Amtsblatt 1900/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 6. September 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 36. 1900. Steyr, am 6. September. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 kr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 11.804. Steyr, 1. September 1900. und bedürftigsten Bewerber, welche den oben umschriebenen Voraussetzungen entsprechen, je nach der Höhe ihrer Er¬ An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. werbsteuervorschreibung und zwar die mit niedrigerer Er¬ werbsteuervorschreibung mit einem bis zu 75 % igen, die Im Monate September l. J. werde ich nachstehende mit höherer Erwerbsteuervorschreibung mit einem bis zu Amtstage in den betreffenden Gemeindekanzleien abhalten: 50 % igen Beitrage zur Unfallversicherungsprämie bedacht Montag den 17. September 1900, halb 10 Uhr vor¬ werden, welche sich selbst und ihre allfälligen Hilfsarbeiter, mittags, zu Weyer. soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht Mittwoch den 19. September 1900, 10 Uhr vor¬ unterliegen, auf Grund der Bestimmungen der Novelle zum mittags, zu Neuhofen. Unfallversicherungsgesetze freiwillig bei der Arbeiter=Unfall¬ Freitag den 21. September 1900, 8¼ Uhr vor¬ Versicherungs=Anstalt in Salzburg, eventuell bei deren mittags, zu Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Reich¬ Rechtsnachfolgerin für Oberösterreich gegen Unfall versichern raming und Lausa. lassen Samstag den 22. September 1900, 10½ Uhr vor¬ Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich mittags, zu Kremsmünster Markt für die Gemeinden des selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der Gerichts=Bezirkes Kremsmünster jesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle Dies ist sofort ortsüblich mit dem Beifügen zu ver¬ in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine lautbaren, dass es allen Parteien frei steht, mit ihren Beitragsleistung aus der oberwähnten Stiftung Anspruch Anliegen am Amtstage zu erscheinen. machen, haben längstens bis Ende Octoberl. J. die vor¬ Die Herren Gemeinde=Vorsteher sind zur Theilnahme schriftsmäßige Anmeldung des Betriebes zur freiwilligen eingeladen und können auch neugewählte Gemeindever¬ Versicherung bei der zuständigen politischen Behörde I. Instanz tretungen behufs Angelobung der Gemeinde=Vorstehung in zweifacher Ausfertigung zu überreichen. erscheinen. Formularien sind bei der Gemeindevorstehung erhältlich In der Anmeldung ist noch vor der Unterschrift der Zusatz Steyr, 1. September 1900. Z. 11.714. anzuführen: „Die Versicherung erfolgt freiwillig für die Zeit vom1. Jänner 1900 an unter der Voraussetzung der An alle Gemeinde-Vorstehungen und Genossen¬ Gewährung eines Beitrages aus der Dr.=Schaup=Stiftung. schafts-Vorstehungen. Den Anmeldungen ist ein Mittellosigkeits¬Zeugnis, welches nach dem folgenden Formulare abgefasst ist, beizuschließen. Schaup'sche Stiftung zur Förderung der Unfallver¬ Falls der Betrieb bereits zur freiwilligen Versicherung an¬ sicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. gemeldet ist, genügt die Einsendung des erwähnten Mittel¬ losigkeitszeugnisses. Aus Anlass des 50 jährigen Regierungsjubiläums Bewerbungen, welche nach dem 31. October l. J. Sr. Majestät des Kaisers hat der vormalige Reichsraths¬ einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt. Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup zur bleibenden Erinne¬ rung an seine nunmehr abgeschlossene öffentliche Thätigkeit Zeugnis ein Capital von 50.000fl. ö. W. in einheitlicher Noten¬ rente einer für die Unfallversicherung des Kleingewerbes in behufs Erlangung einer Beitragsleistung aus der Dr=W.= Oberösterreich zu errichtenden Stiftung gewidmet. Die Schaup'schen Kaiser=Jubiläums=Stiftung zur Förderung der Stiftungszinsen sollen zur theilweisen Zahlung der Unfall¬ Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. versicherungsprämien für die Betriebe von Kleingewerbe¬ treibenden in Oberösterreich ohne Unterschied des Religions¬ 1. Name und Wohnort bekenntnisses, der Nationalität oder der Zuständigkeit ver¬ 2. Art des zur Anmeldung gebrachten gewerblichen Betriebes, wendet werden. Aus der Stiftung sollen die würdigsten eventuell Mitglied=Nr.

2 3 4 5. 6 7. 8. Höhe der vorgeschriebenen Erwerbsteuer ohne Zuschlag er Einkommensteuer der Hauszins= oder Hausclassensteuer Besitz an Realitäten, eventuell deren Catastralreinertrag Darauf intabulierte Lasten Familienstand unter Namhaftmachung der noch unver¬ orgten Kinder und ihres Alters Besondere Gründe der Würdigkeit Betheilung aus der Stiftung im letztverflossenen Jahre. Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben bestätigt: Von der Gemeinde=Vorstehung den Unterschrift: L. S. 40—4 Steyr, 1. September 1900. Z. 10.608. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, über das Ergebnis der gemäß der o.=ö. Feuerpolizeiordnung, L.=G 18 ex 1873 und beziehentlich unter Beachtung der abändern¬ den Bestimmungen des L.=G. 2/1890 ex 1889 im heurigen I. Jahre durchgeführten Feuerbeschau bis 15. October J. inter Vorlage der Beschauprotokolle und Anzeige des Ver¬ ügten Bericht zu erstatten. Steyr, 30. September 1900 Z. 11.176. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Infolge der mit dem Beschlusse des ob der ennsischen Landtages vom 25. April 1900 ertheilten Zustimmung und mit Genehmigung des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Juli 1900, Z. 20.939, wird das städtische Krankenhaus in Braunau am Inn im Sinne des Ministerial=Erlasses vom 4. December 1856, Z. 26.641, als eine allgemeine öffentliche Krankenanstalt anerkannt. Dies wird mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, nach dem gepflogenen Einvernehmen mit dem o. d. e. Landesausschusse die Verpflegsgebür in der gedachten öffentlichen Kranken¬ anstalt auf 1 K 56 h (eine Krone fünfzigsechs Heller) pro Kopf und Tag festgesetzt wurde. Dies wird im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 11. August 1900, Z. 12.578/V, mit dem Beifügen ver¬ lautbart, dass diese Kundmachung auch im Landesgesetz= und Verordnungsblatte veröffentlicht wird. Steyr, 28. August 1900. Z. 10.971 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskostenerhöhung im Gebärhause in Brünn. Statthalterei in Linz vom Laut Erlass der k. k. ind die Verpflegstaxen für 23. Juli l. J., Z. 13.434 V die Landesgebäranstalten in Brünn und Olmütz und für die mit denselben verbundenen gynäkologischen Abtheilungen ür die 3 K III. Classe auf 5 K II. Classe auf 7 K I. Classe auf erhöht worden, was hiemit zur Kenntnis gebracht wird. Steyr, 3. September 1900. Z. 11.786. An alle Gemeinde - Vorktehungen und k. k. Gendarmerieposten - Tommanden. Mit Bezug auf das Amtsblatt Nr. 34 vom 23. Au¬ gust 1900, Z. 11.193, vom 18. August 1900, theile ich mit, dass die am 28. Juli 1900 in Ybbs aufgefundene Leiche, als die Leiche des Franz Maresch, Wien, II., Darwingasse Nr. 4 wohnhaft gewesenen, agnosciert wurde. Steyr, 3. September 1900. Z. 11.831 u. 11.832. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Ausforschung nachstehender Stellungspflichtiger aus dem Bezirke Weiz: Anton Moik, Los Nr. 132(70, zuständig nach Urscha, Friedrich Wilhelm, Los Nr. 276/75, zust. nach Bärndorf, Conrad Lechner, Los Nr. 346/76, zust. nach Strallegg Johann Kaltenegger, Los Nr. 59/77, zust. nach Fladnitz Alfred Czastka, Los Nr. 141/77, zust. nach Gleisdorf, Rudolf Steiner, Los Nr. 218/77, zust. nach W. Hartmanns orf, Josef Schwab, Los Nr. 131 ½/77, zust. nach Otten¬ dorf, Johann Gausta, Los Nr. 192/78, zust. nach Ratten, Alois Pammer, Los Nr. 136/78, zust. nach W. Hartmanns dorf, Franz Vorraber, Los Nr. 53/78, zust. nach Hohenau Franz Haas, Los Nr. 422 ½/78, zust. nach Kleinzemme¬ zing, Gabriel Raith, Los Nr. 254/78, zust. nach Fladnitz Johann Gruber, Los Nr. 102/79, zust. nach Birkfeld, Sigmund Adelmann, Los Nr. 160 ½/79, Johann Jose Pacher, Los Nr. 238/79 zust. nach Untergrozzau, Anton Thriztandl, Los Nr. 356/79, zust. nach Affenberg, Johann Klaus, Los Nr. 441/79, zust. nach W. Hartmannsdorf, Franz Fischer, Los Nr. 28½/79, zust. nach Präbach, Victor Korita, Los Nr. .253½/79, zust. nach Kleinzemmering, owie des im Jahre 1876 in Teschen geborenen, nach Buko¬ Bezirk Teschen, heimatberechtigten, stellungspflichtigen vetz Suszka, unehelichen Sohnes der Eva Suszke Jose Ein positives Resultat dieser Nachforschungen ist bis 25. September 1900 hieher anzuzeigen. Steyr, 29. August 1900 Z. 10.370 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Jahrbuch der Wiener Krankenhäuser. Die k. k. n.=ö. Statthalterei lässt im Jahre 1900 den VII. Jahrgang des Jahrbuches der Wiener k. k. Kranken¬ anstalten im Verlage von Wilhelm Braumüller in Wien rscheinen Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. v. M.

Z. 12.721/V, mit dem Auftrag in Kenntnis, auf das Er¬ cheinen dieses Werkes die Aufmerksamkeit der P. T. Herren Aerzte zu lenken Zum Zwecke einer allfälligen Subscription wurden von hier aus im kurzen Wege an mehrere Gemeinden, an deren Sitz sich Aerzte befinden, Subscriptionsbögen vertheilt. Z. 9774. Steyr, 25. August 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Herren Gemeinde - Aerzte. Arzneitaxe zu den Additamenta. Im Amtsblatt Nr. 19 ist unterm 25. April l. J. Z. 5696, bekanntgegeben worden, dass laut Erlass des k. k Ministeriums des Innern vom 16. März 1900, R.=G.=Bl Nr. 61, eine Ergänzung der österr. Pharmacopoe erschienen ist, laut welcher 63 neue Mittel in die Liste der officinellen Heilmittel aufgenommen worden sind. Im Nachhange hiezu laut Erlass der ist k. Statthalterei in Linz vom k. 25. Juni 1900 Z. 11.300/V, jetzt ein Nachtrag zur Arzneitaxe für das Jahr 1900 erschienen und durch jede Buchhandlung zu beziehen Bei diesem Anlass sind die Herren Aerzte, Apotheker ind die Spitalverwaltungen an die Verpflichtung zur An¬ chaffung dieses Nachtrages zu erinnern und werden die¬ elben besonders auf die den Additamentis und dem Nach¬ rage zur Arzneitaxe beigeschlossene Tabelle III der Maximal¬ dosen mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dass die Aenderungen der Maximaldosen für Creosot und für Tinctura Strophanti, dann die aus den neuen Bereitungs¬ vorschriften der „Additamenta“ ersichtlichen Aenderungen der Concentration bestimmter officineller Präparate, wie des Extractum Hydrastistis fluidum, des Extractum Rhamni Purshiani fluidum, bei Wiederholungen der be¬ treffenden Arzneien nach ärztlichen Recepten, welche aus der Zeit vor dem 1. Juli d. J. stammen, wohl zu be achten sind Z. 11.890. Steyr, 5. September 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ueber Ersuchen der Stadtvorstehung in Enns mache ich alle Gemeindevorstehungen auf die laut der vorliegenden Kundmachung am 30. September und 1. October l. J. in Enns stattfindende Hengstenschau aufmerksam. Die Bedingungen der Concurrenz sind aus den auf¬ liegenden Kundmachungen zu ersehen. 600 K Staatspreise Prämien werden vertheilt Als des k. k. Ackerbau=Ministeriums in 6 Preisen für 2¼ 6jährige Hengste und15 silberne Staats=Pferdezuchts¬ Medaillen; ein vom o.=ö. Landtage bewilligter Betrag von 300 K in 10 Preisen, 15 vom o.=ö. Landes=Culturrathe gjespendete silberne Medaillen in Etui; 5 Stück große und 5 Stück kleine silberne Medaillen der o.=ö. Landwirtschafts¬ Gesellschaft: 200 K Widmung der Sparcasse Enns in 7 Preisen und der vom Landes=Pferdezuchts=Vereine für Ober¬ österreich bewilligte Betrag von 100 K in 6 Preisen. lußerdem kommen 2 Ehrenpreise Sr. k. u. k. Hoheit des Herrn Erzherzog Franz Salvator mit 3 Ducaten, dann des Herrn Grafen August Elz per 15 K zur Vertheilung. 3 Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur thun¬ ichsten Verlautbarung insbesondere in den Interessenten¬ Kreisen der Pferdezüchter in die Kenntnis gesetzt. Z. 11.514. Steyr, 30. August 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 15.245/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. August d. J., Z. 30.035, wird mit Be¬ ziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 31. Juli d. J., Z. 13.962/II, verlautbart, dass das königlich ungarische Ackerbauministerium in Budapest derzeit verboten hat: Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken BrzozöwDrohobycz, Gorlice, Jaslo, Sambor, Stare, Miasto, Turka in Galizien; II. 1. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den an Ungarn angrenzenden politischer Bezirken Mödling (Niederösterreich), Pettau (Steiermark) 2. wegen des Bestandes des Stäbchenrothlaufes di Einfuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck an der Leitha, Floridsdorf, Mödling (Niederösterreich), Hartberg, Feldbach (Steiermark) Göding, Ung.=Brod, Wall.=Meseritsch (Mähren), Teschen (Schlesien) 3. wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem politischen Bezirke Mödling (Nieder¬ sterreich) nach Ungarn Hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Vieh aus den hier nicht genannten an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben. Linz, am 22. August 1900. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. 11.613. Steyr, 29. August 1900. Z. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Das königlich sächsische Ministerium des Innern hat mit einer im Wege des k. u. k. Ministerium des Aeußern an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Verordnung vom 18. Juni l. J. in Betreff der Einfuhr von Thieren des Pferdegeschlechtes aus Oesterreich=Ungarn nach Sachsen Nachstehendes verfügt: „Auf Grund von Artikel 1 und folgend des Vieh¬ euchen=Uebereinkommens zwischen dem deutschen Reiche und Oesterreich=Ungarn vom 6. December 1891 wird hierdurch bestimmt, dass die Einführung von Pferden, Eseln, Maul¬ hieren und Mauleseln aus Oesterreich=Ungarn nach dem Königreiche Sachsen künftig nur dann erfolgen darf, wenn die Thiere an der Grenze dem beamteten Thierarzte zur Untersuchung vorgestellt worden sind und der letztere die Einführung gestattet hat

4 Hierbei ist folgendes zu beachten: Die Einführung ist auf folgende Grenzpunkte und beschränkt: Tage a) Zittau an allen Wochentagen. b) Bodenbach=Teschen an allen Wochentagen. c) Voitersreuth an jedem Montage und Donnerstage. 2. Die einzuführenden Thiere sind zum Zwecke der thierärztlichen Untersuchung 48 Stunden vor dem betref¬ enden Einlasstage und für eine bestimmte Stunde des etzteren ad 1a bei dem Grenzpolizeicommissariate zu Zittau, ad 1b bei dem Grenzpolizeicommissariate Bodenbach ad 1c bei der Grenzpolizeiinspection zu Voitersreuth anzumelden. 3. Der Einführende hat für jedes einzelne Thier ein Ursprungszeugnis (Pass) beizubringen. Dasselbe muss von der Ortsbehörde des Ursprungsortes ausgestellt und mit der Bescheinigung eines staatlich angestellten oder von der Staatsbehörde hierzu besonders ermächtigten Thierarztes über die Gesundheit des betreffenden Thieres versehen sein. Ist das Zeugnis nicht in deutscher Sprache ausge¬ tellt, so ist demselben eine amtlich beglaubigte deutsche Ueber¬ setzung beizufügen. Die thierärztliche Bescheinigung muss sich erner darauf erstrecken, dass am Herkunftsorte und in den Nachbargemeinden innerhalb der letzten 40 Tage vor der Absendung eine Seuche, hinsichtlich deren die Anzeigepflicht besteht und die auf Thiere des Pferdegeschlechts übertragbar ist, nicht geherrscht hat. Die Dauer der Giltigkeit dieser Zeugnisse beträgt acht Tage 4. Die einzuführenden Thiere sind an den betreffenden Grenzpunkten durch den zuständigen sächsischen Grenz= be¬ ziehungsweise Bezirksthierarzt zu untersuchen. Die Unter¬ nchung hat sich zu erstrecken auf die Identität mit den im Ursprungszeugnis angegebenen Thieren, sowie auf die Ge¬ undheit derselben so Ist die Einfuhr der Thiere nicht zu beanständen wird darüber den Einführenden ein Einfuhrerlaubnisschein ausgestellt. Der letztere verliert nach drei Tagen seine Giltig¬ keit. Erweist sich ein Thier seuchenkrank oder seuchenver¬ dächtig oder nach seiner Identität mit dem Ursprungszeug¬ nisse bezeichneten Thiere nicht übereinstimmend so ist das¬ elbe zurückzuweisen, ebenso sind diejenigen Thiere zurückzu¬ weisen, welche mit kranken und seuchenverdächtigen zusammen in einem Wagen verladen gewesen sind. Thiere, welche zu¬ rückgewiesen worden sind oder für welche der Einfuhrer¬ aubnisschein die Giltigkeit verloren hat, dürfen nicht nach Sachsen eingeführt werden Für die thierärztliche Untersuchung eines jeden 5. Thieres ist von dem Einführenden eine Gebür von 2 M. 50 Pf u entrichten und vor der Untersuchung zu erlegen. Die den intersuchenden Thierärzten zu gewährende Vergütung wird aus der Staatscasse gezahlt Ausnahmsweise darf eine Einfuhr an anderen als 6. bestimmten Eintrittsstationen und Tagen den unter Nr. 1 tattfinden, wenn der Einführende an die betreffende Amts¬ hauptmannschaft (Zittau, Löbau, Bautzen, Pirna, Dipolts¬ walde, Freiberg, Marienberg, Annaberg, Schwarzenberg Auerbach, Velsnitz) spätetens 48 Stunden vorher mündlich, chriftlich oder telegraphisch die Anmeldung erstattet und zu¬ leich die Untersuchungsgebüren und außerdem noch den dem betreffenden Bezirksthierarzte zukommenden Reiseaufwand erlegt, beziehungsweise sicherstellt. 7. Bei Rennpferden, welche von oder nach Renn¬ lätzen zur Einfuhr gelangen, bedarf es der grenzthierärzt¬ lichen Untersuchung nicht, sobald das ordnungsmäßig aus¬ gestellte Ursprungszeugnis das Visum und den Stempel des Wiener Jokey=Club für Oesterreich, beziehungsweise Buda¬ pester Magyar Lovaregylet für Ungarn trägt 8. Der Beibringung des Ursprungszeugnisses und der thierärztlichen Untersuchung oder Genehmigung bedarf es bis auf Weiteres nicht bei nach Sachsen zurückkehrenden Thieren, welche Bewohnern sächsischer Orte gehören und bei Ausübung des Gewerbes zu landwirtschaftlichen Arbeiten der zu Vergnügungsreisen als Spann=, Last= oder Reit¬ thiere von Sachsen aus nach Oesterreich verwendet worden varen, sofern die Rückkehr nach Sachsen innerhalb drei Tagen erfolgt. Auch können die Bewohner von nicht mehr als 5 Kilometer von der Grenze entfernt liegenden Ortschaften die Grenze zu jeder Stunde mit ihren eigenen, an den Pflug oder an ein Fuhrwerk gespannten Thieren überschreiten jedoch nur zum Zweck landwirtschaftlicher Arbeiten oder in Ausübung ihres Gewerbes und unter Beobachtung der be¬ stehenden Zollvorschriften 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestim¬ mungen werden, soweit nicht nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften härtere Strafen eintreten, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft 10. Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 22. August l. J., Z. 15.309/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 31. August 1900. 11.728. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 15.747 II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrathe ver¬ tretenen Königreichen und Ländern. Wegen neuerlich erfolgter Einschleppung der Schweine¬ best nach dem diesseitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhl¬ gerichtsbezirken Kula, Obecse, Ujvidek (Comitat Bacs¬ Bodrog), Abony einschließlich die Stadtgemeinde Nagy¬ Körös, Also=Dabas, Kun=Szent=Mitlos (Comitat Pest=Pilis¬ Solt=Kiskun) in Ungarn nach den im Reichsrathe vertre¬ enen Königreichen und Ländern zu verbieten Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. August 1900, Z. 30.932, im Nach¬ sange zu der h. ä. Kundmachung vom 22. August l. J., Z. 15.357, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden

auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 27. August 1900. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 3. September 1900. Z. 11.729. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 15.781/II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. August d. J., Z. 31.116, wird mit Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 22. August d. J., Z. 15.245, verlautbart, dass das königlich ungarische Ackerbauministerium in Budapest derzeit verboten hat: Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Bezirken Brzozöw Drohobycz, Gorlice, Jaslo, Sambor, Stare=Miasto, Turka in Galizien; I. Wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken Mistelbach und Wiener=Neustadt in Niederösterreich Wegen des Bestandes des Stäbchenrothlaufes die 2. Einfuhr von Schweinen aus den politischen Grenzbezirken Bruck an der Leitha, Floridsdorf, Mödling (Niederösterreich), feldbach (Steiermark), Ung.=Brod, Göding (Mähren) Teschen (Schlesien) 3. Wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem politischen Bezirke Floridsdorf in Nieder¬ österreich nach Ungarn. Hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Vieh aus den hier nicht genannten an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben Linz, am 28. August 1900 Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 3. September 1900. Z. 11.830 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Thierseuchen - Ausweis in der Berichtsperiode vom 16. August bis 26. August 1900. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Schlierbach. 5 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kronstorf, Ort¬ Schieferegg schaft 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Grein. 4Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1 Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Gmunden 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ chaft Manndorf; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Men¬ gersdorf 3 Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ottensheim 4. Bezirk Perg: Gemeinde Rechberg, Ortschaft Kemet. 5. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ortschaft Inding. Steyr, 4. September 1900 Z. 11.894. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 16.065 II. Kundmachung etreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen neuerlich erfolgter Einschleppung der Schweine¬ dest nach dem diesseitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhl¬ gerichtsbezirken Hodsag (Comitat Bacs=Bodrog), Csepreg Kapuvar, Sopron (Comitat Sopron) in Ungarn, sowie aus den Bezirken Mitrovica einschließlich der selbständigen Stadt¬ jemeinde Mitrovica, Ruma sammt der gleichnamigen poli¬ ischen Gemeinde (Comitat Mitrovica) in Croatien=Slavonien lach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Hingegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen ius den Bezirken Glina, Pisarovina, Vrginmost (Comitat Zagreb) Vojnic (Comitat Modrus=Rieka) in Croatien¬ Slavonien gerichteten Verbote hiemit aufgehoben Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest in den Stuhlgerichtsbezirken Felsö=Pulya (Comitat Sopron) und Jad (Comitat Besztercze=Naszod und wegen des Bestandes des Stäbchenrothlaufes in den Stuhlgerichtsbezirken Miava und Szakolcza (Comitat Nyitra) von den competenten k. k. Grenz=Bezirkshauptmannschaften jetroffenen und von den betreffenden k. k. politischen Landes. behörden bestätigten Verfügungen die Einfuhr von Schweinen aus diesen ungarischen Verwaltungsgebieten nach dem dies¬ eitigen Gebiete verboten Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. August 1900, Z. 31.025, im Nach¬ hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 22. und 27. August 1900, Z. 15.357 und 15.757, zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden

auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen schmiedgewerbe in Sierninghofen Nr. 26, Gem. Sierning. des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. 19. Simon Scheinegger, Brunnenmachergewerbe in Winden Nr. 23, Gemeinde Piberbach; beschränkt auf ortsübliche Linz, am 31. August 1900. Bauten in dem Gemeindegebiete Weißkirchen, Piberbach Für den k. k. Statthalter: und Kematen. 20. Johann Niedereder, Gemischtwarenhande Hein m. p. in Wartberg Nr. 19. 21. Wolfgang Meisleder, Bäcker gewerbe in Rührendorf Nr. 26, Gem. Ried. 22. Firma C. A. Greiner, Korkstopsenfabrik in Krift, Gastgewerbe (§ 16 Z. 1222/B.=Sch.=R. Steyr, 1. September 1900. lit. b und c, G.=O. v. 15. März 1883, R.=G.=Bl. 39), nur für sein Arbeiterpersonale, auf Widerruf. 23. Franz Burg¬ An sämmtliche Schulleitungen. holzer, Wirtsgewerbe in Reichraming Nr. 76 (Berechtigung § 16 sub lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883 Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt jenen Lehrpersonen, R.=G.=Bl. Nr. 39). 24. Friedrich Bauernfeind, Betrieb welche sich an der am 15. September 1900 zu Dietach statt¬ iner öffentlichen Wägeanstalt in der Gemeinde Bad Hall, findenden Zweiglehrervereinsversammlung betheiligen wollen, in Bad Hall Nr. 87. 25. Josef Innerhuber, Hufschmied¬ zu diesem Zwecke Urlaub. gewerbe in Sierning Nr. 203.26. Franz Zachhuber, Wirts¬ gewerbe in Thanstetten Nr. 56 (Berechtigung § 16 lit. a, b, c, d, e, k und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl Steyr, 1. September 1900. Nr. 39).27. Therese Fischereder, Flaschenbierhandel in Grossendorf Nr. 5, Gem. Ried. An sämmtliche B. Gewerbelöschungen pro August 1900. 1. Genossenschafts- und Krankencasse-Vorstehungen Johann Kurzer, Sarning Nr. 44, Construction von aus Holz geschnitzten Pfeifenrohren. 2. Leopold Brand¬ zur Kenntnisnahme ecker, Schnittwarenhandel in Großraming Nr. 10. 3. Josef Inselsbacher, Holzhandel in Lumplgraben Nr. 28, Gemeinde A. Gewerbeverleihungen pro August 1900. Großraming. 4. Franz Bastl, Sattlergewerbe in Neuhofen 1.Stephan Gumpoltsberger, Wirtsgewerbe in Tratten¬ Nr. 23, Gem. Neuhofen. 5. Johann Niedereder, Südfrüchten¬ bach Nr. 18, Gemeinde Ternberg (Berechtigung § 16 sub und Spezereiwarenverschleiß in Wartberg Nr. 43. 6. Anton lit. a, b, c, d, k und g, G.=O. 15. März 1883, R.=G.=Bl. Luger,Photographengewerbe in Markt Weyer Nr. 12. Nr. 39). 2. Anton Aigner, Flössergewerbe auf der Enns 7. Ignaz Lösch, Bäckergewerbe in Rührendorf Nr. 26, Gem. von Kleinreifling bis Steyr; Standort Küpfern Nr. 17 Ried.8. Marie Reitner, Frauenkleidermachergewerbe in Gem. Land Weyer. 3. Maria Huber, Dienstbotenvermitt¬ Lichlern Nr. 84, Gem. Sierning. 9. Anna Wartegger, lungsgewerbe in Dornach Nr. 6, Gem. Gleink. 4. Maria Hufschmiedgewerbe in Losenstein Nr. 8. 10. Josef Schim¬ Hammer, Dienstbotenvermittlungs= Gewerbe in Dietachdorf pelsberger, Gastgewerbe in Strienzing Nr. 46, Gem. Wart¬ Nr. 27 Gem. Gleink. 5. Johann Brösenhuber, Gast= und berg. 11. Josef Schimpelsberger, Huf= und Wagenschmied¬ Schankgewerbe in Kienberg Nr. 10, Gem. Ternberg (Be¬ gewerbe in Schachadorf Nr. 55, Gem. Wartberg. 12. Johann rechtigung § 16 lit. a, b, c, d, e, f und g, G.=O. 15. März Preuer=Lackner, Wirtsgewerbe in Trattenbach Nr. 18, Gem. 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 6. Alois Pflugseder, Messerer¬ Ternberg. 13. Johann Gruber, Wirtsgewerbe in Rühren¬ gewerbe in Neuzeug Nr. 94, Gem: Sierning. 7. Karl Netsch dorf Nr. 25, Gem. Ried.14. Anton Bernreitner, Wirts¬ Kleidermachergewerbe in Unterburgfried Nr. 3, Gem. Land gewerbe in Reichraming Nr. 76. 15. Rosa Derflinger Kremsmünster. 8. Michael Singer, Tischlergewerbe in Eben¬ Wirtsgewerbe in Thanstetten Nr. 56. boden Nr. 29, Gem. Ternberg. 9. Johann Pötschko, Schuh¬ C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro August 1900. machergewerbe in Garsten Nr. 68. 10. Karl Kröswang, Karl Feuerhuber, Viehhandel in Ebenboden Nr. 28, Stechviehhandel in Wartberg Nr. 6. 11. Martin Geßwagner, Gem. Ternberg; Filialerrichtung: Ternberg Nr. 1. 2. Franz Wirtsgewerbe in Rosenegg Nr. 9, Gem. Garsten (§ 16 lit. Moser, Wirtsgewerbe in Bad Hall Nr. 114; Pächterin b, c, d und g sohne Billard], G.=O. vom 15. März 1883 Rosina Moser. 3. C. A. Greiner, Korkstopsenfabrik in Krift, R.=G.=Bl. Nr. 39).12. Priska Wimmer, Sonnen= und Wirtsgewerbe in Krift (Cantine), nur für sein Arbeiter¬ Regenschirmmacher=Gewerbe in Gründberg Nr. 6, Gemeinde personale auf Widerruf; Stellvertreter Simon Stadler. Sierning. 13. Anna Wimböck, Gemischtwarenhandel in 4. Karl Faller, Hufschmiedgewerbe in Lumplgraben Nr. 56, Sierninghofen Nr. 28, Gem. Sierning. 14. Josef Insels¬ Gem. Großraming; Standortsverlegung nach Losenstein bacher, Holzhandel in Jägerberg Nr. 22, Gem. St. Ulrich. Nr.8. 5. Michael Felbermayr, Hufschmiedgewerbe in 15. Franz Blaimschein, Wirtsgewerbe in Pichlern Nr. 64, Judendorf Nr. 17, Gem. Losensteinleiten; Pächter Josef Gem. Sierning (§ 16 lit. a, b, c, d, k und g, G.=O. vom Maderböck. 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 16. Aloisia Hasen¬ leithner, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen Nr. 40, Der k. k. Statthaltereirath: Gem. Sierning. 17. Michael Ahrer, Musikergewerbe in Neudorf Nr. 22, Gem. Gaflenz. 18. Alois Ramp, Nagel¬ Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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