Amtsblatt 1900/34 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. August 1900

4 Fragebogen bezüglich der Abgabe des Kindes Schüler Classe der der Schule in in eine Rettungs=, beziehungsweise Besserungsanstalt: Name: geboren am 18 in zuständig nach in Name der Eltern beziehungsweise des Vormundes: Stand und Wohnung derselben: ind mit der Abgabe einverstanden, lautErklärung vom: Angabe des Grundes, warum der Antrag gestellt wird: bezw. Verhalten der gesetzlichen Vertreter: geimpft: Impfzustandrevacciniert: Begen die Revaccinierung wird seitens der gesetzlichen Ver¬ treter nichts eingewendet Aerztlicher Ausspruch über Gesundheit und physische Eignung zur Abgabe: Anführung von Datum und Zahl des bezüglich der Abgabe gefassten Beschlusses in der Localconferenz, bezw. der beigelegten Abschrift: Vermögensverhältnisse: des Kindes, bezw. der gesetzlichen Vertreter Aeußerung des vormundschaftlichen k. k. Bezirks=Gerichtes: Z. 1143/Sch. Steyr, 16. August 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und die Ortsschulräthe. Nach § 9, Punkt 6, des Schulaufsichtsgesetzes von Februar 1870, Nr. 9, haben die Ortsschulräthe die 21. ährlichen Voranschläge für die Dotationen und sonstigen Erfordernisse, soweit hiefür nicht besondere Organe bestellt sind, zu verfassen, dieselbe an die Gemeinde=Vertretung zu leiten und über die empfangenen Gelder Rechnung zu legen. In vielen Fällen werden nun von den Ortsschulräthen den eingeschulten Gemeinden lediglich die auf diese entfallenden Antheile bekanntgegeben Da dieser Vorgang der citierten gesetzlichen Bestimmung nicht vollkommen entspricht und Anlass zu Beschwerden geben kann, ergeht infolge Landesschulraths=Erlasses vom 30. Juli 1900, Z. 2113, die Weisung, in Gemäßheit des § 9, Z. 6, des Gesetzes vom 21. Februar 1870 betreffend die Schulaufficht (L.=G. Nr. 9), den eingeschulten Gemeinden alljährlich Abschriften des vollständigen Präliminares der Schulgemeinde (beziehungsweise des Ortsschulrathes) zuzu¬ mitteln, damit die eingeschulten Gemeinden in der Lage sind, die Richtigkeit der vom Ortsschulrathe für jede einge¬ schulte Gemeinde festgestellten Quote zu prüfen, und die Abschrift des Präliminares dem Präliminare der Ortsge¬ meinde beizuschließen Zugleich werden die Ortsschulräthe erneuert auf den hierämtlichen im Amtsblatte Nr. 23. veröffentlichten Erlass vom 6. Juni 1900, Z. 862/Sch., betreffend die Einsendung der Präliminar=Abschriften auch an den k. k. Bezirksschulrath aufmerksam gemacht. Z. 1156/Sch. Steyr, 16. August 1900. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen Zufolge Landesschulraths=Erlasses vom 10. August 1900. Z. 2602, werden die Ortsschulräthe und die Schulleitungen auf die von dem deutschen Lehrer=Thierschutz=Vereine und von dem Thierschutzvereine in Berlin herausgegebenen Schriften: „Kalender 1900“ „Lesebüchlein, 1.und 2. Bändchen“. „Philipp Klenk, Thierschutz in Schule und Gemeinde“ aufmerksam gemacht. Z. 10.766. Steyr, 7. August 1900. An die genossenschaftlichen Krankencassen. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 19. Mai l. J., Z. 22.000, im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern ein neu redigiertes und mit erläuternden Bemerkungen versehenes Musterstatut für genossenschaftliche Krankencassen herausgegeben. Dieses Musterstatut ist bei der k. k. Hof= und Staatsdruckerei in Wien um den Preis von 20 h per Stück erhältlich. Hievon werden die genossenschaftlichen Krankencassen ufolge Erlasses der k. k. oberösterr. Statthalterei vom (6. Juli 1900, Z. 12.625(VIII, mit der Aufforderung verständigt, sich desselben bei beabsichtigten Aenderungen der gegenwärtig geltenden Statuten zu bedienen. Z. 11.193. Steyr, 18. August 1900. alle An 5Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Aufgefundene Leiche. Am 28. Juli 1900 wurde in Ybbs die Leiche eines unbekannten Mannes aufgefunden Dieselbe war bekleidet mit einem dunklen Kammgarn¬ anzuge, weißem Leinwandhemde, weißer Unterhose ohne Närke, dunklen Strümpfen und niederen Lederschnürschuhen. In den Kleidern fanden sich ein Taschenmesser mit 2 Klingen, ein Rosenkranz, ein Fingerhut, ein goldener Ehering, ein Ring mit der Gravierung „Mariazell“, ein Fragment eines Briefes (unterzeichnet Rudolf) und einer Zinsvorschreibung der Streckenleitung Weißkirchen der k. k. priv. Kaiser=Ferdinands=Nordbahn aus dem Jahre 1894. Die Leiche war mittelgroß, Haupt= und Barthaar ergraut, die Zähne sehr schadhaft. Im linken Ohrläppchen befand sich ein kleiner goldener Ring mit einem blauen Steine Der Mann dürfte 50 bis 60 Jahre alt gewesen sein und dem Arbeiterstande angehört haben. Die Leiche dürfte sich 8 bis 14 Tage im Wasser befunden haben. Etwaige Mittheilungen zur Feststellung der Identität sind an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr zu richten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2