1900. Steyr, 11. November Z. 14.927. k. k. An alle Gemeinde - Vorstehungen und Gendarmerieposten - Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 19.825 II. Kundmachung. betreffend eine veterinär=polizeiliche Verfügung gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ rathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den ungarischen Stuhl¬ gerichtsbezirken Barcs (Comitat Somogy), Nemet=Ujvar und Szent=Gotthard (Comitat Vas) nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. October d. J, Z. 38.902, im Nach¬ hange zur Kundmachung vom 26. October d. J., Z. 38.475 (h. ä. Kundmachung vom 29. October d. Z., Z. 19.748/II), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29.Fe¬ bruar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und findenauf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 7. November 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 18. November 1900. Z. 15.187. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme Z. 20.641/II. Kundmachung enthaltend veterinärpolizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ eitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Dicsö=Szent=Marton, Erzsebetvaros, einschließlich der Stadt¬ gemeinde Erzsebetvaros (Comitat Kis=Küküllö), Medgyes (Bolya=Berethalm), Segesvar (Keresd), einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinden, Szent=Agota (Comitat Nagy¬ Küküllö), Ujagyhaz (Comitat Szeben), Felsö=Oer (Comitat Vas) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete zu verbieten. Hingegen werden die wegen Einschleppung der Schweine¬ pest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Jlok, Sid, Vukovar (Comitat Syrmien) in Croatien=Slavonien, owie wegen des Bestandes der genannten Seuche, beziehungs¬ weise des Stäbchenrothlaufes gegen die Einfuhr von Schweinen aus den an das diesseitige Gebiet angrenzenden Stuhl gerichtsbezirken Szinna (Comitat Zemplen), Szolyva (Comi¬ tat Bereg), Trencsen (Comitat Trencsen) in Ungarn ge¬ richteten Verbote hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum 40. Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr vor Schweinen aus den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Jlok (Comitat Jlok), Babska (Bezirk Sid) Cakovci, Opatovci (Bezirk Vukovar), Szolyva (Comitat Bereg) Szinna (Comitat Zemplen) und aus den durch Stäbchenrothlauf verseucht gewesenen Gemeinden Melcsicz Trencsen, Velesicz (Stuhlgerichtsbezirk und Comitat Trencsen) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der jegen die genannten Bezirke erlassenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. November d. J., Z. 40.184, im Nach¬ sange zu den Kundmachungen vom 26. und 28. October 38.475, 38.902 und 39.386 und 6. November l. J., Z. hierämtliche Kundmachungen vom 29. October, 7. und 8. kovember d. J., Z. 19.748, 19.825 und 20.375), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes von 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. 35) bestraft und finder aus verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungendes § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 13. November 1900. Der k. k. Statthalter Puthon m. p. Steyr, 18. November 1900. Z. 15.190. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen - Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. November bis 10. November 1900 1. Rotz der Pferde. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Polling 2. Rothlauf der Schweine. Bezirk 1. Gmunden: Gemeinde Ohlstorf, Ort¬ schaften Ehrendorf, Föding, Rittham Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft 2. Waldneukirchen 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Dietach Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Emsenhub, Möderndorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ortschaft Moos.
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