Amtsblatt 1900/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. November 1900

Amts-Blatt der 6. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 47. 1900. Steyr, am 22. November. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 14.870. Steyr, 9. November 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen hochw. Pfarrämter, Ortsschulräthe, Schulleitungen, Genossenschafts-Vorstehungen, Krankencassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1901 beginnt der XIX. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Correspondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrathes an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k Gendarmerieposten=Commanden, Ortsschulräthe und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edicte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und nothwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 K ganzjährig inclusive Zusendung per Post bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1901 bis längstens15. December 1900 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations=Erklärung sammt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Statthaltereirath und Vorstand der Bezirkshauptmannschaft.

2 10 12.940. Steyr, 19. November 1900. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Geschäfts=Vormerkblätter Jene Gemeinde=Vorstehungen 2c., welche auf den n.=ö Amtskalender oder Geschäfts=Vormerkblätter abonnieren wollen, werden nochmals eingeladen, die Anzahl der ge¬ wvünschten Exemplare anher bekanntzugeben und die Geld¬ beträge gleichzeitig an das Expedit der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Steyr einzusenden. Steyr, 19. November 1900. Z. 15.265. * An alle Gemeinde-Vorstehungen. Journal über eingezahlte Jagdkarten=Taxen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, die zufolge des o.=ö. Jagdgesetzes vom 13. Juli 1895 (L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 8 ex 1896) geführten Journale über einge¬ zahlte Jagdkartentaxen, bis 10. Jänner 1901 abgeschlossen und vom Gemeinde=Vorsteher gefertigt, behufs Einsichtnahme anher vorzulegen Steyr, 16. November 1900. Z. 15.126. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Concurs -Ausschreibung. Die zur Verleihung gelangenden zwei Stiftungsplätze aus der Franz=Honauer=Stiftung mit einem zeitlichen Unter¬ tützungsgenusse von je 10 K 50 h für das Jahr 190. gelangen zur Ausschreibung Anspruch auf diese Stiftung haben aus Oberösterreich gebürtige, besonders krüppelhafte Invaliden Die Stiftungsbewerber haben die Gesuche, welche vom Bemeindeamte zu bestätigen sind und welchen die Patental¬ Verpflegs=Urkunde beizuschließen ist, bis spätestens 15. De¬ l. J. beim Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 cember in Linz einzubringen, da später eingebrachte Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden können In den Gesuchen ist anzugeben: a) ob ledig, verheiratet oder Witwer; b) Zahl und Alter der unversorgtenFamilien¬ Mitglieder 6 mitgemachte Feldzüge und Decorationen; d Art der erhaltenen Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen; 6) eit wann im Invalidenstande 6) die vom Staate beziehenden Jahres=Einkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Linz, am 14. November 1900. Steyr, 19. November 1900. Z. 15.105. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung. Laut Erlass der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 11. November 1900, Z. 20.472/II, brachte der Leiter der Eisenbahnstation Purgstall a. d. Erlaf, Simon Schiefer¬ mayer, bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Scheibbs in Niederösterreich zur Anzeige, dass sein in Wien geborener nach Leoben in Steiermark zuständiger Ziehsohn Franz Groß, welcher 17 Jahre alt und gelernter Schlosser ist, eit mehr als einem Monate unbekannten Aufenthaltes ist Da derselbe seinem Ziehvater und seiner Mutter in früherer Zeit stets seinen Aufenthalt bekanntgab, so hegen dieselben die Befürchtung, es könnte ihm ein Unglück zuge toßen sein und baten daher, den Sohn durch die Behörde ausforschen zu lassen. Schiefermayer stellte die weitere Bitte, im Falle der Auffindung des Knaben ihn von der¬ elben telegraphisch zu verständigen— die Kosten dieser tele¬ — raphischen Verständigung werde er bestreiten damit er den Knaben abholen könne Franz Groß war noch Mitte August als Schlossergehilfe in Pöchlarn a. d. Donau in Arbeit war dann in Ischl im Salzkammergute, wo er Ende August zuletzt gemeldet war. Von dieser Zeit an fehlt jede Spur von demselben. Franz Groß ist groß und schlank, hat braunes, ge¬ kraustes Haar und braune Augen Derselbe dürfte zuletzt mit einem braunen Lodenanzuge bekleidet gewesen sein. Der Aufenthalt des Genannten ist auszuforschen, und ein positives Ergebnis ist bis 1. Jänner 1901 anher anzuzeigen. Steyr, 19. November 1900. Z. 15.248. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Warnung. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 4. November 1900, Z. 20.704/II, treibt sich ein gewisser Johann Zaverl, geboren im Jahre 1854 in Lahowitsch Bezirk Stein, und daselbst zuständig, beschäftigungslos herum und pflegt auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde den aus¬ wärtigen Gemeinden Geldunterstützungen zu entlocken, wo¬ durch der ersteren bedeutende Kosten erwachsen Der Genannte ist von großer Statur, hat dunkel¬ braunes Haar, graue Augen und als besonderes Kenn¬ zeichen eine Narbe auf der Stirne. Er spricht deutsch slovenisch und italienisch. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf dieses Indi viduum mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, demselben in Hinkunft, den Fall besonderer Dringlichkeit ausgenommen keinerlei Geldunterstützungen zu verabfolgen Steyr, 22. November 1900. Z. 15.348. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Warnung. Laut Note derk. k. mährischen Statthalterei vom 4. November l. J., Z. 41.155, ist Johann Kretschmer Schneidergehilfe, ledig, geboren 1871, zuständig in Milbes polit. Bezirk Sternberg, ein arbeitsscheuer Vagabund, welcher schon 17 mal wegen Bettels abgestraft wurde, und

hält sich entweder in Spitälern auf oder lässt sich auf Grund des § 28 des Heimatgesetzes Fahr= und Zehrgeld verabfolgen Die Gemeinden und Krankenhäuser werden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 16. November 1900, Z. 20.830/V, auf dieses Individuum aufmerksam gemacht amit demselben nur im Falle der äußersten Nothwendigkeit Geldvorschüsse verabfolgt und Spitals=Aufnahme ge währt wird Personsbeschreibung: Größe: klein; Körperbau: chwach; Oberkörper: verkrüppelt, auf der Brust und dem Rücken ein großer Höcker: Gesicht: länglich; Gesichtsfarbe: krankhaft: Haare: blond; Augen: grau: Nase und Mund gewöhnlich; Bart: wenn Bart, dann sehr schwach; Kinn: rund; Kleidung: ländlich und ärmlich. Z. 1589/B.=Sch.=R. Steyr, 15. November 1900 An sämmtliche Schulleitungen und Ortsschulräthe. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen werden ange¬ wiesen, sich die Errichtung von gewerblichen und landwirt¬ schaftlichen Fortbildungscursen für die der Schulpflicht ent¬ wachsene Jugend recht angelegen sein zu lassen, da dieselben geeignet sind, zur Hebung der materiellen und geistiger Wohlfahrt der Bevölkerung beizutragen. Bezüglich der Ein¬ richtung solcher Fortbildungscurse sind die Erlässe des k. k Landesschulrathes vom 15. Februar 1875,Z. 183, und vom 3. December 1875, Z. 4152, maßgebend Die seitens der Lehrerschaft durch die Pflege eines solchen Unterrichtes erworbenen Verdienste um das Gemein¬ wohl werden seitens der Schulbehörden jederzeit Anerken¬ nung und Beachtung finden und nach Maßgabe der hiefür zur Verfügung stehenden Dotation remuneriert werden. Die Ortsschulräthe und Schulleitungen werden ange¬ wiesen, über das in dieser Hinsicht Veranlasste und Erzielte bis 15. December l. J. zu berichten. Steyr, 17. November 1900. Z. 14.806. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen -Ausweis in der Berichtsperiode vom 28. October bis 4. November 1900. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlstorf,Ort¬ schaften Ehrendorf, Föding 2Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaften Möderndorf Eisenhub, 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ort schaft Moos 4 Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Dietach. 3 Erlöschen der Seuche Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair, Pesendorf, Steinersdorf, Waldneukirchen. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ort¬ chaft Berg 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ottensheim, Ort¬ schaft Höflein. 14.926 Steyr, 15. November 1900. Z. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 20.375/II. Kundmachung enthaltend veterinärpolizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ rathe vertretenen Königreichen und Ländern. Zufolge der wegen des Bestandes der Schweinepest in dem ungarischen StuhlgerichtsbezirkeJad (Comitat Besztercze=Naszod) von der Bezirkshauptmannschaft k. k. Kimpolung getroffenen Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus diesem Bezirke einschließlich der Stadt¬ jemeinde Besztercze nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Szepes=Ofalva (Comitat Szepes) und Köszeg einschließlich der gleichnamigen Stadt gemeinde (Comitat Vas) in Ungarn gerichtete Verbot siemit aufgehoben Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum 40. Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den mit Stäbchenrothlauf verseucht gewesenen Gemeinden Nagy=Frankvagas, Oszturnyo des Stuhlgerichtsbezirkes Szepes=Ofalva (Comitat Szepes), owie der mit Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Csajta des Stuhlgerichtsbezirkes Köszeg (Comitat Vas) und deren Nachbargemeinden wird die Aufhebung des gegen die genannten Stuhlgerichtsbezirke erlassenen Verbotes nicht berührt Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 6. November d. J., Z. 39.386, im Nach hange zu den Kundmachungen vom 26. und 28. October 1900, Z. 38.475 und 38.902 (hierämtliche Kundmachungen vom 29. October und 7. November 1900, Z. 19.748 und 19.825, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 8. November 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.

1900. Steyr, 11. November Z. 14.927. k. k. An alle Gemeinde - Vorstehungen und Gendarmerieposten - Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 19.825 II. Kundmachung. betreffend eine veterinär=polizeiliche Verfügung gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichs¬ rathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den ungarischen Stuhl¬ gerichtsbezirken Barcs (Comitat Somogy), Nemet=Ujvar und Szent=Gotthard (Comitat Vas) nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. October d. J, Z. 38.902, im Nach¬ hange zur Kundmachung vom 26. October d. J., Z. 38.475 (h. ä. Kundmachung vom 29. October d. Z., Z. 19.748/II), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29.Fe¬ bruar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und findenauf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 7. November 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 18. November 1900. Z. 15.187. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme Z. 20.641/II. Kundmachung enthaltend veterinärpolizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ eitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Dicsö=Szent=Marton, Erzsebetvaros, einschließlich der Stadt¬ gemeinde Erzsebetvaros (Comitat Kis=Küküllö), Medgyes (Bolya=Berethalm), Segesvar (Keresd), einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinden, Szent=Agota (Comitat Nagy¬ Küküllö), Ujagyhaz (Comitat Szeben), Felsö=Oer (Comitat Vas) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete zu verbieten. Hingegen werden die wegen Einschleppung der Schweine¬ pest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Jlok, Sid, Vukovar (Comitat Syrmien) in Croatien=Slavonien, owie wegen des Bestandes der genannten Seuche, beziehungs¬ weise des Stäbchenrothlaufes gegen die Einfuhr von Schweinen aus den an das diesseitige Gebiet angrenzenden Stuhl gerichtsbezirken Szinna (Comitat Zemplen), Szolyva (Comi¬ tat Bereg), Trencsen (Comitat Trencsen) in Ungarn ge¬ richteten Verbote hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum 40. Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr vor Schweinen aus den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Jlok (Comitat Jlok), Babska (Bezirk Sid) Cakovci, Opatovci (Bezirk Vukovar), Szolyva (Comitat Bereg) Szinna (Comitat Zemplen) und aus den durch Stäbchenrothlauf verseucht gewesenen Gemeinden Melcsicz Trencsen, Velesicz (Stuhlgerichtsbezirk und Comitat Trencsen) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der jegen die genannten Bezirke erlassenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 9. November d. J., Z. 40.184, im Nach¬ sange zu den Kundmachungen vom 26. und 28. October 38.475, 38.902 und 39.386 und 6. November l. J., Z. hierämtliche Kundmachungen vom 29. October, 7. und 8. kovember d. J., Z. 19.748, 19.825 und 20.375), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes von 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. 35) bestraft und finder aus verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungendes § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 13. November 1900. Der k. k. Statthalter Puthon m. p. Steyr, 18. November 1900. Z. 15.190. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen - Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. November bis 10. November 1900 1. Rotz der Pferde. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Polling 2. Rothlauf der Schweine. Bezirk 1. Gmunden: Gemeinde Ohlstorf, Ort¬ schaften Ehrendorf, Föding, Rittham Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft 2. Waldneukirchen 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Dietach Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Emsenhub, Möderndorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ortschaft Moos.

5 3. Schweinepest. I. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Bestand der Seuche. Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Brzozow, Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ottensheim, Ort¬ Drohobycz, Gorlice, Jaslo, Sambor, Stare=Miasto und Turka schaft Höflein. in Galizien. Erlöschen der Seuche. II. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ 1 wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche schaft Grasbach. die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen Schweine) aus dem politischen Bezirke Bruck an der Leitha; 2. wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck an Z. 15.189. Steyr, 18. November 1900. der Leitha, Mödling (Niederösterreich) und Nowytarg (Galizien); An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. 3. wegen des Bestandes des Stäbchenrothlaufes die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Gendarmerieposten -Commanden Bruck an der Leitha, Floridsdorf (Niederösterreich), Feldbach Steiermark), Göding, Ung. Brod (Mähren) und Turka zur Kenntnisnahme. (Galizien) nach Ungarn Z. 20.527/II. Hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Kundmachung Schweinen aus eden hier nicht genannten, an Ungarn an¬ grenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn¬ Linz, den 13. November 1900. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des In¬ Der k. k. Statthalter: nern vom 8. November l. J., Z. 40.410, wird mit Be¬ ziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 30. Sep¬ Puthon m. p. tember 1900, Z. 17.419/II, verlautbart, dass das königl. ungar. Ackerbau=Ministerium in Budapest derzeit ver¬ Der k. k. Statthaltereirath: boten hat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. = 5 Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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