2 5. mit dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik einer habe; gehört 6. mit Zeugnissen von Versicherungs=Instituten oder öffentlichen Aemtern oder einer sonstigen glaubwürdigen Bestätigung, dass und wie lange der Bewerber sich selbst¬ ständig oder im Dienste eines Versicherungs=Institutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung ver¬ sicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben bezeichneten Termines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungscommission Vom k. k. Ministerium des Innern. Z. 4278. Kundmachung. Die Ortsgemeinde Sierning verpachtet das Jagdrech auf dem Gemeinde=Jagdgebiete nach Festsetzung des Jagd¬ gebietes durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr in den Catastralgemeinden Sierning, Sierninghofen, Neuzeug, Gründ¬ berg, Hilbern und Pichlern, im Gesammtflächenmaße von 3606 Hektar, im Wege der öffentlichen Versteigerung aus die Dauer von sechs Jahren, das ist vom 1. Jänner 1901 bis 31. December 1906. Die Versteigerung der Jagd findet am Montag den 5. November 1900 um 2 Uhr nachmittags in der Gemeinde¬ Kanzlei in Sierning statt. Der Ausrufspreis beträgt 1400 Kronen und wird die Jagd wenn der Ausrufspreis nicht erzielt werden sollte auch unter demselben hintangegeben werden. Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Licitant das Vadium im Betrage von 1400 Kronen zu erlegen Bemerkt wird, dass, wenn infolge der Bestimmungen des Jagdgesetzes ein Zuwachs oder Abfall an dem Gemeinde¬ Jagdgebiete eintritt, der bei der Versteigerung erzielte Pacht¬ chilling eine Erhöhung oder Herabminderung im Verhält nisse des Flächenmaßes des Zuwachses oder Abfalles erfährt Gemeinde=Vorstehung Sierning am 18. October 1900. Gemeinde=Vorsteher: Der Karl Wiesner. Steyr, am 23. October 1900. Z. 14.174. Nr. 1015. Kundmachung. Die Ortsgemeinde Ternberg verpachtet das Jagdrecht auf dem Gemeinde=Jagdgebiete nach Festsetzung des Jagd¬ Gebietes durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft in. Steyr in den Catastral=Gemeinden Ternberg, Bäckengraben und Trattenbach, im Gesammtflächenmaße von 4276·72 Hektar, im Wege der öffentlichen Versteigerung auf die Dauer von 6 Jahren, das ist vom 1. Jänner 1901 bis 31. December 1906. Die Versteigerung der Jagd findet am Samstag den 10. November 1900 um 9 Uhr vormittags im Gasthause des Herrn Engelbert Derfler Nr. 1 zu Ternberg statt 97 Der Ausrufspreis beträgt 244 Kronen und wird die Jagd unter dem Ausrufspreise nicht hintangegeben Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Licitant das Vadium im Betrage von 244 Kronen zu erlegen Bemerkt wird, dass, wenn infolge der endgiltigen Ent¬ scheidung über etwa noch anhängige Recurse oder im Sinn veiterer Bestimmungen des Jagdgesetzes ein Zuwachs oder Abfall an dem Gemeinde=Jagdgebiete eintritt, der bei der Versteigerung erzielte Pachtschilling eine Erhöhung oder Her¬ bminderung im Verhältnisse des Flächenmaßes des Zu¬ wachses oder Abfalles erfährt Die näheren Pachtbedingnisse können bei der gefertigten Gemeinde=Vorstehung eingesehen werden. Gemeinde=Vorstehung Ternberg, O.=Oe. am 22. October 1900 Der Gemeinde=Vorsteher J. Garstenauer. Steyr, 24. October 1900. Z. 13.946. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Verbot eines Geheimmittels gegen Diphtherie. Von der Firma H. J. Rawitscher in Berlin wird ein „antiseptisches Mittel“ gegen Diphteritis, Scharlach, Masern, Bräune, Keuch= und Stickhusten, durch eine Reclam¬ brochüre, betitelt: „Diphtherie=Anleitung zur sicheren Heilung derselben“, angewiesen Da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass dieses Mittel, dessen Zusammensetzung nicht bekannt ist und sich onach als ein Geheimmittel qualificiert, aus dem Auslande auch bezogen wird, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses vom 4. October 1900 Z. 18.908/V. ausdrücklich darauf auf¬ merksam gemacht, dass nach den bestehenden gesetzlichen Vor¬ chriften der Vertrieb dieses Geheimmittels in= und außer¬ halb der Apotheken grundsätzlich und allgemein unstatthaft ist Es ist daher auf die Verbreitung dieser Reclamschrift u invigilieren und falls dieselbe unbefugt stattfinden oder das Geheimmittel selbst in Verkehr gesetzt werden sollte, mi der Confiscation vorzugehen und das Verfügte anzuzeigen Die Herren Gemeinde=Vorsteher wollen hievon auch die Aerzte des Bezirkes verständigen. Steyr, 19. October 1900 Z. 12.918. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Spitalskosten in Teschen. Im Einvernehmen mit dem schlesischen Landesaus¬ chusse wurden über Ansuchen des Curatoriums des allge¬ neinen Krankenhauses der evangelischen Gemeinde in Teschen die Verpflegstaxen dieses Spitales und zwar: jene der rsten Classe auf 10 K, die der zweiten Classe auf 6 K und die der dritten Classe für Erwachsene auf 1 K 80 h, für Kinder auf 1 K 20 h erhöht. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolge
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