Amtsblatt 1900/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. Oktober 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 18. October. Nr. 42. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeianete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten — Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. forschungen sind abgesondert folgende Verzeichnisse zu Steyr, 17. October 1900. Z. 13.840. verfassen: a) über die in der Gemeinde heimatberech¬ An alle Gemeinde -Vorstehungen. tigten und zuständigen Stellungspflichtigen nach Muster 6, Vorarbeiten zur regelmäßigen Stellung im Jahre 1901. dessen Rubriken 1 bis einschließlich 14 genauestens aus¬ zufüllen, die weiteren 9 Rubriken aber unbeschrieben zu Mit dem hierämtlichen Erlasse vom 22. August 1900, lassen sind, in zweifacher Ausfertigung und in Z. 11.400, Amtsblatt Nr. 35, wurden die Gemeinde=Vor¬ alphabetischer Ordnung; stehungen erinnert, die Matrikenauszüge über die im Jahre b) über die in der Gemeinde fremden Stellungs¬ 1880 geborenen, in der ersten Altersclasse stellungspflichtigen pflichtigen nach Muster 7; und Jünglinge an die hochw. Pfarrämter zur Berichtigung gemäß c) über die gänzlich Unbekannten nach Muster 8 § 21 der Wehrvorschriften zurückzustellen, welch letztere die einem Pare. § 24. in je richtig gestellten Auszüge bis Ende October wieder den Bezüglich der II. und III. Altersclasse sind keine Gemeinden zu übergeben haben. neuen Verzeichnisse anzufertigen, sondern genügt die Richtig¬ Nunmehr haben die Gemeinde=Vorstehungen, falls dies stellung der im Vorjahre angelegten Verzeichnisse der 1879, nicht bereits geschehen sein sollte, sofort gemäß § 22 der beziehungsweise 1878 Geborenen und Vorlage in je einem Wehrvorschriften durch öffentlichen Anschlag und in sonst Pare; doch sind die bezüglichen Eintragungen in der mit ortsüblicher Weise unter Androhung der gesetzlichen Strafe der Altersclasse correspondierenden Colonne vorzunehmen. zu verlautbaren, dass sich die zur nächsten Stellung berufenen Die pünktlichste und sorgfältigste Ausfertigung dieser Jünglinge der Geburtsjahre 1880, 1879 und 1878 im drei Stellungs=Verzeichnisse nach Vorschrift des § 25 der Monate November l. J. bei dem Gemeinde=Vorsteher Wehrvorschriften wird den Gemeinde=Vorstehungen zur ihres Heimats= oder ständigen Aufenthaltsortes mündlich trengsten Pflicht gemacht und werden die Gemeinde=Vor¬ oder schriftlich zur Verzeichnung zu melden haben. tehungen insbesondere erinnert, dass in Rubrik 10 der In diese Kundmachung ist auch die Aufforderung Verzeichnisse unbedingt auch der Familienname der Mutter wegen Geltendmachung etwaiger Begünstigungs=Ansprüche des Stellungspflichtigen, welchen dieselbe im ledigen Stande gemäß §§ 31—34 des Wehrgesetzes und der Abstellung im führte, aufzunehmen ist, und ferner, dass in das Verzeichnis Aufenthaltsbezirke, sowie die Bemerkung aufzunehmen, dass der fremden Stellungspflichtigen (Muster 7) nach den die Nichtbeachtung der Anmeldepflicht, sowie überhaupt der ich in der Gemeinde aufhaltenden, in einer anderen aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflichten durch die Gemeinde zuständigen Stellungspflichtigen auch 2. die in Unkenntnis dieser Aufforderung oder der aus dem Wehr¬ der Gemeinde geborenen, nicht heimatberechtigten und gesetze hervorgehenden Obliegenheiten nicht entschuldigt sich nicht in der Gemeinde aufhaltenden Stellungspflichtigen werden kann. und 3. am Schlusse diejenigen in den Sterbematriken Die Anmeldung der Stellungspflichtigen ist in die bei Verzeichneten, welche in der Gemeinde nicht zuständig waren, den Gemeinde=Vorstehungen befindlichen Stellungs=Verzeich¬ aufzunehmen sind. nisse einzutragen und sind bei den fremden Stellungs¬ Behufs Erleichterung der h. ä. Ueberprüfungsarbeiten pflichtigen auch die Daten der Legitimations= oder Reise¬ wird den Gemeinde=Vorstehungen auch nahegelegt, in der Urkunden anzuführen. Rubrik „Anmerkung“ der Matrikenauszüge die Zuständig¬ ist hierüber eine amtliche Be¬ Jedem Anmeldenden keitsgemeinde und Bezirkshauptmannschaft, eventuell auch scheinigung nach Muster5 zu § 23 der Wehrvorschriften Datum und Zahl der Anerkennungsnote, einzutragen. auszufertigen. Ansuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht sind stempelfrei; Ansuchen um Abstellungs¬ der Auf Grundlage der berichtigten Matrikenauszüge, Bewilligung im Aufenthaltsorte unterliegen der Stempelung der persönlichen Meldungen der Stellungspflichtigen un mit einem 1=Kronen =Stempel. von den Gemeinde=Vorstehungen anzustellenden Nach¬

Die offenkundige Untauglichkeit ist in die Rubrik An¬ — nerkung des Verzeichnisses zu verzeichnen § 25, Punkt 4, —und können solche von dem per¬ der Wehrvorschriften sönlichen Erscheinen vor der Stellungs=Commission enthoben werden Bezüglich solcher Stellungspflichtigen, welchen zwar keines der im § 25 der Wehrvorschriften erwähnten Gebrechen anhaftet, deren Vorführung vor die Stellungs=Commission edoch wegen irgend eines anderen Gebrechens im Hinblicke auf die Beschwerlichkeit und Gefahr des Transportes un¬ thunlich erscheint, gibt der h. ä. Erlass vom 29. Mai 1895, Z. 7029 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1895), Aufschluss Bezüglich Epilepsi (Fallsucht) gilt § 92, Punkt 7, der Wehrvorschriften. Die gemeindeweisen Verzeichnisse der Stellungspflichtigen sind mit 30. November l. J. abzuschließen und ohne Termins=Ueberschreitung bis längstens 10. December l. J. mit allen im § 28, Punkt 3, der Wehrvorschriften bezeichneten Beilagen hieher vorzulegen Die erforderlichen richtigen Drucksorten wollen sich die Gemeinde=Vorstehungen sogleich entweder bei der k. k. Hof¬ und Staatsdruckerei in Wien oder in den Buchdruckereien in Steyr bestellen, damit sie rechtzeitig in den Besitz derselben gelangen Nachdem im verflossenen Jahre wieder einige Gemeinden des Bezirkes obigen Termin zur Vorlage der Stellungs verzeichnisse nicht eingehalten haben und hiedurch eine bedeutende Verschleppung der h. ä. Amtshandlungen behufs Vorbereitung des Stellungsoperates entstand, erwarte ich heuer um so bestimmter die terminmäßige Vorlage des Stellungsoperates, als ich sonst die Herren Vorsteher jener Gemeinden, welche den gesetzten Termin etwa wieder nicht inhalten sollten, persönlich zur Verantwortung zu ziehen genöthigt wäre. Steyr, 16. October 1900. Z. 13.800. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend die Ausschreibung der Wahlmännerwahlen zum Reichsrathe in der Wählerelasse lit. e und d. Nachstehend wird der Reise= und Geschäftsplan zwecks der Vornahme der Wahlmännerwahlen zur Reichsraths¬ wahl für die allgemeine Wählerclasse lit. e und die Landge¬ meindewählerclasse lit. d verlautbart Aus demselben sind Ort, Tag und Stunde der vor¬ zunehmenden Wahlen, das Wahllocale und die Zahl der in edem Wahlorte zu wählenden Wahlmänner zu ersehen Die Herren Gemeinde=Vorsteher erhalten gemäß § 28, Reichsr.=W.=O., hiermit die Einladung, die Wahlberechtigten unter Bekanntgabe des Tages und der Stunde, sowie des bestimmten Wahllocales zur Wahl nachweislich einzu¬ laden. Hiebei ist jedem Wahlberechtigten ein Stimmzettel zuzustellen. Die Einladung der Wahlberechtigten wird am ein achsten mittelst Currende zu bewirken sein, in welcher am Kopfe Tag und Stunde der Wahl, das Wahllocale, sowie der Zeitpunkt des Beginnes und Schlusses der Stimmen¬ abgabe ersichtlich zu machen ist, und auf welcher Currende die Namen und Wohnorte der Wahlberechtigten, das Datum der Zustellung und ein Raum zur eigenhändigen Bestätigung durch die Partei anzubringen sind. Parteien, welche nicht bei Hause angetroffen werden, sind in verlässlicher Weise etwa durch ihre Hausgenossen der Nachbarn aufzufordern, sich ihren Stimmzettel bei der Gemeinde=Vorstehung zu beheben. Doch wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, dass einemund demselben Wahlberechtigten in jeder Wähler¬ classe nur ein Stimmzettel behändigt werden dar und dass im Falle des Verlustes Duplicate nur von der Wahlcommission ausgefolgt werden dürfen Es wird ferner bemerkt, dass nur hieramts ausge¬ stellte und mit dem Amtssiegel versehene Stimmzettel in Verwendung kommen dürfen und dass jeder andere Stimm¬ zettel als ungiltig betrachtet werden müsste. Die Einladung der Wahlberechtigten kann wohl gleich¬ eitig für beide Wählerclassen erfolgen, doch muss der Ver¬ tändigungsnachweis (die Currende) für jede Wählerclasse eparat beigebracht werden, weil dieselbe dem bezüglichen Wahlacte anzuschließen ist Zum Zwecke der Durchführung der Wahlmänner vahlen wird sich in jeder Gemeinde ein h. ä. Abgeordnete, cechtzeitig einfinden, welcher mit dem Gemeinde=Vorstehe. und noch einem vom Gemeinde=Vorsteher bestimmten Mit gliede der Gemeinde=Vertretung die Wahlcommission bilde In den Gemeinden Garsten und Sierning, wo in der allgemeinen Wählerclasse in je zwei Sectionen gewählt wird und beziehentlich in jenen Gemeinden, wo der Gemeinde¬ Vorsteher verhindert ist, in der Wahlcommission zu fungieren, sind zwei Mitglieder der Gemeinde=Vertretung vom Gemeinde¬ Vorsteher zu bestimmen. Der Gemeinde=Vorsteher hat der Wahlcommission einen Schriftführer beizugeben Da die Wahl der Wahlmänner gemäß § 29, Reichsr.= W.=O., zur festgesetzten Zeit ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Wähler vor sich zu gehen hat, hat sich die Wahlcommission jedes Wahlortes im Wahllocale minde¬ stens eine halbe Stunde vor dem festgesetzten Zeit punkte des Beginnes der Handlung einzufinden und die Wahlacten zu übernehmen. Insbesondere sind vorbereitet zu halten: Die mit der Affigierungs= und Deffigierungsclausel versehene Kundmachung des Statthalters vom 11. September betreffend die l. J., Ausschreibung allgemeiner Reichsrathswahlen; Wählerlisten in duplo die Abstimmungs=Verzeichnisse Stimmlisten und das Wahlprotokoll, sowie der erübrigte Vorrath der Stimmzettel des ersten Wahlganges und alle Stimmzettel für eventuelle engere Wahlen; die eventuelle Kundmachung des Gemeinde=Vorstehers womit die Arbeitgeber zur Anmeldung der Gehilfen und Dienstleute verhalten wurden: die Kundmachungen, betreffend die Auflage der Wähler listen, behufs Einbringung von Reclamationen, versehen mit der Affigierungs= und Deffigierungscausel; endlich die Currenden, betreffend die Einladung der Wahlberechtigten. die bei der Wahl haben Bezüglich des Vorganges §§ 40 — 47, Reichsr.=W.=O., sinngemäße Anwendung zu inden; den abgeschlossenen Wahlact hat der Wahlcommissär u übernehmen und ihn dem Bezirkshauptmanne zu übergeben Die erforderlichen Drucksorten zur Durchführung der Wahlmännerwahlen folgen mit.

I. II. I. III. I. — * für die Wahlmännerwahlen Gemeinde Monat und Tag 1785 5. Nov Losenstein . 1336 Lausa 6 * 0 * Ternberg 2537 7. Section 2050 8. Sand „ 1340 Aschach 9. * 10 Gleink 3019 9 Sonntag 11. Glein St. Ulrich 3092 13. 27 Section 3513 0. Nov. Sierning — Sonntag 11. „ 4218 7262 Sierning . 87 953 Bad Hall 13. 4 Pfarrkirchen * 513 Feiertag 15. 2014 16. Wartberg 1857 Ried 17. Sonntag 8 465 Eberstallzell 19. „ 3131 Kremsmünster Land 20. „ * 1048 Mark 22 * Section 15513 8. Garsten Nov 6575 Section 3749 10. Sierninghofen „ 11. Sonntag „ 1810 2 Thanstetten: „ 908 Liberbach 13 * Kematen 586 14. * — Feiertag 15. „ 2235 16 St. Marien 0 Losensteinleiten 2051 17. 1 1037 741 5. Nov Neuhofen * * 1056 6. Pucking 118 Weiskirchen #1 8 723 Allhaming 578 Egendor 9. „ 394 10. Sipbachzell Sonntag 11. 649 Rohr 12. „ Gaflenz 6. Nov. 1359 WeyerLand 3195 7. 518 8. Markt „ 2516 Großraming 9. Neustift 520 0 11. Sonntag 1 1953 2 Reichraming 11 8 9 8 8 8 8 — Reise- und Geschäftsplan anlässlich der allgemeinen Reichsrathswahlen im Jahre 1900/01. Allgemeine Wählerclasse Landgemeinden=Wählerclasse Die Wahlhandlung findet statt Die Wahlhandlung findet statt Tagesstunde Tagesstunde Monat der der Stimmabgabe Stimmabgabe und Wahllocale Wahllocale S D 5 Beginn Schlus Zeginn Schluss Lag Vorm. Nachm. 4 4 10 Gasthaus Wenk, Losenstein Gasthaus Wenk, Losenstein 5. Nov. 23 3 Gemeinde=Kanzlei 8 Gemeinde=Kanzlei 2 3 6. 21 0 2 6 5 Gasthaus Derfler, Ternberg Gasthaus Derfler, Ternberg 10 8 4 ½3 „ Gasthaus Mayr, Sand 4 10 8 3 3 Gasthaus Ebner, Aschach Nr. 3 10 Gasthaus Ebner, Aschach Nr. 3 2 9. „ 29 6 Gasthaus, Dietach Nr 2 8 11 — — — 7 Gasthaus, Dietach Nr. 2 8 Vorm. 10 12.„ 6 Gasthaus A. Mayr, St. Ulrich 8 11 7 8 10 Gasthaus A. Mayr, St. Ulrich 14. Vorm. 7 Gemeinde=Kanzlei Sierning 11 * — — — — 5 Gemeinde=Kanzlei Sierning 10 Vorm. 12 12. Nov Nachm. Rathhaus Bad Hall 3 9 Rathhaus Bad Hall 3. 2 Hasthaus Franz Mayrbäuerl, GasthausFranz Mayrbäuerl 4 3 4 4. 10 23 „ Pfarrkirchen Pfarrkirchen — — — Gemeinde=Kanzlei 4 Gemeinde=Kanzlei 2 10 6. 4 4 4 Gasthaus Arminger, Ried 10 Gasthaus Arminger, Ried 2 17. 0 — GasthausResl, Eberstallzell Gasthaus Resl, Eberstallzel 3 4 8 10 2 19. Kr. 23 Nr. 23 „ Gasthof Thönig „Zum Kaiser 6 8 11 Basthof Thönig „Zum Kaiser 2 8 Vorm 21. 10 „ x“ asthaus Schuel, Markt Nr. 48 2 8 210 Vorm. 9 Gasthaus Mayrhofer, Garsten 8 11 Gasthaus Mayrhofer, Garsten 8 Vorm 9. 14 Nov 1 Blasl, Sierninghofen 8 8 11 — — — — Gasthaus Hiesmayr, Schiedl¬ Gasthaus Hiesmayr, Schiedl¬ 2 Nachm. 4 8 10 2. berg berg 2 Gasthaus Piberbach Nr. 41 Gasthaus, Piberbach Nr 41 3 10 2 13. * 4 3 8 Gasthaus Reiter, Nr 41 Gasthaus Reiter, Nr. 41 2 10 4 4 — — — — — — Gasthaus der Elise Landerl, Gasthaus der Elise Landerl, 8 4 2 5 16. 4 10 St. Marien St. Marien Gasthaus, Wolfern Nr. 50 8 5 Gasthaus, Wolfern Nr 50 10 4 4 17. Nachm. Vorm. Gasthaus Ganalbauer, Neu¬ Gasthaus Ganglbauer, Neu¬ 10 3 4 8 5. Nov hofen Nr. 26 hofen Nr. 26 10 Gasthaus Minichmaier Gasthaus Minichmaier 24 10 6. 2 7 2 Gemeinde=Kanzlei Gemeinde=Kanzlei 59 10 7. 74 Gasthaus Wiesmair, Nr. 6 Gasthaus Wiesmair, Nr. 6 3 9 1 10 8. 9 Gemeinde=Kanzlei Gemeinde=Kanzlei 3 10 9. 2 * 8 Gasthaus Kaiser, Nr. 42 Gasthaus Kaiser, Nr. 42 10 4 10. * — — — — Gasthaus Hieslmaier, Unter¬ Hasthaus Hieslmaier, Unter 2 1 9 10 12. 3 rohr Nr. rohr Nr 3 Nachm Vorm. 7 3 Gasthaus, Gaflenz Nr. 6 Gasthaus, Gaflenz Nr. 6 10 6. Nov 2 3 6 Gasthaus Aigner, Kleinreifling Gasthaus Aigner, Kleinreifling 4 10 2 7. 3 Gasthaus Bachbauer, Weyer 2 6 Gemeinde=Kanzlei Gemeinde=Kanzlei 10 4 9.„ Gasthaus Dom Derfler, Neu¬ Gasthaus Dom. Derfler, Neu 4 3 4 2 211 10. „ stift Nr. 32 stift Nr. 32 Gasthaus Ortbauer, Reich¬ Gasthaus Ortbauer, Reich¬ 4 3 4 10 raming Nr. 91 raming Nr 91. 2. „9

Steyr, 17. October 1900. Z. 13.830. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Eintragung des Stellungsbefundes in die Stellungs¬ verzeichnisse der 1879 und 1878 gebornen Stellungs¬ pflichtigen. Inter Einem erhalten die Gemeinde=Vorstehungen die hieramts zur Anlegung der Stellungs= und Losungs¬ liste erforderlichen Zettel über die 1879 und 1878 geborenen Stellungspflichtigen, mit der Weisung, den auf jeden Zettel ingetragenen Stellungsbefund in Rubrik 14 oder 15 der Stellungsverzeichnisse vorzumerken Diejenigen 1879 und 1878 gebornen, die waffen¬ unfähig erklärt oder gelöscht wurden, sind ebenso wie die Assentierten zur Stellung im Jahre 1901 nicht mehr berufen, wovon die Waffenunfähigen und Gelöschten, alls sie sich etwa als Stellungspflichtige melden sollten, zu verständigen sind. Die Zettel sind unter Berichterstattung über die er¬ folgte Vormerkung bis Ende October wieder anher einzusenden. und ist darauf zu achten, dass kein Zettel verloren geht, da dieselben hieramts noch benöthigt werden. Steyr, 13. October 1900 Z. 13.653. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Richtigstellung des Ortschaften=Verzeichnisses. Mit dem h. ä. Erlasse vom 16. November 1899, Z. 13 275, Amtsblatt Nr. 47, wurden die Gemeinde=Vor¬ stehungen angewiesen, alle bis zum Zeitpunkte der nächsten Volkszählung (31. December 1900) im Stande der Ort¬ chaftsverzeichnisse eingetretenen Aenderungen genau in Vor¬ merkung zu nehmen und selbe fortlaufend zur hierämtlichen Kenntnis zu bringen Hiebei ist insbesondere auf die Errichtung von Schulen und öffentlichen Anstalten, sowie von Eisenbahnstationen und Haltestellen, von Gendarmerie=Posten und andere Ver¬ änderungen insbesondere auch im Stande der Hausnummern Bedacht zu nehmen und dürfen auch Gemeindegrenzen Aenderungen nicht übersehen werden Diesen Erlass haben nicht alle Gemeinde=Vorstehungen befolgt Ich fordere daher die Gemeinde=Vorstebungen auf, bis Ende October alle jene Veränderungen anzuzeigen, welche sich im Ortschaftenverzeichnisse seit Anlegung desselben ergeben haben, insbesondere jene Häuser, welche als bewohnt ugewachsen, und jene, welche durch Brände und Hochwasser zerstört und nicht mehr aufgebaut worden sind Alle Veränderungen, die sich in den Monaten No¬ vember und December an Häusern ergeben, sind sofort allweise anher anzuzeigen, da bei der Volkszählung die Angabe des Ortschaften=Verzeichnisses mit den thatsächlichen Verhältnissen überein¬ stimmen müssen. Steyr, 17. October 1900. Z. 13.863. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Zufolge der Allerhöchsten Entschließung Sr. k u. k. Apostolischen Majestät vom 25. April 1900 wird das Rein¬ erträgnis der im II. Semester 1900 zur Durchführung ge langenden XXI. Staatslotterie für gemeinsame Militär= Wohlthätigkeitszwecke gewidmet a) für die Gesellschaft „vom weißen Kreuze“ zur Errich¬ tung von Curhäusern für Militär=Personen, beziehungs¬ weise zur Ausweitung und Festigung der Gesellschafts ziele, für das Mädchen=Erziehungs = Institut zu Szathmar b) zur Erhaltung der bestehenden Stiftungsplätze, ür das Presbyterium der evangelischen Gemeinde in *) Krakau, zum Zwecke der Schaffung eines Neubaues für eine deutsche Volksschule, !)zur Schaffung neuer Plätze in der Staatslotterien Nilitär=Stiftung und 6)dem Vereine der „Kaiser=Jubiläums= Stiftung für Militär=Waisen“ zur Errichtung neuer Plätze dieser Stiftung. Hievon werden die Gemeindevorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 13. October 1900, Z. 3024 Pr., mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, diesem Unternehmen die thunlichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Erreichung des humanitären Zweckes nur dann ermöglicht vird, wenn sich das Unternehmen der wohlwollenden För¬ derung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Die dort gewünschte Anzahl von Losen wolle bis 15. November 1900 hieramts angemeldet werden, worau von hier aus die Beschaffung und Zusendung der Lose be¬ wirkt werden wird 13.839. Steyr, 17. October 1900. Z. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. Betreffend die Verzeichnung der im Jahre 1901 in das landsturmpflichtige Alter tretenden, im Jahre 1882 geborenen Jünglinge. Gemäß § 8 der Vorschrift, betreffend die Organisation des Landsturmes nach dem Gesetze vom 6. Juni 1886 R.=G.=Bl. Nr. 90 (abgeändert durch das Gesetz von 20. December 1889, R.=G.=Bl. Nr. 193), sind von den ämtlich bestellten Matrikenführern zum Zwecke der Verzeich¬ nung der in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jüng inge alljährlich nach Ortsgemeinden gesonderte Auszüg ius den Taufmatriken nach Muster I und Auszüge aus den Sterbematriken nach Muster III zu § 15 der Wehr¬ vorschriften, I. Theil, über alle in der Gemeinde geborenen oder verstorbenen Personen männlichen und weiblichen Beschlechtes, welche in dem auf die Verfassung dieser Aus¬ züge folgenden Kalenderjahre das 19. Lebensjahr vollenden bezw. vollendet haben würden, zu verfassen, und bis Ende October jeden Jahres, und zwar die Verzeichnisse nach Muster I an die Gemeindevorstehungen des Geburtsortes und jene nach Muster III an die Gemeindevorstehungen des Sterbeortes zu übergeben. Der Geburtsort und Geburts¬ ag, sowie der allfällige Todestag der in dem Matriken¬ auszuge verzeichneten Personen, soweit dies auf Grund der von den Matrikenführern geführten Sterberegister ge¬ chehen kann, ist in der bezüglichen Rubrik dieses Auszuges einzutragen Zugleich ersuche ich, in den Auszügen nach Muster Familiennamen des Knaben, in Rubrik 3 den Ort den

und Tag der Geburt und in Rubrik 5 den Vor= und Familiennamen des Vaters und der Mutter den Vorschriften gemäß einzutragen. Bei der Eintragung der Familiennamen werden die hochw. Pfarrämter eindringlichst ersucht, besonders auf die Rechtschreibungen der Namen zu achten, eventuell die noth¬ wendige Berichtigung veranlassen zu wollen. Die Gemeinde¬ vorstehungen haben sofort nach Einlangen der Matrikenauszüg in derselben Weise wie dies in den §§ 25, 26 und 28 der Wehrvorschriften, I. Theil, hinsichtlich der stellungspflichtigen Jünglinge vorgeschrieben ist, die nöthigen Nachforschungen nach den zuständigen, fremden und gänzlich unbekannten Landsturmpflichtigen zu pflegen und sodann auf Grund der Matrikenauszüge und dieser Erhebungen drei abgesondert Verzeichnisse nach Muster 6, 7 und 8 der Wehrvorschriften I. Theil, in je einem Pare zu verfassen und diese Ver¬ eichnisse mit allen Behelfen bis 10. December anher vorzulegen. Es wird erinnert, dass eine Meldepflicht für die in das meldepflichtige Alter tretenden Jünglinge nicht besteht und Befreiungsgesuche bei der Verzeichnung der Landsturm¬ pflichtigen nicht in Betracht kommen. Zei den zur Verwendung gelangenden Drucksorten sind die Aufschriften sinngemäß in der Art richtig zu stellen, dass statt „Stellungspflichtigen“ immer „Landsturmpflich¬ igen“ zu setzen ist, während die Rubriken, welche die „An¬ meldung“ betreffen, leer zu lassen sind. Z. 13.861. Steyr, 17. October 1900. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Mit dem Statthalterei=Erlasse vom 8. Juni d. J., Z. 1237 präs., wurde dem „Katholischen Schulvereine für Oesterreich“, die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Schul=Zwecke des Vereines in Oberösterreich bei den Mitgliedern und sonstigen bekannten Gönnern des Vereines mit. Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden in der Zeit vom 15. October bis 15. December 1900 ertheilt Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 13. October 1900, Z. 3159 präs., mit dem Beifügen in Kenntnis, dass dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereins¬ organe Francisca Niemetz, geboren 1840, ledig, Statur mittel, Augen braun, Nase stumpf, Mund proportioniert, Haare braun und grau meliert, heute bei dem k. k. Statt¬ halterei =Präsidium das Sammlungs=Certificat ausgestellt wurde. Z. 15.251/III St. Steyr, 20. September 1900. Sämmtliche Gemeindevorstehungen werden eingeladen, binnen 14 Tagen ein alphabetisches Verzeichnis über die im Jahre 1899 bestandenen Gewerbeverpachtungen, beziehungs¬ weise Gewerberechtsverpachtungen unter Angabe der Art des verpachteten Gewerbes, des Namens des Verpächters und Pächters und der Höhe des entrichteten Gewerbepachtschillings dem Steuerreferenten vorzulegen. Um weitere Erhebungen den Parteien und der Gemeinde zu ersparen, wolle auch angeführt werden, welcher Betrag von dem Gesammtpachte auf Ueberlassung der Localitäten und welcher Betrag auf 5 die Ueberlassung des Gewerberechtes selbst entfällt, resp. ver¬ einbart wurde. Z. B. Gesammtpachtschilling 600 K, davon — 200 K für Localitäten 400 K für Ueberlassung des Bewerberechtes. Z. 13.655. Steyr, 15. October 1900. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Zufolge Erlass der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 6. October 1900, Z. 17.757/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, nachstehende Kundmachung thunlichst zu verlautbaren. Z. 17.757/IV. Kundmachung betreffenddie Pfarrer Johann Eggmair'sche Stiftung für die durch Feuer oder Wasser Verunglückten. Aus den Interessen der Pfarrer Johann Eggmair'schen Stiftung im Betrage von 476 K 99 h für die durch Feuer oder Wasser Verunglückten kommen hilfsbedürftig Angehörige des Landes Oberösterreich zu betheilen Jene Parteien, welche auf eine derartige Unterstützung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre Gesuche, belegt mit der Bestätigung ihrer Gemeinde=Vorstehung über die Ursache und die Größe des erlittenen Schadens, über die Höhe des Versicherungsbetrages und über ihre Dürftigkeit, bei der betreffenden politischen Bezirksbehörde des Wohn¬ sitzes bis 15. November 1900 zu überreichen Linz, am 6 October 1900 Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Z. 13.488. Steyr, 11. October 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 18.148/II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügung gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ eitigen Gebiete fand das Ministerium des Innern zufolge des Erlasses vom 1. October d. J., Z. 35.479, die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Zlatar (Comitat Varasd und Samobor (Comitat Zagrab) in Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern u verbieten Weiter ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest in dem ungarischen Stuhlgerichtsbezirke Köszeg (Comitat Vas)von der competenten Bezirkshauptmannschaft getroffenen undvon der Statthalterei in Wien genehmigten Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus diesem Bezirke einschließlich der Stadtgemeinde Köszeg nach dem diesseitigen Gebiete verboten.

6 Dies wird im Nachhange zu den h. v. Kundmachungen vom 13. und 19. September d. J, Z. 16.795 und 17.107, zur allgemeinen Kenntnis gebracht sofort in Kraft Die vorstehende Verfügung tritt Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 Fe¬ und 45 des allgemeinen Thierseuchen=Gesetzes vom 29. bruar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden aus verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 5. October 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 15. October 1900. Z. 13.715. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Z. 17.936/II. Ueber die mit dem Berichte vom 27. September 1900, Z. 9146, vorgelegte Anfrage des Franz Schaufler, Jung¬ viehhändlers in St. Peter am Wimberg, bezüglich des Ver kehres und Handels mit Schweinen und Spanferkel (in Körben oder sonstigen Behältern) wird der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft eröffnet, dass der Verkauf und Handel mit Spanferkel nach Absatz 16, der h. ä. Kundmachung vom 29. Juni 1900, Z. 11.218/II, als ein im landwirtschaft¬ lichen Verkehre liegender anzusehen ist, weshalb diese Thiere im bezeichneten Verkehre mit Ausnahme der Beibringung von Viehpässen keinen weiteren veterinärpolizeilichen Ma߬ nahmen unterliegen Hiebei wird bemerkt, dass die Bestimmungen der obcitierten Kundmachung für alle Kategorien Läufer und Schlachtschweine (Handelsschweine) aller Provenienzen im vollen Umfange in Anwendung zu kommen haben. Hievon ist der Genannte zu verständigen und folgt die entbehrliche Berichtsbeilage zurück. Linz, am 10. October 1900 Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden unter Bezugnahme auf den h. a. Erlasse vom 8. Juli 1900 mit dem Z. 9364, Amtsblatt Nr. 28, intimierten Statthalterei=Erlass vom 29. Juni 1900, Z. 11.218/II, zur entsprechenden Verlaut¬ barung in den interessierten Kreisen in die Kenntnis gesetzt. 13.606. Steyr, 15. October 1900. 3. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung der nachstehenden uneruierbaren Militärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Göding. Tag sohann Vojäcek, geb. 1874, zust. nach Cejé. löhner.— Josef Horan, geb. 1872, zust. nach Cejkowitz, —Ludwig Pyskaty, geb. 1874, zust. nach Privatbeamter. Paul Votrhal, geb. 1870. Lundenburg, Bahnbediensteter. Karl Kucera, geb. 1874, zust zust. nach Melka, Tischler. — nach Göding, Kammmacher leber ein positives Resultat der Nachforschungenist bis 25. November l. J. zu berichten. Steyr, 17. October 1900. Z. 13.813. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen -Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. October bis 10. October 1900. 1. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Möderndors; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg Ortschaften Angersberg, Thann: Gemeinde St. Florian, Ortschaften Bruck und Samesleiten. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Grünau. 3. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, Oberndorf Ortschaft 5 Bezirk Wels: Gemeinde Aichkirchen, Ortschaft Pisdorf; Gemeinde Gunskirchen, Ortschaft Oberndorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlstorf, Ort¬ Hasendorf. schaft Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Gemeinde und Ortschaft Molln. Klaus Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg Ortschaft Thann Bezirk Perg: Gemeinde u. Ortschaft Schwertberg. 4. 5 Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau, Waldegg Steyr, 15. October 1900 Z. 13.714 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 11.October 1900, Z. 18.732/II, ist der nach Ansfelden, Bezirk Linz, heimatberechtigte, 22 Jahre alte Ferdinand Bauer aus der Landeszwangsarbeits=Anstalt in Laibach entwichen Derselbe ist mittlerer Statur, starken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, blonde Haare, solche Augenbrauen und graue Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund pro¬ portioniert, gute Zähne, ein rundes Kinn, und trägt einen Schnurrbartanflug. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäf¬ tigung nach Fabriksarbeiter Auch ist Bauer Ferdinand nachstellungspflichtig.

Der Genannte soll die Richtung gegen Linz eingeschlagen Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings¬ Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gatie, Schnürschuhen und haben. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 10. November l. J. onstigen Kleinigkeiten ausgerüstet, welche Sorten alle die Marke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach“ tragen. zu berichten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und Gen¬ darmerieposten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis Z. 13.716. Steyr, 15. October 1900. gesetzt, nach dem Entwichenen zu fahnden und denselben im Betretungsfalle in die Landeszwangsarbeits=Anstalt in Laibach rückeinzuliefern. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. 13 October 1900. Stey Z. 13.169. 5 Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Adolf Paß An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. lediger Schlossergehilfe, 1866 geboren, nach Niemes, Bezirk Gendarmerieposten - Tommanden. Böhmisch=Leipa, zuständig. Derselbe ist mittelgroß, hat ovales Gesicht, braune Ausforschung Haare, graue Augen, proportionierten Mund, eine stumpfe des im Jahre 1863 geborenen, nach Sierning zuständigen Nase und ist blatternarbig Schleifergehilfen Alois Lindringer als Militärtaxrückständler. Dem Genannten sind von Seite der Gemeinden, der Ueber ein positives Resultat ist bis 15. November l. J. Fall einer dringenden Nothwendigkeit ausgenommen, keinerlei anher zu berichten. Unterstützungen zu verabreichen, vielmehr ist derselbe gege¬ benen Falles der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen Steyr, 15. October 1900. Z. 13.717. Steyr, 16. October 1900 Z. 13.815. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Gendarmerieposten=Tommanden. Ausforschung. Stephan Grabits, am 2. April 1871 zu Raab in Ausforschung Ungarn geboren und dahin zuständig, Tischlergehilfe in des am 20. Jänner 1878 in Algersdorf bei Graz geborenen, Korneuburg, hat am 24. August 1900 seine aus Gattin in Malborghet, Bezirk Villach, heimatberechtigten stellungs¬ und zwei Kindern bestehende Familie verlassen und ist seit¬ pflichtigen Gottfried Warmuth, unehelichen Sohnes der her nicht mehr zurückgekehrt Marie Warmuth, verehelichten Zykan. Grabits ist 173 Centimeter groß, hat ovales Gesicht, Die bezüglichen Nachforschungen sind, u. zw. insbesondere schwarze Haare, dunkelbraune Augen, ebenmäßige Nase und Mund, spricht deutsch und ungarisch, und ist am rechten in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen Arme mit einem „Herz, St. G., 11. Jäger=Bataillon, 19. Com¬ pagnie, 1892“ tätowiert. einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungs¬ Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Derselbe war bei seiner Entfernung mit schwarzer Hose pflicht und solchem Gilet, grauem Sacco und Ueberzieher, weißem Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen Hemde und Gatie ohne Märke bekleidet, und trug einen wäre bis 20. December 1900 hieher anzuzeigen. braunen Peluchehut und Stiefletten. Ferner hatte er fol¬ gende Wertgegenstände bei sich: Eine silberne Uhr mit Kette Der k. k. Statthaltereirath: und zwei goldene Ringe (darunter ein Ehering). Dr. Adolf Ritter von Pitner m.p. — Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. 7

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