Amtsblatt 1900/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. September 1900

Z. 12.721/V, mit dem Auftrag in Kenntnis, auf das Er¬ cheinen dieses Werkes die Aufmerksamkeit der P. T. Herren Aerzte zu lenken Zum Zwecke einer allfälligen Subscription wurden von hier aus im kurzen Wege an mehrere Gemeinden, an deren Sitz sich Aerzte befinden, Subscriptionsbögen vertheilt. Z. 9774. Steyr, 25. August 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Herren Gemeinde - Aerzte. Arzneitaxe zu den Additamenta. Im Amtsblatt Nr. 19 ist unterm 25. April l. J. Z. 5696, bekanntgegeben worden, dass laut Erlass des k. k Ministeriums des Innern vom 16. März 1900, R.=G.=Bl Nr. 61, eine Ergänzung der österr. Pharmacopoe erschienen ist, laut welcher 63 neue Mittel in die Liste der officinellen Heilmittel aufgenommen worden sind. Im Nachhange hiezu laut Erlass der ist k. Statthalterei in Linz vom k. 25. Juni 1900 Z. 11.300/V, jetzt ein Nachtrag zur Arzneitaxe für das Jahr 1900 erschienen und durch jede Buchhandlung zu beziehen Bei diesem Anlass sind die Herren Aerzte, Apotheker ind die Spitalverwaltungen an die Verpflichtung zur An¬ chaffung dieses Nachtrages zu erinnern und werden die¬ elben besonders auf die den Additamentis und dem Nach¬ rage zur Arzneitaxe beigeschlossene Tabelle III der Maximal¬ dosen mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dass die Aenderungen der Maximaldosen für Creosot und für Tinctura Strophanti, dann die aus den neuen Bereitungs¬ vorschriften der „Additamenta“ ersichtlichen Aenderungen der Concentration bestimmter officineller Präparate, wie des Extractum Hydrastistis fluidum, des Extractum Rhamni Purshiani fluidum, bei Wiederholungen der be¬ treffenden Arzneien nach ärztlichen Recepten, welche aus der Zeit vor dem 1. Juli d. J. stammen, wohl zu be achten sind Z. 11.890. Steyr, 5. September 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ueber Ersuchen der Stadtvorstehung in Enns mache ich alle Gemeindevorstehungen auf die laut der vorliegenden Kundmachung am 30. September und 1. October l. J. in Enns stattfindende Hengstenschau aufmerksam. Die Bedingungen der Concurrenz sind aus den auf¬ liegenden Kundmachungen zu ersehen. 600 K Staatspreise Prämien werden vertheilt Als des k. k. Ackerbau=Ministeriums in 6 Preisen für 2¼ 6jährige Hengste und15 silberne Staats=Pferdezuchts¬ Medaillen; ein vom o.=ö. Landtage bewilligter Betrag von 300 K in 10 Preisen, 15 vom o.=ö. Landes=Culturrathe gjespendete silberne Medaillen in Etui; 5 Stück große und 5 Stück kleine silberne Medaillen der o.=ö. Landwirtschafts¬ Gesellschaft: 200 K Widmung der Sparcasse Enns in 7 Preisen und der vom Landes=Pferdezuchts=Vereine für Ober¬ österreich bewilligte Betrag von 100 K in 6 Preisen. lußerdem kommen 2 Ehrenpreise Sr. k. u. k. Hoheit des Herrn Erzherzog Franz Salvator mit 3 Ducaten, dann des Herrn Grafen August Elz per 15 K zur Vertheilung. 3 Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur thun¬ ichsten Verlautbarung insbesondere in den Interessenten¬ Kreisen der Pferdezüchter in die Kenntnis gesetzt. Z. 11.514. Steyr, 30. August 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 15.245/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. August d. J., Z. 30.035, wird mit Be¬ ziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 31. Juli d. J., Z. 13.962/II, verlautbart, dass das königlich ungarische Ackerbauministerium in Budapest derzeit verboten hat: Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken BrzozöwDrohobycz, Gorlice, Jaslo, Sambor, Stare, Miasto, Turka in Galizien; II. 1. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den an Ungarn angrenzenden politischer Bezirken Mödling (Niederösterreich), Pettau (Steiermark) 2. wegen des Bestandes des Stäbchenrothlaufes di Einfuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck an der Leitha, Floridsdorf, Mödling (Niederösterreich), Hartberg, Feldbach (Steiermark) Göding, Ung.=Brod, Wall.=Meseritsch (Mähren), Teschen (Schlesien) 3. wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem politischen Bezirke Mödling (Nieder¬ sterreich) nach Ungarn Hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Vieh aus den hier nicht genannten an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, am 22. August 1900. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. 11.613. Steyr, 29. August 1900. Z. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Das königlich sächsische Ministerium des Innern hat mit einer im Wege des k. u. k. Ministerium des Aeußern an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Verordnung vom 18. Juni l. J. in Betreff der Einfuhr von Thieren des Pferdegeschlechtes aus Oesterreich=Ungarn nach Sachsen Nachstehendes verfügt: „Auf Grund von Artikel 1 und folgend des Vieh¬ euchen=Uebereinkommens zwischen dem deutschen Reiche und Oesterreich=Ungarn vom 6. December 1891 wird hierdurch bestimmt, dass die Einführung von Pferden, Eseln, Maul¬ hieren und Mauleseln aus Oesterreich=Ungarn nach dem Königreiche Sachsen künftig nur dann erfolgen darf, wenn die Thiere an der Grenze dem beamteten Thierarzte zur Untersuchung vorgestellt worden sind und der letztere die Einführung gestattet hat

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