Amtsblatt 1900/29 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Juli 1900

Amts-Blatt der K. K. Bezirkshauptmannschaft Sleyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 29. 1900. Steyr, am 19. Juli. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden.— Pränumerationspreis jährlich 2 fl. 50 kr., halbjährig 1 fl. 25 kr., für portopflichtige Adressaten Einzelne Nummern kosten 6 kr. mit directer Postversendung jährlich 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. ö. W. — Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. 9717. Steyr, 17. Juli 1900. 3. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Unter Einem gelangt das Reichsgesetzblatt Stück XL.V an die Gemeinden zur Versendung. Gendarmerieposten - Tommanden. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Ausforschung berichten. des am 25. März 1865 in Ober=Vellach in Kärnten gebo¬ renen und in Wall.=Meseritsch heimatberechtigten militärtax¬ pflichtigen Richard Slama. Z. 9014. Steyr, am 10. Juli 1900. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 10. August l. J. zu berichten. n alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten -Commanden. Z. 8851. Steyr, 25. Juni 1900. Spitalsläufer und Unterstützungsschwindler. An alle Gemrinde-Vorstehungen und k. k. Der im Jahre 1854 in Wien geborene und nach Gendarmerieposten-Commanden. Wollein (politischer Bezirk Großmeseritsch) zuständige Bäcker¬ gehilfe Leopold Schob lässt sich von auswärtigen Ge¬ Polizeiaufsicht. meinden gewohnheitsmäßig Unterstützungen auf Rechnung Elisabeth Schmidthaler, 41 Jahre alt, seiner Heimatsgemeinde ertheilen, welcher hieraus bedeutende zuständig Kosten erwachsen. nach Lausa, wird auf Grund des rechtskräftigen Urtheiles des k. k. Bezirks=Gerichtes Steyr vom 25. April 1900, Derselbe ist auch ein der Simulation verdächtiger U. 291/00, womit die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangs¬ Spitalsfrequentant. arbeitsanstalt und somit auch gemäß § 14 des Gesetzes vom Leopold Schob, welcher ein seitens der k. k. Bezirks¬ 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, die Zulässigkeit der hauptmannschaft in Groß=Meseritsch unterm 15. Mai 1899, Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter sub. Z. 28, mit einer 3jährigen Reisebewilligung fürs In¬ Anweisung der Ortsgemeinde Lausa als Aufenthaltsrayon land versehenes Arbeitsbuch besitzt, ist gesund, rüstig und auf die Dauer von zwei Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt. vollkommen erwerbsfähig, jedoch arbeitsscheu. Derselben werden hiedurch in Anwendung des § 9 des Zuletzt hat er sich in Tirol beschäftigungslos herum¬ Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, folgende getrieben. Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt: Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und die 1. Darf dieselbe den ihr zugewiesenen Aufenthaltsrayon k. k. Gendarmerieposten=Commanden zufolge der Note der ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr k. k. mährischen Statthalterei vom 29. Mai 1900, Z. 12.936, nicht verlassen. in Kenntnis gesetzt, damit der Genannte ohne nachgewiesene 2. Dieselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel der Wohnung Nothwendigkeit in die Spitäler nicht aufgenommen werde, noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowohl des und dass demselben keinerlei Unterstützungen, den Fall be¬ früheren als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger sonderer Dringlichkeit ausgenommen, ertheilt werden, derselbe Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. vielmehr schubpolizeilich behandelt werde. 3.Dieselbe ist verpflichtet, sich am ersten Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung Lausa persönlich zu melden und über ihren Unterhalt oder Erwerb auszuweisen.

2 4. Es kann bei derselben zum Zwecke der polizeilichen Aufsicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vor¬ genommen werden. Die Polizeiaufsicht endet nach Ablauf von zwei Jahren, d. i. 25. Juli 1902. Steyr, 18. Juli 1900. Z. 9160. An alle Gemeinde-Vorstehungen mit Ausnahme jener des Gerichtsbezirkes Weyer. Vormerk über die in den Wasenmeistereien zur Ver¬ tilgung und Verscharrung gelangten Thierkadaver Um die im § 13 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 R.=G.=Bl. Nr. 35, vorgeschriebene veterinär=polizeiliche Ueberwachung der Wasenmeistereien und Verscharrungsplätze zweckentsprechend durchführen zu können und um verlässlichere Daten über die vorkommenden Vieh¬ unfälle und deren Ursachen zur Zusammenstellung de Leterinär=Hauptberichtes zu gewinnen, fand die k. k. Statt salterei mit dem Erlasse vom 9. Juni 1900, Nr. 1292/II, inzuordnen, dass die Wasenmeister künftighin über die zur Verscharrung oder Vertilgung übernommenen Thiere, Ca¬ daver und Aeser nach dem zuliegenden Formulare genauen Vormerk führen. Zu diesem Behufe haben die Gemeinde¬ Vorstehungen den Wasenmeistern, deren (Wasenmeister=) Be¬ zirk sie zugetheilt sind, die nachfolgenden Formularien einzu¬ händigen. Die Wasenmeister haben diesenVormerk in allen Rubriken genau und gewissenhaft auszufüllen und dieselben am Schlusse eines jeden Jahres den betreffenden Gemeinde=Vorstehungen zu übergeben, welche dieselben den Nachweisungen zu dem Veterinär=Hauptberichte anzuschließen haben werden Die Gemeinde=Vorstehungen werden verhalten, bei allen sich ergebenden Gelegenheiten diese Evidenzführung der Viehunfälle zu controlieren und die Wasenmeister zegebenen Falles in der richtigen und zweckentsprechenden Durchführung dieser Anordnung zu unterweisen, beziehungs¬ weise wahrgenommene Unzukömmlichkeiten der vorgesetzten politischen Bezirksbehörde behufs deren Abstellung zur Anzeige zu bringen. Damit auch schon für das Jahr 1900 die Daten über die Viehunfälle gewonnen werden können, werden unter Einem die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, das Geeignete zu veranlassen, dass die Wasenmeister, die noch Daten über die seit dem1. Jänner d. J. vorgekommenen Viehunfälle eziehungsweise Verscharrungen und Vertilgungen von Thieren, Cadavern und Aesern, welche dieselben bereits in den ersten zwei Quartalausweisen pro 1900 geliefert haben, in diese Vormerke nachtragen, welche dann vom 1. Juli d. J an genau und gewissenhaft weiterzuführen sind. Der h. a. Erlass vom 14. Februar 1898, Z. 2766, Amtsblatt Nr. 8 ex 1898 betreffend die quartalweise Vorlage der Ausweise über die in den Gemeinden in Ab¬ gang gekommenen nutzbaren Hausthiere wird durch die neue Statthalterei=Verordnung nicht aufgehoben. Die Vor¬ merk=Formularien erhalten die Gemeinde=Vorstehungen nach¬ träglich. 3. 3 9577. Steyr 12. Juli 1900. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 12.188 II. Kundmachung betreffend veterinärpolizeiliche Verfügungen gegen die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Croatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen neuerlich erfolgter Einschleppungen der Schweine¬ pest nach dem diesseitigen Gebiete fand das Ministerium des Innern zufolge des Erlasses vom 3. Juli 1900Z. 23.389 die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Marczal (Comitat Somogy) in Ungarn, sowie aus den Be¬ irken Bjelovar (einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ neinde) und Garesnica (Comitat Bjelovar=Krizevci) in droatien=Slavonien nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 20. und 23. und 30. Juni d. J., Z. 10.991, 11.217 und 11.692, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach den §§ 44 und 45 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R. G.=Bl. Nr. 35) bestraft und finden auf verbotwidrig eingebrachte Transporte die Bestimmunger des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Linz, am 7. Juli 1900. k. k. Statthalter: Der Puthon m. p. 9858 Steyr, 18. Juli 1900. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten-Tommanden. Thierärztliche Untersuchung der Pferde vonherum¬ ziehenden Künstlern und Zigennern. Salver Da ein Pferd des herumziehenden Zigeuners Walther im politischen Bezirk Perg (Gemeinde Alteist) vertilgt am 25. Juni l. J. abermals wegen Rotzkrankheit werden musste und erhoben wurde, dass dieses Pferd bereits ängere Zeit rotzkrank war, und mit dieser Krankheit behaftet in mehrere politische Bezirke gelangt ist, findet die k. k. Statt¬ halterei die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 9. Mai 1900, Z. 8300 getroffenen Verfügungen bezüglich der thierärztlichen Untersuchungen und veterinärpolizeilichen Ueberwachung der herumziehenden Künstler= und Zigeunerpferde bis Ende August l. J. auszudehnen Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten=Commanden infolge Erlasses der k. k. Statt¬ salterei vom 7. Juli 1900 Z 11.976/II, unter Bezug¬ nahme auf den hierämtlichen Erlass vom 22. Mai d. J., Z. 7198, Amtsblatt Nr. 21, zur genauesten Darnachachtung in die Kenntnis.

3 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Steyr, 8. Juli 1900. Z. 9861. Ortschaft Laimgräben; Gemeinde und Ortschaft Aschach; Gemeinde und Ortschaft Neuhofen. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und k. k 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Gendarmerieposten -Tommanden Steyr. zur Kenntnisnahme. Z. 9860. Steyr, 18. Juli 1900. Thierseuchen -Ausweis in der Gemeinde - Vorstehungen und k. k. An alle Berichtsperiode vom 2. Juli bis 10. Juli 1900. Gendarmerieposten-Commanden 1. Rotz. zur Kenntnisnahme. Erlöschen der Seuche. Nr. 12.257/II. Kundmachung Bezirk Perg: Gemeinde Lebing, Ortschaft Nieder¬ lebing. betreffend den Viehverkehr aus Oesterreich nach Ungarn. 2. Rauschbrand der Rinder. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern Erlöschen der Seuche. vom 5. Juli 1900, Z. 23.908, wird mit Beziehung auf die 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft h. ä. Kundmachung vom 25. Juni 1900, Z. 11.297/II, Feuchtau. verlautbart, dass das königlich=ungarische Ackerbauministerium 2. Bezirk Steyr (Land): Gem. Weyer, Ortschaft Au. in Budapest auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von den competenten ungarischen Stuhlrichter¬ 3. Rothlauf der Schweine. ämtern erlassenen Sperrverfügungen die Einfuhr von Bestand der Seuche. Schweinen aus den an Ungarn angrenzenden politischen Bezirken Bruck an der Leitha, Mistelbach, Mödling (Nieder¬ Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft österreich) und Volosca (Küstenland) nach Ungarn verboten Ahorn. hat; hingegen wurden die wegen des Bestandes der Schweine¬ 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Schlierbach, Ort¬ est gegen die Einfuhr von Schweinen aus den politischen Sautern. schaft Bezirken Pettau (Steiermark), Nadworna (Galizien) und Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ 3. aus dem Stadtgebiete Wiener=Neustadt, sowie wegen des schaften Ufer, Ebelsberg; Gemeinde St. Florian, Ortschaft Bestandes der Maul= und Klauenseuche gegen die Einfuhr Gemeinde und Ortschaft Pasching Tödling; von Klauenthieren aus dem politischen Bezirke Bruck an Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Maut¬ 4. Leitha (Niederösterreich) gerichteten Verbote wieder aufgehoben. hausen; Gemeinde und Ortschaft Perg. Linz, den 13. Juli 1900. Erlöschen der Seuche. Der k. k. Statthalter: 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Puthon m. p. Pinsdorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ottensheim, Ort¬ Der k. k. Statthaltereirath: schaft Kürnberg. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Ried. Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2