Amts-Blatt der K. K. Pezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 38. 1900. Steyr, am 20. September. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. dass die Anfertigung der Wählerlisten sofort nach Einlangen An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. der Drucksorten in Angriff genommen und die Auflegung Unter Einem gelangen an die Gemeinden des Bezirkes der Wählerlisten, dann das Reclamationsverfahren, sowie die Reichs=Gesetzblätter Stück LX, LXI, LXII und LXIII die Ausschreibung der Wahlmännerwahlen für die allge¬ zur Hinausgabe. meine Wählerclasse und jene der Landgemeinden ohne Auf¬ Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu schub erfolgen kann. berichten. Selbstverständlich können die Wählerlisten in jenen Fällen, in welchen die Zuweisung der Wähler in mehrere Steyr, 20. September 1900. Z. 12.321. Wahlsectionen (§ 28 : 3, R.=W.=O.) nach der örtlichen Zu¬ gehörigkeit, beziehungsweise in mehrere Wahllocalitäten An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. (§ 52 a, R.=W.=O.), nach alphabetischer Ordnung oder territo¬ rialer Zugehörigkeit erfolgen soll, erst dann definitiv ange¬ Unter Bezugnahme auf den Statthalterei=Erlass vom September 1900, 2766/Präs., mit welchem die legt werden, wenn diese Zuweisung endgiltig verfügt erscheint. 11. Z. Wahlausschreibungsplacate für die im Jänner 1901 statt¬ Bei der Verfassung der Wählerlisten haben die Ge¬ findenden Neuwahlen des Abgeordnetenhauses des Reichs¬ meinde=Vorstehungen zu berücksichtigen, dass infolge des Gesetzes vom 5. December 1896, R.=G.=Bl. Nr. 226, welches rathes übermittelt worden sind, fand die k. k. Statthalterei 14 in Linz mit dem Erlasse vom am 1. Jänner 1898 in Wirksamkeit getreten ist, zum Wahl¬ September 1900, rechte in der Wählerclasse der Städte und Landgemeinden Nr. 2805/Präs., nachstehende weiteren Verfügungen zu treffen: nicht mehr eine Jahresschuldigkeit von fünf Gulden (10 K) und darüber erforderlich ist, sondern, dass schon eine Steuer¬ Bezüglich der Drucksorten: Dieselben werden seitens 1. der k. k. Statthalterei in Linz bestellt und im h. a. Wege leistung von vier Gulden (8 K) und darüber hinreicht, um den Gemeinde=Vorstehungen übermittelt werden. in die Wählerlisten der Städte und Landgemeinden aufge¬ nommen zu werden. Die Drucksorten für die Legitimationskarten und Stimmzettel, welche bei den Wahlen in Verwendung kommen, Die Gemeinde=Vorstehungen werden auch darauf auf¬ ind von den Bezirkshauptmannschaften nach den anlässlich merksam gemacht, dass sie in die Wählerlisten II und III der Reichsrathswahlen im Jahre 1897 hinausgegebenen mit Rücksicht auf ihre Steuerzahlung nur jene Gemeinde¬ Formularien selbst zu beschaffen. Mitglieder aufzunehmen haben, welche nach Abzug des Als Formularien für die Wahlprotokolle über die 5%igen Nachlasses an der Grundsteuerunddes Wahlmännerwahlen der allgemeinen Wählerclasse und der 12½ % igen Nachlasses an der Gebäudesteuer (mit Aus¬ Wählerclasse der Landgemeinden sind die mit dem Statt¬ nahme der 5 %igen Steuer vom Ertrage steuerfreier halterei=Erlasse vom 31. December 1896, Z. 3731/Präs., Gebäude) noch einen Steuerbetrag von mindestens 4 fl. (8 K) zu entrichten haben. hinausgelangten Formularien zu verwenden. Bezüglich der Bestreitung der Kosten der Wahldruck¬ Sämmtliche Wählerlisten sind alphabetisch und in je sorten gelten dieselben Bestimmungen wie bei den letzten zwei Parien anzulegen und ist zwischen den einzelnen Buch¬ Reichsrathswahlen. tabenfür Zuwächse ein genügend großer Raum frei zu 2. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, lassen was insbesondere für die allgemeine Wählerclasse gilt. schon jetzt die Anlegung der Wählerlisten nach den Bestim¬ Jene Gemeinden, in welchen nach Zulass des § 28, mungen der Reichsrathswahlordnung vom 14. Juni 1896, R.=W.=O. behufs der Wahlmännerwahlen Wahlsectionen R.=G.=Bl. Nr. 169, für die einzelnen Wählerclassen auf gebildet werden, dann jene Gemeinden, in welchen nach Grund der letzten Gemeindewählerlisten, der Meldeprotokolle, Zulass des § 52 a, R.=W.=O., mehrere Wahllocalitäten be¬ der letzten Reichsrathswählerlisten und der Anmeldungen, stimmt sind haben für jede Wahlsection und jede Wahl¬ welche infolge des hochortigen Wahlausschreibungsplacates localität besondere Wählerlisten in alphabetischer Ordnung zu verfassen und besondere Wahldrucksorten zu verwenden. eingelangt sind, vorzubereiten. Hiedurch wird es ermöglicht,
9. 3. Jene Gemeinden, welche auf Grund des § 3 der Ministerial=Verordn. vom 23. September 1896 R.=G.=Bl. Nr. 170, von den Arbeits= und Dienstgebern die Anzeigen über den Stand ihrer Beschäftigten abverlangen, haben diese Aufforderung an die Arbeit= und Dienstgeber unge¬ äumt zu erlassen. Abschriften der bezüglichen Verlautbarung sind bei Vorlage der Wählerliste anher vorzulegen 4. Die Gemeindevorsteher haben auch die auf Grund des § 25, R.=W.=O., unter Beachtung des § 4 der Ministerial¬ Verordnung vom 23. December 1896, R.=G.=Bl. Nr. 170, zu erlassende Kundmachung über die Auflegung der Wähler¬ listen und die Einleitung des Reclamationsverfahrens vor¬ übereiten 5. Die für die Reichsrathswahlen im Jahre 1897 getroffenen und von der k. k. Statthalterei gebilligten Ver¬ fügungen a) in Betreff der Vereinigung kleinerer Gemeinden zum Zwecke der Wahl der Wahlmänner für die allgemeine Wählerclasse (§ 10 b, R.=W.=O. b)in Betreff der Bildung von Wahlsectionen nach der örtlichen Zugehörigkeit zur Durchführung der Wahl¬ männerwahlen (§ 28 R.=W.=O.) und in Betreff der Bestimmungen mehrerer Wahllocale 0) § 52 a, R.=W.=O.) haben auch für die bevorstehenden Neuwahlen aufrecht zu bleiben. Sollten diesbezüglich etwa auf Grund von bei den allgemeinen Reichsrathswahlen im Jahre 1897 gemachter Erfahrungen Aenderungen angestrebt werden, so ist hierüber unverzüglich motivierter Bericht zu erstatten. Hiebei wird bemerkt, dass jede Verfügung in Betreff der Vereinigung von Gemeinden zum Zwecke der Wahl, dann der Bildung von Wahlsectionen und der Bestimmung mehrerer Wahl¬ locale in ortsüblicher Weise kundzumachen, die betreffende Kundmachung den Wahlacten der Gemeinde beizulegen und überdies im Wahlprotokolle ausdrücklich zu constatieren sein wird, dass diese Verfügung in ortsüblicher Weise kund¬ gemacht wurde Behufs der 6. h. a. zusammenzustellenden Wahl¬ statistik werden die Gemeinde=Vorstehungen ausdrücklich beauftragt, strenge zu beachten, dass bei der Anfertigung der Wählerlisten II, III und VI bei jedem einzelnen darin ver¬ zeichneten Wahlberechtigten die betreffenden Rubriken: „Wahlberechtigt auf Grund der u. s. w.“, dann „In anderen Wählerclassen wahlberechtigt“ und „Nur in der allgemeinen Wählerclasse wahlberechtigt mit einem aufrechten Striche genau ausgefüllt werden „“ damit die Ermittlung der Zahl der in den Wählerlisten verzeichneten Wahlberechtigten nach den in den statistischen Formularien vorgesehenen Kategorien der Wahlberechtigten ermöglicht wird. 7. die Wahlen der Wahlmänner sind sobald als möglich, längstens aber bis Mitte December 1900 zu be¬ enden und ist dieselbe in jeder Gemeinde zuerst für die allgemeine Wählerclasse und dann für die Landgemeinden war in abgesonderten Wahlacten, jedoch unmittelbar hinter¬ einander vorzunehmen. Der diesbezügliche Reise= und Geschäftsplan wird nach¬ träglich verlautbart werden Um denselben jedoch rechtzeitig zusammenstellenzu können, hat jede Gemeindevorstehung binnen längstens 10 Tagen die approximative Zahl der Wahlberechtigen a) in der allgemeinen Wählerclasse, b) in der Landgemeindewähler¬ classe anher anzuzeigen. Z. 1551/M. Steyr, 20. September 1900 An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ueber Ersuchen des k. u. k. Ergänzungs = Bezirks¬ Commando Nr. 14 in Linz sind die Aufenthalts Verände¬ rungs=Ausweise pro September wegen Verfassung l. J größerer umfangreicher Nachweisungen schon vor dem 5. October einzusenden. m dies zu ermöglichen, sind die Veränderungs=Aus¬ weise für diesen Monat derart abzuschließen und anher zu xpedieren, das dieselben zum spätesten am 1. October h. a. einlangen. Steyr, 15. September 1900. Z. 12.023. An alle Gemeinde - Vorstehungen Recruten=Contingents=Abrechnung. Statthalterei Zufolge des Erlasses der k. k. o. = ö. vom5. September 1900 Z. 16.235/IV, wird hiemit kund¬ gemacht, dass an der im Amtsblatt Nr. 31 enthaltenen Recruten=Repartition keine Aenderung eingetreten ist Es bleibt daher auch bei der im Amtsblatte Nr. 34 eröffentlichten truppenweisen Eintheilung der Recruten des Hgere: Von den Ueberzähligen gelangen jene Assentierten der I. Altersclasse, die eine höhere Losnummer als 496 haben, alle Assentierten der II. Altersclasse, und die Assen tierten der III. Altersclasse bis einschließlich Losnummer 20 in die Ersatzreserve des Heeres Die Assentierten der III. Altersclasse, die eine höhere Losnummer als 20 haben, gelangen in die Ersatzreserve der Landwehr Dies ist entsprechend kundzumachen Steyr, 19. September 1900. Z. 12.433. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Vorschriften bezüglich der Hundesteuer. Nach dem in Niederösterreich geltenden Armengesetze st für das Halten eines Hundes im Alter von mindestens sechs Monaten eine in den Bezirksarmenfond fließende Ge¬ für zu entrichten und sind die Hundebesitzer auf Grund einer Statthalterei=Verordnung verpflichtet, ihre Hunde außer Hause eine Steuermarke tragen zu lasser Demnach sind Hunde im Alter unter 6 Monaten abgabepflichtig, noch mit einer Marke zu versehen weder Da nun das Alter eines Hundes oft nur schwer zu rkennen ist, hatte dies zur Folge, dass bei Streifungen mitunter auch Hunde eingefangen und als herrenlos be¬ handelt werden, welche mit Recht keine Marke tragen. Um diesem Uebelstande zu begegnen, wurde eine Aende¬ rung der niederösterreichischen Statthalterei=Verordnung in dem Sinne angeregt, dass auch Hunde unter dem erwähn¬ ten Alter mit einer unentgeltlich zu verabfolgenden Marke zu versehen seien diebei wird von der genannten Landesbehörde Wert darauf gelegt zu erfahren, wie diese Verhältnisse in den an¬ grenzenden Ländern geregelt sind
Zufolge der mit dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. September 1900, Z. 16.526/II., anher gelangten Note der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 30. August 1900, Z. 65.597, werden demnach die immtlichen Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert läng¬ tens bis zum 25. September l. J. anher Bericht zu erstatten, ob und eventuell welche Vorschriften hinsichtlich der sog. Hundesteuer und namentlich eines etwa eingeführten Markenzwanges für abgabefreie Hunde in den Gemeinden des dortigen Amtsbereiches bestehen und welche besondere Wahrnehmungen in diesem Gegenstande bisher gemacht worden sind. Fehlberichte sind zu erstatten. Steyr, am 13. September 1900. Z. 12.196. Kundmachung. Piberbach verpachtet das Jagd¬ Die Ortsgemeinde sagdgebiete nach Festsetzung des Jagd¬ recht auf dem Gemeinde¬ Bezirkshauptmannschaft in Steyr in gebietes durch die k. k. den Katastralgemeinden Brandstatt und Piberbach, im Ge sammtflächenmaße von 1757°47 Hektar im Wege der öffent¬ lichen Versteigerung auf die Dauer von 6 Jahren, d. i. vom December 1906 Jänner 1901 bis 31. die Versteigerung der Jagd findet am Montag den 15. October 1900 um 2 Uhr nachmittags im Gasthause der Theresia Hauser, Nr. 41 zu Piberbach statt. Frau Der Ausrufspreis beträgt 760 K und wird die Jagd, wenn der Ausrufspreis nicht erzielt werden sollte, auch unter demselben hintangegeben werden Vor dem Beginne des Ausrufes hat jeder Licitant das Vadium im Betrage von 100 Kronen zu erlegen Bemerkt wird, dass, wenn infolge der endgiltigen Ent¬ cheidung über etwa noch anhängige Recurse oder im Sinne weiterer Bestimmungen des Jagdgesetzes ein Zuwachs oder Abfall an dem Gemeinde=Jagdgebiete eintritt, der bei der Versteigerung erzielte Pachtschilling eine Erhöhung oder Herabminderung im Verhältnisse des Flächenmaßes des Zu¬ wachses oder Abfalles erfährt. Steyr, 10. September 1900. Z. 12.080 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und die k. k. Gendarmerieposten-Commanden in Steyr, Sierning, Kremsmünster und Weyer, Losenstein, Neuhofen. Unter Einem wird die Kundmachung über die heurige Controlversammlung des Heeres und der Kriegs¬ marine, sowie der Landwehr im Sinne des § 36, W.=V. III. Theil und Anhang hiezu, verlautbart und bemerkt, dase etwaige Enthebungsgesuche, in welchen die Enthebungsgründe von der Gemeindevorstehung bestätigt und mit 1=Kronen¬ Stempel versehen sein müssen, rechtzeitig hier einzubringen sind. die Herren Gemeindevorsteher der Controlstationer saben für die Unterbringung der Herren Controls=Officier ind Landwehr=Evidenz=Beamten, dann der zugetheilten Mannschaft, bei dieser auch für die Verköstigung, entsprechend vorzusorgen. 3 Die Gendarmerieposten=Commanden der Control¬ Stationen werden angewiesen, an den betreffenden Tagen zur festgesetzten Stunde je zwei Gendarmen als Assistenz beizustellen. Kundmachung betreffend die Control=Versammlungen im Jahre 1900 Auf Grund der Bestimmungen des V. Abschnittes der Wehrvorschriften, III. Theil, für das k. u. k. Heer und Anhang hiezu für die k. k. Landwehr, und im Einvernehmen mit dem k. u. k. Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 14 und dem k. k. Landwehr=Ergänzungsbezirks=Commando Nr. 2 in Linz wird wegen Abhaltung der Controlversammlungen für die nichtactive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr im Jahre 1900 Nachstehendes verlautbart: 1. Zu den Controlversammlungen ist die nicht active Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr aller Jahrgänge und ohne Unterschied, ob dieselben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind, oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeichneten Tag zu er¬ cheinen verpflichtet, und haben hiezu ihre Militär=, bezw Landwehr=Pässe mitzubringen. Ausgenommen hievon sind: a)die Candidaten und Zöglinge des geistlichen Standes; b) jene welche im Laufe des Jahres in activer Dienst¬ leistung gestanden sind, die militärische Ausbildung oder eine Waffenübung mitgemacht haben: ene, welche zu einer ad b erwähnten Dienstleistung ein ) gerückt sind, aber krankheitshalber oder behufs Vor¬ stellung einer Superarbitrierungs=Commission oder wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb 1) die mit Certificat betheilten, dauernd beurlaubten Unter¬ officiere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitiv oder provisorisch angestellt sind e) die in Straf= oder Untersuchungshaft sich Befindlichen, dann die einer Zwangsarbeitsanstalt Ueberwiesenen; *)die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands=Reise¬ pässen Betheilten, wenn solche thatsächlich eingeschifft ind oder im Auslande sich befinden die zur Zeit der Controlversammlung in Dienstleistung 0 bei der Gendarmerie Stehenden; h) die Recruten und Ersatzreservisten des heurigen Assent¬ jahrganges: jene Nichtactiven, welche sich im Auslande aufhalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren II. Die Controlversammlungen finden statt: Für die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der Kriegs¬ marine Weyer im Gasthause des David Ziebermayr, In Nr. 19. Freitag den 19. October für die Gemeinden Samstag den Gaflenz, Großraming und Neustift. 20. October für die Markt= und Landgemeinde Weyer. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post“ des Ludwig Brandstetter. Montag den 22. October für die Gemeinden Lausa und Losenstein. Dienstag den 23. October für die Gemeinde Reichraming In Steyr im Turnsaale der Jäger=Kaserne. Sams¬ ag den 27. October für die Gemeinden Garsten, Tern¬ berg und St. Ulrich. Montag den 29. October für die Gemeinden Gleink und Losensteinleiten.
in Sierning im Gasthofe des Franz Zachl, Nr. 78. Dienstag den 30. October für die Gemeinden Aschach Sierning und Thanstetten. Neuhofen im Gasthause der Victoria Jenner In Mittwoch den 31. October für die Gemein¬ Nr. 25. den Allhaming, Egendorf, Piberbach, Pucking und Wei߬ kirchen. Freitag den 2. November für die Gemeinden Kematen, St. Marien und Neuhofen „Zur Sonne“ des In Kremsmünster im Gasthofe Emil Schuel. Samstag den 3. November für die Gemeinden Eberstallzell, Markt und Land Kremsmünster, Sipbachzell und Wartberg. Montag den 5. November für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried und Rohr. Beginn der Amtshandlung in allen Controlorten um 9 Uhr vormittags. Die Nachcontrole findet am 1. und 3. December in Linz in der Fabrikskaserne um 9 Uhr früh statt Die Controlversammlungen für die Mann¬ schaft der k. k. und k. ung. Landwehr finden statt Neuhofen im Gasthause der Victoria Jenner, In Montag den 15. October für alle Gemeinden Nr. 25. des Gerichtsbezirkes Neuhofen In Kremsmünster im Gasthause des Matthias Huth¬ Markt Nr. 64. Dienstag den 16. October für mair, alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. Nr. 78 In Sierning im Gasthause des Franz Zachl, Dienstag den 23. October für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten In Steyr im Gasthause „Zum goldenen Schiff“ Grünmarkt Nr. 15. Donnerstag den 25. October für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten, Tern¬ berg und St. Ulrich. In Losenstein im Gasthause des Johann Wenk. Freitag den 26. October für die Gemeinden Lausa, Losenstein und Reichraming In Weyer im Gasthause des Ignaz Krenn, Nr. 55 Samstag den 27. October für die Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift, Weyer Markt und Land Beginn der Amtshandlung in allen Controlorten um 9 Uhr vormittags Die Nachcontrole findet in Linz am 20. No¬ vember 8 Uhr früh, in der alten Landwehrkaserne statt III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stell vertreter haben bei den Controlen gegenwärtig zu sein, das Evidenz=Verzeichnis, Meldebuch und den Veränderungs=Aus¬ weis pro October mitzubringen und die Controlpflichtigen gemeindeweise gesammelt, vorzuführen. aufzufordern am IV Die Controlpflichtigen sind Controlplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachcontrole verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nich tichhältig zu rechtfertigen vermögen, unnachsichtlich der mili¬ tärischen Bestrafung Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachcontrole Wegbleibenden werden mittelst Einberufungs Karte zur besonderen Nachcontrole vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. Einberufungskarten werden für die Control=Ver V. sammlung und zur Nachcontrole nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Steyr, 15. September 1900 Z. 12.288. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Haferlieferungen. Bezirkshauptmannschaft, An der Amtstafel der k. k. owie der Gemeinde Markt Kremsmünster und Neuhofen ist eine Kundmachung, betreffend die Lieferung von Hafer an die Militär=Verpflegsmagazine in Oberösterreich, Salzburg und Tirol, angeschlagen. Verkaufsanträge sind bis 29. September zu überreichen Das Usancenheft liegt hieramts zur Einsicht auf Hievon sind die Interessenten zu verständigen. Steyr, 12. September 1900. Z. 14.851/VIII St. I Der k. k. Steuer=Ober=Inspector Herr Dr. Hans kastner ist mit 12. September l. J. von seinem Urlaube zurückgekehrt und hat mit diesem Tage die Leitung des Steuerreferates wieder übernommen. 1 Z. 13.405/IV St. Steyr, 12. September 1900. Das k. k. Finanzministerium hat den Herrn Doctor Alois Kurz, emer. Notar in Steyr, von der Function eines Mitgliedes der Personaleinkommensteuer=Schätzungscommission Steyr Stadt und den Herrn Paul Peterson, Kaufmann in Steyr, von der Function eines Mitgliedstellvertreters obiger — — beide über eigenes Ansuchen enthoben Commission und an deren Stelle den Herrn Josef Wolf, Uhrmacher in Steyr, zum Mitgliede, den Herrn Gustav Stalzer, Kauf¬ mann in Steyr, zum Mitgliedstellvertreter ernannt. Steyr, 17. September 1900 Z. 12.354. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung des im Jahre 1879 geborenen, nach Zniovärolja, Comitat Turöcz, heimatberechtigten, stellungspflichtigen Emil Biel. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs=(Landsturm)=Pflichtigen einer Gemeinde des Stellungsbezirkes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder ge¬ torben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. October l. J. hieher anzuzeigen. Steyr, 19. September 1900. Z. 12.223. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Warnung vor dem im Jahre 1861 in Feistritz, Gemeinde Kaier, ge¬ borenen, in Retuje, Gemeinde Heiligen Kreuz, heimats¬
Steyr, 17. September 1900. 12.356. berechtigten Bäcker= und Schneidergehilfen Matthäus Polenc. Z¬ Derselbe treibt sich beschäftigungslos herum und lässt sich von auswärtigen Gemeinden gewohnheitsmäßig auf Kosten An sämmtliche Gemeinde -Vorktehungen und k k. einer Heimatsgemeinde Unterstützungen ertheilen. Derselbe besitzt ein unterm 12. October 1886, Z. 97, Gendarmericposten -Tommanden vom Gemeindeamte Heiligen Kreuz ausgestelltes Arbeitsbuch. Demselben sind, den Fall einer besonderen Nothlage zur Kenntnisnahme. ausgenommen, keine Unterstützungen zu verabfolgen, der¬ Thierseuchen-Ausweis selbe ist vielmehr gegebenenfalls der schubpolizeilichen Be¬ handlung zu unterziehen. in der vom 2. September bis 10. September 1900. Berichtsperiode Berichtigung. Maul= und Klauenseuche. 1. Im Amtsblatte Nr. 37 vom 13. September d. J., Ausbruch der Seuche. E.=Nr. 1210/Sch., soll es statt k. k. Landesschulrath Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft richtig k. k. Bezirksschulrath heißen. Riedau. 2. Rauschbrand. Steyr, 13. September 1900. 12.083. 3. Erlöschen der Seuche. Gemeinde-Vorstehungen und k. k. An alle BezirkKirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft Gendarmerieposten -Tommanden Feuchtau. 3. Rothlauf der Schweine. zur Kenntnisnahme. Bestand der Seuche. Thierseuchen - Ausweis Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft in der Waldneukirchen. Berichtsperiode vom 26. August bis 2. September 1900. Bezirk Perg: Gemeinde Haid, Ortschaft 2. Rothlauf der Schweine. Reifersdorf Bestand der Seuche. 3.Bezirk Wels: Gemeinde Meggenhofen, Ortschaft Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Langdorf. Schlierbach; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. Erlöschen der Seuche. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kronstorf, Ort¬ 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kirchberg, Ort¬ schaft Schieferegg; Gemeinde und Ortschaft Niederneukirchen. schaft Thening; Gemeinde Kronstorf, Ortschaft Schieferegg; 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Grein. Gemeinde und Ortschaft Niederneukirchen. Erlöschen der Seuche. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Grein. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Hörsching. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. RVegg3 U Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. 5
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