leopold Anton und Maria Dieul'schen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befind¬ liche, brave Lehrer im Bezirke Steyr (Land) sind fällig. Hierauf Reflektierende haben ihre gestempelten, mit einer Dienstestabelle belegten Gesuche bis 18. Jänner 1901 im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieher vorzulegen. Steyr, 29. December 1900. An alle Gemeinde Vorstehungen des Gerichts Bezirkes Weyer. Rauschbrandschutzimpfung pro 1901. Zufolge des Erlasses vom 21. December 1900 Z. 45.435, beabsichtigt das Ministerium des Innern auch im Jahre 1901 die Schutzimpfung gegen den Rauschbrand der Rinder durch unentgeltliche Abgabe des bezüglichen Impf stoffes zu unterstützen Die k. k. Statthalterei in Linz hat daher mit dem Erlasse vom 24. December 1900 Nr. 23.364/II, den Auf¬ trag ertheilt, den für die bevorstehende Impfcampagne so¬ fort zu ermittelnden Bedarf von Impfstoff bis spätestens 1. Februar 1901 anzusprechen, damit derselbe auch recht zeitig dargestellt und dem dortigen Amtsthierarzte noch vor Mitte März zugestellt werden kann Nachdem hierüber die Gemeinde=Vorstehungen bereits mit dem h. a. Erlasse vom 3. December 1900, Nr. 16.002 angewiesen worden sind, so ergeht daher die weitere Auf¬ trag, die Anmeldungen zu den Rauschbrandschutzimpfungen Z. 17.485. Steyr, 29. December 1900. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden. Z. 22.891/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. November d. J., Z. 44.999, wird mit Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 13. No¬ vember d. J., Z. 20.527/II, verlautbart, dass das k. ung. Ackerbau=Ministerium in Budapest derzeit verboten hat: Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Dro¬ hobycz, Jasto, und Sambor in Galizien. 1. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Ein¬ fuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck a. d. Leitha, Wiener=Neustadt (Niederösterreich) Hartberg (Steiermark), Jasto und Nadivorna (Galizien); 2. wegen des Bestandes des Stäbchenrothlaufes die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck a. d. Leitha (Niederösterreich), Hartberg (Steiermark) und Ung.=Brod (Mähren) nach Ungarn. Hingegen werden alle früheren gegen die Einfuhr von Schweinen aus den hier nicht genannten politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, am 19. December 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 29. December 1900. Z. 17.486. An alle Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden Nr. 23.117/II. Kundmachung enthaltend veterinärpolizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ rathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ seitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus der kön. Freistadt Zombor, sowie aus den Stuhlgerichtsbezirken Apatin und Zombor (Comitat Bacs=Bodrog) nach den im Reichsrathe vertre¬ tenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen aus den ungarischen Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szekeso (Comitat Saros), Berezna (Comitat Ung) und Also=Lendva (Comitat Zala) gerichteten Verbote hiemit aufgehoben.

Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel 1, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum 40. Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinepest verfeucht gewesene Gemeinden Frieske (Stuhlgerichtsbezirk Szekeso), Uj=Szemer¬ (Stuhlgerichtsbezirk Berezna), Also=Lendva, Redics (Stuhl¬ gerichtsbezirk Also=Lendva) und aus den durch Stäbchen rothlauf verseucht gewesenen Gemeinden Gerald, Luko, Szako (Stuhlgerichtsbezirk Szekes) und deren Nachbarge¬ meinden wird jedoch durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke erlassenen Verbote nicht berührt Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. December 1900, Z. 45.089, im Nach¬ hange zu der Kundmachung vom 7. December 1900 Z. 44.080 (hierämtliche Kundmachung vom 11. De¬ cember 1900, Z. 22.362/II), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. bruar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 20. December 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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