3 Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ Z. 10.926. Steyr, 13. August 1900. darmerieposten=Commanden zufolge Statthalterei=Erlass vom 4. August 1900 Z. 14.011/II, mit dem Auftrage in Kennt¬ An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. nis gesetzt, Nachforschungen nach der Verschollenen zu pflegen, und ein allfälliges positives Ergebnis der Nachforschungen Gendarmerieposten -Tommanden anher bekanntzugeben. zur Kenntnisnahme. Steyr, 12. August 1900. Z. 10.868. Thierseuchen-Ausweis An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. in der Gendarmerieposten -Tommanden Berichtsperiode vom 26. Juli bis 2. August 1900. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. 1. Rothlauf der Schweine. Nr. 14.171/II. Kundmachung Bestand der Seuche. betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Gmunden; Gemeinde Laakirchen, Ortschaften Oberweis, Wegen neuerlich erfolgter Einschleppung der Schweine¬ Stötten pest nach dem diesseitigen Gebiete fand das k. k. Mini¬ 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ sterium des Innern zufolge des Erlasses vom 31. Juli 1900, schaft Mandorf; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Men¬ Z. 27.374, die Einfuhr von Schweinen aus den Gebieten zersdorf der kön. Freistadt und des Bezirkes Osieg (Esseg) (Comitat 3.Bezirk Perg: Gemeinde Au, Ortschaft Ober¬ Virovitica in Croatien=Slavonien) nach den im Reichsrathe wagram; Gemeinde und Ortschaft Perg; Gemeinde Ried, vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Ortschaft Oberzirking. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes des Stäbchenrothlaufes in den ungarischen Stuhlgerichtsbezirken Lipto=Szent=Miklos (Comitat Lipto), Oe=Lublo (Comitat Erlöschen der Seuche. Szepes) und wegen des Bestandes des Schweinerothlaufes 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft und der Schweinepest im Stuhlgerichtsbezirke Felsö=Tarcza Neumarkt. (Comitat Saros) von den competentenk. k. Bezirkshaupt¬ 2. mannschaften getroffenen und von der k. k. Statthalterei Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ in Lemberg genehmigten Verfügungendie Einfuhr von schaft Traunleiten; Gemeinde Gmunden, Ortschaften Schweinen aus diesen Bezirken nach dem diesseitigen Gebiete Gmunden, Schlagen. verboten 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung Walding;Gemeinde Wilhering, Ortschaft Dörnbach. vom 31. Juli 1900, Z. 13.963/II, zur allgemeinen Kenntnis 4. Bezirk Perg: Gemeinde Windegg, Ortschaft gebracht. Winden; Gemeinde Weinzierl, Ortschaft Aisthofen. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 2. Rauschbrand. 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen Erlöschen der Seuche. des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft Linz, am 5. August 1900. Feuchtau. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Der k. k. Statthaltereirath: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2