Amtsblatt 1900/46 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. November 1900

4 Der Verkehr der Grenzbewohner mit Weidepferden Ausübung des Gewerbes, zu landwirtschaftlichen Arbeiten. zu Geschäfts= oder Vergnügungsreisen von Bayern aus nach bemisst sich lediglich nach den bestehenden Zollvorschriften. Gegenwärtige Bekanntmachung tritt sofort in Wirk 8. Oesterreich verwendet worden waren, sofern die Rückkehr samkeit nach Bayern innerhalb 8 Tagen erfolgt. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Die Bewohner von nicht mehr als 25 Kilometer von Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses derk. k der Grenze entfernt liegenden Ortschaften können die Grenze Statthalterei in Linz vom 2. November 1900, Z. 19.286/II zu jeder Stunde mit ihren eigenen, an den Pflug oder an in die Kenntnis und beauftrage erstere, diese Kundmachung ein Fuhrwerk gespannten Thieren überschreiten, jedoch nur entsprechend zu verlautbaren. um Zwecke landwirtschaftlicher Arbeiten oder in Ausübung hres Gewerbes und unter Beobachtung der bestehenden Zoll¬ Der k. k. Statthaltereirath: vorschriften. Dr. Adolf Ritter v. Pitner. 2 0 Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. —

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