6 K. u. k. Festungs=Artillerie=Bataillon Nr. 1: Karl Radhuber, Los=Nr. 18, Heimatsgemeinde Kematen. Josef Schallauer, 142, Neuhofen. August Kettenhuber, 169, L. Kremsmünster. Franz Josef Lugmair, 198, Allhaming. August Hieslmayr, 206, Sierning. Johann Weißensteiner, 217, L. Weyer. Johann Schlapp, 228, Sipbachzell. Georg Wondrack, 320, Gleink. K. u. k. Pionnier=Bataillon Nr. 2: Los=Nr. 32, Heimatsgemeinde Ferdinand Prenninger, Franz Wolfgang Sipbachzell. Wartberg. Franz Bachl, 68, Flick, 77, Reichraming. Josef Bergmaier, 367, Losensteinleiten. Karl Palme, 420, Neuhofen K. u. k. Train=Division Nr. 14: Karl Fichtl, Los=Nr. 192, Heimatsgemeinde M. Weyer. Raimund Oberndorfer 294, M. Kremsmünster. Leo Schmollngruber, 368, Großraming. Franz Eibl, 410, St. Ulrich. K. u. k. Evidenz=Verpflegsmagazin in Innsbruck: Ignaz Schraink, Los=Nr. 71, Heimatsgemeinde L. Krems¬ nünster. Franz Drechsler, 181, Sierning. Josef Huemer, Wartberg. 197, K. u. k. Sanitäts=Truppe: Schörkhuber, Los=Nr. 133, Heimatsgemeinde Anton Georg Blümelhuber, 157, St. Ulrich. Ludwig Großraming duber, 171, Losenstein. Leander Maderthaner 225, Gaflenz. Johann Rathner, 285, Sipbachzell. Josef Gschnaidtner, 337, Lausa. K. u. k. Gestüts=Branche: Andreas Auer, Los=Nr. 185, Heimatsgemeinde Gaflenz Födermair, 234, St. Marien Johann Georg Einjährig=Freiwilliger des 4. Tiroler Kaiserjäger, Regiments: Karl Wesely, Los=Nr. 336 Hei matsgemeinde Sierning In die Ersatz=Reserve des k. u. k. Infanterie=Regiments Nr. 14: Georg Kaiblinger, Los=Nr. 69, Heimatsgemeinde Kematen. K. u. k. Pionnier=Bataillon Nr. 2: Franz Schönlehner, Los=Nr. 50, Heimatsgemeinde Großraming. Leopold Prenner, 421, Großraming. K. u. k. Festungs=Artillerie=Bataillon Nr. 1: Josef Kreuzriegler, Los=Nr. 159, Heimatsgemeinde Reichraming. Evidenz=Verpflegs=Magazin Innsbruck: Matthias Steinmair, Los=Nr. 176, Heimatsgemeinde Rohr. Blasius Rodlauer, 230, L. Weyer. Steyr, am 21. August 1900. Z. 11.212. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Genossenschafts¬ k. k. Gendarmerie -Posten- Vorstehungen und Tommanden. Flaschenbierhandel. In einer an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ langten Beschwerdeschrift wurden Klagen über die Durch¬ ührung der Ministerial=Verordnung vom 30. März 1899, R.=G.=Bl. Nr. 64, betreffend die Regelung des Flaschen bierhandels, erhoben Nach den Ausführungen dieser Be¬ chwerdeschrift sollen insbesondere trotz des durch die er¬ wähnte Verordnung im § 9 statuierten Verbotes viele Detailhändler nach wie vor den sogenannten Patent=Ver¬ chluss führen Die Gemeinde=Vorstehungen, Genossenschafts=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden werden angewiesen, die Flaschenbierhändler auf das Verbot der Be nützung von Flaschen mit dem sogenannten Patentverschluss aufmerksam zu machen und alle Dawiderhandelnden hier¬ amts zur Anzeige zu bringen. Steyr, 18. August 1900. 10.369. 3 An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Verbot des Geheimmittels „Sanol.“ Die k. k. Statthalterei in Wien hat mit dem Erlasse vom 23. Mai 1900, Z. 40.056, den Vertrieb des Geheim¬ mittels „Sanol“.welches von einem gewissen Dr. Strauf in Berlin erzeugt, und als Schutzmittel gegen geschlechtliche Ansteckung für Männer in den Verkehr gebracht wird au Grund der Ministerialverordnung vom 17. September 1883, R.=G.=Bl. Nr. 152, § 1 alinea 2, aus sanitären Gründen verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. d. M. Z. 12.759/V, zur gleichmäßigen Hintanhaltung des Vertriebes dieses schon gemäß der allgemeinen Medicinalvorschriften verbotenen Präparates, insbesondere in Apotheken, in Kenntnis gesetzt. 11.066. Steyr, 16. August 1900. Z. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz hat mit Erlass vom 1. Februarl. J., Z. 1528/IV anher eröffnet, dass Fälle vorgekommen sind, dass über Recruten, welche bereits wegen eines einer Ehrenmakel nach sich ziehenden Ver¬ chuldung vorbestraft waren, diese Vorbestrafung der Militär¬ behörde nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Um derartigen Fällen vorzubeugen, ergeht an alle Gemeinde=Vorstehungen die Weisung, bei Verfassung der Leumunds =Zeugnisse mit der größten Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit vorzugehen Es sind nunmehr über jeden einzelnen im Laufe des Jahres Assentierten die Leumunds=Berichte separiert nach dem beifolgenden Muster zu verfassen (¼ Bogen) und diesen Zeugnissen über etwaige Vorbestrafungen ein abgesonderter
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