6 Dies wird im Nachhange zu den h. v. Kundmachungen vom 13. und 19. September d. J, Z. 16.795 und 17.107, zur allgemeinen Kenntnis gebracht sofort in Kraft Die vorstehende Verfügung tritt Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 Fe¬ und 45 des allgemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. bruar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden aus verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 5. October 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 15. October 1900. Z. 13.715. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Z. 17.936/II. Ueber die mit dem Berichte vom 27. September 1900, Z. 9146, vorgelegte Anfrage des Franz Schaufler, Jung¬ viehhändlers in St. Peter am Wimberg, bezüglich des Ver kehres und Handels mit Schweinen und Spanferkel (in Körben oder sonstigen Behältern) wird der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft eröffnet, dass der Verkauf und Handel mit Spanferkel nach Absatz 16, der h. ä. Kundmachung vom 29. Juni 1900, Z. 11.218/II, als ein im landwirtschaft¬ lichen Verkehre liegender anzusehen ist, weshalb diese Thiere im bezeichneten Verkehre mit Ausnahme der Beibringung von Viehpässen keinen weiteren veterinärpolizeilichen Ma߬ nahmen unterliegen Hiebei wird bemerkt, dass die Bestimmungen der obcitierten Kundmachung für alle Kategorien Läufer und Schlachtschweine (Handelsschweine) aller Provenienzen im vollen Umfange in Anwendung zu kommen haben. Hievon ist der Genannte zu verständigen und folgt die entbehrliche Berichtsbeilage zurück. Linz, am 10. October 1900 Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden unter Bezugnahme auf den h. a. Erlasse vom 8. Juli 1900 mit dem Z. 9364, Amtsblatt Nr. 28, intimierten Statthalterei=Erlass vom 29. Juni 1900, Z. 11.218/II, zur entsprechenden Verlaut¬ barung in den interessierten Kreisen in die Kenntnis gesetzt. 13.606. Steyr, 15. October 1900. 3. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung der nachstehenden uneruierbaren Militärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Göding. Tag sohann Vojäcek, geb. 1874, zust. nach Cejé. löhner.— Josef Horan, geb. 1872, zust. nach Cejkowitz, —Ludwig Pyskaty, geb. 1874, zust. nach Privatbeamter. Paul Votrhal, geb. 1870. Lundenburg, Bahnbediensteter. Karl Kucera, geb. 1874, zust zust. nach Melka, Tischler. — nach Göding, Kammmacher leber ein positives Resultat der Nachforschungenist bis 25. November l. J. zu berichten. Steyr, 17. October 1900. Z. 13.813. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen -Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. October bis 10. October 1900. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Möderndors; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg Ortschaften Angersberg, Thann: Gemeinde St. Florian, Ortschaften Bruck und Samesleiten. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Grünau. 3. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, Oberndorf Ortschaft 5 Bezirk Wels: Gemeinde Aichkirchen, Ortschaft Pisdorf; Gemeinde Gunskirchen, Ortschaft Oberndorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlstorf, Ort¬ Hasendorf. schaft Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Gemeinde und Ortschaft Molln. Klaus Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg Ortschaft Thann Bezirk Perg: Gemeinde u. Ortschaft Schwertberg. 4. 5 Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau, Waldegg Steyr, 15. October 1900 Z. 13.714 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 11.October 1900, Z. 18.732/II, ist der nach Ansfelden, Bezirk Linz, heimatberechtigte, 22 Jahre alte Ferdinand Bauer aus der Landeszwangsarbeits=Anstalt in Laibach entwichen Derselbe ist mittlerer Statur, starken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, blonde Haare, solche Augenbrauen und graue Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund pro¬ portioniert, gute Zähne, ein rundes Kinn, und trägt einen Schnurrbartanflug. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäf¬ tigung nach Fabriksarbeiter Auch ist Bauer Ferdinand nachstellungspflichtig.
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