Amtsblatt 1900/37 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. September 1900

5 auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen halterei die mit der Kundmachung vom 12. Juni 1899, des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Z. 10.437/II, gegenüber Istrien, Görz und Gradisca be¬ züglich der Einfuhr von Schweinen erlassenen Beschrän¬ Linz, am 4. September 1900. kungen außer Wirksamkeit zu setzen und die Einfuhr von Für den k. k. Statthalter: Schweinen aus diesen Ländern nach Oberösterreich wieder zu gestatten. Hein m. p. Linz, am 31. August 1900 Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 9. September 1900. Z. 11.975. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Steyr, 9. September 1900. Z. 12.051. Gendarmerieposten-Tommanden An alle Gemeinde -Vorstehungen. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 15.202 u. 15.659/II. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 5. September 1900= 2325/Prs., werden die Gemeinde=Vorstehungen auf das Z. Kundmachung Erscheinen des Hof= und Staatshandbuches, Auflage 1900, aufmerksam gemacht und eingeladen, das Unternehmen durch betreffend die Aufhebung der Einfuhrsbeschränkungen für Subscription zu fördern. Subscriptionspreis 8 K, für Schweine aus Istrien, Görz und Gradisca nach Oberösterreich. gebundene Exemplare wird ein Aufschlag von 1 K 60 h eingehoben. Da nach den vorliegenden amtlichen Ausweisen über die in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Der k. k. Statthaltereirath: Ländern herrschenden Epizootien das Küstenland vollkommen frei von Schweinepest erscheint, so findet die k. k. Statt¬ Dr. Adolf Ritter v. Pitner. unengn Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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