Amtsblatt 1900/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. August 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 35. 1900. Steyr, am 30. August. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. - Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Einzelne Nummern kosten 6 fr. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 29. August 1900. Steyr, 22. August 1900. Z. 11.327. An alle Gemeinde-Vorstehungen. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Unter Einem gelangen an die Gemeinden des Bezirkes Schurfbewilligung. die Reichs=Gesetzblätter Stück LVI und LVII zur Hinaus¬ Das k. k. Revierbergamt Wels hat am 16. August 1900, gabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Z. 1626, dem Herrn Anton Klammer in Steyr, Gleinker¬ berichten. gasse Nr. 25 und dem Herrn Johann Seidl in Gründ¬ berg Nr. 116, Gemeinde Sierning, ersterer gemeinschaftlicher Z. 11.400. Steyr, 22. August 1900. Bevollmächtigter, über deren Gesuch de präsentato 13. August 1900, Z. 1626, die Bewilligung ertheilt, im politischen An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen und Bezirke Steyr nach den Bestimmungen des allgemeinen hochw. Pfarrämter. Berggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer eines Jahres, d. i. bis 13. August 1901, zu schürfen Vorarbeiten zur Stellung 1901. Das Schurfgebiet umfasst den ganzen politischen Be¬ Die Gemeinde=Vorstehungen werden erinnert, dass sie zirk Steyr, mit Ausschluss des für das Bad Hall bestimmten Schurf=Nayons gemäß § 21 der Wehrvorschriften, I. Theil, zur Verzeichnung der 1880 geborenen, im Jahre 1901 Stellungspflichtigen, Bei der Ausübung dieser Bewilligung ist der Schürfer die bei der Gemeinde erliegenden Matrikenauszüge den verpflichtet, sich genau an die Vorschriften des oberwähnten Berggesetzes zu halten, und allen diesfälligen Anordnungen Matrikenführern im Monate August zurückzustellen haben. der zuständigen Bergbehörde unweigerlich nachzukommen, Die hochw. Pfarrämter werden ersucht, diese Auszüge widrigens die in dem Berggesetze auf die Unterlassung dieser einer genauen Durchsicht zu unterziehen, sie nach den in¬ Pflichten verhängten Folgen einzutreten haben. zwischen eingetretenen Veränderungen (Todesfälle, Matriken¬ Nach Ablauf obiger Frist, und insoferne eine Verlänge¬ berichtigungen u. dgl.) zu ergänzen und bis spätestens Ende rung derselben bei der zuständigen Bergbehörde nicht erwirkt October der Gemeinde wieder zu übergeben. wurde, erlischt gegenwärtige Schurfbewilligung mit allen auf deren Grundlage erworbenen Schurfrechten von selbst. Steyr, 30. August 1900. Z. 11.612. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Steyr, 24. August 1900. Z. 1177/B.=Sch.=R. Zufolge des Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. vom 25. August 1900, Z. 15.469/VII, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen aufgefordert, bis 6. September l. J., ohne Die Verlagsanstalt Artaria & Cie. hat unter dem Terminsüberschreitung, ein genaues Verzeichnis aller jener Titel „Oesterreichische Monatsbilder“, 25 Compositionen von in der Ortsgemeinde bestehenden juristischen Personen, Lefler und Urban in künstlerisch ausgeführtem Farbendrucke Körperschaften, Vereine, Genossenschaften (hiezu gehören publiciert, welche sich theils an den Kalender anlehnen, zum Beispiele Commune=Armeninstitute, Schulen, Bürger¬ theils historische Erinnerungen von patriotischem Charakter corps, Sparcassen u. s. w.) vorzulegen, welche ein unbeweg¬ vergegenständlichen. liches oder bewegliches Vermögen besitzen Dieselben müssen ebensowohl, was die künstlerische Hiebei ist auch zu berichten, ob die Ortsgemeinde Erfindung, als auch was die Ausführung im Detail anbe¬ selbst ein Vermögen hat. langt, als äußerst gelungen bezeichnet werden und vermögen nicht bloß jeder Bibliothek zur Zierde zu gereichen, sondern

2 ind insbesonders geeignet, auf die jugendliche Phantasie lussregulierung in Einsiedling, Gemeinde Vorchdorf, ist am iußerst anregend und wohlthuend zu wirken. 13. Mai d. J. schwer beschädigt worden. Der Ladenpreis beträgt 8 K und würde sich bei Ab¬ Die Vorladung zur Hauptverhandlung konnte, nachdem jahme von mehr als 100 Exemplaren auf 6 K, von mehr er am 19. Juli d. J. das Spital zu Gmunden verlassen als 300 Exemplaren auf 5 K 40 h pro Exemplar er¬ hat und unbekannt wohin weitergezogen ist, bisher nicht näßigen. erfolgen. Nach Angaben soll er nach Steyr, nach anderen Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen wieder zur früheren Arbeit gegangen sein. über Auftrag des k. k. Ministeriums für Cultus und Unter¬ Ausgeschlossen ist aber nicht, dass Wimmer, dessen eicht zufolge landesschulräthlichen Erlasses vom 12. August Gehirnverletzung noch immer nicht geheilt ist, in irgend 1900, Z. 2656, behufs thunlichster Verbreitung dieses einem Spital sich befindet, eventuell sogar, dass er hier in Werkes in Kenntnis gesetzt. letzter Zeit gestorben ist. Die Gemeindevorstehungen und Gendarmerieposten¬ Commanden werden ersucht, nach Leopold Wimmer zu forschen und namentlich in Spitälern nach ihm Erhebungen zu pflegen Z. 10.571. und Sachdienliches, nachdem die Ladung des Genannten Steyr, 28. August 1900. dringlich ist, sofort an das Kreisgericht Wels anzuzeigen. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. K. k. Kreisgericht Wels, Abth. VI, am 28. August 1900. Gendarmerieposten -Tommanden. Warnung vor dem Schneeballensystem. Z. 10.640. Unter Hinweis auf die im Amtsblatte Nr. 14 und Steyr, 29. August 1900. 19 enthaltenen Warnungen werden die Gemeindevorstehungen Amtserinnerung. und k. k. Gendarmerieposten=Commanden aufmerksam gemacht, dass die Firma Johann Baumann in Prerau den Von den Impfausweisen sind noch ausständig Vertrieb von Uhren, Ringen oder anderen Gegenständen und umgehend vorzulegen: mittelst sogenannter Zusammenwirkungs=Coupons pflegt. Die Ausweise B der Gemeinden: Bad Hall, Eber¬ Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, das stallzell, Gaflenz, Kematen, Kremsmünster M., St. Marien, Publicum vor dem Ankauf derartiger Coupons zu warnen, Pfarrkirchen, Rohr, Ternberg und Thanstetten. die k. k. Gendarmerieposten=Commanden dagegen beauftragt, Ferners die Ausweise über die Schulimpfungen I sofort und nachdrücklichst die Verkäufer dieser Bezugsscheine, und II von den Schulen: Dietach, Gaflenz, Neukematen, bezw. Coupons auszuforschen und hieramts zur Anzeige zu Rohr, Reichraming, Ternberg und Trattenbach. bringen. Z. 11.423. Steyr, 26. August 1900. Z. 1200/Sch. Steyr, 30. August 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen. An sämmtliche Ortsschulräthe u. Schulleitungen. Hausierverbot. Am 18. August l. J. begieng Seine k. u. k. Aposto¬ Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ lischeMajestät das seltene Fest des 70. Geburtstages langten Mittheilung des kgl. ung. Handelsministeriums vom Da um diese Zeit an den meisten Unterrichtsanstalten 20. Juni d. J., Z. 32.728, beziehungsweise vom 30. Juni Schulferien waren, so erschien die rechtzeitige Feier dieses d. J., Z. 42.119, wurde die Ausübung des Hausierhandels denkwürdigen Tages seitens der Schüler erschwert. in der Stadt Turkeve (Comitat Jäsz=Nagykun Szolnok) und Ueber Auftrag des k. k. Ministeriums für Cultus und in der Stadt Maké (Comitat Csandd), unter Aufrechthaltung Unterricht vom 9. August d. J., Z. 1933/C. U. M. ergeht der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in zufolge landesschulräthlichen Erlasses vom 23. August 1900, den diesen Paragraph ergänzenden Nachtragsverordnungen Z. 2569, der Auftrag, das Geeignete rechtzeitig zu veran¬ den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. anlassen, dass aus dem gedachten Anlasse von den Volks¬ und Bürgerschulen nachträglich, etwa am Beginn des kommenden Schuljahres oder spätestens am 4. October, als Z. 11.670. am Tage des Allerhöchsten Namensfestes, im Anschlusse an Steyr, am 30. August 1900. den Festgottesdienst eine den localen Verhältnissen angepasste, würdige patriotische Schulfeier abgehalten werde, soferne An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. eine solche nicht etwa schon am Schlusse des abgelaufenen Gendarmerieposten -Tommanden. Schuljahres stattgefunden hat. Hierüber ist Bericht zu erstatten. Ausforschung. Wimmer Leopold, 30 Jahre alt, zu Reichraming Der k. k. Statthaltereirath: geboren und dahin zuständig, zuletzt Arbeiter bei der Alm¬ Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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