Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1900. Steyr, am 11. October. Nr. 41. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Diese Anträge müssen aber sofort erstattet werden, An alle Gemeinde-Vorstehungen damit die rechtzeitige Drucklegung und Versendung an die Unter Einem gelangt das R.=G.=Bl. Stück XXXII Gemeinde=Vorstehungen erfolgen kann. vom Jahre 1869, betreffend Jene Gemeinden, bei welchen sich noch ein Vorrath an Stimmzetteln aus der Reichsrathswahl im Jahre 1897 das Gesetz vom 29. März 1869 über die befinden sollte, haben diese Stimmzetteln ungesäumt anher einzusenden. Volkszählung, Schließlich ergeht an jene Gemeinden, welche dem Auftrage vom 10. September l. J., Z. 12.142, A.=Bl. ferner die Reichs=Gesetzblätter Stück LXIX und LXX Nr. 137, Schlussabsatz, betreffend die Wahllocale, noch nicht vom Jahre 1900 an die Gemeinden zur Hinausgabe. entsprochen haben, die bündige Weisung, den bezüglichen Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Bericht binnen 48 Stunden zu erstatten. berichten. Es sind dies die Gemeinden: Losenstein, Aschach Bad Hall, Pfarrkirchen, Wartberg, Ried, Eberstallzell, Markt und Land Kremsmünster, Piberbach, Neuhofen, Rohr Steyr, 11. October 1900. Z. 13.550. und Weißkirchen. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ermittlung des Drucksortenbedarfes für die Reichs¬ rathswahlen. 13.061 u. 13.124. Steyr, 5. October 1900. 3. Jene Gemeinden, welche dem Erlasse vom h. ä. An alle Gemeinde -Vorstehungen. 20. September 1900, Z. 12.321, A.=Bl. Nr. 38, Schluss¬ satz, betreffend die Bekanntgabe der approximativen Zahl Betreffend die Ortschaftstafeln. der Wahlberechtigten, bisher nicht entsprochen haben, haben den bezüglichen Bericht binnen 48 Stunden vorzulegen. Mit dem h. a. Erlasse vom 16. Mai 1900, Z. 6990, Es wird bemerkt, dass mit Rücksicht auf den gegen¬ Amtsblatt Nr. 21, wurden die Gemeinde=Vorstehungen darauf wärtigen Stand der Vorarbeiten für die Neichsrathswahlen aufmerksam gemacht, dass gemäß § 9 des Gesetzes vom es nunmehr allen Gemeinde=Vorstehungen möglich ist, ge¬ 29. März 1869, R.=G.=Bl. Nr. 67, am Eingange und naue Daten über die Zahl der in jeder Wählerclasse Ausgange einer jeden Ortschaft auf Kosten der Gemeinde (lit. e, d und b) verzeichneten Wahlberechtigten zu liefern, Ortschaftstafeln anzubringen sind. was für die Höhe der Auflage der Stimmzettel sowohl für Nach den gepflogenen Erhebungen ist aber in vielen die erste als auch für eventuell engere Wahlen ausschlag¬ Gemeinden, insbesondere in den Gemeinden der Gerichts¬ gebend ist. bezirke Kremsmünster und Neuhofen, in jenen Ortschaften, Es wird sich daher empfehlen, dass alle Gemeinden, welche aus zerstreuten Häusern bestehen, nur je eine Ort¬ wenn dieselben auch bisher bereits approximative Angaben schaftstafel angebracht, weshalb ich die betreffenden Gemeinde¬ über den beiläufigen Bedarf an Stimmzetteln gemacht haben, Vorstehungen nachdrücklich auffordere, für die Anbringung nunmehr auf Grund der vorbereiteten Wählerlisten, resp. der fehlenden Ortschaftstafeln ohne Verzug zu sorgen. der Zahl der verzeichneten Wahlberechtigten genaue Anträge über den Bedarf an Stimmzetteln in jeder Wählerclasse sowohl für den ersten Wahlgang als noch für eventuell engere Wahlen erstatten.
Steyr, 4. October 1900. Z. 13.133. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Richtigstellung des Reichsgesetzblattes Nr. 145, be¬ treffend die Volkszählung. Er¬ Das k. k. Ministerium des Innern hatmit dem lasse vom 24. September 1900, Z. 34.572, bezüglich der Formulare zu dessen Verordnung vom 25. August 1900 (R.=G.=Bl. Nr. 145), betreffend die Vornahme der Volks¬ zählung auf zwei zu berichtigende Druckfehler aufmerksam gemacht. unächst hat es in den beiden Anzeigezetteln auf der Rückseite=Tabelle „Häusliche Nutzthiere“, Spalte II, Rinder, richtig zu lauten: I. Jungvieh, unter 1 Jahr alt, statt: 1. Jungvieh, über 1 Jahr alt Ferner hat es im Formulare VI, Fragebogen für Häuser, bei Frage 23 (Seite 328, R.=G.=Bl.) richtig zu auten: „2. leerstehend aber vermietet“ statt 2. leerstehend oder vermietet Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 1. October 1900, Z. 17.858/II, mit der Weisung verständigt, die bezüglichen Richtigstellungen im Reichsgesetzblatte vorzunehmen. Steyr, 10. October 1900 Z. 13.580. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend die Verfassung der Orts= und Gemeinde¬ übersichten zur Volkszählung. Anlässlich der letzten Amtstage haben alle Gemeinde vorstehungen erklärt, die ihnen durch § 12 des Volkszählungs¬ gesetzes obliegenden Arbeiten leisten zu können. Um jedoch bei den Gemeinden etwaige Zweifel über die Art der Ver¬ oflichtung zu beseitigen, fordere ich jene Gemeinden, welche lauben, dass sie die klaglose Verfassung der Orts= und Gemeindeübersichten nicht übernehmen können, auf, einer diesbezüglichen motivierten Bericht bis spätestens 30. October anher zu erstatten, widrigenfalls ich bei der k. k. oberösterr. Statthalterei beantragen werde, allen Gemeinden gemäß § 12 zweiter Absatz des Volkszählungsgesetzes die vollstän dige Besorgung des Volkszählungsgeschäftes zu übertragen Steyr, 9. October 1900. Z. 13.477. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Commanden. Betreffs Missbräuche im Hochbaugewerbe=Betriebe. Wiederholt bereits ist h. a. zur Kenntnis gekommen, dass bei Ausübung des Hochbaugewerbes entgegen den Be¬ stimmungen der Gewerbeordnung und den wiederholten hochortigen Weisungen Missbräuche bestehen, welche geeignet sind, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu lockern, die Durchführung der gewerbebehördlichen Auf¬ sicht zu erschweren und die Anwendung der Bestimmungen des Kranken= und Unfallgesetzes illusorisch zu machen. Zu diesen Missbräuchen gehört in erster Linie der noch immer vorkommende sogenannte Meistergroschen, wo¬ durch sich die Hilfsarbeiter die Berechtigung zur freien Arbeit erkaufen; die Arbeitgeber jedoch sich eines Missbrauches ihrer Gewerbeberechtigung zur Deckung fremden, unbefugten Gewerbsbetriebes schuldig machen Ein weiterer Uebelstand ist das Ausleihen der Hilfs¬ irbeiter, ein Vorgang, welcher jeder gesetzlichen Basis ent¬ behrt, weil das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit¬ nehmer lediglich auf dem Arbeits= bezw. Lehrvertrage beruht, ich die Cassenangehörigkeit nach dem Wohnsitze des Arbeit¬ gebers richtet; endlich durch das Ausleihen der Hilfsarbeiter auch die Evidenz= und das Meldewesen leidet In vielen Fällen werden die Arbeiterverzeichnissegar nicht oder nicht ordnungsmäßig geführt, endlich kommt es vor dass die Hilfsarbeiter wohl bei der Krankencasse abge¬ meldet werden, dass aber deren Ausweise vom Arbeitgeber zurückbehalten werden, somit das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gelöst wird. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, streng darauf zu sehen, dass künftighin diese Missbräuche unter¬ lassen werden, und haben die Gemeinde=Vorstehungen die Baugewerbegenossenschaften nachweislich auf diesen Erlass aufmerksam zu machen Alle Zuwiderhandelnden sind anzuzeigen, und wird gegen die Schuldigen mit aller Strenge des Gesetzes h. a vorgegangen werden Arbeitgeber haben bei wiederholter Beanstandung die Anwendung des § 138 der Gewerbeordnung und beziehent¬ lich die Einstellung des Gewerbebetriebes zu gewärtigen. 13.286. Steyr, 8. October 1900. Z. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Baubewilligung für Baulichkeiten auf den der Holz zucht entzogenen Waldflächen. iu neuerer Zeit mehren sich die Fälle, dass von den Gemeinden die Bewilligung zur Ausführung von Baulich¬ eiten auf den der Holzzucht entzogenen Waldflächen ertheilt vird, bevor die politischen Bezirksbehörden im Sinne der Bestimmungen des § 2 des Forstgesetzes die Amtshandlung zu pflegen in die Lage gesetzt wurden. Um den aus solchem Vorgehen sich ergebenden Uebel¬ tänden zu steuern, werden die Gemeinde=Vorstehungen zu k. k. o. ö. Statthalterei vom 28. Sep¬ folge Erlasses der tember 1900, Z. 17.852/IX, aufgefordert, vor Ertheilung des Bauconsenses sich die Ueberzeugung zu verschaffen, ob die Baulichkeiten auf ehemals bestocktem Waldgrunde aufzu¬ führen beabsichtiget werden, und ob der Grundbesitzer die gesetzlich vorgeschriebene behördliche Genehmigung zur dauernden Culturumwandlung bereits erlangt hat. Würde letztere nicht nachgewiesen, ist der Baubewerber zu verhalten, vorerst das Gesuch an die competente Behörde um die Zustimmung zur bleibenden Entforstung des Wald¬ rundes einzubringen, nach deren Einlangen das weitere Verfahren einzuleiten ist
Steyr, 8. October 1900. Z. 13.348. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Warnung vor Auswanderung nach Rumänien. Zufolge Erlasses der Statthalterei vom k. k. o. ö. 20. September 1900, Z. 17.055/II, werden die Gemeinde Vorstehungen in Kenntnis gesetzt, dass nach einem Berichte des österreichisch=ungarischen Consulates in Jassy (Rumänien in weiten Schichten der dortigen Bevölkerung, insbesondere aber im Handwerkerstande, infolge der Arbeits= und Ver¬ dienstlosigkeit theilweise große, zu zahlreichen Auswanderungen treibende Noth herrscht und dass allen jenen, welche ohne vorherige contractliche Sicherstellung dorthin zu wandern gedenken, hievon dringend abzurathen ist. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, obige Warnung zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Z. 13.556. Steyr, am 11. October 1900. Edict. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich das Jagdrechtes der Gemeinde Wartberg mit 15. April 1901 1bläuft, wird gemäß der §§ 9 und 10 des oberösterreichischen Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L.=G.= und V.=Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden.Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obcitierten Jagd¬ jesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende echsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §§ 4 und 5 des citierten Jagdgesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch zinnen 6 Wochen vom 15. October 1900 angefangen hier¬ amts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grund¬ buchs= und Catastralmappenauszüge, sowie der Parcellen¬ verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundsteuer=Evidenz¬ haltung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grund¬ parcellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird, dass dem diesfälligen Gesuche eine handliche und deutliche Uebersichtsskizze beizuschließen ist, in welchem der zu Brunde gelegte Maßstab anzugeben und sowohl die gegen¬ tändlichen Grundcomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parcellen und Verbindungswege, wo nöthig mit den entsprechenden Parcellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären Eigenjagden, welche hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus dem Gemeinde=Jagd¬ gebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pacht¬ periode zum Gemeindejagdgebiete. Z. 1393/B.=Sch.=R. Steyr, 2. October 1900. Concurs - Ausschreibung. An der fünfclassigen Volksschule in Reichraming ge¬ langt eine Unterlehrerstelle zur definitiven Besetzung, mit welcher ein Jahresgehalt von 1000 Kronen, die Quinquennal¬ zulagen per 50 Kronen und ein Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden sind Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ und Lehrbefähigungszeugnisse und der Dienstestabelle be¬ 3 legten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen 3 Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Concurs ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ hieramts einzubringen. Z. 13.243. Steyr, 5. October 1900 An alle Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 17.994/V. Kundmachung der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 2. October 1900, Z. 17.994, betreffend die Erhöhung der Verpflegs¬ taxe im öffentlichen allgemeinen Krankenhause in Ischl. Auf Grund des Erlasses desk. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, wird nach ge¬ pflogenem Einvernehmen mit dem o. d. e. Landesausschusse die Verpflegstaxe im öffentlichen, allgemeinen Krankenhause in Ischl vom October 1900 ab mit 2 K (statt der bis¬ herigen 1 K 60 h) festgesetzt. Linz, am 2. October 1900. Der k. k. Statthalter Puthon m. p. Z. 13.022. Steyr, 2. October 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Ausforschung Am 3. September 1900 mittags entfernte sich der beim Besitzer Josef Haimböck zu Aschach Nr. 8 bedienstet gewesene Stallbube Franz Ziebermayr ohne jeglicher Grund und ist seither nicht mehr zurückgekehrt Derselbe ist am 29. April 1886 in Pichlern, Ge¬ meinde Sierning, geboren und nach Aschach a. d. Steyr zu ständig Franz Ziebermayr ist auf sein Alter groß, hat rundes Besicht, gesunde Gesichtsfarbe, lichtblonde Haare und Augen¬ brauen, graue Augen, proportionierten Mund, normales Kinn und gute Zähne. Als besonderes Kennzeichen hat derselbe am Zeigefinger der linken Hand eine ziemlich große Narbe und ist etwas schwerhörig Im Eruierungsfalle ist derselbe seinem Dienstherrn zu überstellen Z. 13.473. Stey:, 16 October 1900. An alle Gemeinde - Vorstrhungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung des im Jahre 1878 geborenen, in Bratiskovic, Bezirk Sebe¬ nico, heimatsberechtigten Danilo Popovic, Sohnes des Toma Popovic. Die bezüglichen Nachforschungen sind u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa
— in einem Verzeichnisse der Stellungs= (Landsturm=) Pflichtigen Die Gesuche, welchen die Patental=Urkunde beizuschließen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungs¬ ist, sind bis längstens 1. November l. J. beim k. u. k. Er¬ pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. gänzungsbezirks=Commando Nr. 14 in Linz direct einzu¬ bringen. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen wäre bis 20. November l. J. hieher anzuzeigen. Später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Z. 13.347. Steyr, 7. October 1900. Z. 1414/Sch. Steyr, 10. October 1900. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen und k. k. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Gendarmerieposten -Tommanden Die Ortsschulräthe und Schulleitungen werden auf den neu erschienenen „Katalog über alle neuesten und besten zur Kenntnisnahme. Lehrmittel derk. u. k. priv. Lehrmittelfabrik von Alois Thierseuchen -Ausweis Kreidl, Prag, Altstadt 241, I., Hußstraße Nr. 7“, aufmerksam gemacht. in der Berichtsperiodevom 26. September bis 2. October 1900. 1. Rothlauf der Schweine. Steyr, 5. October 1900. Z. 13.227. Bestand der Seuche. An alle Gemeinde-Vorstehungen. 1.Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlstorf, Ort¬ schaft Nr. 4501/E. Hasendorf. Bezirk Kirchdorf: 2. Gemeinde und Ortschaft Concurs -Ausschreibung. Klaus Gemeinde und Ortschaft Molln; Gemeinde und Ort¬ schaft Waldneukirchen. Zur Betheilung mit einer zeitlichen Unterstützung aus 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, der 1. Stiftung des Lorenz Ritter von Dittrich für das Thann. Ortschaft Jahr 1900 wird hiemit der Concurs ausgeschrieben. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Grünau. Auf diese Stiftung haben vor dem Feinde verwundete 5.Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Marien, Invaliden Anspruch. Oberndorf. Ortschaft Im Gesuche ist anzugeben: 6. Bezirk Wels: Gemeinde Gunskirchen, Ortschaft ob ledig, verheiratet oder Witwer; a) Oberndorf. b)Zahl und Alter der unversorgtenFamilienmitglieder; Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft 7. c) mitgemachte Feldzüge; Linzund Waldegg. d)Verwundungen und sonstige körperliche Gebrechen; 2. Schweinepest. 6) Decorationen Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. *) eit wann im Invalidenstande; Der k. k. Statthaltereirath: g) die vom Staate beziehenden Jahres=Einkommen und sonstiges eigenes Vermögen. Dr. Adolf Ritter v. Pitner. —327— —Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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