Amtsblatt 1900/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. Oktober 1900

und Tag der Geburt und in Rubrik 5 den Vor= und Familiennamen des Vaters und der Mutter den Vorschriften gemäß einzutragen. Bei der Eintragung der Familiennamen werden die hochw. Pfarrämter eindringlichst ersucht, besonders auf die Rechtschreibungen der Namen zu achten, eventuell die noth¬ wendige Berichtigung veranlassen zu wollen. Die Gemeinde¬ vorstehungen haben sofort nach Einlangen der Matrikenauszüg in derselben Weise wie dies in den §§ 25, 26 und 28 der Wehrvorschriften, I. Theil, hinsichtlich der stellungspflichtigen Jünglinge vorgeschrieben ist, die nöthigen Nachforschungen nach den zuständigen, fremden und gänzlich unbekannten Landsturmpflichtigen zu pflegen und sodann auf Grund der Matrikenauszüge und dieser Erhebungen drei abgesondert Verzeichnisse nach Muster 6, 7 und 8 der Wehrvorschriften I. Theil, in je einem Pare zu verfassen und diese Ver¬ eichnisse mit allen Behelfen bis 10. December anher vorzulegen. Es wird erinnert, dass eine Meldepflicht für die in das meldepflichtige Alter tretenden Jünglinge nicht besteht und Befreiungsgesuche bei der Verzeichnung der Landsturm¬ pflichtigen nicht in Betracht kommen. Zei den zur Verwendung gelangenden Drucksorten sind die Aufschriften sinngemäß in der Art richtig zu stellen, dass statt „Stellungspflichtigen“ immer „Landsturmpflich¬ igen“ zu setzen ist, während die Rubriken, welche die „An¬ meldung“ betreffen, leer zu lassen sind. Z. 13.861. Steyr, 17. October 1900. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Mit dem Statthalterei=Erlasse vom 8. Juni d. J., Z. 1237 präs., wurde dem „Katholischen Schulvereine für Oesterreich“, die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Schul=Zwecke des Vereines in Oberösterreich bei den Mitgliedern und sonstigen bekannten Gönnern des Vereines mit. Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden in der Zeit vom 15. October bis 15. December 1900 ertheilt Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 13. October 1900, Z. 3159 präs., mit dem Beifügen in Kenntnis, dass dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereins¬ organe Francisca Niemetz, geboren 1840, ledig, Statur mittel, Augen braun, Nase stumpf, Mund proportioniert, Haare braun und grau meliert, heute bei dem k. k. Statt¬ halterei =Präsidium das Sammlungs=Certificat ausgestellt wurde. Z. 15.251/III St. Steyr, 20. September 1900. Sämmtliche Gemeindevorstehungen werden eingeladen, binnen 14 Tagen ein alphabetisches Verzeichnis über die im Jahre 1899 bestandenen Gewerbeverpachtungen, beziehungs¬ weise Gewerberechtsverpachtungen unter Angabe der Art des verpachteten Gewerbes, des Namens des Verpächters und Pächters und der Höhe des entrichteten Gewerbepachtschillings dem Steuerreferenten vorzulegen. Um weitere Erhebungen den Parteien und der Gemeinde zu ersparen, wolle auch angeführt werden, welcher Betrag von dem Gesammtpachte auf Ueberlassung der Localitäten und welcher Betrag auf 5 die Ueberlassung des Gewerberechtes selbst entfällt, resp. ver¬ einbart wurde. Z. B. Gesammtpachtschilling 600 K, davon — 200 K für Localitäten 400 K für Ueberlassung des Bewerberechtes. Z. 13.655. Steyr, 15. October 1900. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Zufolge Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 6. October 1900, Z. 17.757/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, nachstehende Kundmachung thunlichst zu verlautbaren. Z. 17.757/IV. Kundmachung betreffenddie Pfarrer Johann Eggmair'sche Stiftung für die durch Feuer oder Wasser Verunglückten. Aus den Interessen der Pfarrer Johann Eggmair'schen Stiftung im Betrage von 476 K 99 h für die durch Feuer oder Wasser Verunglückten kommen hilfsbedürftig Angehörige des Landes Oberösterreich zu betheilen Jene Parteien, welche auf eine derartige Unterstützung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre Gesuche, belegt mit der Bestätigung ihrer Gemeinde=Vorstehung über die Ursache und die Größe des erlittenen Schadens, über die Höhe des Versicherungsbetrages und über ihre Dürftigkeit, bei der betreffenden politischen Bezirksbehörde des Wohn¬ sitzes bis 15. November 1900 zu überreichen Linz, am 6 October 1900 Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Z. 13.488. Steyr, 11. October 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 18.148/II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügung gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ eitigen Gebiete fand das Ministerium des Innern zufolge des Erlasses vom 1. October d. J., Z. 35.479, die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Zlatar (Comitat Varasd und Samobor (Comitat Zagrab) in Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern u verbieten Weiter ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest in dem ungarischen Stuhlgerichtsbezirke Köszeg (Comitat Vas)von der competenten Bezirkshauptmannschaft getroffenen undvon der Statthalterei in Wien genehmigten Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus diesem Bezirke einschließlich der Stadtgemeinde Köszeg nach dem diesseitigen Gebiete verboten.

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