Amtsblatt 1900/30 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. Juli 1900

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 30. 1900. Steyr, am 26. Juli. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Inserate angenommen werden. Einzelne Nummern kosten 6 kr. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. vorsteher und den von ihm gewählten zwei Mitgliedern der An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Gemeindevertretung bestehende Gemeindecommission nach den Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetzblätter Stück Bestimmungen des § 7 des citierten Gesetzes zu entscheiden. XLVI, XLVII, XLVIII und XLIX an die Gemeinden Die mit der Eintragung dieser Entscheidungen richtig gestellte zur Hinausgabe. Ueber allfällige Abgänge ist binnen drei Urliste ist vom Gemeindevorsteher und den zwei Mitgliedern Tagen zu berichten. der Gemeindecommission zu unterfertigen und unter Anschluss aller Schriftstücke, welche sich auf die allfällig eingebrachten Reclamationen und Befreiungsgesuche beziehen, nebst der diesbezüglichen Kundmachung, auf welcher der Affichierungs¬ Z. 10.010. Steyr, 20. Juli 1900. und Abnahmstag unter Beisetzung des Gemeinde¬ iegels ersichtlich gemacht werden muss, bis längstens An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ende September l. J. bei Vermeidung jeder Fristüber¬ Verfassung der Urlisten der Geschworenen pro 1901. schreitung anher vorzulegen und sind bei Vorlage derselben diejenigen in die Urliste aufgenommenen Männer, welche Gemäß § 5 des Gesetzes vom 23. Mai 1873, R.=G.=Bl. die Gemeindevorstehung wegen ihrer Verständigkeit, Ehren¬ Nr. 121, hat der Gemeindevorsteher mit zwei von ihm aus haftigkeit, rechtlichen Gesinnung und Charakterfestigkeit für der Gemeindevertretung gewählten Mitgliedern alljährlich das Amt eines Geschworenen besonders geeignet erachtet, anfangs September ein Verzeichnis aller jener Personen in der Urliste mit Blau= oder Rothstift zu bezeichnen. anzulegen, welche nach den Bestimmungen §§ 1, 2 und 3 Im Falle keine Einwendungen gegen die Geschworenen¬ des genannten Gesetzes zu Geschworenen berufen werden Urliste pro 1901 eingebracht wurden, ist dies ausdrücklich können und ihre Befreiung nicht nach § 4, Z. 1, des Gesetzes zu bemerken bereits erwirkt haben. Das Verzeichnis, welches für die Schwurgerichtsperiode 1901 anzulegen ist, hat in alphabetischer Die für die Anfertigung der Urlisten erwachsenen Kosten sind von den Gemeinden zu tragen. Ordnung und unter fortlaufenden Nummern die Vor= und Schließlich werden die Gemeinde=Vorstehungen noch Zunamen der eingetragenen Personen, deren Stand, Be¬ angewiesen, bei der Anlegung von Geschworenenlisten strengstens schäftigung, Wohnort und Steuersatz, dann Angabe, welcher darauf zu achten, dass Personen, welchen gesetzliche Befreiungs¬ Sprache sie mächtig sind und welcher sie sich vorwiegend gründe zustehen, insbesondere solche, welche das 60. Lebensjahr bedienen, zu enthalten und ist bei den Wehrpflichtigen anzu bereits überschritten haben, welche nicht mehr in der Gemeinde geben, ob und für welche Zeit ihre Einberufung zur ihren Wohnsitz haben, oder welche das österreichische Staats¬ militärischen Dienstleistung zu gewärtigen ist. bürgerrecht nicht besitzen, oder welche nach § 3 des citierten Dieses Verzeichnis, welches die Urliste der Geschworenen Gesetzes zu dem Geschworenenamte nicht berufen sind, ferner bildet, muss wenigstens acht Tage lang an dem Amtssitze Männer, welche neben ihren gewöhnlichen Geschäften Post¬ des Gemeindevorstehers zu jedermanns Einsicht aufliegen, meister oder Postexpeditoren sind, auch Personen, welche das und es hat darüber die öffentliche Bekanntmachung aus 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die des ortsübliche Weise mit der Belehrung über das Einspruchsrecht Lesens und Schreibens nicht kundig sind, in die Urliste unter gleichzeitiger Affichierung einer diesbezüglichen Kund¬ nicht aufgenommen werden. machung an der Gemeindeamtstafel (§ 6) zu erfolgen. Jedem Betheiligten steht es frei, während dieser Frist wegen Ueber¬ gehung gesetzlich zulässiger oder wegen Eintragung gesetzlich Steyr, 25. Juli 1900. Z. 5273. unfähiger und unzulässiger Personen in die Liste schriftlich oder mündlich zu Protokoll Einspruch zu erheben oder in An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. gleicher Weise seine Befreiungsgründe geltend zu machen. Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse Ueber alle erhobenen Einsprüche und die Richtigkeit 3688/P. vom 19. Jänner d. J. dem österreichischen Nr. der angeführten Befreiungsgründe hat die aus dem Gemeinde¬

2 Völkervereine gestattet, zur Beschaffung eines Nothstands¬ Reservefondes im Bereiche des Erzherzogthums Oesterreick ob der Enns Gründungskarten abzusetzen und hat sich dieser anher mit der Bitte gewendet, diese Action nack Thunlichkeit unterstützen zu wollen. Die Vereinsleitung hat demgemäß mit Zuschrift vom 7. April 1900, Z. 436, für jede einzelne der 33 poli¬ tischen Gemeinden des Bezirkes je eine populäre Erläute¬ rung, welcher je eine Gründungskarte zu 20 und 40 Heller, dann zu 1 und 2 Kronen beigegeben sind übermittelt, so dass jeder Gemeinde=Vorstand in der Lage ist, nicht nur die Sache nach dem Prospecte (Drucksorte) zu popularisieren, sondern den Ortsbewohnern die Karten auch zu zeigen. Indem ich jeder Gemeinde=Vorstehung sub Couvert diese Behelfe übermittle, füge ich die Bemerkung bei, dass diese Karten dann später die Gemeinden belasten würder und dass nicht angenommene Karten retourniert werden können. stehe ich Angesichts des eminent humanen Zweckes nicht an, den Herren Gemeinde=Vorstehern nahe zu legen, sich persönlich dadurch hervorzuthun, recht viele Karten anzubringen und sich hiebei die freundliche Mithilfe der Herren Pfarrer und Lehrer zu erbitten. Bei diesem Anlasse werden die Gemeinde=Vorstehungen übrigens auf die h. ä. Erlässe vom 10. April 1899, Z. 4851, A.=Bl. Nr. 15, und 11. Juli 1899, Z. 9254, A.=Bl. 28, mit der erneuerten Einladung hingewiesen, die Bestrebungen dieses Vereines zu unterstützen und demselben womöglich corporativ beizutreten. Steyr 23. Juli 1900. Z. 9851. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Das k. k. Ministerium des Innern hat zufolge Er¬ asses vom 20. Juni l. J., Z. 18.036, aus den in Gemä߬ heit des Ministerial=Erlasses vom 14. September 1888 Z. 14.015 (hierämtl. Intimation vom 21. September 1888, Z. 12.025/II), von den Landesstellen erstatteten Berichten über die Erfolge in der Bekämpfung des Zigeunerunwesens im Solarjahre 1899 entnommen, dass einzelne Gemeinden n welchen Zigeuner das Heimatrecht besitzen, die erfreuliche Initative ergriffen haben, der nomadisierenden Lebensweise dieser ihrer Gemeinde=Angehörigen durch ebenso humane als weckdienliche Maßnahmen entgegen zu wirken. Die in dieser Absicht unternommene Heranziehung von Zigeunern zu öffentlichen Arbeiten, insbesondere Straßen¬ bauten, die Anweisung fester Wohnungen, namentlich auch die Einwirkung auf einen geregelten Schulbesuch der Kinder war in einigen Gemeinden von erfreulichen Erfolgen be¬ gleitet und erscheint geeignet, als ein wirksames Correlat jener Maßnahmen zur Nachahmung empfohlen zu werden, welche zur Bekämpfung der Zigeunerplage staatlicherseits in Anwendung gebracht werden. in mehreren Fällen der erwähnten Art ist die Sess. haftmachung ganzer Familien erzielt worden, deren Ange¬ sörige sich einem festen Erwerbszweige zugewendet haben und der Gemeinde fortab keinerlei solche bedeutende Aus¬ lagen verursachen, welche sonst aus der häufigen zwangs¬ weisen Heimbeförderung, der Verpflegung in auswärtigen Krankenanstalten und anderen dergleichen Anlässen er¬ wachsen. T Diese Wahrnehmungen werden den Gemeinde=Vor¬ tehungen zu dem Zwecke bekanntgegeben, damit die erwähn¬ ten Gesichtspunkte bei der auf die Beseitigung der Zigeuner¬ plage gerichteten Action gebürende Beachtung finden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 3. Juli 1900, Z. 11.450/II, zur entsprechenden Benehmung in die Kenntnis gesetzt. Z. 10.186. Steyr 24. Juni 1900. An die Gemeinde-Vorstehungen. Radfahrer zu den Waffenübungen. Zufolge Zuschrift des Ergänzungsbezirks=Commandos Nr. 14 werden zu den Uebungen mit vereinigten Waffen Manövern) bei den Truppen soweit als thunlich Radfahrer eingetheilt Jene waffenübungspflichtige, des Radfahrens kundige Mannschaft des Infanterie=Regiments Nr. 14, welche eigene Fahrräder besitzt und für die Abnützung des Fahrrades einerlei Entschädigung beansprucht, kann die abzuleistende Waffenübung als Radfahrer mitmachen. Adjustierung: Im allgemeinen wie die übrigeMannschaft, jedoch ohne Gewehr und Patrontaschen, statt diesen Revolver und Cavallerie=Patrontaschen, ohne Tornister. Dies ist sofort entsprechend zu verlautbaren und sind eventuell sich Meldende ehestens anher bekanntzugeben. Z. 9854 Steyr, 20. Juli 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen, k. k. Gen¬ darmerieposten-Commanden und Genossenschafts¬ Vorstehungen. Es ist zur Kenntnis der k. k. Statthalterei gelangt dass mehrere Genossenschaften der Gastgewerbetreibenden m unterstehenden Verwaltungsgebiete beschlossen haben, mit Rücksicht auf die Einhebung der Landesauflage auf den Verbrauch von Bier mit 1 K 40 h per Hektoliter den Preis des Bieres im Ausschanke zu erhöhen und gegen alle wider iese Beschlüsse handelnden Genossenschaftsmitglieder mit Ordnungsstrafen vorzugehen. die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, aller Genossenschaften von Gastgewerbetreibenden des unterstehenden Bezirkes sofort zu eröffnen, dass Schlussfassungen im vor¬ erwähnten Sinne, welche die Festsetzung der Detailpreise der von Genossenschaftsmitgliedern in den Verkehr gebrachten Waren, bezw. eine Erhöhung derselben zum Nachtheile des consumierenden Publicums bezwecken, nicht in den Wirkungs¬ kreis der Genossenschaft gehören, und das gemäß § 125 der Gewerbe=Ordnung Ordnungsstrafen bis zum Höchstbetrage von 20 K über Genossenschaftsmitglieder nur bei Verletzung von Genossenschafts=Vorschriften, gewiss jedoch nicht zur zwangsweisen Durchführung eines von der Genossenschaft in Ueberschreitung ihres Wirkungskreises gefassten Beschlusses verhängt werden dürfen. Hiezu kommt noch, dass gemäß § 4 des Gesetzes über das Coalitionsrecht Verabredungen von Gewerbsleuten zu dem Zwecke, um den Preis einer Ware zu erhöhen, keine

rechtliche Wirkung haben und eine Einflussnahme auf die zwangsweise Durchführung derartiger Verabredungen durch Mittel der Einschüchterung oder Gewalt (Strafen) den Thatbestand der von den k. k. Gerichten zu ahndenden Ueber. tretung des § 3 des citierten Gesetzes begründet. die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden haben im Sinne dieses Erlasses jene Genossenschafts=Vorstehungen, von denen ein derartiger Beschluss gefasst worden ist, sofort anher zur Anzeige zu bringen. Z. 3980/I Str. Steyr, 27. Juni 1900. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehung wird eingeladen, dahin zu wirken, dass die Steuerpflichtigen in den Erwerbsteuer¬ Erklärungen über die nicht contingentierte Erwerbsteuer die Betriebsverhältnisse, insbesonders aber die wesentlichen Betriebsmerkmale erschöpfend und wahrheitsgetreu angeben und sich bei noch nicht einjähriger Betriebsdauer nach bestem Wissen und Gewissen gemäß § 39, Absatz 3 des Personal teuergesetzes vom 25. October 1896 R.=G.=Bl. Nr. 220, darüber aussprechen, ob und welche Aenderung im Betriebs¬ umfange während des nächstfolgenden Jahres beabsichtigt ist oder voraussichtlich besteht. Die Angaben haben sich auf den durchschnittlichen Stand der Betriebsverhältnisse während des letztabgelaufenen Jahres, wenn die Unternehmung oder Be¬ schäftigung noch nicht ein Jahr lang betrieben wurde, au den durchschnittlichen Stand während des kürzeren Zeit¬ raumes ihres Bestandes zu beziehen. Z. 10.154 u. 10.155. Steyr, 24. Juli. 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung nachstehender Militärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Göding. Verzeichnis der uneruierbaren Militär=Taxpflichtigen: Josef Kuéera, geb. 1868, Taglöhner, zuständig nach Bojanowitz. Joh. Moses Sax, geb. 1866, Agent, zust — nach Kostel, israelitisch. Hermann Weiß, geb. 1874 Student, zust. nach Kostel, israelitisch. —Johann Polesovsky, — geb. 1869, Taglöhner, zust. nach Kostu. Alois Tucek geb. 1870, Bahnbediensteter, zust. nach Kostu. — Wilibald Patocka, geb. 1873, Taglöhner, zust. nach Straßnitz Franz Svoboda, geb. 1868, Landmann, zust. nach Straßnitz. Bruno Fiska, geb. 1869, Brauer, zust. nach Straßnitz. — Nartin Zajicek, geb. 1868, Tischler, zust. nach Welka. Johann Hudecek, geb. 1864, Gärtner, zust. nach Welka. — Wenzel Knuzil, geb. 1869Fabriksarbeiter, zust. nack Zizkow. —Johann Barus, geb. 1868, Metallgießer, zust nach Kostel, Stadt. Josef Dula, geb. 1870, Kutscher, ust. nach Zeravin. Michael Skutecky, geb. 1867, zust nach Mikuléic.—Anton Capka, geb. 1871, Bahnbedien¬ teter, zust. nach Lundenburg. — Josef Urbänek, geb. 1868, Bäcker, zust. nach Billowitz. Franz Supik, geb. 1871, Tag¬ 3 löhner, zust. nach Rampersdorf Franz Helesitz, geb. 865, Taglöhner, zust. nach Neudorf Franz Hronek, geb. 1873, Schuhmacher, zust. nach Pruschanek Weiters ist noch auszuforschen der im Jahre 1869 in Krasna geborene und dahin zuständige Franz Schulz leber ein positives Ergebnis ist bis 10. August l. J. Bericht zu erstatten. Z. 10.170. Steyr, 23. Juli 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Nachstehende Personen, deren Aufenthalt bisher nicht ruiert werden konnte, sind mit Militärtaxen im Rückstande und auszuforschen: 1. Robert Neureiter, geb. 1870, zust. nach Weyer — Markt, Kellner 2. Franz Huber, geb. 1872, zust. nach Losensteinleiten, Polierer. 3. Josef Neudorfergeb. 864, zuständig nach Weyr Markt, Brauergehilfe. —4.Franz Hofer, geb. 1869, zust. nach Pfarrkirchen, Knecht 5. Josef Wachauer, geb. 1873, zust. nach Weyer Land, Bäcker¬ ehilfe. — 6. Josef Radinger, geb. 1875, zust. nach St. — Ulrich, Schmied 7. Alois Ramsner, geb. 1863, zust nach Sierning, Messerschmiedgehilfe — 8. Peter Klingl — 9. mayr, geb. 1864, zust. nach Gleink, Knecht Alois Mayr, geb. 1873 zust. nach St. Ulrich, Lehrer 10. Philipp Strohleitner, geb. 1873, zust. nach St. Ulrich Knecht. 11. Franz Gerl, geb. 1873, zust. nach St. Ul¬ rich, Student. " 12. Josef Radlgruber, geb. 1874, zust nach Sierning, Hausknecht. — 13. Franz Huber, geb. 1866, zust. nach Losensteinleiten. — 14. Josef Schmollngruber, jeb. 1872, zust. nach Großraming, Bergarbeiter. — 15. Petrus Eder, geb. 1870, zust. nach Sierning, Hausdiener 16 Franz Schlager, geb. 1874, zust. nach Garsten Maurer Z. 10.017. Steyr, 22. Juli 1900. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 12.917/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Schweinen aus Oberösterreich nach Salzburg. Die k. k. Landesregierung in Salzburg fand zufolge inher gerichteter Note vom 13. Juli 1900 Z. 8799, nach¬ dem die Schweinepest im politischen Bezirke Wels erloschen ind dieser ganze Bezirk seuchenfrei ist, unter Aufhebung ihrer Kundmachung vom 18. Mai 1900, Z. 6563, die Einfuhr von Schweinen aus dem politischen Bezirke Wels nach dem Herzogthume Salzburg wieder zu gestatten Hinsichtlich der Einfuhr von Zucht=, Nutz¬ und Schlachtschweinen aus Oberösterreich haben daher nur mehr außer den für den Viehverkehr geltenden allgemeinen Be¬

4 auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen stimmungen die durch die dortämtliche Kundmachung vom des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. 3064, angeordneten Maßnahmen in 10. März 1900, Z. Anwendung zu kommen. k. k. Statthalter: Der Dies wird hiemit unter Bezugnahme auf die Kund¬ Puthon m. p. machung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 21. Mai d. J., Z. 9248, verlautbart. Linz, am 17. Juli 1900. Steyr, 23. Juli 1900. Z. 10.084. Der k. k. Statthalter: An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Puthon m. p. Gendarmerieposten -Tommanden zur Kenntnisnahme. Steyr, 22. Juli 1900. Z. 10.053. Thierseuchen -Ausweis in der An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Berichtsperiode vom 10. Juli bis 17. Juli 1900. Gendarmerieposten -Tommanden Rothlauf der Schweine. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Bestand der Seuche. Nr. 13.002/II. Kundmachung Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ von Schweinen aus Ungarn und Croatien = Slavonien nach schaften Gmunden, Schlagen. den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ Mandorf. schaft Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Neumarkt getroffenen schaften Schwarzendorf, Ufer: Gemeinde und Ortschaft Ebels¬ und von der k. k. Statthalterei in Lemberg bestätigten Gemeinde Eidenberg, Ortschaft Edt berg; Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhl Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Perg. 5. gerichtsbezirken Kesmark und Szepes=Szombat, Comitat Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft 6. Szepes, in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Sierning Dagegen werden die gegen die Einfuhr von Schweinen Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Schleißheim. aus den croatisch=slavonischen Bezirken Novi, Ogulin, Slunj, Erlöschen der Seuche. Vrbovsk (Comitat Modrus=Fiume), Zlatar, Ivanec (Comitat Varasdin) und Samobor (Comitat Zagreb) nach den im Freistadt: Gemeinde Laimbach, Ortschaft Haid 1. Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern gerichteten Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Schlierbach, Ort¬ 2. Verbote aufgehoben. Sautern. schaft Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, 3. vom 11. Juli 1900, Z. 12.465, zur allgemeinen Kenntnis Tödling; Gemeinde und Ortschaft Pasching Ortschaft gebracht. 4. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Maut¬ Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. hausen. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den Der k. k. Statthaltereirath: §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom Dr. Adolf Ritter v. Pitner. 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden 82 — Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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