Amtsblatt 1900/51 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Dezember 1900

2 vom 29. November 1900, Z. 57.670, der k. k. o.=ö. Statt¬ halterei eröffnet, dass nach dem Ableben des dem Genossen¬ chafts=Instructor des Handelsministeriums in Wien, I. Bez., Postgasse Nr. 8, als Genossenschafts=Instructor zur Seite gestellt gewesenen k. k. Fachschuldirectors Gustav Ritzinger ich nunmehr die Amtsthätigkeit des Herrn Genossenschafts¬ Instructors Dr. Gstettner bis auf weiteres auch auf die politischen Bezirke Steyr (Stadt), Steyr (Land) und Kirch¬ dorf erstrecken wird dievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Ge¬ nossenschafts=Vorstehungen zur Verständigung der inter¬ essierten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 13. December 1900 Z. 16.601 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Im Grunde des § 12 der organischen Bestimmungen für die k. k. Gendarmerie fand die k. k. o.=ö. Statthalterei, einvernehmlich mit dem k. k. Landes=Gendarmerie=Com¬ mando Nr. 8 in Linz, die Neuaufstellung eines aus Lostenführer und 2 Gendarmen bestehenden Postens in Kleinreifling und eines aus 2 Gendarmen bestehenden Postens in Weißkirchen, und zwar mit 1. Jänner 1901 an¬ uordnen Dies wird im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 4. December 1900 Z. 20.620, 21.937, mit dem Beifügen verlautbart, dass die Sprengeleintheilung der neuen Posten nachträglich bekanntgegeben werden wird. Z. 17.000 Steyr, 18. December 1900. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Mit 31. December 1900 treten die Angehörigen des Heeres vom Assentjahre 1890 in die Landwehr, jene der Landwehr vom Assentjahre 1888 in den Landsturm, und die Landsturmpflichtigen des Geburtsjahres 1858 aus der Landsturmpflicht und werden die letzteren mit Abschieden be theilt. Die Militär=, Landwehr= und Landsturmpässe dieser vorbezeichneten Kategorien sind einzuziehen und ehestens inher vorzulegen. Begleitschreiben oder Consignationen sind bei der Vorlage der Pässe nicht erforderlich, dagegen sind bei den in die Landwehr Uebertretenden die Meldung zum Uebertritt in die Landwehr sofort bei Einhebung der Militär¬ Pässe in dieselben, und ebenso in einen separierten Aufent¬ halts=Veränderungs=Ausweis aufzunehmen, welcher aber erst im Monate März 1901, wenn die Landwehr=Pässe zur Ausfolgung gelangt sein werden, vorzulegen kommen. Z. 16.561. Steyr, 13. December 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Conscription der Neu=, Um= und Zubauten zu Zwecken der Unfallversicherung. Mit Bezug auf denErlass des k. k. Ministeriums des Innern vom 1. April 1899, Z. 2794, betreffend Neu=, Zu= und Umbauten oder größere Reparaturen, welche der gesetzlichen Baubewilligung unterliegen, werden unter einem an die Gemeinde=Vorstehungen die hierauf bezüglichen Ver¬ zeichnisse mit dem Auftrage übermittelt, selbe, nach dem Stande im Jahre 1900 ausgefüllt, eventuell eine Fehlan¬ zeige, bis längstens 20. Jänner 1901 anher vorzulegen. Sleyr, 17. December 1900. Z. 16.767.- An alle Gemeinde - Vorstehungen. die Manz'sche k. und k. Hof=, Verlags= und Univer¬ sitäts=Buchhandlung in Wien hat bei dem k. k. Ministerium des Innern die Bitte gestellt, dass die Gemeindeämter au das im Verlage dieser Buchhandlung soeben erschienene Buch „das österreichische Gebürenäquivalent von Adalbert Schimon, Finanz=Obercommissär des k. k. Centraltaxamtes in Wien“, (cartoniert à 2 Kronen 40 Heller) durch die Amtsblätter der k. k. Bezirkshauptmannschaft aufmerksam gemacht werden, da diese Publication im Hinblicke auf die nit dem 1. Jänner 1901 für das österreichische Gebüren¬ iquivalent beginnende neue Bemessungsperiode für die Gemeinden von besonderer Wichtigkeit sei Infolge Erlasses der o.=ö. Statthalterei vom 7. De¬ cember 1900, Z.22.076/IV werden die Gemeindevorstehungen von dem Erscheinen dieses Buches behufs eventuellen An¬ aufes in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 15. December 1900 Z. 16.753. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit verständigt, dass ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift „Wahlaufruf des deutsch und reiheitlich gesinnten Wahlausschusses für Oberösterreich für die Wahl des Herrn Leopold Erb“ nach Inhalt des vorge legten Schriftsatzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt habe. Steyr, 15. December 1900. Z. 16.754. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit indie Kenntnis gesetzt, dass ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift „Einladung zu der am Sonntag den 30. December 1900, halb 4 Uhr nachmittags, stattfindenden Wähler=Versammlung für Neuzeug¬ Sierninghofen in Herrn Blasls Localitäten (Mitterhuber in Sierninghofen“ nach Inhalt des vorgelegten Schriftsatzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt habe. Z. 17.044. Steyr, 19. December 1900 An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit in die Kenntnis gesetzt, dass ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift „Einladung

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