Amtsblatt 1900/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Dezember 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 27. December. Nr. 52. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Einzelne Nummern kosten 6 kr. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Da von mehreren Gemeinden der Wunsch geäußert An alle Gemeinde - Vorstehungen. wurde, auch für ihre speciellen Zwecke ein Volkszählungs¬ buch auf Grund der Ergebnisse der bevorstehenden Volks¬ Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter zählung anzulegen, wurde mit der k. k. Hof= und Staats¬ Stück LXXXVIII. LXXXIX, LXXXX und LXXXXI an die druckerei vereinbart, dass die Volkszählungsdrucksorten für Gemeinden zur Hinausgabe. die Gemeinden zu nachstehenden Preisen erhältlich sein Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu VIII und VII, II, I, werden, und zwar die Formularien berichten. XI zu vier Heller, die Drucksorten Form. XVI und XVIII zu sechs Heller per Bogen. Da, um die Anstalt beziehungsweise den Staatsschatz Steyr, 22. December 1900. 17.077. Z. vor Verlusten zu bewahren, die Auflagen der Volkszählungs¬ An alle Gemeinde-Vorstehungen. Drucksorten nur nach Maßgabe der bis zu einem bestimmten Termine eingelaufenen Bestellungen hergestellt, und später Pränumeration auf das Reichs=Gesetz=Blatt für das einlangende Bestellungen nicht berücksichtigt werden können, Jahr 1901. werden die Gemeinde=Vorstehungen, welche Drucksorten für ihre eigenen Zwecke benöthigen, aufgefordert, Laut Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. De¬ ihren Anspruch unter gleichzeitiger Einsendung des Geldbe¬ k. k. Ministerium cember 1900, Z. 22.001/VII, hat das trages bis spätestens 10. Jänner 1901 anher bekannt¬ des Innern mit dem Erlasse vom 30. November 1900, zugeben. Z. 41.292, eröffnet, dass die nach § 9 des Gesetzes vom Hiezu wird bemerkt, dass das Formular II (Anzeige¬ 10. Juni 1869 (N.=G.=Bl. Nr. 113) von den Gemeinden zettel) mit dem Formulare IX (Aufnahmsbogen) fast ganz zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1901 des Reichs¬ übereinstimmt. Gesetz=Blattes mit dem Betrage per 4 K (das ist vier Kronen) per Exemplar bestimmt worden ist. den Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, Betrag per 4 K nebst Gegenschein nach dem mit dem Steyr, 23. December 1900. Z. 17.311. h. ä. Erlasse vom 27. December 1892, Z. 14.976, Amts¬ blatt Nr. 52, bekanntgemachten Formulare mittelst Post¬ An alle Gemeinde -Vorstehungen. anweisung bis 20. Jänner 1901 anher einzusenden. Directe Abfuhren dieser Vergütungsbeträge seitens der Vertheilung der Formulare XIIb und XIIIb für die Hof= und Staatsdruckerei sind Gemeinden an die k. k. Volkszählung. unstatthaft. Die Gemeinde=Vorstehungen erhalten die nunmehr ein¬ gelangten Formulare XIIb Hauszettel und XIIIb Evidenzbögen. Steyr, 23. December 1900. Z. 17.251. Nachdem diese Formulare bei den Amtstagen nicht verwendet werden konnten, ist den Zählungscommissären das An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. genaueste Studium derselben zur Pflicht zu machen. Der Hauszettel, welcher nur in einzelnen, seltenen Duplicate der Volkszählungsdrucksorten für Fällen in Verwendung kommen wird, kann keine Schwierig¬ Gemeindezwecke. keiten bieten. Bezüglich des Evidenzbogens wird noch Folgendes Die k. k. o.=ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom bemerkt: Abtheilung A des Evidenzbogens, und zwar 17. December 1900, Z. 22.893/II, Folgendes eröffnet:

nur Spalte 1 und 2, ist immer auszufüllen, wenn in Spalte 20 des Aufnahmsbogens „ja“ steht, und wenn außerdem die feste Betriebsstätte, deren Adresse auf der Rückseite des Aufnahmsbogens angegeben ist, in jenem Hause liegt, auf welches der Aufnahmsbogen lautet Abtheilung B des Evidenzbogens ist dann auszu¬ üllen, wenn Spalte 22 des Aufnahmsbogens mit „nein beantwortet wurde. Abtheilung C des Evidenzbogens ist dann auszu¬ üllen, wenn zu dem Hause ein landwirtschaftlicher Betrieb Besitzer, Pächter) gehört Es muss also in allen Fällen, in welchen in einem Hause ein Gewerbetreibender wohnt, der eine feste Betriebs¬ tätte hat, wenn in einem Hause ein Sitzgeselle wohnt und venn zu einem Hause ein landwirtschaftlicher Betrieb gehört der Evidenzbogen ausgefüllt werden Dieser Erlass ist allen Zählungscommissären zur Kennt nis zu bringen. Steyr, am 23. Deeember 1900. Z. 17.325. Gemeinde-Vorstehungen. An sämmtliche für die Volkszählungs¬ Zeiteintheilung arbeiten bis 31. December 1900. Für die Zählungscommissäre und Gemeinde Vorstehungen. Fortgesetztes, eingehendes Studium der Formulare IX, X, XIIb und XIIIb und der bei den Amtstagen gegebenen praktischen Beispiele. Für die Gemeinde=Vorstehungen. Studium der Formulare XI, XIVb und XV. Ver¬ lautbarung der h. ä. Kundmachung, Z. 13.202 (A.=Bl Nr. 48) Verständigung der Bevölkerung über die Zeit des Eintreffens der Zählungscommissäre in jedem einzelnen Hause unter Angabe von Tag und beiläufiger Stunde (vormittags oder nachmittags) auf Grund der Detailpläne der Zählungs¬ Commissäre. A.=Bl. Nr. 44. Vertheilung der Drucksorten an die Zählungscommissäre. Verlautbarung der Namen der Zählungscommissäre und des ihnen zugewiesenen Gebietes durch öffentliche Kundmachung. Am 1. Jänner 1901. Volkszählung der Personen ohne festen Wohnsitz. (A.=Bl. Nr. 51.) Vom 2. bis einschließlich 20. Jänner 1901. Vornahme der Zählung von Haus zu Haus. Verständigung der Bevölkerung über die Zeit des Ein¬ treffens der Zählungscommissäre. Vom 21. bis einschließlich 31. Jänner 1901. Etwa nothwendige Ergänzung der Aufnahmsbögen, Evidenzbögen, Hauszettel und Nachtragserhebungen durch die Zählungscommissäre. Ueberprüfung der Evidenzbögen und Hauszettel. Ver¬ sendung der Hauszettel an die Gemeinden, genau nach Instruction XIVb durch die Gemeindevorstehungen. Steyr, 23. December 1900 Z. 17.312. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Nachweis des Anspruches auf die Begünstigung des § 34, Wehr=Gesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Ersatz¬ reservisten, welche die Begünstigung des § 34, Wehr=Gesetz, als Familienerhalter genießen, und zwar die Ersatzreservisten des Heeres der Assentjahrgänge 1898 1899 und 1900 die Ersatzreservisten der Landwehr der Assentjahrgänge 1899 und 1900 gemäß § 59 der Wehr=Vorschriften, I. Theil, im Monat Jänner 1900 nachzuweisen haben, dass sie noch Anspruch auf diese Begünstigung besitzen. Dieser Nachweis ist geradeso wie das ursprüngliche Ansuchen um Zuerkennung der Begünstigung zu belegen (Familienauskunftsbogen, Un entbehrlichkeitszeugnis, Grundbuchsauszug u. s. w., alles neu bestätigt), und ist außerdem noch die h. ä. Bescheinigung h. ä. Erlass über die Zuerkennung der Begünsti¬ und der gung anzuschließen Jenen, welche den Nachweis nicht rechtzeitig er¬ bringen, wird gemäß § 59:3b der Wehr=Vorschriften I. Theil, die Begünstigung aberkannt werden. Steyr, 24. December 1900 Z. 17.375. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Es wird zur Kenntnis gebracht, dass die Landsturm¬ Meldeblätter pro 1900 dem k. k. Landsturm=Bezirkscommando Nr. 2 in Linz eingesendet wurden und erst nach dem 10. Jänner 1901 wieder rücklangen werden, daher dieselber erst nach dem Einlangen übermittelt werden. Die Verzeichnisse über die bei der Landsturm=Vorstellung 1900 Ausgebliebenen sind somit nach Fertigstellung vorzulegen. Z. 17.255, 17.256, 17.257, 17.258, 17.259 Steyr, 23. December 1900 Edict. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinden Pfarrkirchen, Gaflenz, Großraming, Losenstein Bad Hall mit 30. Juni 1901 abläuft, vird gemäß der §§ 9 und 10 des o.=ö. Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 8 ex 1896 behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obcitierten Jagdgesetzes diejenigen Grund¬ besitzer welche für die kommende sechsjährige Jagdpacht¬ periode auf Grund der §§ 4 und 5 des citierten Jagdgesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obigen Gemeinden bean¬ pruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen sechs Wochen,

vom 1. Jänner 1901 angefangen, hieramts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grundbuchs= und Catastral¬ mappenauszüge, sowie der Parcellenverzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer=Evidenthaltung bestätigten Flächen¬ inhalte der einzelnen Grundparcellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird, dass dem diesfälligen Gesuch eine handliche und deutliche Uebersichtsskizze beizuschließen ist, in welcher der zu Grunde gelegte Maßstab anzugeben und sowohl die gegenständlichen Grundcomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parcellen und Verbindungswege, wo nöthig mit den entsprechenden Parcellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären. Eigenjagden, welche hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von sechs Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde¬ sagdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagdgebiete. Steyr, 20. December 1900. Z. 1728/B.=Sch.=R. Concurs -Ausschreibung. An der einclassigen Volksschule in Weichstetten kommt die Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1200 K die Quinquennalzulagen per 100 K und ein Natural quartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife= und Lehrbefähigungs¬ eugnisse, dem Nachweise über die Befähigung zur sub¬ idiarischen Ertheilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstes=Tabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs¬ ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ im vor¬ chriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 19. December 1900. Z. 16.826 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Mit der Militärtaxe für das Jahr 1899 ist im Rück¬ stand Guntendorfer Josef, geboren 1869, zuständig nach Göstling. Derselbe ist auszuforschen und ein positives Resultat ist anher zu berichten 17.204. Steyr, 22. December 1900. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung des im Jahre 1869 geborenen, nach Brünn heimatberech¬ tigten, im Jahre 1890 zum k. u. k. Infanterie=Regimente Nr. 8 assentierten Reserve=Infanteristen Josef Korhon Personsbeschreibung: Haare blond, Augen grau, Augen¬ brauen blond, Nase proportioniert, Mund gewöhnlich, Kinn oval, Gesicht rund, Breitfüße, und ist 1°65 m hoch. 3 3 Ueber ein positives Resultat derselben ist bis 1. März 1901 zu berichten. 17.075. Steyr, 23. December 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Betreffend das Verführen und Abtreiben der abver kauften Handelsschweine. Ueber die hieramts an die k. k. Statthalterei Linz mit dem Berichte vom 17. November 1900, Z. 14.996, gestellte Anfrage, betreffend das Verführen oder Abtreiben der ab¬ verkauften Handelsschweine hat dieselbe Folgendes eröffnet Zufolge der Statthalterei=Kundmachung vom 29. Juni 1900, Z. 11.218, betreffend den Verkehr mit Handelsvieh, beziehungsweise Handelsschweinen, im Erzherzogthume Ober österreich, muss der Abtransport der von den Händlern aus den Verkaufsstätten und genehmigten Filialen abverkauften Schweine von den Käufern selbst besorgt werden und ist daher das Verführen oder Abtreiben der abverkauften Handels¬ schweine durch die Händler oder dessen Bedienstete in die Behöfte der betreffenden Käufer unstatthaft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten= Commanden infolge Erlasses der kk Statthalterei in Linz vom 14. December 1900, Nr. 21.861/II mit dem Auftrage in die Kenntnis, darüber strengstens zu wachen, dass in Hinkunft die Bestimmungen der genannten Kundmachung, bezw. des vorcitierten Statthalterei= Erlasses vom 28. August d. J., Z. 14.266, genauestens beobachtet werden. 17.206. Steyr, 25. December 1900. 3. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen -Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. December bis 17. December 1900, 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1 Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leonfelden 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt. Erlöschen der Seuche Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Panholz. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Alberndorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Mittertreffling Bemeinde Ottensheim, Ortschaften Höflein Ottensheim Gemeinde und Stadt Urfahr.

— 4 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ 2. vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehenden, von schaften Falkenbach, St. Martin der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach 3. Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft 4. Aus den Regierungsbezirken Liegnitz, Magdeburg 1 Lustenau. Merseburg, Erfurt und Hannover des Königreiches Preußen, 2. aus dem Regierungsbezirke Niederbayern im König¬ Bayern. reiche Steyr, 25. December 1900. Z. 17.076. Er¬ Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit dem lasse der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 31. October 1900, An alle Gemeinde-Vorstehungen Z. 19.784, verfügten Verbotes mit dem Tage der Ver¬ lautbarung in der Linzer Zeitung in Wirksamkeit zur Kenntnisnahme. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ Z. 22.684/II. mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, (R.=G.=Bl. Nr. 51) und des § 46 des allgemeinen Thier¬ Kundmachung euchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den geahndet. von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Linz, am 17. December 1900 Reiches. Der k. k. Statthalter Das k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Puthon m. p. Erlasse vom 11. December 1900, Z. 44.659, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Der k. k. Statthaltereirath: deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 Dr. Adolf Ritter v. Pitner. 16 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 329 U Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. —

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