Amts-Blatt der K. K. Bezirkshaupimannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 25. October. Nr. 43. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Dieser ist verpflichtet, dieselbe zu übernehmen, den An alle Gemeinde-Vorstehungen. Empfang zu bestätigen und die Instruction sorgfältig zu verwahren. Unter Einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt Stück Dies hat unter persönlicher Verantwortung des Ueber¬ LXXI und LXXII an die Gemeinden zur Hinausgabe. und Uebernehmers zu erfolgen. gebers Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 23. October 1900. Z.14.047. Steyr, 23. October 1900. ad Z. 13.839. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Berichtigung. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterein Linz Im Amtsblatt Nr. 42 ist auf Seite 4 im h. ä. Erlasse Z. 18.906/VIII, werden die vom 18. October 1900, Z. 13.839, in der 15. Zeile von unten, „und weiblicher Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, nachstehende Kund¬ zu streichen. machung über die stattfindenden Autorisations=Prüfungen von Versicherungstechnikern allgemein zu verlautbaren. Steyr, 18. October 1900. Kundmachung. Z. 13.891. Autorisationsprüfung für Versicherungstechniker. An alle Gemeinde -Vorstehungen. In Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Cultus Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.=G.=Bl. Nr. 23, 16. October 1900, Z. 3205, werden die Gemeinde=Vor¬ betreffend die Autorisierung von Versicherungstechnikern, stehungen angewiesen, die Einladung zu den Wahlmänner¬ wird hiemit bekanntgemacht, dass die im Ministerium des wahlen wenigstens 24 Stunden vor Beginn derselben durch¬ Innern bestellte Prüfungscommission in der zweiten Hälfte zuführen. des Monates November 1900 Prüfungen von Candidaten, Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen nachträglich welche die Autorisation als Versicherungstechniker anstreben, zum h. ä. Erlasse vom 16. October 1900, Z. 13.000, vornehmen wird. betreffend die Durchführung der Wahlmännerwahlen, Amts¬ Bewerber um Zulassung zur Ablegung der Prüfung blatt Nr. 42, zur strengen Befolgung in die Kenntnis gesetzt. in diesem Termine haben ihregestempelten und instruierten Gesuche bis längstens10. November l. J. beim k.k. Ministerium des Innern einzureichen. Steyr, 24. October 1900. Z. 14.200. Die Gesuche sind gemäß § 3 der citierten Verordnung zu instruieren: An alle Gemeinde-Vorstehungen mit Ausnahme 1. Mit dem Heimatscheine oder einem sonstigen Nach¬ weise der österr. Staatsbürgerschaft: Neustift. 2. mit dem Nachweise der Eigenberechtigung (Tauf¬ oder Geburtsschein, eventuell Großjährigkeitserklärung) Anlässlich der diesjährigen Gemeindewahlen werden die Herren Gemeinde=Vorsteher aufmerksam gemacht, dass 3. mit einem von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugnisse: es Pflicht des abtretenden Gemeinde=Vorstehers ist, die in 4. mit dem Zeugnisse über die Absolvierung einer seiner Verwahrung befindliche „Mobilisierungs=Instruction“ Mittelschule; dem Amtsnachfolger ausdrücklich zu übergeben.
2 5. mit dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik einer habe; gehört 6. mit Zeugnissen von Versicherungs=Instituten oder öffentlichen Aemtern oder einer sonstigen glaubwürdigen Bestätigung, dass und wie lange der Bewerber sich selbst¬ ständig oder im Dienste eines Versicherungs=Institutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung ver¬ sicherungstechnischer Arbeiten beschäftigt hat Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben bezeichneten Termines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungscommission Vom k. k. Ministerium des Innern. Z. 4278. Kundmachung. Die Ortsgemeinde Sierning verpachtet das Jagdrech auf dem Gemeinde=Jagdgebiete nach Festsetzung des Jagd¬ gebietes durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr in den Catastralgemeinden Sierning, Sierninghofen, Neuzeug, Gründ¬ berg, Hilbern und Pichlern, im Gesammtflächenmaße von 3606 Hektar, im Wege der öffentlichen Versteigerung aus die Dauer von sechs Jahren, das ist vom 1. Jänner 1901 bis 31. December 1906. Die Versteigerung der Jagd findet am Montag den 5. November 1900 um 2 Uhr nachmittags in der Gemeinde¬ Kanzlei in Sierning statt. Der Ausrufspreis beträgt 1400 Kronen und wird die Jagd wenn der Ausrufspreis nicht erzielt werden sollte auch unter demselben hintangegeben werden. Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Licitant das Vadium im Betrage von 1400 Kronen zu erlegen Bemerkt wird, dass, wenn infolge der Bestimmungen des Jagdgesetzes ein Zuwachs oder Abfall an dem Gemeinde¬ Jagdgebiete eintritt, der bei der Versteigerung erzielte Pacht¬ chilling eine Erhöhung oder Herabminderung im Verhält nisse des Flächenmaßes des Zuwachses oder Abfalles erfährt Gemeinde=Vorstehung Sierning am 18. October 1900. Gemeinde=Vorsteher: Der Karl Wiesner. Steyr, am 23. October 1900. Z. 14.174. Nr. 1015. Kundmachung. Die Ortsgemeinde Ternberg verpachtet das Jagdrecht auf dem Gemeinde=Jagdgebiete nach Festsetzung des Jagd¬ Gebietes durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft in. Steyr in den Catastral=Gemeinden Ternberg, Bäckengraben und Trattenbach, im Gesammtflächenmaße von 4276·72 Hektar, im Wege der öffentlichen Versteigerung auf die Dauer von 6 Jahren, das ist vom 1. Jänner 1901 bis 31. December 1906. Die Versteigerung der Jagd findet am Samstag den 10. November 1900 um 9 Uhr vormittags im Gasthause des Herrn Engelbert Derfler Nr. 1 zu Ternberg statt 97 Der Ausrufspreis beträgt 244 Kronen und wird die Jagd unter dem Ausrufspreise nicht hintangegeben Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Licitant das Vadium im Betrage von 244 Kronen zu erlegen Bemerkt wird, dass, wenn infolge der endgiltigen Ent¬ scheidung über etwa noch anhängige Recurse oder im Sinn veiterer Bestimmungen des Jagdgesetzes ein Zuwachs oder Abfall an dem Gemeinde=Jagdgebiete eintritt, der bei der Versteigerung erzielte Pachtschilling eine Erhöhung oder Her¬ bminderung im Verhältnisse des Flächenmaßes des Zu¬ wachses oder Abfalles erfährt Die näheren Pachtbedingnisse können bei der gefertigten Gemeinde=Vorstehung eingesehen werden. Gemeinde=Vorstehung Ternberg, O.=Oe. am 22. October 1900 Der Gemeinde=Vorsteher J. Garstenauer. Steyr, 24. October 1900. Z. 13.946. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Verbot eines Geheimmittels gegen Diphtherie. Von der Firma H. J. Rawitscher in Berlin wird ein „antiseptisches Mittel“ gegen Diphteritis, Scharlach, Masern, Bräune, Keuch= und Stickhusten, durch eine Reclam¬ brochüre, betitelt: „Diphtherie=Anleitung zur sicheren Heilung derselben“, angewiesen Da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass dieses Mittel, dessen Zusammensetzung nicht bekannt ist und sich onach als ein Geheimmittel qualificiert, aus dem Auslande auch bezogen wird, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses vom 4. October 1900 Z. 18.908/V. ausdrücklich darauf auf¬ merksam gemacht, dass nach den bestehenden gesetzlichen Vor¬ chriften der Vertrieb dieses Geheimmittels in= und außer¬ halb der Apotheken grundsätzlich und allgemein unstatthaft ist Es ist daher auf die Verbreitung dieser Reclamschrift u invigilieren und falls dieselbe unbefugt stattfinden oder das Geheimmittel selbst in Verkehr gesetzt werden sollte, mi der Confiscation vorzugehen und das Verfügte anzuzeigen Die Herren Gemeinde=Vorsteher wollen hievon auch die Aerzte des Bezirkes verständigen. Steyr, 19. October 1900 Z. 12.918. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Spitalskosten in Teschen. Im Einvernehmen mit dem schlesischen Landesaus¬ chusse wurden über Ansuchen des Curatoriums des allge¬ neinen Krankenhauses der evangelischen Gemeinde in Teschen die Verpflegstaxen dieses Spitales und zwar: jene der rsten Classe auf 10 K, die der zweiten Classe auf 6 K und die der dritten Classe für Erwachsene auf 1 K 80 h, für Kinder auf 1 K 20 h erhöht. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolge
Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. v. M. Z. 16.835 V, in Kenntnis. 1900. Steyr, 20. October Z. 13.982. An alle Gemeiode - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Ausforschung. Die k. k. Statthalterei in Brünn hat um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1871 geborenen, nack Tassow zuständigen, militärtaxpflichtigen Wenzel Psurny angesucht, da derselbe in Mähren nicht eruiert werden konnte Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 16. October 1900. Z. 11.827/II, mit dem Auftrage zur Ausforschung in Kenntnis gesetzt Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen wäre bis 15. November 1900 hieher anzuzeigen. Steyr, 20. October 1900. Z. 13.983. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung. Die k. k. Statthalterei in Brünn hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 24. Juli 1872 in Tscheikowitz geborenen und dahin zuständigen, militärtax¬ pflichtigen Jakob Novotny, Sohn des Josef und der Josefa Novotny, geborenen Drobilic, angesucht, da derselbe in Mähren nicht eruiert werden konnte Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 16. October 1900, Z. 18.826/II, mit dem Auftrage zur Ausforschung in Kenntnis gesetzt Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen wäre bis 15. November l. J. hieher anzuzeigen. Steyr, 21. October 1900. Z. 13.987 An alle Gemeinde -Vorstehungen betreffend die zweite diesjährige Hufbeschlagsprüfung. Kundmachung k. k. o.=ö. Statthalterei vom 16. October 1900 der Z. 19.030/II, betreffend die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R.=G.=Bl. Nr. 140, und vom 24. April 1880 Z. 1194, am 10. und 11. December J. von der oberösterr. Prüfungscommission für Huf¬ schmiede in Linz abgehalten Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe eines Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das ordnungs¬ näßig erlernte Hufschmiedhandwerk und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuch) über eine mindestens dreijährige Verwendun als Hufschmiedgeselle (§ 6 der vorcitierten Ministerial=Ver ordnung) belegten Gesuche bis zum 20. November l. J. im Wege der politischen Behörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam emacht, dass Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung ausgestellt und von der betreffen¬ den Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Be stätigung der Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehung beigesetzt sein Linz, am 16. October 1900. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. October 1900, Nr. 19.030/II, zur entsprechenden Verlautbarung mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass nur solche Gesuchssteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts¬ zu Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und Arbeitszeugnisse verstehen sind, zur Vorlage ihrer Gesuche an die k. k. ober österreichische Statthalterei berücksichtigt werden können Z. 1427/B.=Sch.=R. Steyr, 18. October 1900. An den Zweiglehrerverein Weyer. Der k. k. Bezirksschulrath Steyr ertheilt jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 10. November in Großraming stattfindenden Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 22. October 1900. Z. 14.052. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen -Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. October bis 17. October 1900. 1. Milzbrand. Bestand der Seuche Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Hölzesdorf. Rothlauf der Schweine. 2. Bestand der Seuche 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ Nachdemsee: Gemeinde und Ortschaft Viechtwang. schaft 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Möderndors; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Pesendorf, Waldneukirchen.
4 die Einfuhr von Schweinen aus den kön. Freistädten Györ 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian (Comitat Györ), Hodmezö=Vasarhely (Comitat Csongrad) Ortschaften Hausleiten, Samesleiten; Gemeinde Hargelsberg, Thann; Gemeinde Lorch, Ortschaft Moos Ortschaft sowie aus den Stuhlgerichtsbezirken Mohacs, Pecsvarad, 4.Bezirk Wels: Gemeinde Gunskirchen, Ortschaft Comitat Baranya), Sokoro=Alja, Tosziget=Csilizköz (Comitat Oberndorf; Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Berg. Györ), Tiszan=Tul (Comitat (Csongrad), Kis=Czell (Comitat Vas), Devecser (Comitat Veszprem), Sümeg (Comitat Zala), Erlöschen der Seuche. sowie aus dem croatisch=slavonischen Bezirke Ivanec (Comitat Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Grünau. 1. Varazdin) nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, 2. und Ländern zu verbieten. OrtschaftOberndorf. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen 3. Bezirk Wels: Gemeinde Aichkirchen, Ortschaft aus den Stuhlgerichtsbezirken Bacs=Almas, Zombor (Comitat Pisdorf. Bacs=Bodrog) und dem Bezirke Samobor (Comitat Zagreb) 3. Schweinepest. gerichtete Verbot hiemit aufgehoben Erlöschen der Seuche. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel 1, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum 40. Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der Gemeinde Bezdan des Stuhlgerichts¬ Steyr, 21. October 1900. Z. 13.985. bezirkes Zombor (Comitat Bacs=Bodrog) und deren Nachbar¬ gemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die ge¬ An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. nannten Stuhlgerichtsbezirke erlassenen Verbotes nicht berührt Dies wird im Nachhange zur h. o. Kundmachung vom Gendarmerieposten -Commanden 10. October l. J., Z. 18.478, zur allgemeinen Kenntnis gebracht zur Kenntnisnahme. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Nr. 18.956/II. Kundmachung Linz, am 16. October 1900. betreffend veterinärpolizeiliche Verfügung gegen die Einfuhr Der k. k. Statthalter: von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach Puthon m. p. den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Der k. k. Statthaltereirath: Wegen erfolgter Einschleppungen der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern Dr. Adolf Ritter v. Pitner. 2 e Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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