9 12.142 Steyr, 10. September 1900. Z. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Vorarbeiten für die allgemeinen Reichsrathswahlen. Wie durch die öffentlichen Tagesblätter bekannt ist wurde das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes aufgelöst und steht die Ausschreibung allgemeiner Reichsrathswahlen bevor Um im Zeitpunkte der Wahlausschreibung entsprechend vorbereitet zu sein, ist es erforderlich, dass sich die Gemeinde¬ Vorstehungen mit den Bestimmungen der Reichsgesetze vom 2. April 1873, R.=G.=Bl. Nr. 41, vom 4. October 1882 R.=G.=Bl. Nr. 142, und vom 14. Juni 1896, R.=G.=Bl Nr. 169, betreffend die Reichsrathswahlordnung unverweilt vertraut machen, nachdem den Gemeindevorstehern die An¬ fertigung der Wählerlisten für die Urwahlen, Wahlmänner¬ wahlen in der (allgemeinen) Wählerclasse e und in der (Land emeinde) Wählerclasse d bezw. in der Wählerclasse b der Städte, Märkte und Industrialorte, sowie die Mitwirkung bei der Durchführung dieser Wahlen obliegt Obzwar eine Anfertigung der Wählerlisten erst nach Herablangen der diesfälligen hochortigen Weisungen und nach Einlangen der Wahldrucksorten erfolgen kann, so wird es ich hinsichtlich der Wahlen in der allgemeinen Wählerclassee jetzt bereits empfehlen, wenn die Gemeinde=Vorstehungen unverweilt an die Ueberprüfung und Richtigstellung der einerzeit im Jahre 1896 angefertigten alphabetischen Wähler¬ verzeichnisse, deren stete Evidenthaltung den Gemeindevor¬ stehungen ohnehin zur Pflicht gemacht wurde, schreiten. Da in der allgemeinen Wählerclasse alle Staatsbürger männlichen Geschlechtes, welche das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben und vom Wahlrechte nicht ausgeschlossen sind (§§ 20 und 20 a, R.=W.=O.) das Wahlrecht, ohne Rücksicht darauf ob sie bereits einer anderen Wählerclasse angehören oder nicht, in der Gemeinde besitzen, in welcher sie im Zeitpunkte der Wahlausschreibung seit mindestens 6 Monaten ansäßig sind, o wird es Aufgabe der Gemeindevorstehungen sein, das d. a. erliegende alphabetische Wählerverzeichnis von amts¬ wegen sorgfältig an der Hand der Gemeindewählerlisten, derd. a. erliegenden Arbeit= und Dienstbotenbücher und der Meldeverzeichnisse, endlich auf Grund der der Gemeinde vorstehungen sonst bekannten Daten zu überprüfen und richtig zustellen und weiter evident zu führen, damit dieselben ein richtiges Substrat der anzulegenden Wählerliste bilden kann Weiter hat jede Gemeindevorstehung auf Grund der Erfahrungen bei den letzten Reichsrathswahlen und unter Berücksichtigung der approx. Zahl der Wahlberechtigten der Bedarf an Drucksorten u. zw. an Wählerlisten (Kopf= und — unter Berücksichtigung Einstoßbögen), an Stimmzetteln owie des Umstandes, dass einer event. engeren Wah ein Stimmzettel allen Wahlberechtigten zugleich mit der Wahleinladung zuzustellen ist, an Stimmlisten und Abstim¬ mungsverzeichnissen, sowohl für die Wahlmännerwahlen in der allgemeinen Wählerclasse e und die Wahlmännerwahlen der Landgemeinden d, als auch bezw. für die Wahlen der Städte, Märkte und Industrialorte b binnen 8 Tagen anher be¬ kanntzugeben Bei diesem Anlasse haben jene Gemeindevorstehungen welche von der Bestimmung des § 28:3, R.=R.=W.=O., be¬ treffend die Eintheilung in Wahl=Sectionen und jene, welche von dem Rechte des § 3 der M.=V. vom 23. September 1876, R.=G.=Bl. Nr. 170 betreffend den Auftrag an die Arbeitgeber und Dienstgeber zur Anmeldung der bei ihnen Beschäftigten, Gebrauch machen wollen, ihre bezüglichen An¬ träge zu erstatten. Endlich haben die Gemeinde=Vorstehungen bekannt¬ zugeben, welche Localitäten zur Vornahme der Urwahlen bezw. der Wahlen in der III. Curie d. a. in Antrag ge¬ bracht werden. Steyr, 12. September 1900. Aviso. Mit Beziehung auf die Ausschreibung der Amtstage im Amtsblatte Nr. 36, Z. 11.804, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen eingeladen, die Herren Gemeindebeamten zu den Amtstagen mitzunehmen, beziehungsweise zu entsenden 12.115. Steyr, 10. September 1900. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen betreffend die Abhaltung einer Obst= und Gemüse¬ Ausstellung zu Steyr in Jahre 1900. Am Samstag den 29., Sonntag den 30. September und am Montag den1. October I., findet in der l. Industriehalle zu Stadt Steyr am Karl=Ludwigsplatze eine Obst= und Gemüse=Ausstellung statt, verbunden mit einem Obst= und Mostmarkte, Kosthalle für Obstmost und aus Obst gebrannten geistigen Flüssigkeiten, dann Vorträgen über Obst= und Gemüsecultur und verschiedenen Festlichkeiten. das Ausstellungsgebiet umfasst die gesammte Gegend Oberösterreichs zwischen der Enns, Donau, Traun und den teiermärkischen Gebirge, sowie der beiden angrenzenden Gerichtsbezirke Haag und St. Peter Niederösterreichs, und werden nachstehende Gruppen vertreten sein: Frisches Tafel= Wirtschafts= und Mostobst, frisches I. Gemüse jeder Art II. Obst und Gemüse conserviert (getrocknet, einge¬ otten2c.) III. Obstmost, Obstbrantwein, Obstessig. IV Obstbäume und =Gesträuche V.Geräthe, Werkzeuge, Vorrichtungen und Mate¬ rialien für die Obst= und Gemüsecultur und Verwertung für Bodenbearbeitung, Düngung, Anbau, Pflege, Ernte Verarbeitung zur Verwertung, Aufbewahrung 2c. und zur Vertilgung und Fernhaltung von Schädlingen des Obst und Gemüsebaues VI. Literatur und Lehrmittel. und VI können auch von Die Abtheilungen Nr. V Ausstellern, die dem obgenannten Ausstellungsgebiete nicht angehören, beschickt werden; jedoch können diese bezüglich der Prämiierung nicht mitconcurrieren, sondern dieselben verden eventuell mit Ehrenpreisen bedacht werden Eine Platzmiete oder sonstige Abgabe für Ausstellungs¬ Gegenstände wird nicht behoben. Letztere sind nur france einzusenden und werden den Ausstellern Körbe und Papier¬ eller u. s. w., sowie den Most= und Brantwein= Ausstellern Flaschen und Gläser auf Wunsch zum Selbstkostenpreis vom Comité zur Verfügung gestell Die diesjährige, voraussichtlich sehr ergiebige Obst¬ ernte bietet trotz des räumlich beschränkten Ausstellungs¬ gebietes Gelegenheit zu reichlicher Beschickung dieser localen andwirtschaftlichen Ausstellung, bei welcher den Ausstellern Belehrung und Anregung geboten und die Möglichkeit
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