Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 51. Steyr, am 20. December. 1900. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 fr Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werd u. Z. 16.671. Steyr, am 14. Deeember 1900. Schiffmühlen, auf Flößen, in Buden, Wagen, Zelten u. s. w wohnt, ergibt sich im Interesse der möglichsten Vollständigkeit An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. der Volkszählung die Nothwendigkeit, auch solche Individuen, zu welchen insbesondere die Schiffmannschaft (auf Binnen¬ Nachdem die k. k. Statthalterei laut des Erlasses vom gewässern), die Schiffmühler und ihr Personale, Flößer, Seiltänzer, Akrobaten, nicht selten auch wandernde Schau¬ 12. December 1900, Z. 3917, eröffnet hat, dass jedem Wahlacte nur das mit der behördlichen Richtigstellungs¬ pieler, Personen, die ein Gewerbe im Herumziehen betreiben, klausel (§ 25, Schlusssatz, und § 28 : 1, R.=W.=O.) versehene und Zigeuner gehören, falls sie zur Zeit der Vornahme der Pare der Wählerliste anzuschließen ist, so erhalten die Ge¬ Zählung sich noch in dem Bereiche jener Ortschaft aufhalten, in der sie am 31. December 1900 anwesend waren, in die meinde=Vorstehungen die entbehrlichen Dupla der Urwähler¬ Zählung einzubeziehen. liste III und VI zur Evidenzhaltung anbei zurückgestellt. Falls sich am 31. December solche Personen in der Gemeinde aufhalten, haben die Gemeinde=Vorstehungen dafür zu sorgen, dass die Zählung derselben mittelst Aufnahmsbogen zuverlässig am 1. Jänner 1901 ad Z. 14.502. Steyr, 15. December 1900. vorgenommen wird. Bei der Anfertigung der Ortsübersicht ist ein der¬ An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. artiger Aufnahmsbogen so zu behandeln, wie der Aufnahms¬ bogen eines Hauses, welches keine Nummer hat. (For¬ Betreffend die Detailpläne der Volkszählungs¬ mular XVII.) Commissäre. Unter Beziehung auf den hieramtlichen Erlass vom 22. October 1900,Z. 14.502, Amtsblatt Nr. 44, werden Z 16.992. Steyr, 18. December 1900. die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, jene Volkszählungs¬ Commissäre, welche ihre definitiven Detailpläne über die An alle hochw. Pfarrämter und Gemeinde¬ Durchführung der Volkszählung beim Amtstage nicht abge¬ Vorstehungen. geben haben, dringend aufzufordern, den Detailplan sofort auszuarbeiten. Ein Exemplar des Detailplanes ist Matrikenauszüge für die Volkszählung. anher sofort einzusenden; ein Exemplar behält die Von der k. k. o.=ö. Statthalterei ist einegrößere Gemeinde zur Verständigung der Bevölkerung über Tag Anzahl von Matrikenauszügen (Formular IV)für die und Stunde des Eintreffens des Zählungscommissärs; ein Volkszählung anher gelangt, weshalb dieselben im Bedarfs¬ drittes Exemplar hat in den Händen jedes Zählungscom¬ alle hieramts bezogen werden können. missärs zu verbleiben. Z. 16.738. Steyr, 15. December 1900. Z. 16.674. Steyr, 18. December 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und Genossen¬ An alle Gemeinde -Vorstehungen. schafts -Vorstehungen. Volkszählung der Personen ohne festen Wohnsitz. Genossenschafts= Instructor. Da eine nicht geringe Zahl von Menschen nicht in Häusern, sondern in Schiffen (auf Binnengewässern), in Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse
2 vom 29. November 1900, Z. 57.670, der k. k. o.=ö. Statt¬ halterei eröffnet, dass nach dem Ableben des dem Genossen¬ chafts=Instructor des Handelsministeriums in Wien, I. Bez., Postgasse Nr. 8, als Genossenschafts=Instructor zur Seite gestellt gewesenen k. k. Fachschuldirectors Gustav Ritzinger ich nunmehr die Amtsthätigkeit des Herrn Genossenschafts¬ Instructors Dr. Gstettner bis auf weiteres auch auf die politischen Bezirke Steyr (Stadt), Steyr (Land) und Kirch¬ dorf erstrecken wird dievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Ge¬ nossenschafts=Vorstehungen zur Verständigung der inter¬ essierten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 13. December 1900 Z. 16.601 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Im Grunde des § 12 der organischen Bestimmungen für die k. k. Gendarmerie fand die k. k. o.=ö. Statthalterei, einvernehmlich mit dem k. k. Landes=Gendarmerie=Com¬ mando Nr. 8 in Linz, die Neuaufstellung eines aus Lostenführer und 2 Gendarmen bestehenden Postens in Kleinreifling und eines aus 2 Gendarmen bestehenden Postens in Weißkirchen, und zwar mit 1. Jänner 1901 an¬ uordnen Dies wird im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 4. December 1900 Z. 20.620, 21.937, mit dem Beifügen verlautbart, dass die Sprengeleintheilung der neuen Posten nachträglich bekanntgegeben werden wird. Z. 17.000 Steyr, 18. December 1900. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Mit 31. December 1900 treten die Angehörigen des Heeres vom Assentjahre 1890 in die Landwehr, jene der Landwehr vom Assentjahre 1888 in den Landsturm, und die Landsturmpflichtigen des Geburtsjahres 1858 aus der Landsturmpflicht und werden die letzteren mit Abschieden be theilt. Die Militär=, Landwehr= und Landsturmpässe dieser vorbezeichneten Kategorien sind einzuziehen und ehestens inher vorzulegen. Begleitschreiben oder Consignationen sind bei der Vorlage der Pässe nicht erforderlich, dagegen sind bei den in die Landwehr Uebertretenden die Meldung zum Uebertritt in die Landwehr sofort bei Einhebung der Militär¬ Pässe in dieselben, und ebenso in einen separierten Aufent¬ halts=Veränderungs=Ausweis aufzunehmen, welcher aber erst im Monate März 1901, wenn die Landwehr=Pässe zur Ausfolgung gelangt sein werden, vorzulegen kommen. Z. 16.561. Steyr, 13. December 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Conscription der Neu=, Um= und Zubauten zu Zwecken der Unfallversicherung. Mit Bezug auf denErlass des k. k. Ministeriums des Innern vom 1. April 1899, Z. 2794, betreffend Neu=, Zu= und Umbauten oder größere Reparaturen, welche der gesetzlichen Baubewilligung unterliegen, werden unter einem an die Gemeinde=Vorstehungen die hierauf bezüglichen Ver¬ zeichnisse mit dem Auftrage übermittelt, selbe, nach dem Stande im Jahre 1900 ausgefüllt, eventuell eine Fehlan¬ zeige, bis längstens 20. Jänner 1901 anher vorzulegen. Sleyr, 17. December 1900. Z. 16.767.- An alle Gemeinde - Vorstehungen. die Manz'sche k. und k. Hof=, Verlags= und Univer¬ sitäts=Buchhandlung in Wien hat bei dem k. k. Ministerium des Innern die Bitte gestellt, dass die Gemeindeämter au das im Verlage dieser Buchhandlung soeben erschienene Buch „das österreichische Gebürenäquivalent von Adalbert Schimon, Finanz=Obercommissär des k. k. Centraltaxamtes in Wien“, (cartoniert à 2 Kronen 40 Heller) durch die Amtsblätter der k. k. Bezirkshauptmannschaft aufmerksam gemacht werden, da diese Publication im Hinblicke auf die nit dem 1. Jänner 1901 für das österreichische Gebüren¬ iquivalent beginnende neue Bemessungsperiode für die Gemeinden von besonderer Wichtigkeit sei Infolge Erlasses der o.=ö. Statthalterei vom 7. De¬ cember 1900, Z.22.076/IV werden die Gemeindevorstehungen von dem Erscheinen dieses Buches behufs eventuellen An¬ aufes in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 15. December 1900 Z. 16.753. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit verständigt, dass ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift „Wahlaufruf des deutsch und reiheitlich gesinnten Wahlausschusses für Oberösterreich für die Wahl des Herrn Leopold Erb“ nach Inhalt des vorge legten Schriftsatzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt habe. Steyr, 15. December 1900. Z. 16.754. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit indie Kenntnis gesetzt, dass ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift „Einladung zu der am Sonntag den 30. December 1900, halb 4 Uhr nachmittags, stattfindenden Wähler=Versammlung für Neuzeug¬ Sierninghofen in Herrn Blasls Localitäten (Mitterhuber in Sierninghofen“ nach Inhalt des vorgelegten Schriftsatzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt habe. Z. 17.044. Steyr, 19. December 1900 An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit in die Kenntnis gesetzt, dass ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift „Einladung
zu der am Sonntag den 23. December 1900 3 Uhr nach¬ mittags, stattfindenden Wählerversammlung in Herrn Gangl¬ bauers (Schallauers) Gasthof in Neuhofen“ nach Inhalt des vorgelegten Schriftsatzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt habe. Steyr, 15. December 1900. Z. 16.755. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit verständigt, dass ich gemäß § 23 des Pressgesetzes die Placatierung und Vertheilung der Druckschrift „Einladung zu der am Mittwoch den 26. December 1900, 3 Uhr nachmittags, stattfindenden Wähler=Versammlung in Herrn Fr. Dopplers Gasthoflocali¬ täten in Sierning“ nach Inhalt des vorgelegten Schrift¬ satzes für die politischen Bezirke Steyr Stadt und Land bewilligt habe. Steyr, 19. December 1900. Z. 17.015. An alle Gemeinde - Vorstehungen. ad St. Z. 105.584 Kundmachung. Aus den anlässlich der Vermählung Ihrer k. und k Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Seiner königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern von einem Unbekannten gewidmeten Stiftung ist für das Jahr 1900 eine Ausstattung im Betrage von 1480 K zu verleihen. Auf diese Ausstattung haben Anspruch im Brautstande befindliche, mittellose und würdige Töchter oder Waisen von olchen Staatsbeamten, welche einem dem Ministerium des nnern unterstehenden Dienstzweige angehören oder bis zu ihrem Ableben oder ihrer Pensionierung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 20. April 1901 verliehen jedoch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu den betheilten Mädchen die Frist bis Ende October 1901 freisteht. Competentinnen, welche sich vor dem 20. April verehelichen, können bei der Verleihung nicht berücksichtig werden Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, Sitten= und Mittellosigkeitszeugnisse, sowie mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung, endlich dem Nachweise, dass der Vater der Bewerberin einem der oben erwähnten Dienst¬ zweige diente oder gedient hat, zu belegen und bis längstens 5. Jänner 1901 bei der k. k. Statthalterei in Wien ein zureichen. Soferne über die stattgehabte Verlobung kein anderer Nachweis erbracht werden kann, ist mindestens Name und Charakter des Bräutigams anzugeben Wien, am 5. December 1900 Von der k. k. niederösterreichischen Statthalterei. Steyr, 15. December 1900. 14.334. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Tommanden. Polizeiaufsicht. Karl Zich, geb. 1852 in Reichraming und dorthin uständig, kath., verheiratet, Taglöhner, wird auf Grund k. k. Bezirks=Gerichtes des rechtskräftigen Urtheiles des St. Florian vom 3. April 1900, U. 48/00/17, womit gemäß § 17 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinde Reichraming als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von zwei Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt Demselben werden hiedurch in Anwendung des § 9 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, folgende Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt: 1. Darf derselbe den ihm zugewiesenen Aufenthalts¬ rayonohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft nicht verlassen Steyr 2. Derselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel der Wohnung noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung behufs ofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden Derselbe ist verpflichtet, sich am ersten Sonn¬ 3. tage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung Reichraming persönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb auszuweisen Es kann bei ihm zum Zwecke der polizeilichen Auf¬ icht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vorge¬ nommen werden. Die Polizeiaufsicht beginnt mit dem Tage der Rechtskraft des Erkenntnisses Wer unter Polizeiaufsicht gestellt ist und den ihm hiedurch auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen zu¬ viderhandelt, wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 R.=G.=Bl. Nr. 89, von dem Gerichte mit strengem, eventuell auch verschärften Arrest von acht Tagen bis zu drei Monaten 8 desselben Gesetzes im 7 bestraft Auch kann gemäß Urtheile die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeits¬ Anstalt ausgesprochen werden. Steyr, 13. December 1900 Z. 16.533. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Warnung vor dem Ankaufe ausländischer Lotterielose. In letzterer Zeit mehren sich die Fälle, in welchen der Ankauf von Losen der kgl. ungarischen Classenlotterie ange¬ briesen wird So wird neuerdings in von unbekannten Personen errührenden Briefen, denen ein Verzeichnis der Gewinne beigeschlossen ist, zum Ankaufe dieser Lose durch das Bank¬ haus Eduard Renz in Budapest, VII., aufgefordert. Nachdem der Erwerb und der Besitz ausländischer Lotterielose verboten und nach dem Gefällsstrafgesetze straf¬ bar ist, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, durch entsprechende Verlautbarung das Publicum vor den Ankaufe dieser Lotterielose zu warnen und haben die Bemeinde=Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten¬ Commanden dem Vertriebe und der Anpreisung dieser Lose entgegenzutreten. 3
4 Diese Berichte werden seitens der Matrikenführer all¬ Steyr, 13. December 1900. Z. 16.523 u. 16.524. gemein correct abgefasst. Erwünscht wäre es jedoch, wenn alle in der ersten An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Woche des neuen Quartales bereits anher in Vorlage Gendarmerieposten -Commanden. kommen würden Hiebei wird erinnert, dass Todtgeborene nur in der Ausforschung Liste B über die Geborenen, aber niemals zugleich auch in die Liste D über die Gestorbenen einzusetzen sind. Militärtaxpflichtiger, und zwar: des im Jahre 1868 ge¬ borenen, nach Kostel zuständigen, militärtaxpflichtigen Jakob Musil, Sohn des Franz und der Maria Musil, und des im Jahre 1870 geborenen, nach Straßnitz zuständigen, Steyr, 19. December 1900. Z. 16.997. militärtaxpflichtigen Johann Svoboda. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen und k. k. ist bis 10. Jänner 1901 anher zu berichten. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Steyr, 15. December 1900. Z. 16.770. Thierseuchen -Ausweis An alle Gemeinde -Vorstehungen. in der vom 2. December bis 10. December.1900. Berichtsperiode Mit Beginn des neuen Jahres sind den Hebammen die Geburten=Ausweise vom zweiten Halbjahr 1900 abzu¬ 1. Rothlauf der Schweine. verlangen und den Herren Gemeindeärzten behufs Durchsicht und Richtigstellung zu übergeben. Bestand der Seuche. Dieselben sind sodann bis Mitte Jänner 1901 zuver¬ Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Leon¬ lässlich anher vorzulegen. felden. Unter einem werden an die Gemeinde=Vorstehungen 2. Schweinepest. die Drucksorten „Geburten=Ausweis“ für das erste Halbjahr Bestand der Seuche. 1901 zur Vertheilung an die Hebammen zugemittelt. Diese Vertheilung hat noch vor dem Ende des laufenden Jahres 1. und Ortschaft Bezirk Linz (Land): Gemeinde zu geschehen. Alberndorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Mittertreffling; Einstoßbögen sind nur jenen Hebammen zu geben GemeindeOttensheim, Ortschaft Höflein; Gemeinde und welche durchschnittlich mehr als 12 Geburten per Halbjahr Stadt Urfahr nachzuweisen haben.. Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Martin, Ort¬ 2. schaften Falkenbach, St. Martin. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach 4.Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau Steyr, 14. December 1900. Z. 16.717. Erlöschen der Seuche An alle hochw. Pfarrämter. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ottensheim, Ort¬ schaft Höflein; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Auberg und Drucksorte zur Volksbewegung. Stadt 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. sämmtlichen Im Laufe dieses Monates werden den Pfarrämter die für das Jahr 1901 nöthigen Drucksorten Der k. k. Statthaltereirath: (Liste A — E) zu den Quartal=Ausweisen über die Volks¬ Dr. Adolf Ritter von Pitner m. p. bewegung übersendet. · 0 Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2