4 6. 8. 9. 5. 7. vo woran des Kindes gestorben? Name und Stand des Stiefvaters, der Stiefmutter: b) c) wie viel zahlt der uneheliche Vater Alimentation? d) Name, Stand, Wohnort des Vormundes von welchem Gerichte wurde der Vormund bestellt? e) ist ein Curator für das Kind bestellt, wer? von welchem Gerichte Besitzt das Kind Vermögen, welches? wo ist es hinterlegt oder eine gesetzlich gesicherte Anwartschaft auf ein solches Name, Stand, Wohnort der Geschwister des Pfleglings der nächsten Verwandten seiner Eltern oder endlich der Wohlthäter, die für das Kind Sorge tragen Bisheriger Lebensgang des Kindes, a) wo war es in Aufenthalt, Erziehung und Unterricht? Gründe zur Abgabe in die Anstalt b) ind die gesetzlichen Vertreter einverstanden mit der C) Abgabe in diese Anstalt? a) hat das Kind Gesundheitszustand des Pfleglings, Scropheln? Tuberculose? Grätze? Ausschläge? Ohren¬ luss? Fraisen? Fallsucht? Lähmungen? Augenleiden? Keuchhusten? ist es geistig normal? schwerhörig? lernt es schwer? spricht es schwer? hält es sich zur Nachtzeit rein? hat das Kind früher an einer dieser Krankheiten ge¬ ) oder an irgend einem Gebrechen? litten? welche Kinderkrankheiten (Masern, Blattern, Schar¬ lach u. dgl.) hat es überstanden? Finden sich Krankheiten, wie oben angegeben, in der 0) Familie des Kindes, insbesondere Geistesstörungen? Wann und wo wurde der Pflegling (mit Erfolg) geimpft! Erheben die gesetzlichen wiedergeimpft? Vertreter Einsprache gegen eine Wiederimpfung? Ist innerhalb der letzten vier Wochen a) ein Fall einer 10 infectiösen Kinderkrankheit im Wohnhause des Pfleglings oder eine epide¬ oder in der Nachbarschaft: b) mische Erkrankung im Gemeindegebiete vorgekommen? Wie viel wird Verpflegsbeitrag gezahlt? in 11. von wem welchen Raten Hat der Pflegling schon gebeichtet? vo zum 12. erstenmale und das letztemal communiciert? Wo ist er gefirmt worden Haben Sie, Aufnahmswerber, Kenntnis genommen von 13 den Aufnahmsbedingungen? Anmerkung. Unterschrift des Aufnahmswerbers: Datum. Von Seite der Anstalt: Steyr, 17. September 1900. Z. 12.355. An sämmtliche Herren Gemeinde-Aerzte. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 16.290/V werden die Herren Gemeindeärzte aufmerksam gemacht, dass die bisher vorgeschriebene Ein¬ endung leerer Impfstoff=Emballage=Objecte von Seite der Impfärzte an die k. k. Impfstoffgewinnungsanstalt in Wien n Hinkunft zu unterbleiben hat. Z. 12.594. Steyr, 21. September 1900 An sämmtliche Herren Gemeinde - Aerzte. Stempelpflicht ärztlicher Medicamentenrechnungen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. September 1900, Z. 17.075/V bringe ich Nachstehendes zur Kenntuis: Das k. k. Finanz=Ministerium hat über eine ihm zu¬ gekommene Anfrage einer Finanz=Bezirks=Direction, betreffend die Stempelpflicht der Honorarnoten der Aerzte und Advo¬ aten, mit dem Erlasse vom 30. August 1900, Z. 52.165, entschieden, dass die Rechnungen der Aerzte und Advocaten über die Forderungen für ihre berufliche Mühewaltung nicht der Stempelgebür nach T. P. 83, P. 2, des Gesetzes § 19 vom 13. December 1862, R.=G.=Bl. Nr. 89 bezw. des Gesetzes vom 8. März 1876, Nr. 26, R.=G.=Bl., unter¬ liegen, dass hingegen die Rechnungen eines Arztes, welcher die Führung einer Hausapotheke gewerbsmäßig betreibt, in dieser Beziehung den Rechnungsstempel nach Maßgabe der aus der Rechnung ersichtlichen Höhe des Forderungsbetrages ür die aus der Hausapotheke verabfolgten Medicamente unterworfen sind. Steyr, 23. September 1900. Z. 12.596. An alle Gemeinde - Vorktehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. l. Die im Amtsblatte Nr. 10 vom 2. März I., Z. 2533, angeordnete Ausforschung der Stellungspflichtigen Peter Bozich, Josef Job, Hugo Knittenfelder und Julius Novak ist einzustellen, da selbe zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 10. Sep¬ tember l. J., Nr. 29.132/8710 II a, bereits eruiert wurden Steyr, 24. September 1900. Z. 12.707. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Widerruf. Nr. 35, Die im Amtsblatte vom 30. August l. J., Z. 11.670, angeordnete Ausforschung des Leopold Wimmer aus Reichraming ist nunmehr, nachdem derselbe zustande gebracht wurde, gegenstandslos. ad Z. 1200/B.=Sch.=R. Steyr, 25. September 1900. An sämmtliche Schulleitungen. Jene Schulleitungen, welche dem h. ä. Erlasse vom August l. J., Z. 1200, Amtsblatt Nr. 35, noch nicht 30. entsprochen haben, werden angewiesen, dies binnen drei Tagen zu thun
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2