Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 32. 1900. Steyr, am 9. August. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten —Einzelne Nummern kosten 6 tr. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 11.762/VIII St. Steyr, 1. August 1900. unterlagen, ist ausdrücklich anzugeben, seit wann dieselben vermietet sind. Bei Neubauten sind schriftliche Bekenntnisse Der k. k. Steueroberinspector Dr. Hans Kastner hat innerhalb 8 Tagen nach Eintritt der Vermietung h. a. mit 1. August 1900 den ihm von der k. k. Finanz=Direction einzubringen. in Linz bewilligten sechswöchentlichen Urlaub angetreten. Nach Fertigung der tabell. Protokolle ist von jeder Mit der Leitung des Steuerreferates wurde der k. k. Gemeinde=Vorstehung außer dem Verzeichnisse über die Finanz=Concipist Josef Stein betraut. permanent steuerfreien Gebäude noch ein Verzeichnis über sämmtliche im Gemeindegebiete befindlichen Gebäude, ohne Unterschied ob Hauszins oder Hausclassen¬ steuerpflicht, denselben anzuschließen. Z. 11.779/VI Str. Steyr, 4. August 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Zur Vermeidung von den Parteien nachtheiligen Be¬ Z. 11.743/I. St. Steyr, 3. August 1900. messungen der Hauszinssteuer auf Grund der Bekenntnisse, resp. der tabell. Protokolle wird den Gemeinde=Vorstehungen Zufolge Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom zur allgemeinen Richtschnur Nachstehendes eröffnet: 4. Juli 1900 Z. 38.918, wurden in Ausführung der Hauszinsertragsbekenntnisse müssen von jenen Häusern Artikel IV—IX des Gesetzes vom 25. October 1896, eingebracht werden, welche in eine höhere als in die R.=G.=Bl. Nr. 220, aus dem Mehrerträgnisse an Personal¬ IX. Classe des neuen Hausclassensteuertarifes eingereiht sind, Einkommensteuer des Jahres 1899 die Erwerbsteuergesell¬ das sind also jene Wohngebäude, welche mehr als neun schaftscontingente der hierbezirkigen Steuergesellschaften in Wohnbestandtheile enthalten. Die für alle übrigen ver¬ nachfolgender Weise ermäßigt: mieteten Häuser erzielten Mietzinseinnahmen können mündlich Erwerbsteuergesellschaft III. Cl. Stadt Steyr um 312 K 07 h bei der zuständigen Gemeinde=Vorstehung angegeben werden. IV. „ 499 K 74 h „ Insbesonders ist darauf das Augenmerk zu richten, dass III. „Steyr Land„ 220 K 32 h nur wirkliche Zimmer und Kammern als solche in die be¬ „ 535 K 50 h „ IV. „ „ „ reffenden Rubriken der Fassion einzustellen kommen und nicht etwa Küchen in die Rubrik „Kammern“ oder umge¬ kehrt eingestellt werden. Sollten im Laufe des Jahres ein¬ zelne Wohnbestandtheile nicht vermietet sein und auch vom 10.522. Steyr, 2. August 1900. 3. Eigenthümer in keinerlei Weise benützt werden, so ist dieser Umstand, trotz einer h. a. eventuell schon schriftlich erstatteten An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anzeige, in den Fassionen, resp. tabell. Protokollen anzu¬ merken. Diese Anmerkung begründet jedoch für sich Ausweise über Feuer= und Hagelschäden. allein noch keinen Anspruch auf Steuerab¬ chreibung aus dem Titel der Leerstehung, sondern Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit angewiesen, ( 8ist zu diesem Behufe eine schriftliche Anzeige zu über¬ die bereits mit Ende April l. J. fälligen Ausweise über reichen. Feuer= und Hagelschäden pro 1899 nach dem vorgeschriebenen Sollte für Garten oder Möbelbenützung separat ein Formulare nunmehr sofort anher vorzulegen oder die Entgelt bedungen worden sein, so ist dieser Betrag eben¬ Fehlanzeige zu erstatten. alls in das Bekenntnis einzustellen. Für neu in die Hauszinssteuerpflicht tretende Gebäude, welche also in den früheren Jahren der Hausclassensteuer
2 Steyr, 2. August 1900. Z. 10.531. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Der Bund österreichischer Industrieller hat darauf auf¬ merksam gemacht, dass, trotzdem die „Erste österreichisch¬ L. Strakosch und ingarische Wäschereimaschinen=Fabrik I. Boner Nachf. in Wien auf dem Gebiete der Wäscherei¬ einrichtungen ungemein leistungsfähig ist und sowohl für die Militär= als auch die Civilverwaltung, sowie auch für Landesanstalten und große Communen Wäschereianlagen zur einzelne Landesver¬ vollen Zufriedenheit eingerichtet hat, waltungen und communale Anstalten ihre Bestellungen an ausländische Firmen vergeben. des Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums Innern vom 8. Juni 1900, Z. 17.684, werden die Ge¬ in meinde=Vorstehungen im Auftrage der k. k. Statthaltere Linz vom 10. Juli 1900, Z. 10.673, eingeladen, bei Deckung eines etwaigen Bedarfes unter sonst gleichen Ver zältnissen hinsichtlich des Preises und der Güte der Waren grundsätzlich Erzeugnisse der heimischen Industrie zu be¬ vorzugen. Steyr, 15. Juli 1900. Z. 9775. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Laut Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Juli 1900, Z. 2023/Präs., hat das k. u. k. Corps¬ Commando Nr. 14 unterm 4. d. M. das Ersuchen gestellt, von den im Bezirke Steyr ansässigen, nicht mehr land¬ sturmpflichtigen Civilärzten eine Erklärung einzuholen, ob und unter welchen Bedingungen sie in Militär=Sanitäts¬ Instalten des Corps=Bereiches oder außerhalb des letzteren im Mobilisierungsfalle während des Jahres 1901 ärztlichen Dienst übernehmen würden. In diesen Erklärungen wären die aus dem ange¬ chlossenen Muster ersichtlichen Fragen zu beantworten und wird zu Punkt 4 bemerkt, dass zunächst nur Linz, Steyr und Wels als Stationen für solche Dienstleistungen in lussicht genommen sind. Das Corps=Commando ist ermächtigt, den graduierten Aerzten bis zu 8, den diplomierten bis zu 5 fl. Diäten, ferner Vergütung der Reise vom Domicile in den Anstellungs¬ ort und zurück (nach den für Geschäftsreisen der Personen der X. Rangsclasse im Frieden geltenden Bestimmungen) ind freie Wohnung nach dem bei vorübergehender Ein¬ quartierung einem k. u. k. Oberarzt gebürenden Ausmaße zu gewähren. Im Falle des Ablebens solcher Aerzte während der übernommenen Dienstleistung erhalten ihre Witwen und Waisen eine Gnadengabe. Für hervorragende Dienstleistung wird eine entsprechende Anerkennung erwirkt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, jenen Herren Aerzten, welche dort ansässig und nicht mehr landsturmpflichtig sind, von diesem Erlasse nachweislich die Mittheilung zu machen und dieselben einzuladen, ihre eventuelle Erklärung mit Be¬ nutzung des nachstehend abgedruckten Formulares bis läng¬ stens 20. August l. J. direct anher einzusenden Erklärung: 1. Titel (Grad), Vor= und Zuname. 2. Geburtsjahr. 3. Wohnort (nebst Bezirk, Land). 4. Ort der Dienstleistung. 5. Ob mit den in der Zuschrift bekanntgegebenen Bedingungen einverstanden, bezw. unter welchen Bedingungen ich der Unterfertigte bereit erklärt. Datum Unterschrift. Z. 10.535. Steyr, 7. August 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen, k. k. Gen¬ darmerieposten-Commanden und Genossenschafts¬ Vorstehungen. Ueberschreitung der Gewerbebefugnisse. Der Verband deutscher Kaufleute in Böhmen mit den Sitze in Teplitz hat darüber Klage geführt, dass zahlreiche Productionsgewerbetreibende ihre Gewerbebefugnisse dadurch überschreiten, dass sie mit Waren Handel treiben, welche mit ihrem Gewerbebefugnisse in keinem Zusammenhange stehen. Insbesondere haben die Beschwerdeführer darauf hin¬ gewiesen, dass Glaser mit Porzellanwaren, Lampen, Bambus¬ möbeln, Holzwaren (Servierbrettern, Goldleisten, Rahmen) Terracotta= und Majolikawaren, die Tischler mit Spiegeln Bildern, japanischen Artikeln, Drechsler= und Galanterie waren, Eisenmöbeln, Gypsfiguren 2c., die Klempner mit Lampen, Kücheneinrichtungen von Holz und Porzellan Spielzeugen, Kochgeschirren u. dgl., die Schuhmacher mit Lacken, Oehlen, Schnürbändern, Bein= und Hornwaren u. s. w. Handel treiben, wobei es in den meisten Fällen zweifellos sei, dass diese Waren in keiner der genannten Bewerbekategorien erzeugt werden und mit dem Inhalte der betreffenden Gewerbeberechtigungen auch bei weitestgehender Berücksichtigung der Bestimmungen des § 37 der Gewerbe¬ ordnung in keinen Zusammenhang gebracht werden können Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. Juni 1900 Z. 18.440, werden die Gemeinde=Vorstehungen, Genossenschafts=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden angewiesen, auf die Abstellung dieser thatsächlich vorkommenden Ueberschreitunger der Gewerbsbefugnisse zu dringen und Dawiderhandelnde zur Anzeige zu bringen Z. 10.764. Steyr, 7. August 1900 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen Sammlung. Das k. k. Ministerium des Innern hat dem Asyl¬ vereine der Wiener Universität die angesuchte Bewilligung zur Einhebung der Mitgliederbeiträge und Vornahme einer Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohlthätern mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden in der Zeit vom 6. August bis 6. October 1900 ertheilt zufolge Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen Erlass des k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 6. August 1900, Z. 2251 Präs., mit dem Beifügen in die Kenntnis,
dass dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Josef Stix, geboren zu Wien im Jahre 1842 Statur mittelgroß, gut genährt, Augen braun, Haare grau und schütter, trägt graumelierten Vollbart, heute hieramts as Sammlungs=Certificat ausgestellt wurde. Z. 10.018. Steyr, 3. August 1900. An sämmtliche Gemeinde -Vorstehungen. Der o.=ö. Landesausschuss hat mit der Note vom 22. Mai l. J., Z. 9190, darauf aufmerksam gemacht, dass häufig seitens der Aerzte Geisteskranke nach Linz zur Auf¬ nahme in die Landesirrenanstalt geschickt werdenohne dass denselben das vorgeschriebene Zeugnis über das Bestehen der Geisteskrankheit und die Kranken¬ geschichte mitgegeben werden, und dass dadurch große Uebelstände für die Geisteskranken und ihre Begleitpersonen entstehen, indem dieselben von der Irrenanstalt abgewiesen, rst die Beschaffung dieser Documente durch Aerzte in Linz und sodann die Genehmigung des Landesausschusses ein¬ holen müssen. Dieser Uebelstand hat gewiss zum Theile darin seinen Grund, dass ein großer Theil der practicierenden Aerzte die Bestimmungen über die Aufnahme der Geisteskranken in die Landesirrenanstalt nicht kennt, wie andererseits auch seitens der Aerzte oft ganz unzulängliche, der nöthigen Daten entbehrende Zeugnisse und keine oder sehr mangelhafte Krankengeschichten den Geisteskranken mitgegeben verden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungenzufolge Statthalterei=Erlasses vom 3. Juli 1900 Z. 9949/IV nit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, den dor¬ tigen Aerzten und Gemeinde=Vorstehungen den seinerzeit direct zugekommenen Erlass des Landesausschusses vom 20. September 1887, Z. 7480, mit welchem die Bestim¬ mungen über die Aufnahme Geisteskranker in die Landes¬ irrenanstalt und die Leistung der Verpflegskosten daselbst bekannt gegeben wurden, zur Kenntnisnahme und Darnach¬ achtung mitzutheilen und hiebei insbesonders auch auf den zweiten Absatz der Erläuterungen ad § 19 aufmerksam zu machen. Hiebei ist auch darauf hinzuweisen, dass auf eine Abgabe von Geisteskranken in die Beobachtungszimmer des allgemeinen Krankenhauses wegen des daselbst stets herrschen¬ den Platzmangels nicht gerechnet werden kann. Ferner sind die Aerzte auch aufmerksam zu machen, sich bei Abgabe Geisteskranker in die Irrenanstalt des in der k. u. k. Hof¬ buchdruckerei Josef Feichtingers Erben in Linz erhältlichen „Aufnahmebogens für die oberösterreichische Landesirren¬ anstalt“ zu bedienen oder mindestens ihr Parere im Sinne ieses Schemas auszustellen. Z. 10.368. Steyr, 7. August 1900. An die sämmtlichen hochw. Pfarrämter. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Juli 1900, Z. 13.441/IV, wolle umgehend anher erichtet werden, in welchen Zeitabschnitten derzeit von den Natrikenführern den Gerichten die Anzeigen über die vorge¬ ommenen Todesfälle und unehelichen Geburten erstattet verden. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Juli 1900, Z. 13.441/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, umgehend anher zu berichtenob daselbst irgend welche Einrichtungen und Uebungen bestehen, vermöge welcher die Gerichte Kenntnis von den Todesfäller — und in welchen Zeitabschnitten erlangt, insbesondere ob den Gerichten regelmäßig Todfallsanzeigen oder Sterbe¬ verzeichnisse zukommen Z. 10.537. Steyr, 4. August 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden zur Kenntnisnahme Thierseuchen -Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juli bis 26. Juli 1900. Rothlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ chaft Traunleiten; Gemeinde Gmunden, Ortschaften Gmunden, Schlagen 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ chaft Mandorf; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Men¬ gersdorf 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Walding Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaft Schwarzendorf; Gemeinde Ebelsberg, Ortschaft Au, Ufer, Ebelsberg; Gemeinde Eidenberg, Ortschaft Edt 2.Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Perg 3.Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Sierning 4. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Schleißheim. Z. 10.607. Steyr, 4. August 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 13.962 II. Kundmachung betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. Juli d. J., Z. 27.252, wird mit Be¬ iehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 13. Juli d. J., Z. 12.257/II, verlautbart, dass das königlich ungarische
4 Ackerbauministerium in Budapest auf Grund der von den competenten ungarischen Stuhlrichterämtern erlassenen Sperr¬ verfügungen verboten hat wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr 1. von Schweinen aus den an Ungarn angrenzenden poli¬ ischen Bezirken Bruck an der Leitha und Mödling in Nieder¬ österreich 2. wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) aus dem politischen Bezirke Mödling (Nieder¬ österreich) nach Ungarn Hingegen wurden alle früheren gegen die Einfuhr von Vieh aus den hier nicht genannten an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken gerichteten Verbote aufgehoben Linz, am 31. Juli 1900. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, 6. August 1900. Z. 10.484 u. 10.485. An alle Gemeinde.- Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Tommanden. Ausforschung des am 20. October 1878 in Traisen geborenen, nach Wrischt, im Bezirke Neustadtl zuständigen, stellungspflichtigen Karl Dité, Sohn des Franz und der Maria Dité, geborene Waller, und des am 6. September 1877 in Wien, VI. Bz., Laimgrubengasse Nr. 22 geborenen, nach Teschen zuständigen Moriz Walter, Sohn der Eheleute Robert Johann Walter und Aloisia, geborene Kaineder, welcher seiner Stellungs¬ pflicht in der I. und II. Altersclasse nicht nachgekommen ist Hierüber sind die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 10. September l. J. hieher anzuzeigen. Z. 10.642, 10.643, 10.695, 10.696, 10.765. Steyr, am 6. August 1900. An alle Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Warnung vor den nachbenannten Unterstützungsschwindlern und Spitals¬ Simulanten. Anton Dostalek, 1849 in Peserna, Bezirk Senften¬ geboren und zuständig, verwitweter Taglöhner berg, Johann Plobner, 38 Jahre alt, lediger Commis Wosaut, Bezirk Tachau, zuständig nach Peter Kerschbaumayer, 1860 in Scheibbs geboren dahin zuständig, katholisch, ledig, Fabriksarbeiter, und Thomas Ranter, 1853 geboren, nach Villach zu¬ ständig, Bäcker von Profession Paul Watzl, 1878 geboren, nach Villach zuständig, Kellner von Profession. Franz Suedic, 1865 in Kokritz, Gemeinde Predassel geboren und heimatsberechtigt, Taglöhner Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf diese Individuen nit der Weisung aufmerksam gemacht, den Genannten keiner¬ ei Unterstützungen, den Fall einer nachgewiesenen Nothlag ausgenommen zu verabfolgen, dieselben gegebenen Falles vielmehr der schubpolizeilichen Behandlung zuzuführen Steyr, 6. August 1900. Z. 10.693. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden. Hausierverbot. ge¬ Laut der an das k. k. Ministerium des Innern langten Mittheilungen des kgl. ung. Handelsministeriums vom 7., 11. und 23. Mai d.J., Z. 30.088 31.251 und 36.220, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf den Gebieten der Gemeinden Apatin (Comitat Bacs=Bodrogh), Peterwardein (Petervärd, Croatien=Slavonien) und Dobsina (Comitat Gömör=Kishont) unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraph ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten Dies wird zufolge Statthalterei=Erlasses vom 16. Juli 1900, Z. 12.705, verlautbart. An sämmtliche Genossenschafts- und Krankencasse-Vorstehunger zur Kenntnisnahme A. Gewerbeverleihungen pro Juli 1900. 1. Sierning Franz Knoll, Gemischtwarenhandel in Nr. 2. 2. Michael Krottenthaler, Handel mit alten Metallen n Sierning Nr. 1103. Alois Stieger, Wirtsgewerbe in d, Bad Hall Nr. 142 (Berechtigungen § 16, lit. a, b, C, c,kund g (Gewerbe=Ordnung vom 15. März 1883, R.=G.=Bl Nr. 39) 4. Karl Hacklmair, Gemischtwarenhandel in Losen¬ tein Nr. 33. 5. Johann Schmid, Handel mit gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gefässen in Sattledt Nr. 27, Gemeinde Land Kremsmünster. 6. Franz Rustnack, Gemeinde Neustift Bindergewerbe in Blumau Nr. 31, . Ludwig Thuswald, Bäckereigewerbe in Weichstetten Nr. 5 Gemeinde St. Marien. 8. Franz Pfeffer, Wirtsgewerbe in § 16, lit: a, b, c, d, e Sierning Nr. 63 (Berechtigungen f und g (Gewerbe=Ordnung vom 15. März 1883, R..=G.=Bl. Nr. 39). 9. Rudolf Langerbauer, Gemischtwarenverschleiß im Franz Lehner, Schneider¬ 910. Markte Weyer Nr. 171. gewerbe in Unterwolfern Nr. 48, Gemeinde Losensteinleithen 11. Josef Lehner, Bäckereigewerbe im Markt Kremsmünster Nr. 29. 12. Franz Kreuzinger Schuhmachergewerbe in Neustift Nr. 13, Gemeinde Gleink. 13. Michael Meilinger Schlossergewerbe im Markt Weyer Nr. 68. 14. Alois Dengg Fleischhauergewerbe in Gründberg Nr. 70, Gemeinde Sierning 15. Josef Mayer, Wirtsgewerbe in Sierninghofen Nr. 43, Gemeinde Sierning (Berechtigungen § 16, lit. a, b, c, d, e 15. März 1883). und g, Gewerbe=Ordnung vom 16. Wolfgang Sipböck, Viehhandel in Penzendorf Nr. 40, Gemeinde Ried. 17. Georg Korntner, Spanferkelhandel ir Möderndorf Nr. 41, Gemeinde Pfarrkirchen.
5 Victualienhandel in Sierning. 14. Rudolf Hauptmann, B. Gewerbelöschungen pro Juli 1900. Bäckergewerbe in Weichstetten Nr. 5, Gemeinde St. Marien Franz Bachbauer, Wirtsgewerbe in Kienberg Nr. 10, 1. 15. Franz Edlinger, Wirtsgewerbe in Möderndorf Nr. 64, Andreas Wimböck, Flaschenbier¬ 2. Gemeinde Ternberg. Gemeinde Pfarrkirchen. 16. Josef Hagmair, Wirtsgewerbe abfüllgewerbe in Sierninghofen Nr. 28, Gemeinde Sierning in Sierning Nr. 63. 3. Andreas Wimböck, Gemischtwarenhandel mit Zucker, Kaffee, C. Sonstige Gewerbeveränderungen pro Juli 1900. Salz, Petroleum, gebrannte geistige Getränke in verschlossenen Gefässen in Sierninghofen Nr. 28, Gemeinde Sierning. 1. Rosina Weghofer=Fichtl, Gemischtwarenhandel und sakob Schmiedt, Rasier= und Friseurgewerbe in Sierning¬ 4. Spielkartenverschleiß in Bad Hall Nr. 21 alt, 17 neu 5. Josef Hofstädter, hofen Nr. 67, Gemeinde Sierning. Pächter: Johann Voglsang). 2. Johann Aicher, Schuh¬ Bäckergewerbe in Hehenberg Nr. 4, Gemeinde Pfarrkirchen. machergewerbe in Giering Nr. 33, Standortsverlegung Anton Gerstner, Wirtsgewerbe in Reichraming Nr. 91. 6. Gemeinde Kematen. nach Achleithen Nr. 21, 3 Josefa 7. ohann Wasserbauer, Vieh= und Getreidehandel in Schmadlbauer, verheiratete Sabith, Marktfierantin in Sier¬ Matzelsdorf Nr. 16, Gemeinde Thanstetten. 8. Josef Blaim¬ ning Nr. 212, Standortsverlegung nach Sierning Nr. 144. schein, Gastgewerbe in Pichlern Nr. 64, Gemeinde Sierning. 4. Franz Zachl, Wirtsgewerbe in Neuzeng Nr. 62,Gemeinde 9. Andreas Jagersberger, Frächtergewerbe in Stiedelsbach Sierning. Pächter: Karl Wolf. Nr. 77, Gemeinde Losenstein. 10. Franz Ippisch, Schuh¬ Steyr, am 3. August 1900. machergewerbe in Neuzeug Nr. 141, Gemeinde Sierning. 11. Gallus Rechenmacher, Wirtsgewerbe in Christkindl Der k. k. Statthaltereirath: Nr. 2, Gemeinde Garsten. 12. Johann Voglsang, Gemischt¬ Dr. Adolf Ritter v. Pitner. waren=Handel in Bad Hall Nr. 21. 13. Franz Singer, 4 Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. —
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