Amtsblatt 1900/37 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. September 1900

4 ist der mit Erlass der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 13. November 1899, Z. 19.752/II, notionierte, 22 Jahre alte, nach Haibach, Bezirk Wels, zuständige Zwängling Johann Stockmayer, am 28. August vormittags aus obiger Anstalt entwichen. Derselbe ist mittlerer Statur, starken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, braune Haare, ebensolche Augenbrauen und Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund propor¬ tioniert, gute Zähne, ein rundes Kinn, und trägt einen — Schnurrbartanflug Er spricht deutsch und ist seiner Be¬ schäftigung nach Wagnergehilfe Auch ist Stockmayer bereits assentiert und militär¬ pflichtig. Bekleidet war dieser Zwängling mit einem Strohhut, der Zwänglings=Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie Schnürrschuhen und sonstigen Kleinigkeiten ausgerüstet, welche Sorten alle die Marke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach tragen.Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom 30. August l. J., Z. 16.006/II mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, nach dem Ent¬ wichenen zu fahnden und ihn im Betretungsfalle der nächsten Schubbehörde zur Ablieferung in die Landes=Zwangs¬ arbeitsanstalt in Laibach zu übergeben. Steyr, 5. September 1900. Z. 11.893. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Feichtner, Witwer, geboren 1843 in Ort a. d. Antiesen und daselbst zuständig. Demselben ist nur in dem Falle dringender Noth eine Unterstützung zu gewähren. Bei Vorhandensein der Voraus¬ etzungen nach dem Landstreicher=Gesetze ist derselbe dem competenten Strafgerichte einzuliefern und weiter der schub¬ polizeilichen Behandlung zu unterziehen. Steyr, 6. September 1900 Z. 11.725. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Tommanden. Schneeballensystem. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden aufmerksam gemacht, dass auch Fahrräder nach dem dem sogenannten Schneeballensystem nachgebildeten Couponsystem von ausländischen Firmen z. B. Berliner Fahrrad=Industrie Multiplex 2c.)zum Bei der großen Verbreitung Verkaufe gebracht werden des Radfahrersports dürfte es vielen ein willkommener Anlass sein, sich auf diese angeblich billige Art ein Rad zu verschaffen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden werden neuerlich angewiesen, die Be völkerung auf das Schwindelhafte derartiger Unternehmungen und auf die Strafbarkeit des Weitervertriebes von Coupons aufmerksam zu machen. Steyr, 9. September 1900. Z. 12.052. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Ueber Ermächtigung des k. k. Ministeriums des Innern vurde mit dem Statthalterei=Erlasse vom 30. August d. J., Z. 2659 Pr., dem Vereine zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in. Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Gönnern des Vereines, mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden, in der Zeit vom 5. September bis 5. October 1900 ertheilt Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 5. September 1900,Z.2733 Präs., mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, dass den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereins organen Paul Ryberky, geboren 1856, zuständig nach etwas beleibt, Straßnitz in Mähren, Gestalt mittelgroß, Haare und Augenbrauen schwarz, Mund proportioniert, Nase länglich zugespitzt, bartlos, und Anton Zalesak, geboren 1876, zuständig nach Huslonowitz in Mähren, Gestalt mittel¬ groß, schlank, Haare und Augenbrauen blond bartlos Mund proportioniert, Nase proportioniert stumpfam 5. September l. J. das Sammlungs=Certificat bei dem k. k. Statthalterei=Präsidium in Linz ausgestellt wurde. Steyr, am 9. September 1900. Z. 12.028. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 16.278 II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrathe ver¬ tretenen Königreichen und Ländern Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ seitigen Gebiete fand das Ministerium des Innern zufolge des Erlasses vom 1. September 1900, Z. 32.043, die Ein¬ uhr von Schweinen aus der kön. Freistadt Debreczen und dem Stuhlgerichtsbezirke Balmaz=Ujvaros einschließlich der Stadtgemeinden Hajdu=Böszörmeny, Hajdu=Nanas, Hajdu¬ Szaboslo (Comitat Hajdu) in Ungarn nach den im Reichs¬ rathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Hingegen wird das wegen des Bestandes der Schweine¬ pest gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz¬ Stuhlgerichsbezirke Jad (Comitat Besztercze=Naszodin Ungarn gerichtete Verbot aufgehoben. Dies wird im Nachhange zu den h. o. Kundmachungen vom 22., 27. und 31. August 1900, Z. 15.357, 15.741 und 16.065, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. den Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden

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